Im Musterprozess um die Telekom-Aktien hat das OLG Frankfurt gerade zu Gunsten des Unternehmens entschieden. Die Anleger haben demnach keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die Schlappe gilt für rund 17.000 Kläger, die nun im Frankfurter Anlegerschutzprozess um den dritten Börsengang des früheren Staatsunternehmens leer ausgehen. Das OLG Frankfurt stellte nämlich fest, dass der Börsenverkaufsprospekt aus dem Jahr 2000 keine gravierenden Fehler enthielt. Die Anleger könnten daher keinen Schadensersatz geltend machen. Der größte Anlegerprozess hatte vor vier Jahren begonnen. Die ersten Klagen stammen aus dem Jahr 2001.Schwacher Trost: Es gilt als sicher, dass das Verfahren vor den Bundesgerichtshof gebracht wird.
Bernecker Redaktion / www.bernecker.info
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