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DGAP-HV: Herlitz Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Herlitz Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Herlitz Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 20.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
11.05.2012 / 15:30 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Herlitz Aktiengesellschaft 
 
   Berlin 
 
   ISIN DE0006053101 
   ISIN DE0006053119 
   WKN 605 310 
   WKN 605 311 
 
 
   EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG DER 
   HERLITZ AKTIENGESELLSCHAFT 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zu der am 
   Mittwoch, den 20. Juni 2012, ab 10.00 Uhr im Großen Vortragssaal des 
   Ludwig Erhard Hauses Berlin, Fasanenstraße 85, in 10623 Berlin, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Herlitz 
   Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem 
   Bericht über die Lage der Herlitz Aktiengesellschaft und des Konzerns 
   für das Geschäftsjahr 2011 und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie der 
   erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 
   Abs. 4 HGB 
 
   Die genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am 
   Borsigturm 100, 13507 Berlin, zur Einsicht der Aktionäre aus und 
   stehen seitdem zum Download auf der Homepage der Gesellschaft unter 
   http://www.herlitz.de/hauptversammlung.html zur Verfügung. Auf Anfrage 
   wird jedem Aktionär eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die 
   Unterlagen werden außerdem in der Hauptversammlung ausliegen. 
 
   2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen. 
 
   4. Wahl zum Aufsichtsrat 
 
   Mit Ablauf der Hauptversammlung endet turnusgemäß die Amtszeit von 
   Herrn Georg C. Domizlaff im Aufsichtsrat der Gesellschaft. 
 
   In den Aufsichtsrat werden gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 vierte Alternative, 
   101 Abs. 1 AktG, § 4 Abs. 1 DrittelbG und § 10 Abs. 1 der Satzung vier 
   der sechs Mitglieder als Anteilseignervertreter durch die 
   Hauptversammlung gewählt. Aufgrund des Ausscheidens von Herrn 
   Domizlaff ist einer der vier Anteilseignervertreter neu zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   Frau Haja Rozaida binti Omar, wohnhaft in Kuala Lumpur, Malaysia, 
   Finanzvorstand der Lembaga Tabung Haji, Kuala Lumpur, Malaysia, bis 
   zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2016 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Frau binti Omar ist zum Zeitpunkt der Einberufung nicht Mitglied eines 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrates. Sie ist jedoch Mitglied in 
   vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien der folgenden 
   Unternehmen: Syarikat Takaful Malaysia Berhad, Kuala Lumpur, Malaysia; 
   Bank Islam Holding Berhad, Labuan, Malaysia; Pelikan International 
   Coporation Berhad, Malaysia. 
 
   Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
   5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Niederlassung Berlin, für das Geschäftsjahr 2012 als Abschlussprüfer 
   der Herlitz Aktiengesellschaft und des Konzerns zu bestellen und 
   außerdem mit der prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
   für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2012 zu betrauen. 
 
   TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der 
   Gesellschaft unter der Adresse: 
 
   Herlitz Aktiengesellschaft, c/o Deutsche Bank AG, 
   General Meetings, PF 20 01 07, 60605 Frankfurt am Main 
   (Fax: 069/12 01 28 60 45, E-Mail: WP.HV@XCHANGING.COM) 
 
   anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung 
   nachweisen. Für den Nachweis reicht ein in Textform erstellter 
   besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
   der Versammlung (Record Date), also auf den Beginn des 30. Mai 2012 zu 
   beziehen und muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. 
   Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage 
   vor der Versammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 13. Juni 2012 
   unter der oben genannten Adresse zugehen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record 
   Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der 
   Textform. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
   Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 
   AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der 
   Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
   gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von 
   Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft, die gegenüber den Aktionären 
   weisungsgebunden sind, vertreten zu lassen. Die Erteilung der 
   Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr Widerruf 
   und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   bedürfen der Textform. 
   Für Bevollmächtigungen kann das Formular verwendet werden, das den 
   Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird. 
   Ein Vollmachtsformular steht auch im Internet unter 
   http://www.herlitz.de/hauptversammlung.html zum Download zur 
   Verfügung. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch unter folgender 
   E-Mail-Adresse übermittelt werden: hauptversammlung@herlitzpbs.com. 
 
   RECHTE DER AKTIONÄRE 
 
   Ergänzung der Tagesordnung 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,- erreichen, 
   können von der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
   Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor 
   der Versammlung, also bis zum Ablauf des 20. Mai 2012 zugehen. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 
   Aktionäre können gemäß §§ 126, 127 AktG Gegenanträge zu den 
   Vorschlägen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats stellen und 
   Wahlvorschläge unterbreiten. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind 
   ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
   Herlitz Aktiengesellschaft, Rechtsabteilung, Am Borsigturm 100, 13507 
   Berlin 
   (Fax: 030 43 93 34 08, E-Mail: hauptversammlung@herlitzpbs.com) 
 
   Ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die 
   mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 05. 
   Juni 2012 bei der Gesellschaft eingehen, werden von der Gesellschaft 
   im Internet unter http://www.herlitz.de/hauptversammlung.html 
   zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden auf 
   der gleichen Internetseite zur Einsichtnahme bereitgestellt. 
 
   Auskunftsrecht von Aktionären 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 AktG auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
   erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
   der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. 
   Um eine sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden alle 

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May 11, 2012 09:31 ET (13:31 GMT)

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Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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