FRANKFURT (Dow Jones)--Im Rechtsstreit tausender Aktionäre gegen die Deutsche Telekom wegen angeblicher Fehlinformation ist eine Entscheidung gefallen. In dem so genannten Kapitalanleger-Musterverfahren befand das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass in dem Prospekt zum dritten Börsengang des Bonner Unternehmens kein Fehler festgestellt worden sei.
Die Entscheidung, welche von der Telekom wenig überraschend begrüßt wurde, ist nicht rechtskräftig. Klägeranwalt Andreas Tilp kündigte umgehend an, Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einzulegen.
Das Verfahren hatte im April 2008 begonnen und drehte sich um eine Aktienplatzierung der Telekom im Jahr 2000. Vorgeworfen wurden dem Unternehmen fehlerhafte bzw unzureichende Angaben im damaligen Emissionsprospekt, etwa zur Akquisitionsstrategie in den USA. In einem Musterverfahren sollten die zentralen Vorwürfe in einem Musterprozess durch die nächsthöhere Instanz - in diesem Fall das Oberlandesgericht Frankfurt - geklärt werden.
Mehr als 17.000 Anleger forderten vor dem Landgericht Frankfurt insgesamt rund 80 Millionen Euro Schadenersatz. Die Telekom hatte im Rahmen ihres dritten Börsengangs im Juni des Jahres 2000 T-Aktien zu einem Ausgabepreis von mehr als 60 Euro platziert. Am Mittwoch war das Papier für nicht einmal 9 Euro zu haben.
"Die gegen die Deutsche Telekom erhobenen Vorwürfe haben sich (...) als substanzlos erwiesen", erklärte ein Telekom-Sprecher am Mittwoch. "Es besteht daher keine Grundlage für eine Haftung."
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May 16, 2012 05:53 ET (09:53 GMT)
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