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DGAP-HV: Maschinenfabrik Berthold Hermle -2-

DJ DGAP-HV: Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2012 in Gosheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2012 in Gosheim mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
18.05.2012 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Maschinenfabrik Berthold Hermle AG 
 
   Gosheim 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 605 280/ISIN DE0006052806 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 605 283/ISIN DE0006052830 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 04. Juli 2012, 11:00 
   Uhr in den Geschäftsräumen der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, 
   Industriestraße 8-12, 78559 Gosheim stattfindenden 22. ordentlichen 
   Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
           2011, des zusammengefassten Lageberichts der Maschinenfabrik 
           Berthold Hermle AG und des Konzerns sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz 
           der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Industriestr. 8-12, 
           78559 Gosheim eingesehen werden und werden im Internet unter 
           www.hermle.de/hauptversammlung zugänglich gemacht. Auf 
           Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos 
           eine Abschrift der Unterlagen. Ferner werden die Unterlagen in 
           der Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat bereits den Jahresabschluss festgestellt und den 
           Konzernabschluss gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           In Übereinstimmung mit § 16 Abs. 3 der Satzung der 
           Maschinenfabrik Berthold Hermle AG haben Vorstand und 
           Aufsichtsrat beschlossen, 5.000.000,00 Euro aus dem Ergebnis 
           des Geschäftsjahres 2011 neu in die Gewinnrücklagen 
           einzustellen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den danach 
           verbleibenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe 
           von 30.252.655,07 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 6,00 Euro je             24.000.000,00 
   Stammaktie (Euro 0,80 + Euro 5,20 Bonus)                           Euro 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 605 280 / ISIN DE0006052806 auf 
   4.000.000 Stammaktien für das Geschäftsjahr 2011: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 6,05 Euro je              6.050.000,00 
   Vorzugsaktie (Euro 0,85 + Euro 5,20 Bonus)                         Euro 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 605 283 / ISIN DE0006052830 auf 
   1.000.000 Vorzugsaktien für das Geschäftsjahr 2011: 
 
   Vortrag auf neue Rechnung:                                   202.655,07 
                                                                      Euro 
 
 
           Sofern die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG im Zeitpunkt der 
           Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien 
           hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht 
           dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte 
           Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue 
           Rechnung vorgetragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Bansbach Schübel Brösztl & 
           Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und 
           Steuerberatungsgesellschaft, Gänsheidestraße 67-74, 70184 
           Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 
           für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
   Weitere Angaben zur Einberufung der Hauptversammlung 
 
     I.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 15.000.000,00 Euro. 
           Von den insgesamt ausgegebenen 5.000.000 nennwertlosen 
           Stückaktien entfallen 4.000.000 Stück auf Stammaktien und 
           1.000.000 Stück auf Vorzugsaktien. Gemäß § 15 Abs. 1 der 
           Satzung gewährt jede Stammaktie in der Hauptversammlung eine 
           Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung 28.153 eigene Vorzugsaktien. Hieraus stehen 
           ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im 
           Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt 
           daher 4.000.000. 
 
 
     II.   Voraussetzung für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Stamm- und 
           Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts die 
           Stammaktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
           Nachweises ihres Anteilbesitzes bis zum Ablauf des 27. Juni 
           2012, 24:00 Uhr MESZ bei der Gesellschaft in deutscher oder 
           englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Der 
           Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 13. 
           Juni 2012, 0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag) beziehen und ist 
           in deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen. 
           Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des 
           Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter folgender 
           Adresse zugehen: 
 
 
           Maschinenfabrik Berthold Hermle AG 
           c/o Landesbank Baden-Württemberg 
           Abteilung 4027 H Hauptversammlungen 
           Am Hauptbahnhof 2 
           70173 Stuttgart 
           Telefax: +49 (0)711 / 12 77 92 64 
           E-Mail: hv-anmeldung@lbbw.de 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
           nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
           Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
           bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
           Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
           keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
           einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
           Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist 
           für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
           ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
           Nachweisstichtag maßgeblich, d. h., Veräußerungen von Aktien 
           nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
           Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
           Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach 
           dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
           keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind 
           nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist 
           kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. 
 
 
           Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
           Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären 
           Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten 
           die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr 
           Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben wollen, frühzeitig 
           ihre Eintrittskarten bei ihrem depotführenden Institut 
           anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis 
           des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen direkt durch das 
           depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig 
           eine Eintrittskarte bei ihrer Depotbank angefordert haben, 
           brauchen daher nichts weiter zu veranlassen. 
 
 
     III.  Vollmacht und Stimmrechtsvertretung 
 
 
           Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
           wollen, können ihr Stimmrecht bzw. ihr Teilnahmerecht in der 
           Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein 
           Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
           Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind 
           eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein 
           Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
           Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr 
           als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere 
           von diesen zurückweisen. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
           Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
           Textform (§ 126b BGB). Das Erfordernis der Textform gilt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 18, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

nicht, wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
           eine diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte 
           andere Person oder Institution bevollmächtigt werden soll. In 
           diesen Fällen sind die vorgenannten Personen oder 
           Institutionen jedoch verpflichtet, die Vollmacht nachprüfbar 
           festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit 
           der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. 
           Darüber hinaus sind in diesen Fällen die Regelungen in § 135 
           AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, 
           die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
 
           Der Nachweis einer Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
           werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der 
           Hauptversammlung an der Anmeldung vorweist. Ferner kann der 
           Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bis 
           spätestens 02. Juli 2012, 24:00 Uhr MESZ an die folgende 
           Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
 
           Maschinenfabrik Berthold Hermle AG 
           Industriestr. 8-12 
           D-78559 Gosheim 
           Telefax +49 (0)7426 / 95-1012 
           E-Mail hauptversammlung@hermle.de 
 
 
           Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet 
           werden kann, befindet sich auf der Rückseite der 
           Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen 
           form- und fristgerechten Anmeldung zugesandt wird. Ein 
           Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
           unter www.hermle.de/hauptversammlung abgerufen werden. 
 
 
     IV.   Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 
           1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG 
 
 
       1.    Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 
             AktG 
 
 
             Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
             Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital 
             von 500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass 
             Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
             werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder 
             eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
 
             Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand 
             der Gesellschaft (Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, 
             Industriestr. 8-12, D-78559 Gosheim) zu richten und müssen 
             der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, 
             also bis 03. Juni 2012, 24:00 Uhr MESZ zugehen; der Tag des 
             Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht 
             mitzurechnen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden 
             nicht berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die 
             Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 
             und §§ 142 Abs. 2 Satz 2 und 70 AktG verwiesen. 
 
 
             Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
             soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht 
             wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
             Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
             Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
             werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten 
             Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem 
             unverzüglich unter der Internetadresse 
             www.hermle.de/hauptversammlung zugänglich gemacht. 
 
 
       2.    Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
             nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
 
             Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, 
             Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der 
             Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der 
             Gesellschaft zugänglich gemacht werden, müssen sie der 
             Gesellschaft mit Begründung und mit Nachweis der 
             Aktionärseigenschaft mindestens 14 Tage vor der 
             Hauptversammlung, d.h. bis zum 19. Juni 2012, 24:00 Uhr 
             MESZ, wie folgt zugehen: 
 
 
             Maschinenfabrik Berthold Hermle AG 
             Industriestr. 8-12 
             D-78559 Gosheim 
             Telefax +49 (0)7426 / 95-1012 
             E-Mail: hauptversammlung@hermle.de 
 
 
             Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich 
             gemacht. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden 
             zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären 
             einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung 
             sowie etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im 
             Internet unter http://www.hermle/hauptversammlung 
             veröffentlicht. 
 
 
             Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag 
             eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
             (sofern Wahlen zum Aufsichtsrat Gegenstand der Tagesordnung 
             sind) oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge 
             müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 
             126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen 
             Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu 
             machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und 
             Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von 
             Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich 
             gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der 
             Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten 
             in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne 
             von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. 
 
 
             Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, 
             die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden 
             sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, 
             wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt 
             werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
             Hauptversammlung Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne 
             vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft 
             zu stellen, bleibt unberührt. 
 
 
       3.    Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
 
             Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
             Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
             einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen 
             Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage 
             des Konzerns und den im Konzernabschluss eingebundenen 
             Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgerechten 
             Beurteilung der Gegenstände der Tagesordnung erforderlich 
             ist. 
 
 
 
     V.    Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
 
           Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
           zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen 
           im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung 
           der Hauptversammlung über die Internetseite 
           www.hermle.de/hauptversammlung abrufbar. 
 
 
           Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der 
           Hauptversammlung am 04. Juli 2012 zugänglich sein. 
 
 
           Etwaige bei der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG eingehende 
           und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge 
           und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über 
           die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht. 
 
 
   Gosheim, im April 2012 
 
   Maschinenfabrik Berthold Hermle AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
18.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft 
                Industriestr. 8-12 
                78559 Gosheim 
                Deutschland 
E-Mail:         karina.wiedenbach@hermle.de 
Internet:       http://www.hermle.de 
ISIN:           DE0006052830, DE0006052806 
WKN:            605283, 605280 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Stuttgart, Frankfurt 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
170585 18.05.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 18, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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