DGAP-HV: Schnigge Wertpapierhandelsbank AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Schnigge Wertpapierhandelsbank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 27.06.2012 in Düsseldorf mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
16.05.2012 / 15:16
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SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG
Düsseldorf
(ISIN DE000A0EKK20/WKN A0EKK2)
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
27. Juni 2012, 10.00 Uhr im
Industrie-Club e. V., Elberfelder Straße 6, 40213 Düsseldorf
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Gesellschaft zum 31.12.2011 nebst Lagebericht des Vorstands,
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4 HGB
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können
von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
www.schnigge.de unter der Rubrik 'Investor Relations' und dort
unter 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Gleiches gilt für
den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung am 27. Juni 2012 zugänglich sein und mündlich
erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die
Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die
Hauptversammlung über die Feststellung und Billigung des
Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über
die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der
Tagesordnung Beschluss gefasst.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011
Das Berichtsjahr 2011 schließt mit einem Bilanzgewinn von EUR
1.154,98. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
'Der im Jahresabschluss der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG
ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.154,98 wird
vollständig auf neue Rechnung vorgetragen.'
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Ebner Stolz
Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstr. 30, 70174 Stuttgart,
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte - Angaben nach § 30b Abs. 1 Nr.
1 WpHG
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.801.785 und ist eingeteilt in
2.801.785 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass
die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 2.801.785 beträgt. Zum Zeitpunkt der Einberufung
werden von der Gesellschaft keine eigenen Aktien gehalten.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis
spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind),
also spätestens am Mittwoch, den 20. Juni 2012 (24.00 Uhr), bei der
nachstehend bezeichneten Stelle anmelden. Zum Nachweis des
Anteilsbesitzes ist eine in Textform und in deutscher oder englischer
Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts, einer
Wertpapiersammelbank oder einer anderen, in der Einladung bezeichneten
Stelle über den Anteilsbesitz erforderlich. Der Nachweis muss sich auf
den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (also auf den 6.
Juni 2012, 0.00 Uhr - Nachweisstichtag) beziehen und der nachgenannten
Anmeldestelle
SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
Kirchstr. 35
73033 Göppingen
Fax-Nr.: +49 (7161) 969317
bis spätestens zum Ablauf des 20. Juni 2012 (24.00 Uhr) zugehen.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der für die
Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle, werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Bei Inhaberaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang
des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h.
Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank
AG und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den
Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen,
die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei
denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme durch einen
Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts
durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von
Aktionären oder ein Kreditinstitut oder andere von § 135 AktG erfasste
Institute oder Personen, hin. Auch in diesem Fall sind eine form- und
fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen notwendig. Die Erteilung von
Stimmrechtsvollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der
Nachweis der Erteilung von Teilnahmevollmachten muss der Gesellschaft
gegenüber ebenfalls in Textform nachgewiesen werden. Die Erklärung der
Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder
gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung
muss entweder am Tag der Hauptversammlung nachgewiesen werden, oder
kann im Voraus per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per
E-Mail) an folgende Adresse übermittelt werden:
SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG
Investor Relations
Berliner Allee 10
40212 Düsseldorf
Fax-Nr.: +49 (211) 13861-49
E-Mail: nstilling@schnigge.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere von § 135
AktG erfasste Institute oder Personen können für ihre eigene
Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht
vorgeben; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall
rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über
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May 16, 2012 09:17 ET (13:17 GMT)
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