DJ DGAP-HV: OnVista Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: OnVista Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
OnVista Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 26.06.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
14.05.2012 / 15:09
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OnVista Aktiengesellschaft
Köln
- Wertpapier-Kenn-Nr. 546 160 -
- ISIN DE0005461602 -
Einladung
zur
ordentlichen
Hauptversammlung
der OnVista AG
am 26. Juni 2012
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zu der am
26. Juni 2012, 10 Uhr,
im
KOMED Saal 1-3
1. Obergeschoss
Im MediaPark 6
50670 Köln
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der OnVista AG, Köln,
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
OnVista AG zum 31. Dezember 2011, des nach IFRS aufgestellten
und vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2011, der Lageberichte für die OnVista AG und den
Konzern für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des
Aufsichtsrats über den Jahresabschluss der OnVista AG und des
Konzerns zum 31. Dezember 2011 sowie des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 sowie § 315
Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB)
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu
erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu
erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
5. Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat
Mit Wirkung zum 16. November 2011 ist Herr Ramón Blanco
aufgrund Niederlegung seines Amtes aus dem Aufsichtsrat der
Gesellschaft ausgeschieden. Für Herrn Blanco ist das
gleichzeitig mit Herrn Blanco von der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2010
gewählte Ersatzmitglied Herr Benoit Mathieu Grisoni in den
Aufsichtsrat nachgerückt. Herr Grisoni hat die Niederlegung
seines Amtes als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum
Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am
26. Juni 2012 erklärt. Für den ausscheidenden Herrn Grisoni
sind daher Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat durchzuführen.
Darüber hinaus soll gleichzeitig mit dem neu zu wählenden
Aufsichtsratsmitglied für dieses ein Ersatzmitglied bestellt
werden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96
Absatz 1, 101 Absatz 1 Satz 1 AktG und § 7 Absatz 1 der
Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgende Person in den
Aufsichtsrat zu wählen, wobei Mitgliedschaften in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen angegeben sind:
Herrn Patrick Sommelet, Stellvertretender
Vorstandsvorsitzender ('Deputy Chief Executive Officer') der
Boursorama S.A., Boulogne-Billancourt, Frankreich, wohnhaft
in Rueil Malmaison, Frankreich
Weitere Mitgliedschaften:
- Mitglied des Aufsichtsrats (Vorsitzender) der
OnVista Bank GmbH, Frankfurt am Main
- Mitglied des Verwaltungsrats ('Member of the
Board of Directors') der Selftrade Bank S.A., Madrid,
Spanien
- Mitglied des Verwaltungsrats ('Member of the
Board of Directors') der Talos Securities Ltd., London,
Großbritannien
Die Wahl von Herrn Sommelet erfolgt für die restliche
Amtsdauer von Herrn Grisoni, d.h. bis zum Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2015.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor,
gleichzeitig mit Herrn Sommelet folgende Person zu dessen
Ersatzmitglied zu wählen, wobei Mitgliedschaften in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen angegeben sind:
Herrn Benoit Mathieu Grisoni, Direktor Boursorama
Banque ('Director Boursorama Banque') der Boursorama S.A.,
Boulogne-Billancourt, Frankreich, wohnhaft in
Issy-Les-Moulineaux, Frankreich
Weitere Mitgliedschaften:
- Mitglied des Aufsichtsrats der OnVista AG, Köln
(bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.
Juni 2012)
- Mitglied des Aufsichtsrats der OnVista Bank
GmbH, Frankfurt am Main
Herr Grisoni soll Mitglied des Aufsichtsrats werden, wenn Herr
Sommelet vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat
ausscheidet. Die Amtszeit des Ersatzmitglieds Herrn Grisoni
endet automatisch mit Ablauf der ordentlichen Amtszeit von
Herrn Sommelet, d.h. spätestens mit Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung 2015.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung
anmelden und der Gesellschaft einen von ihrer Depotbank in Textform in
deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis ihres
Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den
5. Juni 2012, 0.00 Uhr, beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am
Dienstag, den 19. Juni 2012 (24.00 Uhr), unter folgender Adresse
zugegangen sein:
OnVista AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 06 21 / 7 17 72-13
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag
maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren
Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in
gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär
zurückweisen.
Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt.
Vollmachten/Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine
diesen nach § 135 Absatz 8 gleichgestellte Person bevollmächtigt wird,
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b
BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG
gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu
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May 14, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)
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beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Außerdem bieten wir unseren Aktionären wie bereits in den Vorjahren
an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmacht an den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist in Textform (§ 126b
BGB) zu erteilen und muss in jedem Falle Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts enthalten. Der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vollmachten ohne Weisungen sind ungültig. Bei offensichtlich unklarer
Weisungserteilung wird sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme
enthalten. Der Stimmrechtsvertreter steht ausschließlich für die
Wahrnehmung der Stimmrechte der Aktionäre zur Verfügung. Er ist nicht
befugt, weitere Aktionärsrechte wahrzunehmen, insbesondere Anträge zu
stellen oder Widersprüche zu Protokoll zu geben. Weitere Einzelheiten
zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte zugesandt.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des
Nachweises verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte
nachfolgende Adresse:
OnVista AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 06 21 / 7 17 72-13
Der Nachweis kann auch elektronisch über eine passwortgeschützte
Vollmachts-Plattform unter der Adresse:
www.hv-vollmachten.de
übermittelt werden. Für die Nutzung der passwortgeschützten
Vollmachts-Plattform www.hv-vollmachten.de ist ein Online-Passwort
erforderlich, das auf der Eintrittskarte abgedruckt ist, die den
Aktionären übersandt wird. Eine Vollmachtserteilung und die
Übermittlung des Widerrufs einer erteilten Vollmacht sowie deren
Änderung können ebenfalls über die passwortgeschützte
Vollmachts-Plattform erfolgen. Für die Bevollmächtigung des von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sowie für die Erteilung
von Weisungen kann die passwortgeschützte Vollmachts-Plattform jedoch
nicht genutzt werden. Weitere Informationen zur Nutzung der
passwortgeschützten Vollmachts-Plattform finden sich unter der
vorgenannten Internetadresse.
Sofern unsere Aktionäre den von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten,
weisen wir auf Folgendes hin: Vollmachten und Weisungen können der
Gesellschaft unter Verwendung des hierfür mit der Eintrittskarte
übersandten Formulars per Post oder per Telefax an die obenstehende
Adresse oder auf elektronischem Wege an die E-Mail-Adresse
stimmrechtsvertretung@pr-im-turm.de übermittelt werden. Die
Vollmachten mit den Weisungen an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter müssen spätestens bis zum Ablauf des 25. Juni
2012 (Tag des Zugangs) bei der Gesellschaft eingegangen sein,
anderenfalls können sie nicht berücksichtigt werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das
Grundkapital der Gesellschaft auf 6.700.000 teilnahme- und
stimmberechtigte Stückaktien, von denen 12.389 Stückaktien auf eigene
Aktien entfallen, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.
Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung
unter anderem die folgenden Rechte zu:
1. Anträge und Wahlvorschläge
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt übersenden. Diese sind an die nachstehende
Adresse zu richten:
OnVista AG
- Legal Affairs -
z.H. Frau Daniela Veltel
Sophienstraße 3
51149 Köln
Fax: 0 22 03 / 9146-701
E-Mail: hv-antraege@onvista.de
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge, die der Gesellschaft bis spätestens zum 11. Juni
2012 (24.00 Uhr) zugegangen sind, werden vorbehaltlich § 126
Absatz 2 und 3 AktG unter Namensnennung des betreffenden
Aktionärs einschließlich der Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.onvista-group.de/de/investor-relations/
hauptversammlung/2012/2012.html
veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag
eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch
nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Absatz 2
AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen
Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu
machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und
Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich
gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaft der
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5
AktG beigefügt sind.
2. Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals (dies entspricht EUR 335.000,00 bzw. 335.000
Stück Aktien) übersteigen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis zum
Ablauf des 26. Mai 2012 zugegangen sein.
OnVista AG
- Legal Affairs -
z.H. Frau Daniela Veltel
Sophienstraße 3
51149 Köln
3. Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu
erteilen. Dies gilt jedoch nur, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
4. Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach
§ 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG
finden sich im Internet unter der Internetadresse:
http://www.onvista-group.de/de/investor-relations/
hauptversammlung/2012/2012.html
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Eine Abschrift der zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen wird
den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt. Entsprechende
Anfragen sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
OnVista AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstr. 72-74
68259 Mannheim
Fax: 06 21 / 70 99 07
Außerdem werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.onvista-group.de/de/investor-relations/
hauptversammlung/2012/2012.html
zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit.
Unter der gleichen Internetadresse können die Informationen und
Unterlagen nach § 124a AktG eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen
werden.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls
unter dieser Internetadresse bekannt gegeben.
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im elektronischen
Bundesanzeiger vom 14. Mai 2012 veröffentlicht und wurde darüber
hinaus am selben Tag solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in
der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Köln, im Mai 2012
OnVista AG
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR
IM TURM HV-Service AG, z. Hd. Frau Krämer, Römerstraße 72-74, 68259
Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 14, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)
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14.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: OnVista Aktiengesellschaft
Sophienstr. 3
51149 Köln
Deutschland
E-Mail: ir@onvista-group.de
Internet: http://www.onvista-group.de/de/investor-relations/haupt
versammlung/2012/2012.html
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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169737 14.05.2012
(END) Dow Jones Newswires
May 14, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)
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