DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2012 in Colonia-Allee 3
51067 Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
15.05.2012 / 15:09
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KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG
Köln
- Wertpapierkennnummer 605 290 -
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Mittwoch, dem 4. Juli 2012, um 10:00 Uhr, in unseren Geschäftsräumen
in der Colonia-Allee 3 in 51067 Köln, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
Lageberichtes der Gesellschaft, des erläuternden Berichts des
Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 des
Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2011.
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, zur Einsicht der
Aktionäre aus. Abschriften dieser Unterlagen werden den
Aktionären auf Anfrage und Nachweis ihrer Aktionärseigenschaft
kostenlos übersandt. Anfragen richten Sie bitte an die
vorgenannte Adresse. Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Die vorgenannten
Unterlagen sind auch im Internet unter www.khdis.de und dort
im Bereich 'Hauptversammlung/AGM' verfügbar und stehen zum
Download bereit.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem
Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 erzielten Bilanzgewinn der KHD Humboldt Wedag Industrial
Services AG in Höhe von EUR 3.073.028,14 in voller Höhe auf
neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates
Nachdem die Aufsichtsratsmitglieder Andrew Blythe und Manfred
Weinandy durch Niederlegung ihrer Mandate im vergangenen Jahr
aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind und das Amtsgericht
Köln auf Antrag des Vorstands die Herren George Harrison und
Yizhen Zhu zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt hat,
soll nun deren gerichtliche Bestellung durch Wahl der
Hauptversammlung ersetzt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern
des Aufsichtsrates zu wählen:
a) George Harrison, Ingenieur, wohnhaft in Köln.
b) Yizhen Zhu, Mitglied des Vorstands KHD Humboldt
Wedag International AG, Köln
Die Wahl erfolgt für die restliche Amtszeit des
Aufsichtsrates, mithin bis zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 beschließt.
Mitgliedschaften von George Harrison in Aufsichtsräten und in
vergleichbaren Kontrollgremien: keine
Mitgliedschaften von Yizhen Zhu in Aufsichtsräten und in
vergleichbaren Kontrollgremien: keine
Der Aufsichtsrat besteht zurzeit gemäß § 10 Abs. 1 und 2 der
Satzung in Verbindung mit den §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 Abs. 1
und 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschluss-
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu
wählen.
ANGABEN NACH § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.600.000 und ist
eingeteilt in 424.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine
Stimme. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt 424.000.
Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Diese Angaben beziehen
sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im
elektronischen Bundesanzeiger.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung hat der
Gesellschaft (Postanschrift: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg, 4027 H Hauptversammlungen, Am
Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart; Fax: 0711 / 127 - 79256; E-Mail:
hv-Anmeldung@LBBW.de) bis spätestens zum 27. Juni 2012, 24:00 Uhr,
zuzugehen.
Aktionäre haben die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine
in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte
Bescheinigung des depotführenden Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der
Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), also auf den 13. Juni 2012 (00:00
Uhr) beziehen und der Gesellschaft (Postanschrift: KHD Humboldt Wedag
Industrial Services AG, c/o Landesbank Baden-Württemberg, 4027 H
Hauptversammlungen, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart; Fax: 0711 /
127 - 79264; E-Mail: hv-Anmeldung@LBBW.de) bis spätestens zum 27. Juni
2012, 24:00 Uhr, zugehen.
Bedeutung des Nachweisstichtages
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit
der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.
Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben
lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere Person oder Institution im Sinne des § 135 Abs. 8 AktG
bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Textform
(§ 126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft kann an folgende Adresse übermittelt werden:
KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG
Hauptversammlung 2012
Colonia-Allee 3
51067 Köln
Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die elektronische
Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende Telefax-Nummer und
E-Mail-Adresse an:
Telefax: +49-(0)221 -6504-1099
E-Mail: KIS.HV2012@KHD.com
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen
bevollmächtigt werden soll, besteht ein Formerfordernis weder dem
Gesetz noch der Satzung nach. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in
diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte
stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG
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May 15, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)
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