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DGAP-HV: Francotyp-Postalia Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Francotyp-Postalia Holding AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Francotyp-Postalia Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
18.05.2012 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Francotyp-Postalia Holding AG 
 
   Birkenwerder 
 
 
   - Wertpapier-Kennnummer FPH 900 - 
   - Wertpapier-Kennnummer FPH 901 - 
 
   ISIN: DE000FPH9000 
   ISIN: DE000FPH9018 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   der Francotyp-Postalia Holding AG am 27. Juni 2012 um 10.00 Uhr, 
   Eventpassage, Kantstraße 8-10, 10623 Berlin. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die 
           Francotyp-Postalia Holding AG und den Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt, der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung 
           hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu 
           fassen. 
 
 
           Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen der 
           Francotyp-Postalia Holding AG liegen vom Tag der Einberufung 
           dieser Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft, Triftweg 21-26, 16547 Birkenwerder, und in der 
           Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und 
           können auch im Internet über www.francotyp.com über den Link 
           'Investoren/Hauptversammlung' eingesehen werden. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer, 
           zum Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für eine etwaige 
           prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung 
   angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen 
   haben. 
 
   Der Nachweis des Anteilbesitzes muss durch eine von dem depotführenden 
   Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer 
   Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 
   21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 6. Juni 2012, 00.00 Uhr 
   ('Nachweisstichtag') beziehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes müssen der 
   Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse in 
   Textform (§ 126b BGB, etwa schriftlich, per Telefax oder per E-Mail) 
   und in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum 20. Juni 
   2012, 24:00 Uhr zugegangen sein: 
 
   Francotyp-Postalia Holding AG 
   c/o Computershare Operations Center, 
   Prannerstraße 8, 80333 München 
   Telefax: +49 (0)89 - 30 90 37-46 75 
   E-Mail: hauptversammlung@francotyp.com 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes auf den 
   Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
   Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem 
   Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien 
   verbunden. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den 
   Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie 
   die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Aktionäre, die ihre 
   Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können aus 
   eigenem Recht nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Der 
   Nachweisstichtag ist im Übrigen kein relevantes Datum für eine 
   eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten 
   bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung 
   und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126b BGB). Ein Formular für die Erteilung der Vollmacht wird jedem 
   Aktionär auf ein an die Gesellschaft gerichtetes Verlangen hin 
   übermittelt, ist der Eintrittskarte beigefügt und auf der 
   Internetseite der Gesellschaft herunterladbar. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch unter folgender 
   E-Mail-Adresse übermittelt werden: hauptversammlung@francotyp.com 
 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person oder Institution gelten Besonderheiten; die 
   Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
   geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
   Aktionäre können auch den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
   Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten für den 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen unter Erteilung 
   ausdrücklicher Weisungen bis spätestens zum Ablauf des 25. Juni 2012 
   unter der nachstehend genannten Adresse eingehen: 
 
   Francotyp-Postalia Holding AG 
   c/o Computershare Operations Center, 
   Prannerstraße 8, 80333 München 
   Telefax: +49 (0)89 - 30 90 37-46 75 
   E-Mail: hauptversammlung@francotyp.com 
 
   Auch während der Hauptversammlung besteht die Möglichkeit, dem 
   Stimmrechtsvertreter vor Ort Vollmacht zu erteilen. Bei der 
   Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter müssen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
   erteilt werden. Die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten 
   Vollmachtsformulare sehen die Möglichkeit vor, Weisungen zu erteilen. 
   Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird, 
   wird sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter der 
   Stimme enthalten. 
 
   Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen 
   anteiligen Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital - das entspricht 
   mindestens 500.000 Stückaktien - erreichen, können schriftlich (§ 126 
   BGB) verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss schriftlich 
   an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft bis zum 27. Mai 
   2012, 24:00 Uhr zugegangen sein. Wir bitten, entsprechende Verlangen 
   an folgende Adresse zu richten: 
 
   Francotyp-Postalia Holding AG 
   Der Vorstand 
   z.Hd. Investor Relations/Frau Sabina Prüser 
   Triftweg 21-26, 16547 Birkenwerder 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und 
   dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten (§§ 
   122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 und 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 
   AktG). 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu bestimmten Punkten der 
   Tagesordnung einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung 
   (Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden) und einer etwaigen 
   Stellungnahme der Verwaltung, sind über die Internetseite der 
   Gesellschaft (http://www.francotyp.com/de/hauptversammlung.php) 
   zugänglich zu machen, wenn der Aktionär sie bis zum 12. Juni 2012, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 18, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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