DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration,
manufacturing / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing:
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2012 in
Höhr-Grenzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
16.05.2012 / 15:10
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IBS AG
excellence, collaboration, manufacturing
Höhr-Grenzhausen
- WKN 622 840 -
Wir laden unsere Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing
am Donnerstag, den 28. Juni 2012, 10.00 Uhr,
in das Hotel Heinz, Bergstraße 77,
56203 Höhr-Grenzhausen.
TAGESORDNUNG
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2011, des Lageberichts und des Konzernlageberichts
(inklusive der Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben
gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs),
des Berichts des Aufsichtsrats der IBS AG excellence,
collaboration, manufacturing für das Geschäftsjahr 2011 und
des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns.
Die vorgenannten Unterlagen stehen nebst Erläuterung im
Internet unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2012 zur
Verfügung und können in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft, Rathausstraße 56, 56203 Höhr-Grenzhausen,
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch
zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten
Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 20. März 2012 gebilligt
und den Jahresabschluss damit festgestellt. Deshalb ist eine
Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG
nicht erforderlich. Vorgenannte Unterlagen sind der
Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem
Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf.
2 Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für
das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 4.997.929,45 wie folgt
zu verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,15 Euro
je dividendenberechtigter Stückaktie (Stand 09. 1.032.459,75
Mai 2012 - 6.883.065)
- Gewinnvortrag Euro
3.965.469,70
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und der
vorstehende Gewinnvortrag basieren auf dem am 09. Mai 2012
dividendenberechtigten Grundkapital. Sollte sich die Anzahl
der dividendenberechtigten Stückaktien bis zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern,
wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,15 je
dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur
Gewinnverwendung unterbreitet werden. Die Anpassung erfolgt
dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien und damit die
Dividendensumme vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag
entsprechend. Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien und damit die
Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Gewinnvortrag
entsprechend.
3 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
5 Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Christoph Köchling und das
Aufsichtsratsmitglied Herr Diplom Ingenieur (FH) Andreas
Münster haben ihre Mandate als Mitglieder des Aufsichtsrats
mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am
28. Juni 2012 niedergelegt und werden zu diesem Zeitpunkt aus
dem Aufsichtsrat ausscheiden. Herr Prof. Dr. Heiko Aurenz, der
die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an Unabhängigkeit und
Sachverstand erfüllt, wird sein Amt weiter ausüben. Daher wird
die Wahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats durch die
Hauptversammlung notwendig.
Nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7
Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der
Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die
Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht
an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung
der Gesellschaft für den Rest der Amtszeit der ausscheidenden
Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Herrn Roland Melzer, Mitglied des Vorstands der
Siemens Industry Automation Holding AG und Leiter des
Geschäftssegments Industry Automation Systems Software bei
der Siemens AG, wohnhaft in Nürnberg.
b) Herrn Wolfgang Seltmann, Diplom Betriebswirt (FH)
in der Beteiligungsverwaltung der Siemens AG, wohnhaft in
Starnberg.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden
zu lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Es ist vorgesehen, dass
Herr Prof. Dr. Aurenz als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird.
Mandatsangaben für die vorgeschlagenen Kandidaten:
Herr Melzer ist nicht in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten und übt
keine Mandate in vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien aus.
Herr Seltmann ist nicht in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten.
Herr Seltmann übt jedoch bei folgenden in- oder ausländischen
Wirtschaftsunternehmen, bei denen es sich um
Siemens-Konzerngesellschaften handelt, vergleichbare Mandate
aus:
* Mitglied der Gesellschafterdelegation der
Mechanik Center Erlangen GmbH, Erlangen, Deutschland
* Mitglied der Gesellschafterdelegation der SYKATEC
Systeme, Komponenten, Anwendungstechnologie GmbH, Erlangen,
Deutschland
* Mitglied der Gesellschafterdelegation der Weiss
Spindeltechnologie GmbH, Schweinfurt, Deutschland
* Mitglied des Beirats der Atecs Mannesmann
Unterstützungskasse GmbH, Mühlheim a.d. Ruhr, Deutschland
* Mitglied des Beirats der evosoft GmbH, Nürnberg,
Deutschland
* Mitglied des Beirats der Siemens Industry
Software GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland
* Mitglied des Aufsichtsrats der evosoft Hungary
Kft., Budapest, Ungarn
6 Beschlussfassung über die Änderung des
Geschäftsjahrs und Satzungsänderung
Das Geschäftsjahr der IBS Aktiengesellschaft excellence,
collaboration, manufacturing soll an das Geschäftsjahr der
Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, angepasst
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wird umgestellt und beginnt
jeweils am 1. Oktober eines Kalenderjahres und endet am 30.
September des unmittelbar darauf folgenden Kalenderjahres. Für
die Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 30. September 2012 wird
ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet.
§ 1 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Oktober
eines Kalenderjahres und endet am 30. September des
unmittelbar darauf folgenden Kalenderjahres. Für die Zeit
vom 1. Januar 2012 bis zum 30. September 2012 wird ein
Rumpfgeschäftsjahr gebildet.'
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