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DGAP-HV: Schnigge Wertpapierhandelsbank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2012 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Schnigge Wertpapierhandelsbank AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Schnigge Wertpapierhandelsbank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.06.2012 in Düsseldorf mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
16.05.2012 / 15:16 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG 
 
   Düsseldorf 
 
   (ISIN DE000A0EKK20/WKN A0EKK2) 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
   27. Juni 2012, 10.00 Uhr im 
   Industrie-Club e. V., Elberfelder Straße 6, 40213 Düsseldorf 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Gesellschaft zum 31.12.2011 nebst Lagebericht des Vorstands, 
           des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
           sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben 
           nach § 289 Abs. 4 HGB 
 
 
           Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können 
           von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse 
           www.schnigge.de unter der Rubrik 'Investor Relations' und dort 
           unter 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Gleiches gilt für 
           den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in der 
           Hauptversammlung am 27. Juni 2012 zugänglich sein und mündlich 
           erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der 
           Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die 
           Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die 
           Hauptversammlung über die Feststellung und Billigung des 
           Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über 
           die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der 
           Tagesordnung Beschluss gefasst. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011 
 
 
           Das Berichtsjahr 2011 schließt mit einem Bilanzgewinn von EUR 
           1.154,98. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
           beschließen: 
 
 
           'Der im Jahresabschluss der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG 
           ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.154,98 wird 
           vollständig auf neue Rechnung vorgetragen.' 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen, den 
           Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den 
           Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Ebner Stolz 
           Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstr. 30, 70174 Stuttgart, 
           zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte - Angaben nach § 30b Abs. 1 Nr. 
   1 WpHG 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.801.785 und ist eingeteilt in 
   2.801.785 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass 
   die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 2.801.785 beträgt. Zum Zeitpunkt der Einberufung 
   werden von der Gesellschaft keine eigenen Aktien gehalten. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis 
   spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), 
   also spätestens am Mittwoch, den 20. Juni 2012 (24.00 Uhr), bei der 
   nachstehend bezeichneten Stelle anmelden. Zum Nachweis des 
   Anteilsbesitzes ist eine in Textform und in deutscher oder englischer 
   Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts, einer 
   Wertpapiersammelbank oder einer anderen, in der Einladung bezeichneten 
   Stelle über den Anteilsbesitz erforderlich. Der Nachweis muss sich auf 
   den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (also auf den 6. 
   Juni 2012, 0.00 Uhr - Nachweisstichtag) beziehen und der nachgenannten 
   Anmeldestelle 
 
   SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG 
   c/o Bankhaus Gebr. Martin AG 
   Kirchstr. 35 
   73033 Göppingen 
   Fax-Nr.: +49 (7161) 969317 
 
   bis spätestens zum Ablauf des 20. Juni 2012 (24.00 Uhr) zugehen. 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der für die 
   Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle, werden den Aktionären 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Bei Inhaberaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang 
   des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. 
   Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank 
   AG und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den 
   Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, 
   die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach 
   Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei 
   denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme durch einen 
   Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts 
   durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von 
   Aktionären oder ein Kreditinstitut oder andere von § 135 AktG erfasste 
   Institute oder Personen, hin. Auch in diesem Fall sind eine form- und 
   fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
   vorstehenden Bestimmungen notwendig. Die Erteilung von 
   Stimmrechtsvollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der 
   Nachweis der Erteilung von Teilnahmevollmachten muss der Gesellschaft 
   gegenüber ebenfalls in Textform nachgewiesen werden. Die Erklärung der 
   Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
   gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung 
   muss entweder am Tag der Hauptversammlung nachgewiesen werden, oder 
   kann im Voraus per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per 
   E-Mail) an folgende Adresse übermittelt werden: 
 
   SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG 
   Investor Relations 
   Berliner Allee 10 
   40212 Düsseldorf 
   Fax-Nr.: +49 (211) 13861-49 
   E-Mail: nstilling@schnigge.de 
 
   Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die 
   Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
   erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
   Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
   bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
   Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt 
   werden. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere von § 135 
   AktG erfasste Institute oder Personen können für ihre eigene 
   Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht 
   vorgeben; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall 
   rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2012 09:17 ET (13:17 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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