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DGAP-HV: Telegate AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Telegate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Telegate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Telegate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
27.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
16.05.2012 / 15:47 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   telegate AG 
 
   Planegg-Martinsried 
 
 
   WKN 511 880 
 
   ISIN DE0005118806 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Mittwoch, den 27. Juni 2012, 11:00 Uhr, 
 
   im Konferenzzentrum des Mercedes Benz-Centers München, Arnulfstraße 
   61, 80636 München stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   I. 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts der telegate AG zum 31. Dezember 2011, des 
           gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für 
           das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats sowie 
           des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 
           289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 7. März 2012 
           gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die 
           unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen liegen 
           vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der telegate 
           AG, Fraunhoferstraße 12a, 82152 Planegg-Martinsried, 
           Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
 
           http://www.telegate.com/htm/de/Investor_Relations/Hauptversammlung.htm 
           zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls 
           zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf 
           Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus 
           dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 
           6.688.881,85 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   1.                          Verteilung an die Aktionäre 
                               unter Ausschüttung einer 
                               Dividende von EUR 0,35 je 
                               Stückaktie ISIN DE0005118806 
                               - Wertpapierkennnummer (WKN) 
                               511 880 
 
                               auf 19.111.091 Stückaktien               EUR 
                               für das Geschäftsjahr 2011:     6.688.881,85 
 
   ________________________________________________________________________ 
 
   2.                          Bilanzgewinn                             EUR 
                                                               6.688.881,85 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den gegenwärtigen und 
           ehemaligen Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den gegenwärtigen und 
           ehemaligen Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers AG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft und gegebenenfalls 
           zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von 
           Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
   II. 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital 
   der Gesellschaft eingeteilt in 19.111.091 Stückaktien, die jeweils 
   eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
   Damit sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung alle 
   Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gem. Ziff. 5.2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der 
   Gesellschaft angemeldet haben und einen von ihrem depotführenden 
   Institut in Textform (§ 126 b BGB) erstellten besonderen Nachweis 
   ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft einreichen. Dieser Nachweis 
   kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache abgefasst sein 
   und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (6. 
   Juni 2012, 00:00 Uhr MESZ) zu beziehen (Nachweisstichtag - Record 
   Date). Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
   Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht 
   haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
   Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf 
   die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
   eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft spätestens am Mittwoch, 20. Juni 2012, 24:00 Uhr MESZ, 
   unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
   (Anmeldestelle) zugehen: 
 
   telegate AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   D-81241 München 
   Telefax: +49 (0) 89 / 889 690 633 
   E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
   werden den teilnahmeberechtigten Aktionären von der Anmeldestelle 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte anzufordern. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten - z.B. ein 
   Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären - ausüben lassen. 
   Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre wie zuvor beschrieben 
   fristgerecht zur Hauptversammlung unter Vorlage des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes anmelden. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der 
   Textform (§ 126 b BGB). 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder 
   Institutionen enthält die Satzung keine inhaltlichen Vorgaben. Für 
   diese gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. 
 
   Zur Bevollmächtigung kann das Formular auf der Rückseite der 
   Eintrittskarte verwendet werden, welche nach der oben beschriebenen 
   form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Das Formular 
   steht darüber hinaus auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.telegate.com/htm/de/Investor_Relations/Hauptversammlung.htm 
   zum Download zur Verfügung. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung 
   durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner 
   kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft bis zum 26. 
   Juni 2012, 24:00 Uhr MESZ, an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse übermittelt werden. 
 
   telegate AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   D-81241 München 
   Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
   E-Mail: telegate@better-orange.de 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
   Rechtzeitig angemeldete Aktionäre haben weiterhin die Möglichkeit, von 
   der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
   bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. 
 
   Dabei bitten wir zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das 
   Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, 
   zu denen die Aktionäre Weisungen zu den in der Einberufung der 
   Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung 
   erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch 
   während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen 
   entgegennehmen können. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   können daher nicht an möglichen Abstimmungen über eventuelle, erst in 
   der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2012 09:47 ET (13:47 GMT)

DJ DGAP-HV: Telegate AG: Bekanntmachung der -2-

oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte 
   Anträge teilnehmen. Von den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft 
   können insbesondere auch keine Wortmeldungen oder Fragen von 
   Aktionären entgegengenommen bzw. vorgebracht oder Widerspruch zu 
   Protokoll gegeben werden. 
 
   Den Stimmrechtsvertretern sind ausdrückliche Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung zu 
   erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß den ihnen 
   erteilten Weisungen abzustimmen. 
 
   Die Vollmachten und Weisungen für die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft sowie die Änderung von Weisungen oder ein Widerruf der 
   Vollmacht sind in Textform (§ 126 b BGB) an die oben im Abschnitt 
   'Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte' genannte 
   Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln oder am 
   Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der 
   Hauptversammlung vorzulegen. 
 
   Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten 
   die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben 
   beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. 
   Dieses steht auch unter 
   http://www.telegate.com/htm/de/Investor_Relations/Hauptversammlung.htm 
   zum Download zur Verfügung. 
 
   Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, 
   § 127, § 131 Abs. 1 AktG 
 
     1.    Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 
           2 AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile 5 Prozent des Grundkapitals oder den 
           anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital 
           erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
           Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
           Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
           beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
           telegate AG zu richten und muss der Gesellschaft gemäß § 122 
           Abs. 2 S. 3 AktG spätestens bis zum Sonntag, 27. Mai 2012, 
           24:00 Uhr MESZ, zugehen. 
 
 
           Bitte richten Sie entsprechende Verlangen schriftlich (§ 126 
           BGB) an die nachfolgende Adresse: 
 
 
           telegate AG 
           Vorstand 
           Fraunhoferstr. 12a 
           D-82152 Planegg-Martinsried 
 
 
           § 122 Abs. 1, Abs. 2 in Verbindung mit § 142 Abs. 2 Satz 2 
           AktG, wonach die Antragsteller nachzuweisen haben, dass sie 
           seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung 
           Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
           Entscheidung über den Antrag halten, findet entsprechende 
           Anwendung. 
 
 
           Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
           unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
           bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
           zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
           die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
           Sie werden außerdem unter der Internetadresse 
 
           http://www.telegate.com/htm/de/Investor_Relations/Hauptversammlung.htm 
           bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
 
     2.    Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. § 126 Abs. 1, 
           § 127 AktG 
 
 
           Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge 
           zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten 2 bis 4 der 
           Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu Punkt 5 der Tagesordnung 
           übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen 
           sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von 
           Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die 
           folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu 
           schicken. 
 
 
           telegate AG 
           Herrn Johann Dietsch 
           Fraunhoferstr. 12a 
           D-82152 Planegg-Martinsried 
           Telefax: +49(0)89 / 89 54 - 11 50 
           E-Mail: hauptversammlung@telegate.com 
 
 
           Vorbehaltlich § 126 Abs. 2, Abs. 3 AktG werden zugänglich zu 
           machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens 
           des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach 
           ihrem Eingang unter der Internetadresse 
 
           http://www.telegate.com/htm/de/Investor_Relations/Hauptversammlung.htm 
           veröffentlicht, wenn sie spätestens bis zum 12. Juni 2012, 
           24:00 Uhr MESZ, bei der vorbezeichneten Adresse eingehen. 
           Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls 
           unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
 
           Diese Regelungen gelten gem. § 127 AktG sinngemäß für den 
           Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
           Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern. Solche 
           Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu 
           den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der 
           Vorstand einen Wahlvorschlag u.a. auch dann nicht zugänglich 
           zu machen, wenn der Vorschlag nicht die Angaben nach § 124 
           Abs. 3 Satz 3 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält. 
 
 
           Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, 
           die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden 
           sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn 
           sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
 
 
           Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
           Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. 
           Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
           Abschlussprüfern auch ohne vorherige und fristgerechte 
           Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
 
     3.    Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG 
 
 
           In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
           Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
           der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen 
           Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie 
           die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
           einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur 
           sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
           erforderlich ist. 
 
 
           Die Satzung der Gesellschaft sieht in Ziffer 5.3 Abs. (2) die 
           Ermächtigung des Versammlungsleiters gem. § 131 Abs. 2 Satz 2 
           AktG vor, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich 
           angemessen zu beschränken. 
 
 
           Der Vorstand kann die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG 
           abschließend geregelten Gründen verweigern. 
 
 
     4.    Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
 
 
           Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, 
           § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auch unter 
           der Internetadresse 
 
           http://www.telegate.com/htm/de/Investor_Relations/Hauptversammlung.htm. 
 
 
   Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung, Hinweis auf die 
   Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach § 124 
   a AktG zugänglich sind 
 
   Die Informationen und Unterlagen nach § 124 a AktG einschließlich der 
   Einberufung zur Hauptversammlung, des Geschäftsberichts 2011, die der 
   Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere 
   Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab 
   Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite 
   http://www.telegate.com/htm/de/Investor_Relations/Hauptversammlung.htm 
   abrufbar. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung 
   unter derselben Internetadresse bekannt gegeben. 
 
   Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen können vom 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an auch in den 
   Geschäftsräumen der telegate AG, Fraunhoferstr. 12a, 5. Stock, 82152 
   Planegg-Martinsried eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf 
   Anfrage kostenfrei zugesandt. 
 
   Übertragung der Hauptversammlung 
 
   Eine Übertragung der Hauptversammlung im Internet erfolgt nicht. 
 
   Planegg-Martinsried, im Mai 2012 
 
   telegate AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
16.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Telegate AG 
                Fraunhoferstraße 12 A 
                82152 Planegg-Martinsried 
                Deutschland 
Telefon:        +49 89 8954 0 
E-Mail:         investor.relations@telegate.com 
Internet:       http://www.telegate.com 
ISIN:           DE0005118806 
WKN:            511 880 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, 
                Hamburg, Hannover, München, Stuttgart 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2012 09:47 ET (13:47 GMT)

Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
170366 16.05.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 16, 2012 09:47 ET (13:47 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.