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DGAP-HV: M.A.X. Automation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2012 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: M.A.X. Automation AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
M.A.X. Automation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.06.2012 in Düsseldorf mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
15.05.2012 / 15:06 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   M.A.X. Automation AG 
 
   Düsseldorf 
 
   WKN 658090 
   ISIN DE0006580905 
 
 
   Einladung 
   zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
 
   _________________________________________________________________________________ 
 
   Wir laden ein zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Donnerstag, den 28. Juni 2012, 13:00 Uhr 
   in den Räumen des Hotel Radisson BLU 
   Karl-Arnold-Platz 5, 40474 Düsseldorf 
 
   A.) TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2011, der Lageberichte der M.A.X. Automation AG und 
           des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2011 und der erläuternden Berichte des Vorstands 
           zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 
           und Abs. 4 HGB sowie des Vorschlags des Aufsichtsrats für die 
           Verwendung des Bilanzgewinns. 
 
 
           Zu diesem Tagesordnungspunkt wird kein Beschluss gefasst, da 
           Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits 
           festgestellt haben und der Aufsichtsrat den Konzernabschluss 
           bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 4.260.329,82 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
   a)    Ausschüttung einer Dividende in Höhe von je EUR              EUR 
         0,15 auf insgesamt 26.794.415                       4.019.162,25 
         dividendenberechtigte Stammaktien (Stückaktien) 
 
   b)    Einstellung in die Gewinnrücklagen                           EUR 
                                                               241.167,57 
 
   c)    Gewinnvortrag auf neue Rechnung                         EUR 0,00 
 
                                                            ____________- 
                                                                       __ 
 
         Bilanzgewinn                                                 EUR 
                                                             4.260.329,82 
 
 
           Die Dividende wird am 29. Juni 2011 ausbezahlt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand der 
           Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Billigung des Systems zur Vergütung der 
           Vorstandsmitglieder 
 
 
           Gemäß § 120 Abs. 4 AktG besteht die Möglichkeit, unverbindlich 
           und unanfechtbar das für den Vorstand geltende 
           Vergütungssystem durch die Hauptversammlung billigen zu 
           lassen, um zusätzliche Transparenz und Kontrolle hinsichtlich 
           der Vergütungsentscheidungen, die der Aufsichtsrat 
           hinsichtlich des Vorstands trifft, herbeizuführen. Das 
           Vergütungssystem für den Vorstand der M.A.X. Automation AG ist 
           leistungs- und ergebnisorientiert und beinhaltet sowohl fixe 
           Vergütungsbestandteile als auch variable 
           Vergütungsbestandteile; die Angemessenheit richtet sich 
           insbesondere nach den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und 
           seiner persönlichen Leistung sowie nach den Ergebnissen des 
           Unternehmens (für eine nähere Beschreibung des derzeit 
           geltenden Vergütungssystems der M.A.X. Automation AG siehe 
           auch die Angaben im Geschäftsbericht 2011 auf Seite 38, der im 
           Internet unter http://www.maxautomation.de -> Investor 
           Relations -> Berichte -> Geschäftsberichte zugänglich ist). 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das bestehende System 
           zur Vergütung des Vorstands zu billigen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Neuwahl des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrats der M.A.X. 
           Automation AG endet mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen 
           Hauptversammlung am 28. Juni 2012. Der Aufsichtsrat setzt sich 
           nach § 8 Abs. 1 der Satzung, §§ 96 Alt. 6, 101 Abs. 1 AktG aus 
           drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu 
           wählen sind. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, durch die Hauptversammlung 
           folgende Vertreter der Aktionäre für die Zeit bis zum Ablauf 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2016 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
       a)    Herrn Hans-W. Bönninghausen, Rösrath, Kaufmann 
 
 
             Herr Bönninghausen ist Mitglied in den folgenden gesetzlich 
             zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
         -     FORTAS AG, Rösrath 
 
 
         -     Vecoplan AG, Bad Marienberg 
               (Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
 
               Herr Bönninghausen hat keine weiteren Mitgliedschaften in 
               vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. 
 
 
 
       b)    Herrn Gerhard Lerch, Hannover, 
             Diplom-Betriebswirt 
 
 
             Herr Gerhard Lerch ist kein Mitglied in vergleichbaren in- 
             und ausländischen Kontrollgremien. 
 
 
       c)    Herrn Dr. Frank Stangenberg-Haverkamp, Darmstadt, 
             Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der E. Merck 
             OHG 
 
 
             Herr Dr. Frank Stangenberg-Haverkamp ist Mitglied im 
             folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
         -     FORTAS AG, Rösrath (Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
 
 
             Herr Dr. Frank Stangenberg-Haverkamp ist Mitglied in 
             folgenden vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien: 
 
 
         -     Vorsitzender des Gesellschafterrates der E. 
               Merck KG, Darmstadt 
 
 
         -     Mitglied des Beirats der Travel Asset Group Ltd 
               Feltham, Großbritannien 
 
 
 
 
     7.    Wahl des Abschlussprüfers, des 
           Konzernabschlussprüfers und des Abschlussprüfers für die 
           prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
           Zwischenlageberichts im Halbjahresfinanzbericht jeweils für 
           das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem 
           GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer der 
           M.A.X. Automation AG, zum Konzernabschlussprüfer und zum 
           Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des im 
           Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und 
           des Zwischenlageberichts (§ 37w Abs. 5 WpHG, § 37y Nr. 2 WpHG) 
           jeweils für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
   B.) TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
     1.    Voraussetzung für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie 
           Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
           Stimmrechtsausübung ist berechtigt, wer sich rechtzeitig bei 
           der Gesellschaft anmeldet. Die Aktionäre müssen zudem ihre 
           Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
           Ausübung des Stimmrechts rechtzeitig nachweisen; hierzu bedarf 
           es des Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
           Institut, der sich auf den 7. Juni 2012, 00:00 Uhr (MESZ) 
           ('Nachweisstichtag'), beziehen muss. Rechtzeitig sind 
           Anmeldung und Anteilsbesitznachweis, wenn sie der Gesellschaft 
           spätestens bis 21. Juni 2012, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. 
           Anmeldung sowie Anteilsbesitznachweis müssen in Textform (§ 
           126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und 
           sind an folgende Adresse zu übermitteln: 
 
 
             M.A.X. Automation AG 
             c/o DZ Bank AG 
             WASHO 
             Einsteinring 9 
             85609 Aschheim-Dornach 
 
 
 
           Nach Eingang der Anmeldung und des Anteilsbesitznachweises 
           werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir 
           bitten darum, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und 
           des Anteilsbesitznachweises zu sorgen, um den rechtzeitigen 
           Erhalt der Eintrittskarten nicht zu gefährden; wir empfehlen, 
           alsbald das depotführende Institut zu kontaktieren. 
 
 
           Für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 

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May 15, 2012 09:07 ET (13:07 GMT)

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