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DGAP-HV: Capital Stage: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Capital Stage: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Capital Stage / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Capital Stage: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
20.06.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
11.05.2012 / 15:42 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Capital Stage AG 
 
   Hamburg 
 
   - ISIN DE0006095003//WKN 609 500 - 
   - ISIN DE 000A1MMBY4/WKN A1MMBY - 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 
   der Capital Stage AG ein, die am 
 
   Mittwoch, dem 20. Juni 2012, um 11.00 Uhr 
 
   im Elysée Hotel Hamburg, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg, 
   stattfindet. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Capital Stage AG und den Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2011, des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des 
           Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 30. März 2012 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
           Tagesordnungspunkt 1 ist daher entsprechend den gesetzlichen 
           Bestimmungen nicht vorgesehen. Die genannten Unterlagen sind 
           auf unserer Internetseite unter www.capitalstage.com 
           veröffentlicht und dort zugänglich. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2011 sollen 0,05 EUR 
           je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden. 
           Dividendenberechtigt hinsichtlich des Bilanzgewinns des 
           Geschäftsjahrs 2011 sind Aktien mit der ISIN DE0006095003//WKN 
           609 500. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn 
           der Capital Stage AG des Geschäftsjahrs 2011 in Höhe von EUR 
           7.556.019,86 wie folgt zu verwenden: 
 
 
          -    Ausschüttung einer Dividende von         1.905.749,80 EUR 
 
               je dividendenberechtigter Stückaktie:            0,05 EUR 
 
          -    Vortrag auf neue Rechnung:               5.650.270,06 EUR 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands, die im Geschäftsjahr 2011 amtiert haben, für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2011 amtiert haben, für 
           diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Festlegung der Vergütung des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft erhalten 
           die Aufsichtsratsmitglieder für jedes abgelaufene 
           Geschäftsjahr eine von der Hauptversammlung festzulegende 
           Vergütung, deren Höhe EUR 15.000,00 für jedes Mitglied, EUR 
           30.000,00 für den Vorsitzenden und EUR 22.500,00 für den 
           stellvertretenden Vorsitzenden nicht unterschreiten soll. Bei 
           der Festlegung einer höheren Vergütung sind insbesondere der 
           zeitliche Aufwand des jeweiligen Mitglieds des Aufsichtsrats 
           sowie die Ertragslage des betreffenden Geschäftsjahres zu 
           berücksichtigen. Angesichts des erheblichen zeitlichen 
           Aufwands des Aufsichtsrats, der im Geschäftsjahr 2011 aus dem 
           zügigen und umfangreichen Ausbau der Geschäftstätigkeit durch 
           den Erwerb der Solarparks und Projektentwicklungen, den 
           Kapitalerhöhungen als auch der Veräußerung einer Beteiligung 
           der Gesellschaft resultierte, sowie der guten Ertragslage der 
           Gesellschaft im Geschäftsjahr 2011 halten Vorstand und 
           Aufsichtsrat gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 eine Vergütung, die die 
           in § 15 Abs. 1 Satz 1 festgelegte Mindestvergütung übersteigt, 
           für gerechtfertigt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, für die 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 eine 
           Vergütung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Satzung der 
           Gesellschaft zu beschließen, und zwar für den 
           Aufsichtsratsvorsitzenden eine Vergütung in Höhe von EUR 
           50.000,00, für seinen Stellvertreter eine Vergütung in Höhe 
           von EUR 37.500,00 und für jedes weitere Aufsichtsratsmitglied 
           eine Vergütung in Höhe von EUR 25.000,00. 
 
 
     6.    Wahl der Aufsichtsratsmitglieder 
 
 
           Mit Beendigung dieser Hauptversammlung endet die Amtszeit 
           sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft. Der 
           Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 96 Abs. 1 
           letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung 
           aus sechs Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl 
           der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor: 
 
 
       -     Herrn Dr. Manfred Krüper, selbständiger 
             Unternehmensberater, Essen, 
 
 
       -     Herrn Alexander Stuhlmann, selbständiger 
             Unternehmensberater, Hamburg, 
 
 
       -     Herrn Albert Büll, Gesellschafter der Büll & 
             Liedtke Gruppe, Hamburg, 
 
 
       -     Herrn Dr. rer. pol. Cornelius Liedtke, 
             Gesellschafter der Büll & Liedtke Gruppe, Hamburg, 
 
 
       -     Herrn Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke, selbständiger 
             Unternehmer, Hagen, 
 
 
       -     Herrn Professor Dr. Fritz Vahrenholt, 
             selbständiger Unternehmensberater, Hamburg 
 
 
 
           mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum 
           Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, 
           in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten oder Beiräten: 
 
   Dr. Manfred Krüper: 
           Coal & Minerals GmbH, Düsseldorf, Vorsitzender des Aufsichtsrats 
           SAG Group GmbH, Langen, Vorsitzender des Aufsichtsrats Power 
           Plus Communication GmbH, Mannheim, Vorsitzender des 
           Aufsichtsrats Caterpillar Europe GmbH, Lünen, stellvertretender 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats Odewald & Cie, Berlin, Mitglied 
           des Beirats EQT Partners Beteiligungsberatung GmbH, München, 
           Senior Advisor 
 
   Alexander Stuhlmann: 
           alstria office REIT AG, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats 
           Euro-Aviation Versicherungs-AG, Hamburg, Vorsitzender des 
           Aufsichtsrats HCI Capital AG, Hamburg, Mitglied des 
           Aufsichtsrats LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG, 
           Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Otto Dörner GmbH & Co. KG, 
           Hamburg, Vorsitzender des Beirats Frank Beteiligungsgesellschaft 
           mbH, Hamburg, Vorsitzender des Beirats Siedlungsbaugesellschaft 
           Hermann und Paul Frank mbH & Co. KG, Hamburg, Vorsitzendes des 
           Beirats Studio Hamburg Berlin Brandenburg GmbH, Berlin, Mitglied 
           des Beirats Ludwig Görtz GmbH, Hamburg, Mitglied des 
           Verwaltungsrats HASPA Finanzholding, Hamburg, Mitglied des 
           Kuratoriums 
 
   Dr. rer. pol. Cornelius Liedtke: 
           GL Aktiengesellschaft, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats 
           Dichtungstechnik G. BRUSS GmbH & Co. KG, Hoisdorf, Mitglied des 
           Beirats 
 
 
   Albert Büll: 
           Verwaltung URBANA Energietechnik AG, Hamburg, Mitglied des 
           Aufsichtsrats Verwaltung Kalorimeta AG, Hamburg, Mitglied des 
           Aufsichtsrats Kalorimeta AG & Co.KG, Hamburg, Vorsitzender des 
           Beirats URBANA Energietechnik AG & Co.KG, Hamburg, Vorsitzender 
           des Beirats HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, Mitglied 
           des Verwaltungsrats Dichtungstechnik G. BRUSS GmbH & Co. KG, 
           Hoisdorf, Mitglied des Beirats 
 
   Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke: 
           Douglas Holding AG, Hagen/Westfalen, Vorsitzender des 
           Aufsichtsrats Deutsche Euroshop AG, Hamburg, Mitglied des 
           Aufsichtsrats Kalorimeta AG & Co. KG, Hamburg, Mitglied des 
           Beirats URBANA Energietechnik AG & Co. KG, Hamburg, Mitglied des 
           Beirats 
 
 
 
   Professor Dr. Fritz Vahrenholt: 
           Aurubis AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats RADAG, 
           Laufenburg, Mitglied des Aufsichtsrats Novatec Solar GmbH, 
           Karlsruhe, Mitglied des Aufsichtsrats Putz & Partner 
           Unternehmensberatungs AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrates 
           Körber-Stiftung, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats 
           Frauenhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung 
           e.V., München, Mitglied des Senats 
 
 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 11, 2012 09:42 ET (13:42 GMT)

DJ DGAP-HV: Capital Stage: Bekanntmachung der -2-

Herr Alexander Stuhlmann sowie Herr Albert Büll verfügen als 
           unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrats über Sachverstand auf 
           den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung und erfüllen 
           somit die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3. Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird auf folgendes hingewiesen: Herr Dr. Manfred Krüper 
           beabsichtigt, im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat für den 
           Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
 
 
     7.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung 
           Hamburg, als Abschlussprüfer für die Capital Stage AG und den 
           Capital Stage-Konzern für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Aufhebung des 
           bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 
           mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die 
           entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Die Satzung der Capital Stage AG regelt in § 6 das genehmigte 
           Kapital. Die darin enthaltene Ermächtigung des Vorstands ist 
           bis zum 15. Juni 2016 befristet. Nach teilweiser Ausnutzung 
           dieses genehmigten Kapitals durch die Kapitalerhöhungen gemäß 
           Vorstandsbeschlüssen vom 16. September 2011 und vom 30. Januar 
           2012 beläuft sich das verbleibende genehmigte Kapital noch auf 
           EUR 109.997,00. 
 
 
           Um der Gesellschaft die Möglichkeit zu geben, auch zukünftig 
           flexibel auf Finanzierungserfordernisse zu reagieren und die 
           Eigenkapitaldecke bei Bedarf kurzfristig stärken zu können, 
           soll ein neues genehmigtes Kapital in dem vom Aktiengesetz 
           zugelassenen Umfang geschaffen werden, das wiederum die 
           Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts in bestimmten 
           Fällen vorsieht. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
       a)    Die in § 6 der Satzung bestehende Ermächtigung 
             der Hauptversammlung vom 16. Juni 2011, das Grundkapital der 
             Gesellschaft zu erhöhen, wird aufschiebend bedingt auf die 
             Eintragung der unter lit. c) vorgeschlagenen Änderung der 
             Satzung in das Handelsregister aufgehoben. 
 
 
       b)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats bis zum 19. Juni 2017 (einschließlich) das 
             Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 24.200.000,00 
             durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 
             24.200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien 
             gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen 
             ('Genehmigtes Kapital 2012'). Den Aktionären steht 
             grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können 
             auch an ein oder mehrere Kreditinstitute oder andere in § 
             186 Abs. 5 Satz 1 des Aktiengesetzes genannte Unternehmen 
             mit der Verpflichtung ausgegeben werden, sie den Aktionären 
             anzubieten (mittelbares Bezugsrecht) oder auch teilweise im 
             Wege eines unmittelbaren Bezugsrechts (etwa an 
             bezugsberechtigte Aktionäre, die vorab eine 
             Festbezugserklärung abgegeben haben) und im Übrigen im Wege 
             eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG 
             gewährt werden. 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: 
 
 
         a)    für Spitzenbeträge; 
 
 
         b)    wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zur 
               Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von 
               Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an 
               Unternehmen (einschließlich der Erhöhung des 
               Anteilsbesitzes) erfolgt oder 
 
 
         c)    wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 
               erfolgt und der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am 
               Grundkapital insgesamt weder 10% des zum Zeitpunkt der 
               Eintragung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals 
               noch 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien 
               bestehenden Grundkapitals übersteigt, sofern der 
               Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits 
               börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung 
               und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung 
               des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich 
               unterschreitet. Auf den vorgenannten Höchstbetrag sind 
               sämtliche Aktien anzurechnen, die auf der Grundlage von 
               anderen bestehenden oder von dieser Hauptversammlung 
               beschlossenen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien der 
               Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts nach oder 
               in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
               ausgegeben werden. 
 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von 
             Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2012 
             festzulegen. 
 
 
       c)    § 6 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt 
             neu gefasst: 
 
 
               'Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung 
               des Aufsichtsrats bis zum 19. Juni 2017 (einschließlich) 
               das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 
               24.200.000,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von 
               bis zu 24.200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden 
               Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu 
               erhöhen ('Genehmigtes Kapital 2012'). Den Aktionären steht 
               grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können 
               auch an ein oder mehrere Kreditinstitute oder andere in § 
               186 Abs. 5 Satz 1 des Aktiengesetzes genannte Unternehmen 
               mit der Verpflichtung ausgegeben werden, sie den 
               Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht) oder auch 
               teilweise im Wege eines unmittelbaren Bezugsrechts (etwa 
               an bezugsberechtigte Aktionäre, die vorab eine 
               Festbezugserklärung abgegeben haben) und im Übrigen im 
               Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 
               AktG gewährt werden. 
 
 
               Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
               auszuschließen: 
 
 
           a)    für Spitzenbeträge, 
 
 
           b)    wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen 
                 zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von 
                 Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an 
                 Unternehmen (einschließlich der Erhöhung des 
                 Anteilsbesitzes) erfolgt oder 
 
 
           c)    wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 
                 erfolgt und der auf die neuen Aktien entfallende Anteil 
                 am Grundkapital insgesamt weder 10% des zum Zeitpunkt 
                 der Eintragung dieser Ermächtigung bestehenden 
                 Grundkapitals noch 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der 
                 neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt, 
                 sofern der Ausgabebetrag der neuen Aktien den 
                 Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der 
                 Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum 
                 Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags 
                 durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. 
 
 
 
               Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung 
               von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2012 
               festzulegen.' 
 
 
 
       d)    Der Vorstand wird angewiesen, die Aufhebung des 
             bestehenden genehmigten Kapitals nur zusammen mit der 
             beschlossenen Schaffung des Genehmigten Kapitals 2012 mit 
             Änderung des § 6 der Satzung zur Eintragung in das 
             Handelsregister anzumelden. 
 
 
       e)    Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der 
             §§ 4 Abs. 1, 6 der Satzung nach vollständiger oder 
             teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals 
             entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten 
             Kapitals 2012 und, falls das Genehmigte Kapital 2012 bis zum 
             19. Juni 2017 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein 
             sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. 
 
 
 
           Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 8 der 
           Tagesordnung gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 
           AktG 
 
 
           Der Vorstand hat zu Punkt 8 der Tagesordnung zur 
           Hauptversammlung am 20. Juni 2012 einen schriftlichen Bericht 
           über die Gründe für den möglichen Ausschluss des Bezugsrechts 

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May 11, 2012 09:42 ET (13:42 GMT)

nach §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet, 
           welcher dieser Einladung zur Hauptversammlung als Anlage 
           beigefügt ist. 
 
 
     9.    Beschlussfassung über die Aufhebung der 
           bestehenden und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur 
           Ausgabe von Options-, Wandel- und/oder 
           Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser 
           Instrumente mit der Möglichkeit zum Ausschluss des 
           Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Aufhebung des bestehenden 
           und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals II sowie die 
           entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. Mai 2007 hat den 
           Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 
           30. Mai 2012 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende 
           Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen im 
           Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 10.080.000,00 mit einer 
           Laufzeit von längstens 20 Jahren auszugeben und den Inhabern 
           von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von 
           Wandelanleihen Wandlungsrechte auf neue, auf den Inhaber 
           lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag 
           am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 10.080.000,00 nach 
           näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu 
           gewähren. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bislang 
           keinen Gebrauch gemacht. Der seinerzeit vorgesehene 
           Finanzierungsrahmen entspricht nicht mehr den finanziellen 
           Finanzierungsbedürfnissen der Gesellschaft. Die Ermächtigung 
           soll daher unter Anpassung des Finanzierungsrahmens erneuert 
           werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Die durch die Hauptversammlung vom 31. Mai 2007 
             erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von 
             Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. 
             Kombinationen dieser Instrumente) und der Beschluss über die 
             Schaffung des Bedingten Kapitals II werden aufschiebend 
             bedingt auf die Eintragung der unter lit.d) vorgeschlagenen 
             Änderung der Satzung aufgehoben. 
 
 
       b)    Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandel- 
             und/oder Gewinnschuldverschreibungen: 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats bis zum 19. Juni 2017 (einschließlich) 
             einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options-, 
             Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen (nachfolgend 
             zusammen auch 'Options- und/oder Wandelanleihen' oder 
             'Schuldverschreibungen') im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
             19.360.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren 
             auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen 
             Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen 
             Wandlungsrechte auf neue, auf den Inhaber lautende Aktien 
             der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital 
             von insgesamt bis zu EUR 19.360.000,00 nach näherer Maßgabe 
             der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. 
 
 
             Die Options- und/oder Wandelanleihen können auch durch eine 
             hundertprozentige unmittelbare oder mittelbare 
             Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft ausgegeben werden; 
             für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung 
             des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für 
             Options- und/oder Wandelanleihen zu übernehmen und den 
             Inhabern von Options- und/oder Wandelanleihen Options- bzw. 
             Wandlungsrechte auf neue, auf den Inhaber lautende Aktien 
             der Gesellschaft zu gewähren. Die Options- und/oder 
             Wandelanleihen können auch gegen Sacheinlage begeben werden. 
 
 
             Die Options- und/oder Wandelanleihen sind den Aktionären zum 
             Bezug anzubieten. Sie können auch von einem Kreditinstitut 
             oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der 
             Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum 
             Bezug anzubieten. Kreditinstituten gleichgestellt sind nach 
             § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des 
             Gesetzes über das Kreditwesen tätige Unternehmen. Werden 
             Options- und/oder Wandelanleihen von einer 
             hundertprozentigen mittelbaren oder unmittelbaren 
             Beteiligungsgesellschaft ausgegeben, hat die Gesellschaft 
             die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die 
             Aktionäre der Gesellschaft nach Maßgabe der vorstehenden 
             Sätze sicherzustellen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, 
             mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
 
 
         -     Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der 
               Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit 
               auszuschließen, wie es erforderlich ist, damit Inhabern 
               von bereits zuvor ausgegebenen Options- oder 
               Wandlungsrechten ein Bezugsrecht auf neue Options- oder 
               Wandelanleihen in dem Umfang eingeräumt werden kann, wie 
               es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte 
               als Aktionär zustehen würde; 
 
 
         -     das Bezugsrecht der Aktionäre für sämtliche 
               Options- und/oder Wandelanleihen mit einem Options- bzw. 
               Wandlungsrecht oder einer Options- oder Wandlungspflicht 
               auf Aktien auszuschließen, wenn der Ausgabepreis der 
               Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ihren nach 
               anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten 
               theoretischen Marktwert zum Zeitpunkt der endgültigen 
               Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht 
               wesentlich unterschreitet; in diesem Fall dürfen auf die 
               unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
               ausgegebenen Options- und/oder Wandelanleihen nur 
               Umtausch- und/oder Optionsrechte auf Aktien von bis zu 10% 
               des Grundkapitals gewährt werden; auf den vorgenannten 
               Höchstbetrag sind sämtliche Aktien anzurechnen, die auf 
               der Grundlage von anderen bestehenden oder von dieser 
               Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigungen zur Ausgabe 
               von Aktien der Gesellschaft unter Ausschluss des 
               Bezugsrechts nach oder in entsprechender Anwendung von § 
               186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden; 
 
 
         -     das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, 
               wenn und soweit die Wandel- oder Optionsanleihen gegen 
               Sachleistung zum Erwerb von Unternehmen, 
               Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen 
               (einschließlich der Erhöhung des Anteilsbesitzes) oder zur 
               Durchführung eines Unternehmenszusammenschlusses 
               ausgegeben werden. 
 
 
 
             Die vorstehenden Ermächtigungen zur Entscheidung über den 
             Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre werden unabhängig 
             voneinander erteilt. Sie berühren ferner nicht die 
             Ermächtigung, die Options- und/oder Wandelanleihen unter 
             Einräumung eines Bezugsrechts an die Aktionäre zu begeben 
             bzw. an ein Kreditinstitut oder ein Konsortium von 
             Kreditinstituten mit der Verpflichtung zu begeben, sie den 
             Aktionären zum Bezug anzubieten. 
 
 
             Im Falle der Ausgabe von Optionsanleihen werden jeder 
             Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine 
             beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom 
             Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von 
             neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der 
             Gesellschaft berechtigen. Für durch die Gesellschaft oder 
             eine hundertprozentige unmittelbare oder mittelbare 
             Beteiligungsgesellschaft begebene Optionsanleihen können die 
             Optionsbedingungen vorsehen, dass der Optionspreis auch 
             durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und 
             gegebenenfalls eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. In 
             diesem Fall darf der anteilige Betrag des Grundkapitals, der 
             auf die je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien 
             entfällt, den Nennbetrag der Teilschuldverschreibungen nicht 
             übersteigen. Der Preis, zu dem die neuen Aktien erworben 
             werden können, hat 95% des arithmetischen Mittelwerts der 
             Schlusskurse der Capital Stage-Aktie im Xetra-Handel (oder 
             einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter 
             Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor 
             der Beschlussfassung des Vorstands über die Bestimmung des 
             Optionspreises zu entsprechen. Soweit sich Bruchteile von 
             neuen Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese 
             Bruchteile nach Maßgabe der Options- bzw. 
             Anleihebedingungen, gegebenenfalls gegen Zuzahlung, zum 
             Bezug ganzer Aktien aufaddiert werden können. 
 
 

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May 11, 2012 09:42 ET (13:42 GMT)

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Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.