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DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Constantin Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.06.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
16.05.2012 / 15:15 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Constantin Medien AG 
 
   Ismaning 
 
   - WKN 914720 - 
   - ISIN DE0009147207 - 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der 
   am 27. Juni 2012 um 10:00 Uhr 
   in der 'Alten Kongresshalle', Theresienhöhe 15, 80339 München 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des 
           zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der 
           Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. 
 
 
     2.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             'Den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden 
             Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für diesen 
             Zeitraum erteilt.' 
 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             'Den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden 
             Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen 
             Zeitraum erteilt.' 
 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
             'Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München wird zum 
             Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
             Geschäftsjahr 2012 bestellt.' 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat stützt seinen Wahlvorschlag auf die 
           Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
 
 
     5.    Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2012 
           endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Fred Kogel und 
           Jan P. Weidner. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 5 Abs. 1 der 
           Satzung in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus sechs 
           Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       a)    'Herr Fred Kogel, Produzent und Geschäftsführer 
             der Kogel Beteiligungs und Verwaltungs GmbH in Grünwald, der 
             Kogel & Schmidt GmbH in Grünwald sowie der Fred Kogel GmbH 
             in Grünwald, wohnhaft in Straßlach-Dingharting, wird zum 
             Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt 
             nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der 
             Gesellschaft am 27. Juni 2012 und endet mit Ablauf der 
             Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite 
             Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
             Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
             mitgerechnet.' 
 
 
       b)    'Herr Jan P. Weidner, Investmentbanker und 
             Geschäftsführer der Leonardo & Co GmbH in Frankfurt am Main, 
             wohnhaft in Frankfurt am Main, wird zum Mitglied des 
             Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der 
             ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. Juni 
             2012 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die 
             Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
             Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
             beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
 
 
           Herr Kogel ist im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
           dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden anderen 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- 
           und ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
       *     Vorsitzender des Aufsichtsrats der Constantin 
             Film AG, München 
 
 
       *     Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 
             der MAMA Sustainable Incubation AG, Berlin 
 
 
       *     Vorsitzender des Beirats der Constantin 
             Entertainment GmbH, Ismaning 
 
 
 
           Herr Weidner ist im Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
           Einberufung dieser Hauptversammlung nicht Mitglied in anderen 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- 
           und ausländischen Kontrollgremien. Ab dem 1. Juli 2012 ist 
           Herr Weidner als Managing Director und Geschäftsführer der 
           Blackstone Advisory GmbH in Frankfurt am Main tätig. 
 
 
           Der Aufsichtsrat stützt seine Wahlvorschläge auf die 
           Empfehlung des Personal- und Nominierungsausschusses. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, Herrn Kogel zum Vorsitzenden des 
           Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
   Vorlagen 
 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen insbesondere die folgenden 
   Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der 
   Constantin Medien AG, Münchener Straße 101g in 85737 Ismaning, zur 
   Einsicht der Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen 
   unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen: 
 
     *     Jahresabschluss der Constantin Medien AG zum 31. 
           Dezember 2011 nebst zusammengefasstem Konzernlagebericht und 
           Lagebericht 
 
 
     *     Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 nebst 
           zusammengefasstem Konzernlagebericht und Lagebericht 
 
 
     *     Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
     *     Erläuterungen des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 AktG 
 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können außerdem im Internet unter 
   www.constantin-medien.de im Bereich Investor 
   Relations/Hauptversammlung/HV 2012 ordentlich eingesehen werden. 
 
   Grundkapital und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 85.130.780,00 und ist 
   eingeteilt in 85.130.780 Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte 
   beträgt 85.130.780, hiervon ruhen gemäß § 71b AktG sowie gemäß § 71b 
   i.V.m § 71d AktG 7.424.378 Stimmrechte. Diese Angaben beziehen sich 
   auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im 
   Bundesanzeiger. 
 
   Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts 
 
   Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und 
   §§ 15, 15b der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung 
   nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss spätestens am 20. Juni 2012, 
   24:00 Uhr dem Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder unter folgender 
   Adresse zugehen: 
 
   Constantin Medien AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Deutschland 
   Fax: +49 (0)89 21 027 289 
   E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
   Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie kann 
   auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Aktionäre weisen 
   ihre Berechtigung zur Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b 
   BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn 
   des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d. h. 6. Juni 2012, 00:00 Uhr) 
   bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse 
   spätestens am 20. Juni 2012, 24:00 Uhr, eingehen. 
   Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet 
   sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben, 
   Eintrittskarten übermittelt werden. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. § 135 
   AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf 
   Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der 
   Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, das für die Erteilung 
   einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auch zum Download unter 
   www.constantin-medien.de im Bereich Investor Relations / 
   Hauptversammlung / HV 2012 ordentlich bereit. Der Nachweis der 
   Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch per E-Mail unter folgender 
   E-Mail-Adresse übermittelt werden: vollmacht@haubrok-ce.de. 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung die von 

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May 16, 2012 09:16 ET (13:16 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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