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DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2012 in Höhr-Grenzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, 
manufacturing / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2012 in 
Höhr-Grenzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
16.05.2012 / 15:10 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
 
   Höhr-Grenzhausen 
 
   - WKN 622 840 - 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing 
 
   am Donnerstag, den 28. Juni 2012, 10.00 Uhr, 
 
   in das Hotel Heinz, Bergstraße 77, 
   56203 Höhr-Grenzhausen. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1     Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2011, des Lageberichts und des Konzernlageberichts 
           (inklusive der Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben 
           gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs), 
           des Berichts des Aufsichtsrats der IBS AG excellence, 
           collaboration, manufacturing für das Geschäftsjahr 2011 und 
           des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns. 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen stehen nebst Erläuterung im 
           Internet unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2012 zur 
           Verfügung und können in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           Gesellschaft, Rathausstraße 56, 56203 Höhr-Grenzhausen, 
           eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch 
           zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der 
           Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten 
           Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 20. März 2012 gebilligt 
           und den Jahresabschluss damit festgestellt. Deshalb ist eine 
           Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des 
           Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG 
           nicht erforderlich. Vorgenannte Unterlagen sind der 
           Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem 
           Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. 
 
 
     2     Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 4.997.929,45 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   -    Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,15            Euro 
        je dividendenberechtigter Stückaktie (Stand 09.      1.032.459,75 
        Mai 2012 - 6.883.065) 
 
   -    Gewinnvortrag                                                Euro 
                                                             3.965.469,70 
 
 
           Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und der 
           vorstehende Gewinnvortrag basieren auf dem am 09. Mai 2012 
           dividendenberechtigten Grundkapital. Sollte sich die Anzahl 
           der dividendenberechtigten Stückaktien bis zum Zeitpunkt der 
           Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, 
           wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,15 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein 
           entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur 
           Gewinnverwendung unterbreitet werden. Die Anpassung erfolgt 
           dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Stückaktien und damit die 
           Dividendensumme vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag 
           entsprechend. Sofern sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Stückaktien und damit die 
           Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Gewinnvortrag 
           entsprechend. 
 
 
     3     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5     Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Christoph Köchling und das 
           Aufsichtsratsmitglied Herr Diplom Ingenieur (FH) Andreas 
           Münster haben ihre Mandate als Mitglieder des Aufsichtsrats 
           mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 
           28. Juni 2012 niedergelegt und werden zu diesem Zeitpunkt aus 
           dem Aufsichtsrat ausscheiden. Herr Prof. Dr. Heiko Aurenz, der 
           die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an Unabhängigkeit und 
           Sachverstand erfüllt, wird sein Amt weiter ausüben. Daher wird 
           die Wahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats durch die 
           Hauptversammlung notwendig. 
 
 
           Nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 
           Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der 
           Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die 
           Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht 
           an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab 
           Beendigung der Hauptversammlung gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung 
           der Gesellschaft für den Rest der Amtszeit der ausscheidenden 
           Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
       a)    Herrn Roland Melzer, Mitglied des Vorstands der 
             Siemens Industry Automation Holding AG und Leiter des 
             Geschäftssegments Industry Automation Systems Software bei 
             der Siemens AG, wohnhaft in Nürnberg. 
 
 
       b)    Herrn Wolfgang Seltmann, Diplom Betriebswirt (FH) 
             in der Beteiligungsverwaltung der Siemens AG, wohnhaft in 
             Starnberg. 
 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden 
           zu lassen. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Es ist vorgesehen, dass 
           Herr Prof. Dr. Aurenz als Kandidat für den 
           Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird. 
 
 
           Mandatsangaben für die vorgeschlagenen Kandidaten: 
 
 
           Herr Melzer ist nicht in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten und übt 
           keine Mandate in vergleichbaren in- oder ausländischen 
           Kontrollgremien aus. 
 
 
           Herr Seltmann ist nicht in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten. 
 
 
           Herr Seltmann übt jedoch bei folgenden in- oder ausländischen 
           Wirtschaftsunternehmen, bei denen es sich um 
           Siemens-Konzerngesellschaften handelt, vergleichbare Mandate 
           aus: 
 
 
       *     Mitglied der Gesellschafterdelegation der 
             Mechanik Center Erlangen GmbH, Erlangen, Deutschland 
 
 
       *     Mitglied der Gesellschafterdelegation der SYKATEC 
             Systeme, Komponenten, Anwendungstechnologie GmbH, Erlangen, 
             Deutschland 
 
 
       *     Mitglied der Gesellschafterdelegation der Weiss 
             Spindeltechnologie GmbH, Schweinfurt, Deutschland 
 
 
       *     Mitglied des Beirats der Atecs Mannesmann 
             Unterstützungskasse GmbH, Mühlheim a.d. Ruhr, Deutschland 
 
 
       *     Mitglied des Beirats der evosoft GmbH, Nürnberg, 
             Deutschland 
 
 
       *     Mitglied des Beirats der Siemens Industry 
             Software GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats der evosoft Hungary 
             Kft., Budapest, Ungarn 
 
 
 
     6     Beschlussfassung über die Änderung des 
           Geschäftsjahrs und Satzungsänderung 
 
 
           Das Geschäftsjahr der IBS Aktiengesellschaft excellence, 
           collaboration, manufacturing soll an das Geschäftsjahr der 
           Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, angepasst 
           werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wird umgestellt und beginnt 
           jeweils am 1. Oktober eines Kalenderjahres und endet am 30. 
           September des unmittelbar darauf folgenden Kalenderjahres. Für 
           die Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 30. September 2012 wird 
           ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet. 
 
 
           § 1 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
             'Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Oktober 
             eines Kalenderjahres und endet am 30. September des 
             unmittelbar darauf folgenden Kalenderjahres. Für die Zeit 
             vom 1. Januar 2012 bis zum 30. September 2012 wird ein 
             Rumpfgeschäftsjahr gebildet.' 
 
 
 

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May 16, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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