Anzeige
Mehr »
Mittwoch, 10.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Pentagon in Alarmbereitschaft? Dieser Rohstoff könnte jetzt Gold in den Schatten stellen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
258 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: Tipp24 SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.06.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Tipp24 SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Tipp24 SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
22.06.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
15.05.2012 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Tipp24 SE 
 
   Hamburg, Deutschland 
 
   - ISIN DE0007847147 - 
 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
 
   Ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Freitag, dem 22. Juni 2012, 10.30 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr) in das 
   Curiohaus, Rothenbaumchaussee 11, 20148 Hamburg. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
   mit Vorschlägen zur Beschlussfassung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts der Tipp24 SE zum 31. Dezember 2011, Vorlage 
           des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts 
           zum 31. Dezember 2011 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und 
           des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
           HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 20. April 2012 
           gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Eine 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung hierzu entfällt damit 
           entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Auch die weiteren 
           unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der 
           Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den                         EUR 
   Bilanzgewinn von wie folgt zu verwenden:                  26.384.783,26 
 
   a) Verteilung an die Aktionäre 
 
   Ausschüttung einer Sachdividende mit einem                          EUR 
   Gesamtwert von EUR 19.962.720,00, wobei auf je eine       19.962.720,00 
   Stückaktie an der Tipp24 SE eine Stückaktie an der 
   zukünftigen Lotto24 AG, Hamburg, derzeit noch Tipp24 
   Deutschland GmbH, Hamburg, nach Umwandlung in die 
   Rechtsform der Aktiengesellschaft und Umfirmierung, im 
   Wege der Übertragung im Girosammelverkehr übereignet 
   wird (Berechtigungsverhältnis 1:1) 
 
   b) Gewinnvortrag                                                    EUR 
                                                              6.422.063,26 
 
 
           Erläuterungen des Vorstands zu Punkt 2 der Tagesordnung 
 
 
           Da die Sachdividende in voller Höhe aus dem steuerlichen 
           Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG geleistet wird, erfolgt 
           die Leistung der Sachdividende ab dem 2. Juli 2012 ohne Abzug 
           von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. 
 
 
           Bei der zukünftigen Lotto24 AG handelt es sich um eine derzeit 
           100%ige Tochtergesellschaft der Tipp24 SE, in der die 
           Aktivitäten des deutschen Lotterievermittlungsgeschäfts 
           gebündelt sind. Die Lotto24 AG wird sich auf die Vermittlung 
           staatlicher Lotterien in Deutschland konzentrieren. Das im 
           Februar gestartete Angebot unter www.lotto24.de richtet sich 
           bisher an Kunden in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Die 
           Tipp24 SE geht davon aus, dass nach dem voraussichtlichen 
           Inkrafttreten des Glücksspieländerungsstaatsvertrags ab Juli 
           2012 in ganz Deutschland wieder eine gesetzliche Grundlage für 
           die Online-Vermittlung von Lotterien bestehen wird. 
 
 
           Für die Vermittlungstätigkeit wird die zukünftige Lotto24 AG 
           Erlaubnisse verschiedener Aufsichtsbehörden in den einzelnen 
           Bundesländern einholen müssen. Hierbei könnte eine 
           fortbestehende gesellschaftsrechtliche Verbindung der Lotto24 
           AG zur Tipp24 SE bzw. ihren vollkonsolidierten 
           Minderheitsbeteiligungen die Erlaubnisverfahren erschweren. Um 
           in diesem Zusammenhang eine von rechtlichen 
           Auseinandersetzungen der Tipp24 SE unbelastete Wiederaufnahme 
           der Geschäftsaktivitäten in Deutschland zu ermöglichen, soll 
           im Wege der vorgeschlagenen Sachausschüttung eine vollständige 
           gesellschaftsrechtliche Trennung der Lotto24 AG von der Tipp24 
           SE hergestellt werden. 
 
 
           Das Grundkapital der zukünftigen Lotto24 AG wird zum Zeitpunkt 
           der Hauptversammlung mindestens EUR 7.985.088 betragen und in 
           mindestens 7.985.088 auf den Namen lautende Stammaktien ohne 
           Nennbetrag (Stückaktien) eingeteilt sein. Diese Aktien werden 
           durch eine oder mehrere Globalsammelurkunden über das gesamte 
           Grundkapital verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, 
           Frankfurt am Main, hinterlegt sein. 
 
 
           Es ist vorgesehen, dass die zukünftige Lotto24 AG noch vor dem 
           Tag der Hauptversammlung im Rahmen einer Barkapitalerhöhung 
           ein öffentliches Angebot von Aktien an die Aktionäre der 
           Tipp24 SE durchführt. Die entsprechenden neuen Aktien der 
           Lotto24 AG würden erst nach dem Tag der Hauptversammlung an 
           die Zeichner bzw. Erwerber geliefert werden. 
 
 
           Welchen Teil am Grundkapital der zukünftigen Lotto24 AG die 
           Stückaktien, die Gegenstand der Sachausschüttung sind, 
           darstellen werden, wird davon abhängen, in welchem Umfang sich 
           das Grundkapital der zukünftigen Lotto24 AG infolge einer 
           solchen Barkapitalerhöhung erhöht. Unabhängig davon werden 
           aufgrund der zu beschließenden Sachausschüttung die vor 
           Durchführung einer Barkapitalerhöhung vorhandenen 7.985.088 
           Aktien der Lotto24 AG an die Aktionäre der Tipp24 SE 
           ausgeschüttet werden. 
 
 
           Aus dem Gewinnverwendungsvorschlag ergibt sich rechnerisch 
           eine auf je eine Stückaktie an der Tipp24 SE entfallende 
           Sachdividende von EUR 2,50. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, dass Anfang Juli 2012, also in enger 
           zeitlicher Nähe zum Tag der Hauptversammlung, der Börsenhandel 
           in den Aktien der zukünftigen Lotto24 AG aufgenommen wird. 
 
 
           Diese Erläuterungen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch 
           eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein Angebot 
           würde ausschließlich durch und auf Basis eines noch zu 
           veröffentlichenden Wertpapierprospekts erfolgen, der auf der 
           Internetseite der Lotto24 AG veröffentlicht und bei dieser 
           erhältlich wäre. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer und als 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 die Ernst & 
           Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu 
           bestellen. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 7.985.088 und ist in 
   7.985.088 Stückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl der Aktien und 
   Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 
   damit 7.985.088. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 
   keine eigenen Aktien. 
 
   Hinweis auf ausliegende Unterlagen 
 
   Die folgenden Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 liegen in den 
   Geschäftsräumen der Tipp24 SE, Straßenbahnring 11, 20251 Hamburg, 
   sowie während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus 
   und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.tipp24-se.de 
   veröffentlicht: 
 
     -     der Jahresabschluss und der Lagebericht der Tipp24 
           SE zum 31. Dezember 2011; 
 
 
     -     der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht zum 
           31. Dezember 2011; 
 
 
     -     der Bericht des Aufsichtsrats und der erläuternde 
           Bericht des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben 
           gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB. 
 
 
   Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenfrei und unverzüglich eine 
   Kopie dieser Unterlagen. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der 
   Gesellschaft eingetragen sind und ihre Teilnahme bis zum Ablauf des 
   16. Juni 2012 unter der folgenden Adresse bei der Gesellschaft 
   angemeldet haben: 
 
   Tipp24 SE 
   c/o Computershare Operations Center 
   Prannerstraße 8 
   80333 München 
   Telefax: (089) 30903-74675 
   E-Mail: tipp24-hv2012@computershare.de 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.