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DGAP-HV: üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe -3-

DJ DGAP-HV: üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.07.2012 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.07.2012 in Hannover mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
18.05.2012 / 15:45 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 
 
   Hannover 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummern: 
   ISIN-Code: DE 000 825 0002 
   WKN: 825 000 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu unserer 
 
   118. ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein, die 
 
   am Donnerstag, 12. Juli 2012, um 11:00 Uhr, 
 
   im Vortragssaal der üstra, Goethestraße 19, 30169 Hannover, 
   stattfinden wird. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
       1.    Vorlage 
 
 
         a.    des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. 
               Dezember 2011, 
 
 
         b.    des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
               Dezember 2011, 
 
 
         c.    des Lageberichts und des Konzernlageberichts 
               für das Geschäftsjahr 2011 (01.01.2011 bis 31.12.2011) 
               jeweils einschließlich des erläuternden Berichts des 
               Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 
               4 HGB sowie 
 
 
         d.    des Berichts des Aufsichtsrats über das 
               Geschäftsjahr 2011 
 
 
 
       2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
             Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
             Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen. 
 
 
       3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
             Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
             Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu 
             erteilen. 
 
 
       4.    Wahl des Abschlussprüfers und 
             Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
             (01.01.2012 bis 31.12.2012) 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum 
             Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
             Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
       5.    Beschlussfassung über die Neuwahl von 
             Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
             Die Amtszeit der von der außerordentlichen Hauptversammlung 
             am 02.03.2007 gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Herr 
             Hauke Jagau, Herr Peter Kimmel, Herr Karlheinz Mönkeberg, 
             Herr Jörg-Friedrich Onnasch, Herr Paul Pawelski, Herr Walter 
             Richter, Frau Petra Rudszuck und Herr Eberhard Wicke endet 
             mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der üstra am 
             12.07.2012. 
 
 
             Die Amtszeit der gerichtlich bestellten Mitglieder des 
             Aufsichtsrats Herr Jürgen Mineur (bestellt durch Beschluss 
             des Amtsgerichts Hannover vom 05.05.2009) und Herr Raoul 
             Schmidt-Lamontain (bestellt durch Beschluss des Amtsgerichts 
             Hannover vom 01.06.2010) erlischt gemäß § 104 Abs. 5 AktG, 
             sobald der jeweilige Mangel in der Zusammensetzung des 
             Aufsichtsrats behoben ist. Vorsorglich haben die Herren 
             Mineur und Schmidt-Lamontain aus Gründen der 
             Rechtssicherheit ihr Amt zum Ablauf der ordentlichen 
             Hauptversammlung der üstra am 12.07.2012 fristgerecht 
             niedergelegt. 
 
 
             Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 
             Abs. 1 AktG und nach § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Gesetzes über 
             die Mitbestimmung der Arbeitnehmer zusammen. Der 
             Aufsichtsrat besteht aus zwanzig Mitgliedern, von denen zehn 
             Mitglieder von der Hauptversammlung als Vertreter der 
             Aktionäre zu wählen sind (§ 8 Abs. 1 der Satzung). Die 
             Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen in den 
             Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen mit Wirkung ab 
             Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 12.07.2012 
             bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
             Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 - das ist das vierte 
             Geschäftsjahr, das nach ihrer Wahl beginnt, (§ 8 Abs. 3 der 
             Satzung) - beschließt: 
 
 
  Name        ausgeübter       Mitglied im Aufsichtsrat/vergleichbaren 
  Wohnort     Beruf,           Kontrollgremium von: 
              Arbeitgeber 
 
 
 
  1. Silke    Redakteurin,     * Sparkasse Hannover (geplant) 
  Gardlo,     Gleichberechti- 
   Hannover   gung und 
              Vernetzung 
              e.V. 
 
 
 
 
  2. Hauke    Regionspräsi-    * Kreissiedlungsgesellschaft Hannover mbH 
  Jagau,      dent, Region     (Vorsitzender) * Sparkasse Hannover AöR 
  Laatzen     Hannover         (Vorsitzender) * Provinzial Lebensversicherung 
                               Hannover AöR * hannoverimpuls GmbH 
                               (Vorsitzender) * Hannover Marketing und 
                               Tourismus GmbH * Gesellschaft für 
                               Verkehrsförderung mbH (Vorsitzender) * 
                               Versorgungsund Verkehrsgesellschaft Hannover 
                               mbH * Metropolregion Hannover Braunschweig 
                               Göttingen Wolfsburg GmbH und als 
                               Konzernmandate i. S. v. § 100 Abs. 2 Satz 2 
                               AktG: * Zoo Hannover GmbH (Vorsitzender) * Zoo 
                               Hannover Service GmbH (Vorsitzender) 
 
  3. Bernhard Dipl.-Inge-      --- 
  Klockow,    nieur, 
  Barsing-    Pensionär 
  hausen 
 
  4. Jürgen   Dipl.-Inge-      * Hafen Hannover GmbH 
  Mineur,     nieur/Software- 
  Hannover    entwickler, 
              selbständig 
 
 
  5. Karlheinz Dipl.-Inge-     * TransTec Bauplanungsund 
  Mönkeberg,   nieur, Rentner   Managementgesellschaft Hannover mbH 
  Hannover                     (Vorsitzender) 
 
 
 
  6. Werner    Polizeivoll-     * Wirtschaftsbetriebe Neustadt a. Rbge. 
  Rump,        zugsbeamter,     (stellv. Vorsitzender) 
  Neustadt     Bundespolizei-   * Stadtwerke Neustadt a. Rbge. 
  a.           direktion 
  Rbhe.        Hannover 
 
 
  7. Raoul     Rao-  Dipl.-Inge-    --- 
  Schmidt-     nieur 
  Lamontain,   (Architektur)/ 
  Hannover     Planer in der 
              Stadterneue- 
              rung, 
              Landeshaupt- 
              stadt Hannover 
 
 
 
 
  8. Meike    Krankenschwes-        --- 
  Schümer,    ter, Klinikum 
  Hannover    Region 
              Hannover GmbH 
 
 
 
 
  9. Mike     Immobilienver-        --- 
  Weidemann,  walter, 
  Hannover    selbständig 
 
 
  10. Eberhard Dipl.-Handels-       Sparkasse Hannover AöR 
  Wicke1,     lehrer i. R., 
  Garbsen     Land 
              Niedersachsen 
 
 
 
 
 
 
 
           1 qualifiziert gemäß § 100 Abs. 5 AktG ('Finanzexperte') 
 
 
     II.   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Das Grundkapital unserer Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
           Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR 67.490.528,32 
           Euro (gerundet) und ist eingeteilt in 26.400.000 auf den 
           Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte 
           zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 
           26.400.000. Von diesen 26.400.000 Stimmrechten ruhen derzeit 
           keine Stimmrechte. 
 
 
     III.  Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts ist nur berechtigt, wer uns seine Berechtigung 
           nachweist (Aktionärsnachweis). 
 
 
       1.    Zum Nachweis dieser Berechtigung ist ein in 
             Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes 
             in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende 
             Institut ausreichend. Ein solcher Nachweis des 
             Anteilsbesitzes muss sich auf 
 
 
               Donnerstag, 21.06.2012, 00:00 Uhr 
               (Nachweisstichtag), 
 
 
 
             beziehen und muss unserer Gesellschaft 
 
 
               bis spätestens Donnerstag, 05.07.2012, 24:00 
               Uhr, 
 
 
 
             unter der nachfolgenden Anschrift, Fax-Nummer oder 
             E-Mail-Adresse zugehen: 
 
 
               üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe 
               Aktiengesellschaft 
               c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
               Landshuter Allee 10, 80637 München 
               Fax: +49.89.210 27-298 
               E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
 
 
             Anderweitig adressierte Nachweise werden nicht 
             berücksichtigt. 
 
 
       2.    Alternativ kann die Berechtigung zur Teilnahme 
             und zur Stimmrechtsausübung auch dadurch nachgewiesen 
             werden, dass die Aktienurkunden 
 
 
               spätestens am Mittwoch, 20.06.2012, 
 
 
 
             für die Zeit bis mindestens Donnerstag, 21.06.2012, 24:00 
             Uhr (Hinterlegungszeitraum), bei unserer Gesellschaft 
             hinterlegt werden. 
             Die Hinterlegung muss während der üblichen Geschäftszeiten 
             bei unserem Stabsbereich Rechts- und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 18, 2012 09:46 ET (13:46 GMT)

DJ DGAP-HV: üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe -2-

Grundsatzangelegenheiten, Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover, 
             erfolgen. 
 
 
             Hinterlegte Aktien können ab Freitag, 22.06.2012, während 
             der üblichen Geschäftszeiten dort wieder abgeholt werden. 
 
 
             Die üblichen Geschäftszeiten sind: 
 
 
         *     Montag - Donnerstag: 08:30-15:00 Uhr 
 
 
         *     Freitag: 08:30-13:00 Uhr 
 
 
 
             Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
             des Stimmrechts gilt als Aktionär nur derjenige, der den 
             Aktienbesitz nach einer der beiden vorstehenden Varianten 
             nachweist. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
             Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich 
             ausschließlich nach dem ordnungsgemäß nachgewiesenen 
             Aktienbesitz. Mit dem Nachweisstichtag bzw. dem 
             Hinterlegungszeitraum ist keine Sperre für die Veräußerung 
             von Aktien verbunden. Auch bei vollständiger oder teilweiser 
             Veräußerung von Aktien nach dem Nachweisstichtag oder nach 
             dem Hinterlegungszeitraum ist für die Teilnahme und den 
             Umfang des Stimmrechts ausschließlich der ordnungsgemäß 
             nachgewiesene Aktienbesitz maßgebend. Personen, die zum 
             Nachweisstichtag bzw. während des Hinterlegungszeitraums 
             keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind 
             an der Versammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt. 
 
 
 
     IV.   Eintrittskarte 
 
 
           Jedem Aktionär, der seine Berechtigung zur Teilnahme und zur 
           Stimmrechtsausübung ordnungsgemäß nachgewiesen hat, wird eine 
           Eintrittskarte für die Hauptversammlung übersandt. Die Vorlage 
           der Eintrittskarte dient der organisatorischen Erleichterung 
           der Hauptversammlung und stellt keine Teilnahmevoraussetzung 
           nach vorstehendem Abschnitt III. dar. 
 
 
     V.    Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
 
           Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen 
           Bevollmächtigten, z. B. auch durch eine Vereinigung von 
           Aktionären, erfolgen. 
 
 
           Wenn ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder 
           eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen 
           oder Personen bevollmächtigt wird, verlangen die zu 
           bevollmächtigenden Institutionen bzw. Personen möglicherweise 
           eine besondere Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht 
           nachprüfbar festhalten müssen (§ 135 Abs. 1 Satz 2; Abs. 8; 
           Abs. 10 AktG). Daher sollten sich Aktionäre, die ein 
           Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der 
           in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen 
           bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen bzw. Personen 
           über die Form der Vollmacht abstimmen. 
 
 
           In allen übrigen Fällen bedürfen die Erteilung der Vollmacht, 
           ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
           der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB). Die 
           Eintrittskarten zur Hauptversammlung werden Formulare zur 
           Vollmachtserteilung enthalten. Auf Verlangen stellen wir auch 
           vorher Vollmachtsformulare zur Verfügung. Die Formulare können 
           auch unter http://www.uestra.de/hauptversammlung2012.html 
           heruntergeladen werden. Die Aktionäre, die Vollmacht erteilen 
           wollen, werden zur Beschleunigung der Einlasskontrolle 
           gebeten, diese Formulare zur Vollmachtserteilung zu verwenden. 
 
 
           Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der 
           Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten bei der 
           Einlasskontrolle erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der 
           Bevollmächtigung auch durch vorherige Übermittlung des 
           Nachweises an die nachfolgende Anschrift, Fax-Nummer oder 
           E-Mail-Adresse erbracht werden: 
 
 
             üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe 
             Aktiengesellschaft 
             c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
             Landshuter Allee 10, 80637 München 
             Fax: +49.89.210 27-298 
             E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de 
 
 
 
           Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
           Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
     VI.   Rechte der Aktionäre 
 
 
           Den Aktionären stehen im Vorfeld und während der 
           Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu 
           (weitere Erläuterungen hierzu finden sich unter 
           http://www.uestra.de/hauptversammlung2012.html): 
 
 
       1.    Ergänzungsanträge zur Tagesordnung 
 
 
             Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des 
             Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 
             erreichen, können verlangen, dass weitere Gegenstände auf 
             die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 122 
             Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
             oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
             schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und 
             muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
             Hauptversammlung, also bis spätestens Montag, 11.06.2012, 
             24:00 Uhr, zugehen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, 
             dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der 
             Hauptversammlung, d. h. mindestens seit Donnerstag, 
             12.04.2012, 00:00 Uhr, Inhaber der Aktien sind. Etwaige 
             Ergänzungsverlangen sind ausschließlich an die nachfolgende 
             Anschrift zu übermitteln: 
 
 
               üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe 
               Aktiengesellschaft 
               c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
               Landshuter Allee 10, 80637 München 
 
 
 
             Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, 
             sofern sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht 
             wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
             elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht sowie solchen 
             Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
             ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
             gesamten Europäischen Union verbreiten. Außerdem werden sie 
             unter http://www.uestra.de/hauptversammlung2012.html bekannt 
             gemacht und dadurch allen Aktionären mitgeteilt. 
 
 
       2.    Gegenanträge und Wahlvorschläge 
 
 
             Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die 
             Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
             Punkt der Tagesordnung zu stellen (§ 126 Abs. 1 AktG) sowie 
             Wahlvorschläge hierzu zu machen (§ 127 AktG). Die 
             Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die 
             nachfolgende Anschrift, Fax-Nummer oder eMail-Adresse zu 
             richten: 
 
 
               üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe 
               Aktiengesellschaft 
               c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
               Landshuter Allee 10, 80637 München 
               Fax: +49.89.210 27-298 
               E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
 
 
             Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge 
             werden nicht berücksichtigt. 
 
 
             Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die der Gesellschaft unter 
             der genannten Adresse mindestens 14 Tage vor der 
             Hauptversammlung, also bis spätestens Mittwoch, 27.06.2012, 
             24:00 Uhr, zugegangen sind, werden einschließlich einer 
             etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die 
             Internetseite der Gesellschaft unter 
             http://www.uestra.de/hauptversammlung2012.html zugänglich 
             gemacht, es sei denn, der Gegenantrag oder Wahlvorschlag 
             muss auf Grund von § 126 Abs. 2 AktG nicht zugänglich 
             gemacht werden oder enthält nicht den Namen, den ausgeübten 
             Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Kandidaten, bei 
             juristischen Personen die Firma und den Sitz. Die Begründung 
             eines Gegenantrags muss nicht zugänglich gemacht werden, 
             wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
 
       3.    Auskunftsrecht der Aktionäre 
 
 
             Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung vom 
             Vorstand über Angelegenheiten der Gesellschaft auf Verlangen 
             Auskunft zu erhalten, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
             Beurteilung des jeweiligen Gegenstands der Tagesordnung 
             erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht 
             des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
             geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
             verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und 
             der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der 
             Vorstand darf zu einzelnen Fragen unter bestimmten 
             Umständen, die in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführt sind, 
             die Auskunft verweigern, z. B. soweit die Erteilung der 

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May 18, 2012 09:46 ET (13:46 GMT)

Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
             geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen 
             Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
             Nach § 14 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ist außerdem 
             der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und 
             Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. 
 
 
 
     VII.  Fahrausweis für den Nahverkehr 
 
 
           Als besonderer Service unserer Gesellschaft wird jedem 
           Aktionär, der seine Berechtigung zur Teilnahme und zur 
           Stimmrechtsausübung ordnungsgemäß nachgewiesen hat, ein 
           Fahrausweis des Verkehrsverbunds Großraum-Verkehr Hannover 
           (GVH) an die im Aktionärsnachweis angegebene Anschrift 
           zugesandt (TagesEinzelTicket, gültig am Entwertungstag ab dem 
           Zeitpunkt der Entwertung bis zum Betriebsschluss). Eine 
           Haftung für den Zugang des Fahrausweises wird nicht 
           übernommen. Wir bitten zu beachten, dass es sich hierbei um 
           eine freiwillige Leistung handelt, auf die - auch zukünftig - 
           kein Rechtsanspruch besteht. 
 
 
     VIII. Informationen und Unterlagen auf der Internetseite 
           der Gesellschaft 
 
 
           Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
           zugänglich zu machenden Unterlagen einschließlich der unter 
           Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die nach § 124 a 
           AktG erforderlichen Informationen und weitere Erläuterungen zu 
           den Aktionärsrechten vor und während der Hauptversammlung sind 
           ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite 
           der Gesellschaft unter 
           http://www.uestra.de/hauptversammlung2012.html abrufbar. Die 
           Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 werden außerdem während der 
           Hauptversammlung am Versammlungsort zugänglich gemacht. 
 
 
           Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung 
           unter derselben Internetadresse bekannt gegeben. 
 
 
   Hannover, im Mai 2012 
 
   üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
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18.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 
                Am Hohen Ufer 6 
                30159 Hannover 
                Deutschland 
Telefon:        +49 511 1668-2270 
Fax:            +49 511 1668-2261 
E-Mail:         beate-renee.gutgesell@uestra.de 
Internet:       http://www.uestra.de 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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170580 18.05.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 18, 2012 09:46 ET (13:46 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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