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DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2012 in Colonia-Allee 3 51067 Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2012 in Colonia-Allee 3 
51067 Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
15.05.2012 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG 
 
   Köln 
 
   - Wertpapierkennnummer 605 290 - 
 
 
   EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
   Mittwoch, dem 4. Juli 2012, um 10:00 Uhr, in unseren Geschäftsräumen 
   in der Colonia-Allee 3 in 51067 Köln, stattfindenden ordentlichen 
   Hauptversammlung ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           Lageberichtes der Gesellschaft, des erläuternden Berichts des 
           Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 des 
           Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrates für 
           das Geschäftsjahr 2011. 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, zur Einsicht der 
           Aktionäre aus. Abschriften dieser Unterlagen werden den 
           Aktionären auf Anfrage und Nachweis ihrer Aktionärseigenschaft 
           kostenlos übersandt. Anfragen richten Sie bitte an die 
           vorgenannte Adresse. Die Unterlagen werden auch in der 
           Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Die vorgenannten 
           Unterlagen sind auch im Internet unter www.khdis.de und dort 
           im Bereich 'Hauptversammlung/AGM' verfügbar und stehen zum 
           Download bereit. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem 
           Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 erzielten Bilanzgewinn der KHD Humboldt Wedag Industrial 
           Services AG in Höhe von EUR 3.073.028,14 in voller Höhe auf 
           neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstandes 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrates 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates 
 
 
           Nachdem die Aufsichtsratsmitglieder Andrew Blythe und Manfred 
           Weinandy durch Niederlegung ihrer Mandate im vergangenen Jahr 
           aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind und das Amtsgericht 
           Köln auf Antrag des Vorstands die Herren George Harrison und 
           Yizhen Zhu zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt hat, 
           soll nun deren gerichtliche Bestellung durch Wahl der 
           Hauptversammlung ersetzt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern 
           des Aufsichtsrates zu wählen: 
 
 
       a)    George Harrison, Ingenieur, wohnhaft in Köln. 
 
 
       b)    Yizhen Zhu, Mitglied des Vorstands KHD Humboldt 
             Wedag International AG, Köln 
 
 
 
           Die Wahl erfolgt für die restliche Amtszeit des 
           Aufsichtsrates, mithin bis zum Ablauf der ordentlichen 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 beschließt. 
 
 
           Mitgliedschaften von George Harrison in Aufsichtsräten und in 
           vergleichbaren Kontrollgremien: keine 
 
 
           Mitgliedschaften von Yizhen Zhu in Aufsichtsräten und in 
           vergleichbaren Kontrollgremien: keine 
 
 
           Der Aufsichtsrat besteht zurzeit gemäß § 10 Abs. 1 und 2 der 
           Satzung in Verbindung mit den §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 Abs. 1 
           und 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der 
           Hauptversammlung gewählt werden. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton 
           AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschluss- 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           wählen. 
 
 
   ANGABEN NACH § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.600.000 und ist 
   eingeteilt in 424.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine 
   Stimme. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt 424.000. 
   Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Diese Angaben beziehen 
   sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im 
   elektronischen Bundesanzeiger. 
 
   TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung hat der 
   Gesellschaft (Postanschrift: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG 
   c/o Landesbank Baden-Württemberg, 4027 H Hauptversammlungen, Am 
   Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart; Fax: 0711 / 127 - 79256; E-Mail: 
   hv-Anmeldung@LBBW.de) bis spätestens zum 27. Juni 2012, 24:00 Uhr, 
   zuzugehen. 
 
   Aktionäre haben die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine 
   in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte 
   Bescheinigung des depotführenden Kredit- oder 
   Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der 
   Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung (Nachweisstichtag), also auf den 13. Juni 2012 (00:00 
   Uhr) beziehen und der Gesellschaft (Postanschrift: KHD Humboldt Wedag 
   Industrial Services AG, c/o Landesbank Baden-Württemberg, 4027 H 
   Hauptversammlungen, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart; Fax: 0711 / 
   127 - 79264; E-Mail: hv-Anmeldung@LBBW.de) bis spätestens zum 27. Juni 
   2012, 24:00 Uhr, zugehen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtages 
 
   Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und 
   die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
   hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
   hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
   Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. 
   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit 
   der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   eine andere Person oder Institution im Sinne des § 135 Abs. 8 AktG 
   bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr 
   Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Textform 
   (§ 126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft kann an folgende Adresse übermittelt werden: 
 
           KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG 
           Hauptversammlung 2012 
           Colonia-Allee 3 
           51067 Köln 
 
 
   Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die elektronische 
   Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende Telefax-Nummer und 
   E-Mail-Adresse an: 
 
           Telefax: +49-(0)221 -6504-1099 
           E-Mail: KIS.HV2012@KHD.com 
 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von 
   diesen zurückweisen. 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
   der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen 
   bevollmächtigt werden soll, besteht ein Formerfordernis weder dem 
   Gesetz noch der Satzung nach. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in 
   diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie 
   gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte 
   stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG 

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May 15, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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