DJ DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Constantin Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 27.06.2012 in München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
16.05.2012 / 15:15
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Constantin Medien AG
Ismaning
- WKN 914720 -
- ISIN DE0009147207 -
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der
am 27. Juni 2012 um 10:00 Uhr
in der 'Alten Kongresshalle', Theresienhöhe 15, 80339 München
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des
zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.
2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für diesen
Zeitraum erteilt.'
3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen
Zeitraum erteilt.'
4. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München wird zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 bestellt.'
Der Aufsichtsrat stützt seinen Wahlvorschlag auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses.
5. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2012
endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Fred Kogel und
Jan P. Weidner.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 5 Abs. 1 der
Satzung in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus sechs
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) 'Herr Fred Kogel, Produzent und Geschäftsführer
der Kogel Beteiligungs und Verwaltungs GmbH in Grünwald, der
Kogel & Schmidt GmbH in Grünwald sowie der Fred Kogel GmbH
in Grünwald, wohnhaft in Straßlach-Dingharting, wird zum
Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt
nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft am 27. Juni 2012 und endet mit Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.'
b) 'Herr Jan P. Weidner, Investmentbanker und
Geschäftsführer der Leonardo & Co GmbH in Frankfurt am Main,
wohnhaft in Frankfurt am Main, wird zum Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. Juni
2012 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
Herr Kogel ist im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien:
* Vorsitzender des Aufsichtsrats der Constantin
Film AG, München
* Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
der MAMA Sustainable Incubation AG, Berlin
* Vorsitzender des Beirats der Constantin
Entertainment GmbH, Ismaning
Herr Weidner ist im Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung dieser Hauptversammlung nicht Mitglied in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien. Ab dem 1. Juli 2012 ist
Herr Weidner als Managing Director und Geschäftsführer der
Blackstone Advisory GmbH in Frankfurt am Main tätig.
Der Aufsichtsrat stützt seine Wahlvorschläge auf die
Empfehlung des Personal- und Nominierungsausschusses.
Es ist beabsichtigt, Herrn Kogel zum Vorsitzenden des
Aufsichtsrats zu wählen.
Vorlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen insbesondere die folgenden
Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der
Constantin Medien AG, Münchener Straße 101g in 85737 Ismaning, zur
Einsicht der Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen
unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen:
* Jahresabschluss der Constantin Medien AG zum 31.
Dezember 2011 nebst zusammengefasstem Konzernlagebericht und
Lagebericht
* Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 nebst
zusammengefasstem Konzernlagebericht und Lagebericht
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2011
* Erläuterungen des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 AktG
Die vorgenannten Unterlagen können außerdem im Internet unter
www.constantin-medien.de im Bereich Investor
Relations/Hauptversammlung/HV 2012 ordentlich eingesehen werden.
Grundkapital und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 85.130.780,00 und ist
eingeteilt in 85.130.780 Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beträgt 85.130.780, hiervon ruhen gemäß § 71b AktG sowie gemäß § 71b
i.V.m § 71d AktG 7.424.378 Stimmrechte. Diese Angaben beziehen sich
auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im
Bundesanzeiger.
Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und
§§ 15, 15b der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die
rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung
nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss spätestens am 20. Juni 2012,
24:00 Uhr dem Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder unter folgender
Adresse zugehen:
Constantin Medien AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 21 027 289
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie kann
auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Aktionäre weisen
ihre Berechtigung zur Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b
BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d. h. 6. Juni 2012, 00:00 Uhr)
bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse
spätestens am 20. Juni 2012, 24:00 Uhr, eingehen.
Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet
sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben,
Eintrittskarten übermittelt werden.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. § 135
AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf
Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der
Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, das für die Erteilung
einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auch zum Download unter
www.constantin-medien.de im Bereich Investor Relations /
Hauptversammlung / HV 2012 ordentlich bereit. Der Nachweis der
Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch per E-Mail unter folgender
E-Mail-Adresse übermittelt werden: vollmacht@haubrok-ce.de.
Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung die von
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 16, 2012 09:16 ET (13:16 GMT)
der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den
Unterlagen, die den Aktionären über die Depotbank zugesandt werden.
Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse
www.constantin-medien.de im Bereich Investor Relations /
Hauptversammlung / HV 2012 ordentlich weitere Informationen zur
Stimmrechtsvertretung durch die von der Gesellschaft bestimmten
Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung von Vollmacht
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von
EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen
muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind),
also spätestens am 27. Mai 2012, 24:00 Uhr, zugehen.
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag
ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der
Internetseite zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der
nachfolgend bekannt gemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des
Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 12. Juni 2012,
24:00 Uhr, zugeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen
Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe
von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite zugänglich zu
machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt
gemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei
der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen sind), also spätestens am 12. Juni 2012, 24:00 Uhr,
zugeht.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an
folgende Anschrift zu richten:
Constantin Medien AG
Vorstandsbüro
Münchener Straße 101g
85737 Ismaning
Telefax-Nr.: +49 (0)89 99 500 555
oder an folgende E-Mail-Adresse:
hauptversammlung@constantin-medien.de
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1
und 127 AktG stehen den Aktionären unter www.constantin-medien.de im
Bereich Investor Relations / Hauptversammlung / HV 2012 ordentlich zur
Verfügung. Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von
Aktionären werden unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich
gemacht.
Sonstige Hinweise
Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG erläutern wir die Bedeutung des
Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG dahingehend,
dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, also am 6. Juni 2012, 00:00 Uhr, Aktionäre sind, bei
Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen
Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der Hauptversammlung
teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben.
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem
Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit diese
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Nähere Informationen zu diesem Recht
gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter
www.constantin-medien.de im Bereich Investor Relations /
Hauptversammlung / HV 2012 ordentlich zur Verfügung.
Unter www.constantin-medien.de im Bereich Investor Relations /
Hauptversammlung / HV 2012 ordentlich sind außerdem die gemäß § 124a
AktG zu veröffentlichenden Informationen zugänglich.
Anfragen und Anforderung von Unterlagen
Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur
Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf
Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen
von Unterlagen ausschließlich zu richten an die
Constantin Medien AG
Vorstandsbüro
Münchener Straße 101g
85737 Ismaning
Telefax-Nr.: +49 (0)89 99 500 555
oder an folgende E-Mail-Adresse: hauptversammlung@constantin-medien.de
Ismaning, im Mai 2012
Constantin Medien AG
Der Vorstand
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Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
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Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@constantin-medien.de
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May 16, 2012 09:16 ET (13:16 GMT)
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