DGAP-HV: M.A.X. Automation AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
M.A.X. Automation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 28.06.2012 in Düsseldorf mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
15.05.2012 / 15:06
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M.A.X. Automation AG
Düsseldorf
WKN 658090
ISIN DE0006580905
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
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Wir laden ein zur ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 28. Juni 2012, 13:00 Uhr
in den Räumen des Hotel Radisson BLU
Karl-Arnold-Platz 5, 40474 Düsseldorf
A.) TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2011, der Lageberichte der M.A.X. Automation AG und
des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011 und der erläuternden Berichte des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5
und Abs. 4 HGB sowie des Vorschlags des Aufsichtsrats für die
Verwendung des Bilanzgewinns.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird kein Beschluss gefasst, da
Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits
festgestellt haben und der Aufsichtsrat den Konzernabschluss
bereits gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 4.260.329,82 wie folgt zu
verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von je EUR EUR
0,15 auf insgesamt 26.794.415 4.019.162,25
dividendenberechtigte Stammaktien (Stückaktien)
b) Einstellung in die Gewinnrücklagen EUR
241.167,57
c) Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 0,00
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Bilanzgewinn EUR
4.260.329,82
Die Dividende wird am 29. Juni 2011 ausbezahlt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
5. Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder
Gemäß § 120 Abs. 4 AktG besteht die Möglichkeit, unverbindlich
und unanfechtbar das für den Vorstand geltende
Vergütungssystem durch die Hauptversammlung billigen zu
lassen, um zusätzliche Transparenz und Kontrolle hinsichtlich
der Vergütungsentscheidungen, die der Aufsichtsrat
hinsichtlich des Vorstands trifft, herbeizuführen. Das
Vergütungssystem für den Vorstand der M.A.X. Automation AG ist
leistungs- und ergebnisorientiert und beinhaltet sowohl fixe
Vergütungsbestandteile als auch variable
Vergütungsbestandteile; die Angemessenheit richtet sich
insbesondere nach den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und
seiner persönlichen Leistung sowie nach den Ergebnissen des
Unternehmens (für eine nähere Beschreibung des derzeit
geltenden Vergütungssystems der M.A.X. Automation AG siehe
auch die Angaben im Geschäftsbericht 2011 auf Seite 38, der im
Internet unter http://www.maxautomation.de -> Investor
Relations -> Berichte -> Geschäftsberichte zugänglich ist).
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das bestehende System
zur Vergütung des Vorstands zu billigen.
6. Beschlussfassung über die Neuwahl des
Aufsichtsrats
Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrats der M.A.X.
Automation AG endet mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung am 28. Juni 2012. Der Aufsichtsrat setzt sich
nach § 8 Abs. 1 der Satzung, §§ 96 Alt. 6, 101 Abs. 1 AktG aus
drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu
wählen sind. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Mitglieder des Aufsichtsrats nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, durch die Hauptversammlung
folgende Vertreter der Aktionäre für die Zeit bis zum Ablauf
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2016 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Herrn Hans-W. Bönninghausen, Rösrath, Kaufmann
Herr Bönninghausen ist Mitglied in den folgenden gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten:
- FORTAS AG, Rösrath
- Vecoplan AG, Bad Marienberg
(Aufsichtsratsvorsitzender)
Herr Bönninghausen hat keine weiteren Mitgliedschaften in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.
b) Herrn Gerhard Lerch, Hannover,
Diplom-Betriebswirt
Herr Gerhard Lerch ist kein Mitglied in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien.
c) Herrn Dr. Frank Stangenberg-Haverkamp, Darmstadt,
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der E. Merck
OHG
Herr Dr. Frank Stangenberg-Haverkamp ist Mitglied im
folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
- FORTAS AG, Rösrath (Aufsichtsratsvorsitzender)
Herr Dr. Frank Stangenberg-Haverkamp ist Mitglied in
folgenden vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
- Vorsitzender des Gesellschafterrates der E.
Merck KG, Darmstadt
- Mitglied des Beirats der Travel Asset Group Ltd
Feltham, Großbritannien
7. Wahl des Abschlussprüfers, des
Konzernabschlussprüfers und des Abschlussprüfers für die
prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts im Halbjahresfinanzbericht jeweils für
das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem
GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer der
M.A.X. Automation AG, zum Konzernabschlussprüfer und zum
Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts (§ 37w Abs. 5 WpHG, § 37y Nr. 2 WpHG)
jeweils für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
B.) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie
Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Stimmrechtsausübung ist berechtigt, wer sich rechtzeitig bei
der Gesellschaft anmeldet. Die Aktionäre müssen zudem ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts rechtzeitig nachweisen; hierzu bedarf
es des Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut, der sich auf den 7. Juni 2012, 00:00 Uhr (MESZ)
('Nachweisstichtag'), beziehen muss. Rechtzeitig sind
Anmeldung und Anteilsbesitznachweis, wenn sie der Gesellschaft
spätestens bis 21. Juni 2012, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Anmeldung sowie Anteilsbesitznachweis müssen in Textform (§
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und
sind an folgende Adresse zu übermitteln:
M.A.X. Automation AG
c/o DZ Bank AG
WASHO
Einsteinring 9
85609 Aschheim-Dornach
Nach Eingang der Anmeldung und des Anteilsbesitznachweises
werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir
bitten darum, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und
des Anteilsbesitznachweises zu sorgen, um den rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarten nicht zu gefährden; wir empfehlen,
alsbald das depotführende Institut zu kontaktieren.
Für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
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May 15, 2012 09:07 ET (13:07 GMT)
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