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DGAP-HV: Greiffenberger Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2012 in Marktredwitz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Greiffenberger Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Greiffenberger Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.06.2012 in Marktredwitz mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
15.05.2012 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Greiffenberger Aktiengesellschaft 
 
   Marktredwitz 
 
   ISIN DE0005897300 
 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
   Dienstag, den 26. Juni 2012, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr), im 
   Veranstaltungssaal des Egerland-Kulturhauses, Fikentscherstraße 24, 
   95615 Marktredwitz stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   I. TAGESORDNUNG 
 
   1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Greiffenberger 
   AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31.12.2011, der 
   Lageberichte für die Greiffenberger AG (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) und für den 
   Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 
   Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011. 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der Aufsichtsrat den 
   Jahresabschluss der Greiffenberger AG und den Konzernabschluss bereits 
   gebilligt und den Jahresabschluss festgestellt. Eine Feststellung 
   durch die Hauptversammlung entfällt damit. 
 
   2. | Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2011 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das 
   Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
   3. | Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das 
   Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
   4. | Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2012 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft 
   Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für die 
   Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
   II. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Antragstellung sind gemäß § 123 Abs. 2 und Abs. 3 AktG i. V. 
   m. § 15 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126 b BGB) und in 
   deutscher oder englischer Sprache unter der nachfolgenden Adresse bzw. 
   Fax-Nummer oder E-Mail bei der Gesellschaft anmelden und ihre 
   Berechtigung nachweisen: 
 
   Greiffenberger AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48, 81241 München 
   Fax: +49 (0) 89/889 690 633 oder 
   E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
   Für den Nachweis der Berechtigung reicht eine in Textform erstellte 
   besondere Bescheinigung über den Anteilsbesitz des Aktionärs durch 
   dessen depotführendes Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   muss sich auf den Beginn (00:00 Uhr, MESZ) des Dienstag, den 5. Juni 
   2012 beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis 
   müssen der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse spätestens 
   bis zum Ablauf (24:00 Uhr, MESZ) des Dienstag, den 19. Juni 2012 
   zugehen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut 
   angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen 
   durch das depotführende Institut vorgenommen. 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang 
   des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
   des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
   keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
   im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für eine Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Die Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
   keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   III. STIMMRECHTSVERTRETUNG 
 
   Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der 
   Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die 
   depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
   ihrer Wahl, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als 
   eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Soll das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, 
   reicht eine Vollmacht in Textform aus. Formulare, die zur 
   Vollmachtserteilung (einschließlich zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter) verwendet werden können, sind jeder 
   Eintrittskarte beigefügt. Möglich ist es aber auch, dass Aktionäre 
   eine gesonderte Vollmacht ausstellen. Bei Stimmrechtsvollmachten, die 
   einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären oder mit diesen 
   gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen 
   oder Institutionen erteilt werden, sind gemäß § 135 AktG 
   Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden 
   zu erfragen sind. Für die Übermittlung des Nachweises über die 
   Bestellung eines Bevollmächtigten bieten wir an, dass die Aktionäre 
   den Nachweis bis zum Ablauf des 25. Juni 2012 per E-Mail unter 
   greiffenberger@better-orange.de an die Gesellschaft übermitteln. 
 
   Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der 
   Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits 
   vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem 
   von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht 
   erteilen möchten, benötigen hierzu ebenfalls eine Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
   sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der 
   Depot-Bank eingehen. 
 
   Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt wird, müssen diesem zu jedem relevanten 
   Tagesordnungspunkt ausschließliche und eindeutige Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und 
   eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den 
   jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der 
   Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen, 
   und nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts 
   oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Einzelheiten zur Vollmachts- 
   und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte 
   zugesandt. 
 
   Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   müssen bis spätestens zum Ablauf des 25. Juni 2012 unter der folgenden 
   Adresse bzw. Fax-Nummer oder E-Mail eingehen: Greiffenberger AG, c/o 
   Better Orange IR & HV AG, Haidelweg 48, 81241 München, Deutschland, 
   Fax: +49 (0) 89 / 889 690 655, E-Mail: 
   greiffenberger@better-orange.de. 
 
   IV. AUSGELEGTE UNTERLAGEN 
 
   Der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, 
   die Lageberichte für die Greiffenberger AG (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) und für den 
   Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 
   Abs. 4 HGB) und der Bericht des Aufsichtsrats können vom Tag der 
   Einberufung im Internet unter 
   http://www.greiffenberger.de/hauptversammlung/ und in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft, Eberlestraße 28, 86157 Augsburg 
   eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich 
   und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch 
   in der Hauptversammlung ausliegen werden. 
 
   V. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
   Von den insgesamt ausgegebenen 4.839.450 Stückaktien der Gesellschaft, 
   die alle derselben Aktiengattung angehören, sind zum Zeitpunkt der 
   Einberufung dieser Hauptversammlung alle Stückaktien teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft 
   hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Die 4.839.450 
   Stückaktien gewähren damit zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung insgesamt 4.839.450 Stimmen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2012 09:07 ET (13:07 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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