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DGAP-HV: OnVista Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: OnVista Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: OnVista Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
OnVista Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.06.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
14.05.2012 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   OnVista Aktiengesellschaft 
 
   Köln 
 
   - Wertpapier-Kenn-Nr. 546 160 - 
   - ISIN DE0005461602 - 
 
 
   Einladung 
   zur 
   ordentlichen 
   Hauptversammlung 
   der OnVista AG 
   am 26. Juni 2012 
 
   Sehr geehrte Aktionäre, 
 
   hiermit laden wir Sie zu der am 
 
   26. Juni 2012, 10 Uhr, 
 
   im 
   KOMED Saal 1-3 
   1. Obergeschoss 
   Im MediaPark 6 
   50670 Köln 
 
   stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung der OnVista AG, Köln, 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           OnVista AG zum 31. Dezember 2011, des nach IFRS aufgestellten 
           und vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2011, der Lageberichte für die OnVista AG und den 
           Konzern für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des 
           Aufsichtsrats über den Jahresabschluss der OnVista AG und des 
           Konzerns zum 31. Dezember 2011 sowie des erläuternden Berichts 
           des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 sowie § 315 
           Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     5.    Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Wirkung zum 16. November 2011 ist Herr Ramón Blanco 
           aufgrund Niederlegung seines Amtes aus dem Aufsichtsrat der 
           Gesellschaft ausgeschieden. Für Herrn Blanco ist das 
           gleichzeitig mit Herrn Blanco von der ordentlichen 
           Hauptversammlung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2010 
           gewählte Ersatzmitglied Herr Benoit Mathieu Grisoni in den 
           Aufsichtsrat nachgerückt. Herr Grisoni hat die Niederlegung 
           seines Amtes als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 
           Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 
           26. Juni 2012 erklärt. Für den ausscheidenden Herrn Grisoni 
           sind daher Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat durchzuführen. 
           Darüber hinaus soll gleichzeitig mit dem neu zu wählenden 
           Aufsichtsratsmitglied für dieses ein Ersatzmitglied bestellt 
           werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 
           Absatz 1, 101 Absatz 1 Satz 1 AktG und § 7 Absatz 1 der 
           Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden 
           Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgende Person in den 
           Aufsichtsrat zu wählen, wobei Mitgliedschaften in anderen 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren 
           in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen angegeben sind: 
 
 
             Herrn Patrick Sommelet, Stellvertretender 
             Vorstandsvorsitzender ('Deputy Chief Executive Officer') der 
             Boursorama S.A., Boulogne-Billancourt, Frankreich, wohnhaft 
             in Rueil Malmaison, Frankreich 
 
 
             Weitere Mitgliedschaften: 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats (Vorsitzender) der 
               OnVista Bank GmbH, Frankfurt am Main 
 
 
         -     Mitglied des Verwaltungsrats ('Member of the 
               Board of Directors') der Selftrade Bank S.A., Madrid, 
               Spanien 
 
 
         -     Mitglied des Verwaltungsrats ('Member of the 
               Board of Directors') der Talos Securities Ltd., London, 
               Großbritannien 
 
 
 
 
           Die Wahl von Herrn Sommelet erfolgt für die restliche 
           Amtsdauer von Herrn Grisoni, d.h. bis zum Ablauf der 
           ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2015. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor, 
           gleichzeitig mit Herrn Sommelet folgende Person zu dessen 
           Ersatzmitglied zu wählen, wobei Mitgliedschaften in anderen 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren 
           in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen angegeben sind: 
 
 
             Herrn Benoit Mathieu Grisoni, Direktor Boursorama 
             Banque ('Director Boursorama Banque') der Boursorama S.A., 
             Boulogne-Billancourt, Frankreich, wohnhaft in 
             Issy-Les-Moulineaux, Frankreich 
 
 
             Weitere Mitgliedschaften: 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats der OnVista AG, Köln 
               (bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. 
               Juni 2012) 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats der OnVista Bank 
               GmbH, Frankfurt am Main 
 
 
 
 
           Herr Grisoni soll Mitglied des Aufsichtsrats werden, wenn Herr 
           Sommelet vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat 
           ausscheidet. Die Amtszeit des Ersatzmitglieds Herrn Grisoni 
           endet automatisch mit Ablauf der ordentlichen Amtszeit von 
           Herrn Sommelet, d.h. spätestens mit Ablauf der ordentlichen 
           Hauptversammlung 2015. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung 
   anmelden und der Gesellschaft einen von ihrer Depotbank in Textform in 
   deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis ihres 
   Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss 
   sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 
   5. Juni 2012, 0.00 Uhr, beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und 
   der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am 
   Dienstag, den 19. Juni 2012 (24.00 Uhr), unter folgender Adresse 
   zugegangen sein: 
 
           OnVista AG 
           c/o PR IM TURM HV-Service AG 
           Römerstraße 72-74 
           68259 Mannheim 
           Fax: 06 21 / 7 17 72-13 
           E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
   nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
   maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
   Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren 
   Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in 
   gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär 
   zurückweisen. 
 
   Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. 
 
   Vollmachten/Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen 
   Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   diesen nach § 135 Absatz 8 gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, 
   bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
   der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b 
   BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG 
   gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 14, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
   Außerdem bieten wir unseren Aktionären wie bereits in den Vorjahren 
   an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmacht an den von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist in Textform (§ 126b 
   BGB) zu erteilen und muss in jedem Falle Weisungen für die Ausübung 
   des Stimmrechts enthalten. Der von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
   Vollmachten ohne Weisungen sind ungültig. Bei offensichtlich unklarer 
   Weisungserteilung wird sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme 
   enthalten. Der Stimmrechtsvertreter steht ausschließlich für die 
   Wahrnehmung der Stimmrechte der Aktionäre zur Verfügung. Er ist nicht 
   befugt, weitere Aktionärsrechte wahrzunehmen, insbesondere Anträge zu 
   stellen oder Widersprüche zu Protokoll zu geben. Weitere Einzelheiten 
   zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreters erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesandt. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
   Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des 
   Nachweises verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte 
   nachfolgende Adresse: 
 
           OnVista AG 
           c/o PR IM TURM HV-Service AG 
           Römerstraße 72-74 
           68259 Mannheim 
           Fax: 06 21 / 7 17 72-13 
 
 
   Der Nachweis kann auch elektronisch über eine passwortgeschützte 
   Vollmachts-Plattform unter der Adresse: 
 
   www.hv-vollmachten.de 
 
   übermittelt werden. Für die Nutzung der passwortgeschützten 
   Vollmachts-Plattform www.hv-vollmachten.de ist ein Online-Passwort 
   erforderlich, das auf der Eintrittskarte abgedruckt ist, die den 
   Aktionären übersandt wird. Eine Vollmachtserteilung und die 
   Übermittlung des Widerrufs einer erteilten Vollmacht sowie deren 
   Änderung können ebenfalls über die passwortgeschützte 
   Vollmachts-Plattform erfolgen. Für die Bevollmächtigung des von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sowie für die Erteilung 
   von Weisungen kann die passwortgeschützte Vollmachts-Plattform jedoch 
   nicht genutzt werden. Weitere Informationen zur Nutzung der 
   passwortgeschützten Vollmachts-Plattform finden sich unter der 
   vorgenannten Internetadresse. 
 
   Sofern unsere Aktionäre den von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, 
   weisen wir auf Folgendes hin: Vollmachten und Weisungen können der 
   Gesellschaft unter Verwendung des hierfür mit der Eintrittskarte 
   übersandten Formulars per Post oder per Telefax an die obenstehende 
   Adresse oder auf elektronischem Wege an die E-Mail-Adresse 
   stimmrechtsvertretung@pr-im-turm.de übermittelt werden. Die 
   Vollmachten mit den Weisungen an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter müssen spätestens bis zum Ablauf des 25. Juni 
   2012 (Tag des Zugangs) bei der Gesellschaft eingegangen sein, 
   anderenfalls können sie nicht berücksichtigt werden. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das 
   Grundkapital der Gesellschaft auf 6.700.000 teilnahme- und 
   stimmberechtigte Stückaktien, von denen 12.389 Stückaktien auf eigene 
   Aktien entfallen, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung 
   unter anderem die folgenden Rechte zu: 
 
     1.    Anträge und Wahlvorschläge 
 
 
           Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen 
           Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
           Tagesordnungspunkt übersenden. Diese sind an die nachstehende 
           Adresse zu richten: 
 
 
             OnVista AG 
             - Legal Affairs - 
             z.H. Frau Daniela Veltel 
             Sophienstraße 3 
             51149 Köln 
             Fax: 0 22 03 / 9146-701 
             E-Mail: hv-antraege@onvista.de 
 
 
 
           Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. 
           Gegenanträge, die der Gesellschaft bis spätestens zum 11. Juni 
           2012 (24.00 Uhr) zugegangen sind, werden vorbehaltlich § 126 
           Absatz 2 und 3 AktG unter Namensnennung des betreffenden 
           Aktionärs einschließlich der Begründung und einer etwaigen 
           Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter 
 
 
          http://www.onvista-group.de/de/investor-relations/ 
                   hauptversammlung/2012/2012.html 
 
 
           veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden 
           ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
 
           Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag 
           eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
           Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch 
           nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Absatz 2 
           AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen 
           Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu 
           machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und 
           Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von 
           Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich 
           gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaft der 
           vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich 
           zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 
           AktG beigefügt sind. 
 
 
     2.    Ergänzung der Tagesordnung 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals (dies entspricht EUR 335.000,00 bzw. 335.000 
           Stück Aktien) übersteigen, können verlangen, dass Gegenstände 
           auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem 
           neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
           Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an 
           den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der 
           Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis zum 
           Ablauf des 26. Mai 2012 zugegangen sein. 
 
 
             OnVista AG 
             - Legal Affairs - 
             z.H. Frau Daniela Veltel 
             Sophienstraße 3 
             51149 Köln 
 
 
 
     3.    Auskunftsrecht 
 
 
           Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
           Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
           einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
           zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns 
           und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu 
           erteilen. Dies gilt jedoch nur, soweit die Auskunft zur 
           sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
           erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. 
 
 
     4.    Weitergehende Erläuterungen 
 
 
           Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
           § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG 
           finden sich im Internet unter der Internetadresse: 
 
 
          http://www.onvista-group.de/de/investor-relations/ 
                   hauptversammlung/2012/2012.html 
 
 
   Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Eine Abschrift der zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen wird 
   den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt. Entsprechende 
   Anfragen sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
           OnVista AG 
           c/o PR IM TURM HV-Service AG 
           Römerstr. 72-74 
           68259 Mannheim 
           Fax: 06 21 / 70 99 07 
 
 
   Außerdem werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.onvista-group.de/de/investor-relations/ 
   hauptversammlung/2012/2012.html 
 
   zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit. 
 
   Unter der gleichen Internetadresse können die Informationen und 
   Unterlagen nach § 124a AktG eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen 
   werden. 
 
   Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls 
   unter dieser Internetadresse bekannt gegeben. 
 
   Die Einladung zur Hauptversammlung ist im elektronischen 
   Bundesanzeiger vom 14. Mai 2012 veröffentlicht und wurde darüber 
   hinaus am selben Tag solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, 
   bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
   der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
 
   Köln, im Mai 2012 
 
   OnVista AG 
 
   Der Vorstand 
 
   Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG: 
 
   Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR 
   IM TURM HV-Service AG, z. Hd. Frau Krämer, Römerstraße 72-74, 68259 
   Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07 
 
 
 
 
 
 

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May 14, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.