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DGAP-HV: Dresdner Factoring AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2012 in Dresden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Dresdner Factoring AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Dresdner Factoring AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.06.2012 in Dresden mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
18.05.2012 / 15:10 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Dresdner Factoring AG 
 
   Dresden 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: DFAG99 
   ISIN DE000DFAG997 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 
   der Dresdner Factoring AG am Mittwoch, den 27. Juni 2012, 11:00 Uhr, 
   in das Kulturrathaus Dresden, Königstraße 15, 01097 Dresden, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte des 
           Vorstands zur Gesellschaft und zum Konzern und des Berichts 
           des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2011 sowie ein 
           erläuternder Bericht des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 
           315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der 
           Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter 
           www.dresdner-factoring.de im Bereich Investor Relations, 
           Rubrik Hauptversammlung, eingesehen werden. 
 
 
           Zu diesem Tagesordnungspunkt wird kein Beschluss gefasst, da 
           Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss festgestellt 
           haben und der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt hat. 
           Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den genannten 
           Unterlagen keine weitere Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung vor. Die genannten Unterlagen werden vom 
           Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, 
           vom Aufsichtsrat in der Hauptversammlung erläutert. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
     Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
     Dresdner Factoring AG aus dem Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 
     988.471,91 wie folgt zu verwenden: 
 
   Bilanzgewinn                                    EUR    988.471,91 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,20 je    EUR    504.008,60 
   dividendenberechtigter Stückaktie 
 
   Einstellung in die Gewinnrücklagen              EUR    484.463,31 
 
   Gewinnvortrag                                   EUR          0,00 
 
 
           Die Dividende wird ab dem 28. Juni 2012 ausbezahlt. 
 
 
           Die Dresdner Factoring AG hält zum Zeitpunkt der Einberufung 
           279.957 eigene, nicht dividendenberechtigte Aktien. Sollte 
           sich dieser Bestand bis zum Tag der Hauptversammlung noch 
           ändern, so wird der Hauptversammlung ein entsprechend 
           angepasster Beschlusstext zur Verwendung des Bilanzgewinns 
           vorgelegt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das 
           Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem 
           GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2012 
           ablaufende Geschäftsjahr zu bestellen. Der Abschlussprüfer 
           nimmt auch die Prüfung oder prüferische Durchsicht des 
           Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2012 vor, soweit diese 
           erfolgen. 
 
 
     6.    Satzungsänderungen 
 
 
     6.1.  Beschlussfassung über den Ausschluss von § 27 a 
           Abs. 1 WpHG 
 
 
           Nach § 27 a Abs. 1 WpHG obliegen dem Inhaber wesentlicher 
           Beteiligungen bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte 
           gesetzliche Mitteilungspflichten. Dazu gehört auch die Angabe 
           der Herkunft der für den Stimmrechtserwerb verwendeten Mittel. 
           Nach § 27 a Abs. 1 Satz 3 WpHG kann die Satzung vorsehen, dass 
           die Bestimmung des § 27 a Abs. 1 WpHG keine Anwendung findet. 
           Von dieser Möglichkeit macht die Gesellschaft Gebrauch. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, eine Ergänzung 
           des § 4 der Satzung der Gesellschaft um einen Absatz 4 zu 
           beschließen, der folgenden Wortlaut hat: 
 
 
           'Absatz 4 
 
 
           § 27 a Abs. 1 WpHG findet keine Anwendung.' 
 
 
     6.2.  Redaktionelle Anpassung der Satzung 
 
 
           Zum 1. April 2012 ist der gedruckte Bundesanzeiger eingestellt 
           worden. Seit dem 1. April 2012 wird der elektronische 
           Bundesanzeiger unter dem Namen 'Bundesanzeiger' weitergeführt. 
           Daran soll die Satzung angepasst werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: 
 
 
           § 3 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich 
           durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger für die 
           Bundesrepublik Deutschland.' 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Aufhebung des 
           bestehenden und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 
           2012/I sowie die entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
       a)    Die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung 
             des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis 
             spätestens zum 15. Juni 2015 um insgesamt bis zu EUR 
             1.400.000,00 zu erhöhen, wird hiermit im Hinblick auf die 
             Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012/I unter b) 
             bis d) mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des 
             neuen Genehmigten Kapitals 2012/I aufgehoben. 
 
 
       b)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats bis spätestens zum 26. Juni 2017 das 
             Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen 
             um insgesamt bis zu EUR 1.400.000,00 durch Ausgabe von bis 
             zu 1.400.000 neuen, auf den Inhaber lautende 
             Nennbetragsaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des im 
             Zeitpunkt der Ausgabe laufenden Geschäftsjahres gegen Bar- 
             und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 
             2012/I). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein 
             Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann 
             auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien 
             von einem Kreditinstitut oder einem nach § 186 Abs. 5 Satz 1 
             AktG gleichgestellten Institut mit der Verpflichtung 
             übernommen werden, sie den Aktionären der Dresdner Factoring 
             AG zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch 
             ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche 
             Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, 
 
 
       -     wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % 
             des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der 
             neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet 
             (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen dieser 
             Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 
             Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund 
             anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu 
             berücksichtigen; 
 
 
       -     wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des 
             Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an 
             Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des 
             Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben 
             werden; 
 
 
       -     soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge 
             auszugleichen. 
 
 
       c)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
             und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird 
             ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der 
             jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012/I 
             anzupassen. 
 
 
       d)    § 5 der Satzung wird entsprechend den 
             vorstehenden Beschlüssen wie folgt neu gefasst: 
 
 
             'Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats bis spätestens zum 26. Juni 2017 das 
             Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen 
             um insgesamt bis zu EUR 1.400.000,00 durch Ausgabe von bis 
             zu 1.400.000 neuen, auf den Inhaber lautende 
             Nennbetragsaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des im 
             Zeitpunkt der Ausgabe laufenden Geschäftsjahres gegen Bar- 
             und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 18, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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