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DGAP-HV: Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2012 in Gosheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2012 in Gosheim mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
18.05.2012 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Maschinenfabrik Berthold Hermle AG 
 
   Gosheim 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 605 280/ISIN DE0006052806 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 605 283/ISIN DE0006052830 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 04. Juli 2012, 11:00 
   Uhr in den Geschäftsräumen der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, 
   Industriestraße 8-12, 78559 Gosheim stattfindenden 22. ordentlichen 
   Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
           2011, des zusammengefassten Lageberichts der Maschinenfabrik 
           Berthold Hermle AG und des Konzerns sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz 
           der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Industriestr. 8-12, 
           78559 Gosheim eingesehen werden und werden im Internet unter 
           www.hermle.de/hauptversammlung zugänglich gemacht. Auf 
           Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos 
           eine Abschrift der Unterlagen. Ferner werden die Unterlagen in 
           der Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat bereits den Jahresabschluss festgestellt und den 
           Konzernabschluss gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           In Übereinstimmung mit § 16 Abs. 3 der Satzung der 
           Maschinenfabrik Berthold Hermle AG haben Vorstand und 
           Aufsichtsrat beschlossen, 5.000.000,00 Euro aus dem Ergebnis 
           des Geschäftsjahres 2011 neu in die Gewinnrücklagen 
           einzustellen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den danach 
           verbleibenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe 
           von 30.252.655,07 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 6,00 Euro je             24.000.000,00 
   Stammaktie (Euro 0,80 + Euro 5,20 Bonus)                           Euro 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 605 280 / ISIN DE0006052806 auf 
   4.000.000 Stammaktien für das Geschäftsjahr 2011: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 6,05 Euro je              6.050.000,00 
   Vorzugsaktie (Euro 0,85 + Euro 5,20 Bonus)                         Euro 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 605 283 / ISIN DE0006052830 auf 
   1.000.000 Vorzugsaktien für das Geschäftsjahr 2011: 
 
   Vortrag auf neue Rechnung:                                   202.655,07 
                                                                      Euro 
 
 
           Sofern die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG im Zeitpunkt der 
           Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien 
           hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht 
           dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte 
           Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue 
           Rechnung vorgetragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Bansbach Schübel Brösztl & 
           Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und 
           Steuerberatungsgesellschaft, Gänsheidestraße 67-74, 70184 
           Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 
           für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
   Weitere Angaben zur Einberufung der Hauptversammlung 
 
     I.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 15.000.000,00 Euro. 
           Von den insgesamt ausgegebenen 5.000.000 nennwertlosen 
           Stückaktien entfallen 4.000.000 Stück auf Stammaktien und 
           1.000.000 Stück auf Vorzugsaktien. Gemäß § 15 Abs. 1 der 
           Satzung gewährt jede Stammaktie in der Hauptversammlung eine 
           Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung 28.153 eigene Vorzugsaktien. Hieraus stehen 
           ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im 
           Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt 
           daher 4.000.000. 
 
 
     II.   Voraussetzung für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Stamm- und 
           Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts die 
           Stammaktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
           Nachweises ihres Anteilbesitzes bis zum Ablauf des 27. Juni 
           2012, 24:00 Uhr MESZ bei der Gesellschaft in deutscher oder 
           englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Der 
           Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 13. 
           Juni 2012, 0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag) beziehen und ist 
           in deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen. 
           Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des 
           Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter folgender 
           Adresse zugehen: 
 
 
           Maschinenfabrik Berthold Hermle AG 
           c/o Landesbank Baden-Württemberg 
           Abteilung 4027 H Hauptversammlungen 
           Am Hauptbahnhof 2 
           70173 Stuttgart 
           Telefax: +49 (0)711 / 12 77 92 64 
           E-Mail: hv-anmeldung@lbbw.de 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
           nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
           Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
           bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
           Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
           keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
           einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
           Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist 
           für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
           ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
           Nachweisstichtag maßgeblich, d. h., Veräußerungen von Aktien 
           nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
           Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
           Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach 
           dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
           keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind 
           nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist 
           kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. 
 
 
           Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
           Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären 
           Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten 
           die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr 
           Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben wollen, frühzeitig 
           ihre Eintrittskarten bei ihrem depotführenden Institut 
           anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis 
           des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen direkt durch das 
           depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig 
           eine Eintrittskarte bei ihrer Depotbank angefordert haben, 
           brauchen daher nichts weiter zu veranlassen. 
 
 
     III.  Vollmacht und Stimmrechtsvertretung 
 
 
           Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
           wollen, können ihr Stimmrecht bzw. ihr Teilnahmerecht in der 
           Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein 
           Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
           Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind 
           eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein 
           Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
           Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr 
           als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere 
           von diesen zurückweisen. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
           Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
           Textform (§ 126b BGB). Das Erfordernis der Textform gilt 

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May 18, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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