DJ DGAP-HV: Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2012 in Gosheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2012 in Gosheim mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
18.05.2012 / 15:11
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Maschinenfabrik Berthold Hermle AG
Gosheim
Wertpapier-Kenn-Nummer 605 280/ISIN DE0006052806
Wertpapier-Kenn-Nummer 605 283/ISIN DE0006052830
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 04. Juli 2012, 11:00
Uhr in den Geschäftsräumen der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG,
Industriestraße 8-12, 78559 Gosheim stattfindenden 22. ordentlichen
Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2011, des zusammengefassten Lageberichts der Maschinenfabrik
Berthold Hermle AG und des Konzerns sowie des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011
Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz
der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Industriestr. 8-12,
78559 Gosheim eingesehen werden und werden im Internet unter
www.hermle.de/hauptversammlung zugänglich gemacht. Auf
Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos
eine Abschrift der Unterlagen. Ferner werden die Unterlagen in
der Hauptversammlung zugänglich sein.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat bereits den Jahresabschluss festgestellt und den
Konzernabschluss gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
In Übereinstimmung mit § 16 Abs. 3 der Satzung der
Maschinenfabrik Berthold Hermle AG haben Vorstand und
Aufsichtsrat beschlossen, 5.000.000,00 Euro aus dem Ergebnis
des Geschäftsjahres 2011 neu in die Gewinnrücklagen
einzustellen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den danach
verbleibenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe
von 30.252.655,07 Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 6,00 Euro je 24.000.000,00
Stammaktie (Euro 0,80 + Euro 5,20 Bonus) Euro
Wertpapier-Kenn-Nummer 605 280 / ISIN DE0006052806 auf
4.000.000 Stammaktien für das Geschäftsjahr 2011:
Ausschüttung einer Dividende von 6,05 Euro je 6.050.000,00
Vorzugsaktie (Euro 0,85 + Euro 5,20 Bonus) Euro
Wertpapier-Kenn-Nummer 605 283 / ISIN DE0006052830 auf
1.000.000 Vorzugsaktien für das Geschäftsjahr 2011:
Vortrag auf neue Rechnung: 202.655,07
Euro
Sofern die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG im Zeitpunkt der
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien
hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht
dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte
Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue
Rechnung vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Bansbach Schübel Brösztl &
Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und
Steuerberatungsgesellschaft, Gänsheidestraße 67-74, 70184
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Weitere Angaben zur Einberufung der Hauptversammlung
I. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 15.000.000,00 Euro.
Von den insgesamt ausgegebenen 5.000.000 nennwertlosen
Stückaktien entfallen 4.000.000 Stück auf Stammaktien und
1.000.000 Stück auf Vorzugsaktien. Gemäß § 15 Abs. 1 der
Satzung gewährt jede Stammaktie in der Hauptversammlung eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 28.153 eigene Vorzugsaktien. Hieraus stehen
ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt
daher 4.000.000.
II. Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Stamm- und
Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts die
Stammaktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines
Nachweises ihres Anteilbesitzes bis zum Ablauf des 27. Juni
2012, 24:00 Uhr MESZ bei der Gesellschaft in deutscher oder
englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Der
Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 13.
Juni 2012, 0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag) beziehen und ist
in deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter folgender
Adresse zugehen:
Maschinenfabrik Berthold Hermle AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
Abteilung 4027 H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711 / 12 77 92 64
E-Mail: hv-anmeldung@lbbw.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist
für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich, d. h., Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind
nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist
kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten
die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr
Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben wollen, frühzeitig
ihre Eintrittskarten bei ihrem depotführenden Institut
anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis
des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen direkt durch das
depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig
eine Eintrittskarte bei ihrer Depotbank angefordert haben,
brauchen daher nichts weiter zu veranlassen.
III. Vollmacht und Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
wollen, können ihr Stimmrecht bzw. ihr Teilnahmerecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind
eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr
als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere
von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform (§ 126b BGB). Das Erfordernis der Textform gilt
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May 18, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)
nicht, wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte
andere Person oder Institution bevollmächtigt werden soll. In
diesen Fällen sind die vorgenannten Personen oder
Institutionen jedoch verpflichtet, die Vollmacht nachprüfbar
festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit
der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Darüber hinaus sind in diesen Fällen die Regelungen in § 135
AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten,
die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Der Nachweis einer Bevollmächtigung kann dadurch geführt
werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der
Hauptversammlung an der Anmeldung vorweist. Ferner kann der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bis
spätestens 02. Juli 2012, 24:00 Uhr MESZ an die folgende
Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Maschinenfabrik Berthold Hermle AG
Industriestr. 8-12
D-78559 Gosheim
Telefax +49 (0)7426 / 95-1012
E-Mail hauptversammlung@hermle.de
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet
werden kann, befindet sich auf der Rückseite der
Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen
form- und fristgerechten Anmeldung zugesandt wird. Ein
Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.hermle.de/hauptversammlung abgerufen werden.
IV. Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs.
1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG
1. Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2
AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital
von 500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand
der Gesellschaft (Maschinenfabrik Berthold Hermle AG,
Industriestr. 8-12, D-78559 Gosheim) zu richten und müssen
der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung,
also bis 03. Juni 2012, 24:00 Uhr MESZ zugehen; der Tag des
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht
mitzurechnen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden
nicht berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die
Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1
und §§ 142 Abs. 2 Satz 2 und 70 AktG verwiesen.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden -
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht
wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem
unverzüglich unter der Internetadresse
www.hermle.de/hauptversammlung zugänglich gemacht.
2. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt,
Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der
Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, müssen sie der
Gesellschaft mit Begründung und mit Nachweis der
Aktionärseigenschaft mindestens 14 Tage vor der
Hauptversammlung, d.h. bis zum 19. Juni 2012, 24:00 Uhr
MESZ, wie folgt zugehen:
Maschinenfabrik Berthold Hermle AG
Industriestr. 8-12
D-78559 Gosheim
Telefax +49 (0)7426 / 95-1012
E-Mail: hauptversammlung@hermle.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich
gemacht. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden
zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung
sowie etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im
Internet unter http://www.hermle/hauptversammlung
veröffentlicht.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag
eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
(sofern Wahlen zum Aufsichtsrat Gegenstand der Tagesordnung
sind) oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge
müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in §
126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen
Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu
machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und
Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich
gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der
Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne
von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge,
die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden
sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden,
wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt
werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne
vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft
zu stellen, bleibt unberührt.
3. Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage
des Konzerns und den im Konzernabschluss eingebundenen
Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgerechten
Beurteilung der Gegenstände der Tagesordnung erforderlich
ist.
V. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung
der Hauptversammlung über die Internetseite
www.hermle.de/hauptversammlung abrufbar.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der
Hauptversammlung am 04. Juli 2012 zugänglich sein.
Etwaige bei der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG eingehende
und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge
und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über
die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht.
Gosheim, im April 2012
Maschinenfabrik Berthold Hermle AG
Der Vorstand
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18.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft
Industriestr. 8-12
78559 Gosheim
Deutschland
E-Mail: karina.wiedenbach@hermle.de
Internet: http://www.hermle.de
ISIN: DE0006052830, DE0006052806
WKN: 605283, 605280
Börsen: Auslandsbörse(n) Stuttgart, Frankfurt
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170585 18.05.2012
(END) Dow Jones Newswires
May 18, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)
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