Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta019/14.05.2012/12:00) - Warimpex Finanz- und Beteiligungs
Aktiengesellschaft
FN 78485 w mit dem Sitz in Wien
("Gesellschaft")
Einladung
zu der am Montag, den 11. Juni 2012 um 10:00 Uhr
in 1210 Wien, "floridotower", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 30. Stock
stattfindenden
26. ordentlichen Hauptversammlung
T a g e s o r d n u n g
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht zum 31.12.2011, sowie des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht zum 31.12.2011, sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2011.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen
Bilanzer-gebnisses.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung für die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung
a) über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals in Punkt 5.3 der
Satzung, wo-nach der Vorstand gemäß § 169 AktG ermächtigt ist, innerhalb von
fünf Jahren nach Eintra-gung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch
das Grundkapital um bis zu EUR 5.400.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.400.000
Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- oder
Sacheinlagen, auch in mehreren Tranchen, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts,
zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebe-dingungen im Einvernehmen mit
dem Aufsichtsrat festzusetzen, und wonach der Aufsichts-rat ermächtigt ist,
Änderungen der Satzung, die sich aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu
beschließen;
sowie
b) über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, und zwar
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, innerhalb von fünf Jahren
nach Eintragung der entsprechen-den Satzungsänderung im Firmenbuch das
Grundkapital um bis zu EUR 5.400.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.400.000 Stück
neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien (Stückak-tien) gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen, auch in mehreren Tranchen, auch unter teilweisem oder gänzlichem
Ausschluss des Bezugsrechts, zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die
Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen, sowie
Ermächti-gung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich aus dem
genehmigten Kapital er-geben, zu beschließen;
sowie
c) die mit den Beschlussfassungen in den Punkten a) und b) einhergehenden
Satzungsänderun-gen.
9. Beschlussfassung
a) über die für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gültige
Ermächti-gung des Vorstands gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien
der Gesell-schaft bis zu dem gesetzlich zulässigen Ausmaß von 10% des
Grundkapitals unter Ein-schluss der bereits erworbenen Aktien, wobei der beim
Rückerwerb zu leistende Gegenwert nicht niedriger als maximal 30% unter und
nicht höher als maximal 10% über dem durch-schnittlichen, ungewichteten
Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen darf,
und der Erwerb über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine
sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art, insbesondere auch außerbörs-lich
erfolgen kann, insbesondere auch von einzelnen, veräußerungswilligen Aktionären
(negotiated purchase), auch in Form von Termingeschäften, sowie zur Festsetzung
der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das
jeweilige da-rauf beruhende Rückkaufprogramm einschließlich dessen Dauer
entsprechend den gesetzli-chen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat.
Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilbeträgen und
in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rech-nung der Gesellschaft durch
Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
ausgeschlossen;
sowie
b) über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch
unter teil-weisem oder gänzlichem Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit,
und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung, eigene Aktien
i) zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Gewährung an Mitarbeiter der
Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden;
ii) zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen zu
verwen-den;
iii) als Gegenleistung für an die Gesellschaft oder Tochtergesellschaften
übertragene Immobilien, Unternehmen, Betriebe oder Anteile an einer oder
mehreren Gesell-schaften im In- und Ausland zu verwenden;
iv) gemäß § 65 Abs 1b AktG (1) jederzeit über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot zu veräußern sowie (2) für die Dauer von 5 Jahren ab
Beschlussfassung auf jede andere gesetzlich zulässige Art, auch außerbörslich,
zu veräußern.
Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 2.6.2010 unter
Tagesord-nungspunkt 7. beschlossene Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien.
10. Beschlussfassung
a) über die teilweise Aufhebung der Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Abs 2
AktG, die von der Hauptversammlung am 31.5.2007 erteilt wurde, mit Zustimmung
des Aufsichts-rats innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag der Beschlussfassung,
Wandelschuldverschrei-bungen bezogen auf Aktien im Gesamtnennbetrag von bis zu
EUR 9.000.000,00 (bezogen auf das Grundkapital der Gesellschaft), mit denen ein
Umtausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 9.000.000 Stück auf Inhaber lautende
Stammaktien der Gesellschaft verbunden ist, auch in mehreren Tranchen,
auszugeben, wobei das Bezugsrecht ausgeschlossen wurde; und zwar erfolgt die
Aufhebung in jenem Ausmaß, in dem diese Ermächtigung noch nicht ausgenutzt
wurde;
sowie
b) über die Änderung der Satzung in Punkt 5.2 durch Einschränkung des von der
21. ordentli-chen Hauptversammlung am 31. Mai 2007 beschlossenen bedingten
Kapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG auf jenen Betrag, der zur Sicherung der vom
Vorstand auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007
seither begebenen Wandelschuld-verschreibungen, mit denen Umtausch- oder
Bezugsrechte von bis zu 5.179.828 Stück auf den Inhaber lautenden Stammaktien
(Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Be-trag am Grundkapital von
insgesamt bis zu EUR 5.179.828,00 verbunden sind, erforderlich ist ("Bedingtes
Kapital 1");
sowie
c) über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Abs 2 AktG innerhalb von fünf
Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates
Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder
Bezugsrecht auf bis zu 9.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der
Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR
9.000.000,00 verbunden ist, auch in mehreren Tranchen, auszugeben und alle
weiteren Bedingungen, die Ausgabe und das Wandlungsver-fahren der Wandel-
und/oder Optionsschuldverschreibungen, den Ausgabebetrag sowie das Umtausch-
oder Wandlungsverhältnis festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird
ausgeschlossen. Die Bedienung der Umtausch- oder Bezugsrechte kann durch
bedingtes Kapital oder mit eigenen Aktien oder einer Kombination daraus
erfolgen. Der Preis der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ist unter
Berücksichtigung anerkannter fi-nanzmathematischer Methoden in einem anerkannten
Preisfindungsverfahren zu ermitteln;
sowie
d) über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um
bis zu No-minale EUR 9.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 Stück
neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien zur Ausgabe an Gläubiger von Wandel-
und/oder Optionsschuldver-schreibungen - zu der der Vorstand in dieser
Hauptversammlung ermächtigt wird - und Feststellung der Erfordernisse gemäß §
160 Abs 2 AktG, über die Ermächtigung des Vor-standes, die weiteren Einzelheiten
der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen, insbesondere
die Einzelheiten der Ausgabe und des Wandlungsverfahrens der Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen, den Ausgabebetrag sowie das Umtausch- oder
Wandlungsverhältnis, und über die Ermächtigung des Aufsichtsrates Änderungen der
Satzung, die sich durch die Ausgabe der Aktien aus dem bedingten Kapital
ergeben, zu be-schließen ("Bedingtes Kapital 2");
sowie
e) die mit den Beschlussfassungen in den Punkten b) und d) einhergehenden
Satzungsänderun-gen.
11. Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung in Punkt 4. (Ersetzung des
Wortes "Web-seite" durch das Wort "Internetseite"), Punkt 6.5 (Ersetzung des
Wortes "Zwischenscheine" durch "Sammelurkunden") sowie in Punkt 15.2 (Streichung
des letzten Satzes im Hinblick auf das GesRÄG 2011).
Unterlagen:
Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft ("floridotower",
Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien) zur Einsicht der Aktionäre auf:
* Jahresabschluss samt Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht nach § 243 b UGB,
* Konzernabschluss samt Konzernlagebericht, (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMay 14, 2012 06:00 ET (10:00 GMT)
Wien (pta019/14.05.2012/12:00) - Warimpex Finanz- und Beteiligungs
Aktiengesellschaft
FN 78485 w mit dem Sitz in Wien
("Gesellschaft")
Einladung
zu der am Montag, den 11. Juni 2012 um 10:00 Uhr
in 1210 Wien, "floridotower", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 30. Stock
stattfindenden
26. ordentlichen Hauptversammlung
T a g e s o r d n u n g
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht zum 31.12.2011, sowie des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht zum 31.12.2011, sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2011.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen
Bilanzer-gebnisses.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung für die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung
a) über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals in Punkt 5.3 der
Satzung, wo-nach der Vorstand gemäß § 169 AktG ermächtigt ist, innerhalb von
fünf Jahren nach Eintra-gung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch
das Grundkapital um bis zu EUR 5.400.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.400.000
Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- oder
Sacheinlagen, auch in mehreren Tranchen, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts,
zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebe-dingungen im Einvernehmen mit
dem Aufsichtsrat festzusetzen, und wonach der Aufsichts-rat ermächtigt ist,
Änderungen der Satzung, die sich aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu
beschließen;
sowie
b) über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, und zwar
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, innerhalb von fünf Jahren
nach Eintragung der entsprechen-den Satzungsänderung im Firmenbuch das
Grundkapital um bis zu EUR 5.400.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.400.000 Stück
neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien (Stückak-tien) gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen, auch in mehreren Tranchen, auch unter teilweisem oder gänzlichem
Ausschluss des Bezugsrechts, zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die
Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen, sowie
Ermächti-gung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich aus dem
genehmigten Kapital er-geben, zu beschließen;
sowie
c) die mit den Beschlussfassungen in den Punkten a) und b) einhergehenden
Satzungsänderun-gen.
9. Beschlussfassung
a) über die für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gültige
Ermächti-gung des Vorstands gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien
der Gesell-schaft bis zu dem gesetzlich zulässigen Ausmaß von 10% des
Grundkapitals unter Ein-schluss der bereits erworbenen Aktien, wobei der beim
Rückerwerb zu leistende Gegenwert nicht niedriger als maximal 30% unter und
nicht höher als maximal 10% über dem durch-schnittlichen, ungewichteten
Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen darf,
und der Erwerb über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine
sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art, insbesondere auch außerbörs-lich
erfolgen kann, insbesondere auch von einzelnen, veräußerungswilligen Aktionären
(negotiated purchase), auch in Form von Termingeschäften, sowie zur Festsetzung
der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das
jeweilige da-rauf beruhende Rückkaufprogramm einschließlich dessen Dauer
entsprechend den gesetzli-chen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat.
Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilbeträgen und
in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rech-nung der Gesellschaft durch
Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
ausgeschlossen;
sowie
b) über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch
unter teil-weisem oder gänzlichem Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit,
und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung, eigene Aktien
i) zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Gewährung an Mitarbeiter der
Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden;
ii) zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen zu
verwen-den;
iii) als Gegenleistung für an die Gesellschaft oder Tochtergesellschaften
übertragene Immobilien, Unternehmen, Betriebe oder Anteile an einer oder
mehreren Gesell-schaften im In- und Ausland zu verwenden;
iv) gemäß § 65 Abs 1b AktG (1) jederzeit über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot zu veräußern sowie (2) für die Dauer von 5 Jahren ab
Beschlussfassung auf jede andere gesetzlich zulässige Art, auch außerbörslich,
zu veräußern.
Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 2.6.2010 unter
Tagesord-nungspunkt 7. beschlossene Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien.
10. Beschlussfassung
a) über die teilweise Aufhebung der Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Abs 2
AktG, die von der Hauptversammlung am 31.5.2007 erteilt wurde, mit Zustimmung
des Aufsichts-rats innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag der Beschlussfassung,
Wandelschuldverschrei-bungen bezogen auf Aktien im Gesamtnennbetrag von bis zu
EUR 9.000.000,00 (bezogen auf das Grundkapital der Gesellschaft), mit denen ein
Umtausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 9.000.000 Stück auf Inhaber lautende
Stammaktien der Gesellschaft verbunden ist, auch in mehreren Tranchen,
auszugeben, wobei das Bezugsrecht ausgeschlossen wurde; und zwar erfolgt die
Aufhebung in jenem Ausmaß, in dem diese Ermächtigung noch nicht ausgenutzt
wurde;
sowie
b) über die Änderung der Satzung in Punkt 5.2 durch Einschränkung des von der
21. ordentli-chen Hauptversammlung am 31. Mai 2007 beschlossenen bedingten
Kapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG auf jenen Betrag, der zur Sicherung der vom
Vorstand auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. Mai 2007
seither begebenen Wandelschuld-verschreibungen, mit denen Umtausch- oder
Bezugsrechte von bis zu 5.179.828 Stück auf den Inhaber lautenden Stammaktien
(Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Be-trag am Grundkapital von
insgesamt bis zu EUR 5.179.828,00 verbunden sind, erforderlich ist ("Bedingtes
Kapital 1");
sowie
c) über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Abs 2 AktG innerhalb von fünf
Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates
Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder
Bezugsrecht auf bis zu 9.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der
Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR
9.000.000,00 verbunden ist, auch in mehreren Tranchen, auszugeben und alle
weiteren Bedingungen, die Ausgabe und das Wandlungsver-fahren der Wandel-
und/oder Optionsschuldverschreibungen, den Ausgabebetrag sowie das Umtausch-
oder Wandlungsverhältnis festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird
ausgeschlossen. Die Bedienung der Umtausch- oder Bezugsrechte kann durch
bedingtes Kapital oder mit eigenen Aktien oder einer Kombination daraus
erfolgen. Der Preis der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ist unter
Berücksichtigung anerkannter fi-nanzmathematischer Methoden in einem anerkannten
Preisfindungsverfahren zu ermitteln;
sowie
d) über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um
bis zu No-minale EUR 9.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 Stück
neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien zur Ausgabe an Gläubiger von Wandel-
und/oder Optionsschuldver-schreibungen - zu der der Vorstand in dieser
Hauptversammlung ermächtigt wird - und Feststellung der Erfordernisse gemäß §
160 Abs 2 AktG, über die Ermächtigung des Vor-standes, die weiteren Einzelheiten
der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen, insbesondere
die Einzelheiten der Ausgabe und des Wandlungsverfahrens der Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen, den Ausgabebetrag sowie das Umtausch- oder
Wandlungsverhältnis, und über die Ermächtigung des Aufsichtsrates Änderungen der
Satzung, die sich durch die Ausgabe der Aktien aus dem bedingten Kapital
ergeben, zu be-schließen ("Bedingtes Kapital 2");
sowie
e) die mit den Beschlussfassungen in den Punkten b) und d) einhergehenden
Satzungsänderun-gen.
11. Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung in Punkt 4. (Ersetzung des
Wortes "Web-seite" durch das Wort "Internetseite"), Punkt 6.5 (Ersetzung des
Wortes "Zwischenscheine" durch "Sammelurkunden") sowie in Punkt 15.2 (Streichung
des letzten Satzes im Hinblick auf das GesRÄG 2011).
Unterlagen:
Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft ("floridotower",
Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien) zur Einsicht der Aktionäre auf:
* Jahresabschluss samt Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht nach § 243 b UGB,
* Konzernabschluss samt Konzernlagebericht, (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMay 14, 2012 06:00 ET (10:00 GMT)
© 2012 Dow Jones News
