DGAP-HV: Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2012 in Gosheim mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
18.05.2012 / 15:11
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Maschinenfabrik Berthold Hermle AG
Gosheim
Wertpapier-Kenn-Nummer 605 280/ISIN DE0006052806
Wertpapier-Kenn-Nummer 605 283/ISIN DE0006052830
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 04. Juli 2012, 11:00
Uhr in den Geschäftsräumen der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG,
Industriestraße 8-12, 78559 Gosheim stattfindenden 22. ordentlichen
Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2011, des zusammengefassten Lageberichts der Maschinenfabrik
Berthold Hermle AG und des Konzerns sowie des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011
Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz
der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Industriestr. 8-12,
78559 Gosheim eingesehen werden und werden im Internet unter
www.hermle.de/hauptversammlung zugänglich gemacht. Auf
Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos
eine Abschrift der Unterlagen. Ferner werden die Unterlagen in
der Hauptversammlung zugänglich sein.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat bereits den Jahresabschluss festgestellt und den
Konzernabschluss gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
In Übereinstimmung mit § 16 Abs. 3 der Satzung der
Maschinenfabrik Berthold Hermle AG haben Vorstand und
Aufsichtsrat beschlossen, 5.000.000,00 Euro aus dem Ergebnis
des Geschäftsjahres 2011 neu in die Gewinnrücklagen
einzustellen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den danach
verbleibenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe
von 30.252.655,07 Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 6,00 Euro je 24.000.000,00
Stammaktie (Euro 0,80 + Euro 5,20 Bonus) Euro
Wertpapier-Kenn-Nummer 605 280 / ISIN DE0006052806 auf
4.000.000 Stammaktien für das Geschäftsjahr 2011:
Ausschüttung einer Dividende von 6,05 Euro je 6.050.000,00
Vorzugsaktie (Euro 0,85 + Euro 5,20 Bonus) Euro
Wertpapier-Kenn-Nummer 605 283 / ISIN DE0006052830 auf
1.000.000 Vorzugsaktien für das Geschäftsjahr 2011:
Vortrag auf neue Rechnung: 202.655,07
Euro
Sofern die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG im Zeitpunkt der
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien
hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht
dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte
Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue
Rechnung vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Bansbach Schübel Brösztl &
Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und
Steuerberatungsgesellschaft, Gänsheidestraße 67-74, 70184
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Weitere Angaben zur Einberufung der Hauptversammlung
I. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 15.000.000,00 Euro.
Von den insgesamt ausgegebenen 5.000.000 nennwertlosen
Stückaktien entfallen 4.000.000 Stück auf Stammaktien und
1.000.000 Stück auf Vorzugsaktien. Gemäß § 15 Abs. 1 der
Satzung gewährt jede Stammaktie in der Hauptversammlung eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 28.153 eigene Vorzugsaktien. Hieraus stehen
ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt
daher 4.000.000.
II. Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Stamm- und
Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts die
Stammaktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines
Nachweises ihres Anteilbesitzes bis zum Ablauf des 27. Juni
2012, 24:00 Uhr MESZ bei der Gesellschaft in deutscher oder
englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Der
Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 13.
Juni 2012, 0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag) beziehen und ist
in deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter folgender
Adresse zugehen:
Maschinenfabrik Berthold Hermle AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
Abteilung 4027 H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711 / 12 77 92 64
E-Mail: hv-anmeldung@lbbw.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist
für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich, d. h., Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind
nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist
kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten
die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr
Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben wollen, frühzeitig
ihre Eintrittskarten bei ihrem depotführenden Institut
anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis
des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen direkt durch das
depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig
eine Eintrittskarte bei ihrer Depotbank angefordert haben,
brauchen daher nichts weiter zu veranlassen.
III. Vollmacht und Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
wollen, können ihr Stimmrecht bzw. ihr Teilnahmerecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind
eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr
als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere
von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform (§ 126b BGB). Das Erfordernis der Textform gilt
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May 18, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)
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