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DGAP-HV: Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2012 in Geschäftsräume der Gesellschaft mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2012 in Geschäftsräume der 
Gesellschaft mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
18.05.2012 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   GRUSCHWITZ TEXTILWERKE AKTIENGESELLSCHAFT 
 
   Leutkirch 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 591000 
   - ISIN DE0005910004 - 
 
 
   Einladung 
 
   zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   sowie zur 
 
   besonderen Versammlung der Vorzugsaktionäre 
 
   am 
 
   Mittwoch, den 27. Juni 2012 
 
   in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 88299 Leutkirch, Memminger 
   Str. 68 
 
 
 
 
   GRUSCHWITZ TEXTILWERKE AKTIENGESELLSCHAFT 
 
   Leutkirch 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 591000 
   - ISIN DE0005910004 - 
 
   - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung - 
 
   Wir laden hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft 
   zu der am 
 
   Mittwoch, den 27. Juni 2012, 10.00 Uhr 
 
   in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 88299 Leutkirch, Memminger 
   Str. 68, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gruschwitz 
   Textilwerke AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
   2011 mit dem Lagebericht und dem Konzernlagebericht des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2011, einschließlich des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB 
   und dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt ist kein Beschluss der Hauptversammlung 
   erforderlich. 
 
   2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im 
   Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen 
   Zeitraum zu beschließen. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im 
   Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum zu beschließen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Wahl des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2012 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
   Horntreuhand GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Ulm/Donau 
 
   zum Konzernabschlussprüfer der Gruschwitz Textilwerke 
   Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
   5. Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals 
   (Aktiensplit) 
 
   Die Stammaktien der Gruschwitz Textilwerke AG werden unter der ISIN 
   DE0005910004 im Teilbereich Entry Standard der Frankfurter 
   Wertpapierbörse gehandelt. Der Kurs der Gruschwitz-Stammaktie liegt 
   seit geraumer Zeit zwischen EUR 450 und EUR 650 pro Stammaktie. Zur 
   Erhöhung der Liquidität der Aktie erscheint es Vorstand und 
   Aufsichtsrat sachgerecht, das Grundkapital der Gesellschaft neu 
   einzuteilen, so dass auf bisher eine Aktie zukünftig fünf Aktien 
   entfallen. Jeder Aktionär erhält dadurch anstelle von einer Aktie der 
   Gruschwitz Textilwerke AG fünf Aktien der Gruschwitz Textilwerke AG. 
   An der Höhe seiner Beteiligung an der Gesellschaft ändert sich nichts. 
   Dadurch soll das Kursniveau der Stammaktien rechnerisch ermäßigt 
   werden, ohne dass hierdurch der Wert der von einem Aktionär gehaltenen 
   Beteiligung berührt wird. 
 
     a.    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt 
           zu beschließen: 
 
 
           Die 33.600 Stammaktien der Gesellschaft im Nennbetrag von je 
           EUR 5,00 werden durch Neustückelung in 168.000 Stammaktien im 
           Nennbetrag von je EUR 1,00 und die 150 Vorzugsaktien im 
           Nennbetrag von je EUR 5,00 werden durch Neustückelung in 750 
           Vorzugsaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 umgewandelt. 
 
 
     b.    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende 
           Satzungsänderungen zur Anpassung der Satzung an den 
           Aktiensplit zu beschließen: 
 
 
       aa.   § 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             'Das Grundkapital ist eingeteilt in: 
 
 
             168.000 Stammaktien im Nennbetrag von je Euro 1,00 
 
 
             750 Vorzugsaktien im Nennbetrag von je Euro 1,00' 
 
 
       bb.   § 18 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             'In der Hauptversammlung gewähren je Euro 1,00 Nennbetrag 
             der Stammaktien 1 Stimme und je Euro 1,00 Nennbetrag der 
             Vorzugsaktien 20 Stimmen.' 
 
 
 
   6. Beschlussfassung über die vereinfachte Einziehung sämtlicher 
   Vorzugsaktien und eine entsprechende Kapitalherabsetzung sowie 
   entsprechender Satzungsänderungen 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist derzeit eingeteilt in 33.600 
   Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 5,00 und 150 Vorzugsaktien im 
   Nennbetrag von je EUR 5,00. Den Vorzugsaktien steht nach § 18 Abs. 2 
   und 3 der Satzung ein Mehrstimmrecht zu. Vorstand und Aufsichtsrat 
   sind zu dem Schluss gekommen, dass diese auf Grund historischer 
   Besonderheiten entstandene Ausnahme vom Grundsatz 'one share - one 
   vote' nicht mehr zeitgemäß ist. Ferner verkompliziert das 
   Mehrstimmrecht die Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung 
   und verursacht deshalb Mehraufwand und Kosten. Diese Aktiengattung 
   soll deshalb insgesamt abgeschafft werden. Der Mehrheitsaktionär, der 
   gleichzeitig Inhaber sämtlicher Vorzugsaktien ist, hat ebenfalls 
   erklärt, dass er die ausnahmslose Umsetzung des Grundsatzes 'one share 
   - one vote' unterstützen wird. Nach § 6 Abs. 4 der Satzung ist die 
   Gesellschaft berechtigt, die Vorzugsaktien mit 112 vom Hundert ihres 
   Nennbetrages zuzüglich etwa rückständiger Vorzugsgewinnanteile und 
   sechs vom Hundert laufender Stückzinsen ganz oder teilweise 
   zurückzuzahlen und einzuziehen. Die Gesellschaft hat seit dem 
   Geschäftsjahr 2005 keine Ausschüttung mehr vorgenommen und wird auch 
   für das Geschäftsjahr 2011 keine Ausschüttung vornehmen. Sie ist damit 
   mit Vorzugsgewinnanteilen pro Vorzugsaktie im Nennbetrag von EUR 5,00 
   in Höhe von insgesamt 7 x EUR 0,30 = EUR 2,10 im Rückstand. Ferner 
   sind nach der genannten Satzungsregelung im Fall der Einziehung in die 
   Bemessung der Abfindung auch sechs vom Hundert laufende Stückzinsen (= 
   EUR 0,30) einzubeziehen, woraus sich pro einzuziehender Vorzugsaktie 
   im Nennbetrag von EUR 5,00 ein Einziehungsentgelt von insgesamt EUR 
   2,40 + EUR 5,60 = EUR 8,00 ergibt. Wird der unter Tagesordnungspunkt 5 
   beschlossene Aktiensplit vor der Einziehung der Vorzugsaktien wirksam, 
   ergibt sich pro einzuziehender Vorzugsaktie im Nennbetrag von dann EUR 
   1,00 ein Einziehungsentgelt von insgesamt EUR 8,00 : 5 = EUR 1,60. 
 
   Dem Beschluss über die Einziehung der Vorzugsaktien müssen nach § 6 
   Abs. 5 der Satzung ihre in der Hauptversammlung vertretenen Inhaber in 
   einer besonderen Versammlung mit mindestens Dreiviertelmehrheit 
   zustimmen. Zu dieser Sonderversammlung, die direkt im Anschluss an die 
   ordentliche Hauptversammlung durchgeführt wird, werden die Inhaber der 
   Vorzugsaktionäre gesondert geladen. 
 
   Die Einziehung der Vorzugsaktien soll aus technischen Gründen erst 
   nach Eintragung des Aktiensplits in das Handelsregister zur Eintragung 
   ins Handelsregister angemeldet werden. 
 
     a.    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt 
           zu beschließen: 
 
 
           Sämtliche der derzeit 150 volleingezahlten Vorzugsaktien der 
           Gesellschaft im Nennbetrag von derzeit je EUR 5,00, die durch 
           den unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Aktiensplit in 
           750 Vorzugsaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 umgewandelt 
           werden, werden entsprechend der Gestattung der 
           Zwangseinziehung (§ 6 Abs. 4 der Satzung) in vereinfachter 
           Form gemäß § 237 Abs. 3 bis 5 AktG eingezogen. Die Einziehung 
           erfolgt zu Lasten der anderen Gewinnrücklagen zu einem 
           Einziehungsentgelt von 112 vom Hundert ihres Nennbetrages 
           zuzüglich rückständiger Vorzugsgewinnanteile in Höhe von EUR 
           0,42 und sechs vom Hundert laufender Stückzinsen für das 
           Geschäftsjahr 2012 in Höhe von EUR 0,06, insgesamt also zu 
           einem Einziehungsentgelt von EUR 1,60 pro Vorzugsaktie im 
           Nennbetrag von EUR 1,00. Das Grundkapital der Gesellschaft von 
           EUR 168.750,00 wird um den Gesamtnennbetrag der eingezogenen 
           Vorzugsaktien in Höhe von EUR 750,00 gemäß § 237 Abs. 3 bis 5 
           AktG auf EUR 168.000,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung des 
           Grundkapitals erfolgt zum Zwecke der Abschaffung der 
           Aktiengattung Vorzugsaktien mit Mehrstimmrecht. Ein dem 
           Gesamtnennbetrag der eingezogenen Vorzugsaktien 
           gleichkommender Betrag ist in die Kapitalrücklage 
           einzustellen. 
 
 
           Die Einziehung erfolgt durch Erklärung in Textform gegenüber 
           den Inhabern der Vorzugsaktien. Eine zusätzliche 
           Veröffentlichung dieser Einziehungshandlung im elektronischen 
           Bundesanzeiger ist nicht vorzunehmen. Der Vorstand wird 
           ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Einziehung zu 
           regeln. 
 
 

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May 18, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

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Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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