DJ DGAP-HV: üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.07.2012 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.07.2012 in Hannover mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
18.05.2012 / 15:45
=--------------------------------------------------------------------
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Hannover
Wertpapier-Kenn-Nummern:
ISIN-Code: DE 000 825 0002
WKN: 825 000
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu unserer
118. ordentlichen Hauptversammlung
ein, die
am Donnerstag, 12. Juli 2012, um 11:00 Uhr,
im Vortragssaal der üstra, Goethestraße 19, 30169 Hannover,
stattfinden wird.
I. Tagesordnung
1. Vorlage
a. des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2011,
b. des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2011,
c. des Lageberichts und des Konzernlageberichts
für das Geschäftsjahr 2011 (01.01.2011 bis 31.12.2011)
jeweils einschließlich des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz
4 HGB sowie
d. des Berichts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2011
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu
erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
(01.01.2012 bis 31.12.2012)
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
5. Beschlussfassung über die Neuwahl von
Aufsichtsratsmitgliedern
Die Amtszeit der von der außerordentlichen Hauptversammlung
am 02.03.2007 gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Herr
Hauke Jagau, Herr Peter Kimmel, Herr Karlheinz Mönkeberg,
Herr Jörg-Friedrich Onnasch, Herr Paul Pawelski, Herr Walter
Richter, Frau Petra Rudszuck und Herr Eberhard Wicke endet
mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der üstra am
12.07.2012.
Die Amtszeit der gerichtlich bestellten Mitglieder des
Aufsichtsrats Herr Jürgen Mineur (bestellt durch Beschluss
des Amtsgerichts Hannover vom 05.05.2009) und Herr Raoul
Schmidt-Lamontain (bestellt durch Beschluss des Amtsgerichts
Hannover vom 01.06.2010) erlischt gemäß § 104 Abs. 5 AktG,
sobald der jeweilige Mangel in der Zusammensetzung des
Aufsichtsrats behoben ist. Vorsorglich haben die Herren
Mineur und Schmidt-Lamontain aus Gründen der
Rechtssicherheit ihr Amt zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung der üstra am 12.07.2012 fristgerecht
niedergelegt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101
Abs. 1 AktG und nach § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Gesetzes über
die Mitbestimmung der Arbeitnehmer zusammen. Der
Aufsichtsrat besteht aus zwanzig Mitgliedern, von denen zehn
Mitglieder von der Hauptversammlung als Vertreter der
Aktionäre zu wählen sind (§ 8 Abs. 1 der Satzung). Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen in den
Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen mit Wirkung ab
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 12.07.2012
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 - das ist das vierte
Geschäftsjahr, das nach ihrer Wahl beginnt, (§ 8 Abs. 3 der
Satzung) - beschließt:
Name ausgeübter Mitglied im Aufsichtsrat/vergleichbaren
Wohnort Beruf, Kontrollgremium von:
Arbeitgeber
1. Silke Redakteurin, * Sparkasse Hannover (geplant)
Gardlo, Gleichberechti-
Hannover gung und
Vernetzung
e.V.
2. Hauke Regionspräsi- * Kreissiedlungsgesellschaft Hannover mbH
Jagau, dent, Region (Vorsitzender) * Sparkasse Hannover AöR
Laatzen Hannover (Vorsitzender) * Provinzial Lebensversicherung
Hannover AöR * hannoverimpuls GmbH
(Vorsitzender) * Hannover Marketing und
Tourismus GmbH * Gesellschaft für
Verkehrsförderung mbH (Vorsitzender) *
Versorgungsund Verkehrsgesellschaft Hannover
mbH * Metropolregion Hannover Braunschweig
Göttingen Wolfsburg GmbH und als
Konzernmandate i. S. v. § 100 Abs. 2 Satz 2
AktG: * Zoo Hannover GmbH (Vorsitzender) * Zoo
Hannover Service GmbH (Vorsitzender)
3. Bernhard Dipl.-Inge- ---
Klockow, nieur,
Barsing- Pensionär
hausen
4. Jürgen Dipl.-Inge- * Hafen Hannover GmbH
Mineur, nieur/Software-
Hannover entwickler,
selbständig
5. Karlheinz Dipl.-Inge- * TransTec Bauplanungsund
Mönkeberg, nieur, Rentner Managementgesellschaft Hannover mbH
Hannover (Vorsitzender)
6. Werner Polizeivoll- * Wirtschaftsbetriebe Neustadt a. Rbge.
Rump, zugsbeamter, (stellv. Vorsitzender)
Neustadt Bundespolizei- * Stadtwerke Neustadt a. Rbge.
a. direktion
Rbhe. Hannover
7. Raoul Rao- Dipl.-Inge- ---
Schmidt- nieur
Lamontain, (Architektur)/
Hannover Planer in der
Stadterneue-
rung,
Landeshaupt-
stadt Hannover
8. Meike Krankenschwes- ---
Schümer, ter, Klinikum
Hannover Region
Hannover GmbH
9. Mike Immobilienver- ---
Weidemann, walter,
Hannover selbständig
10. Eberhard Dipl.-Handels- Sparkasse Hannover AöR
Wicke1, lehrer i. R.,
Garbsen Land
Niedersachsen
1 qualifiziert gemäß § 100 Abs. 5 AktG ('Finanzexperte')
II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital unserer Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR 67.490.528,32
Euro (gerundet) und ist eingeteilt in 26.400.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt
26.400.000. Von diesen 26.400.000 Stimmrechten ruhen derzeit
keine Stimmrechte.
III. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts ist nur berechtigt, wer uns seine Berechtigung
nachweist (Aktionärsnachweis).
1. Zum Nachweis dieser Berechtigung ist ein in
Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende
Institut ausreichend. Ein solcher Nachweis des
Anteilsbesitzes muss sich auf
Donnerstag, 21.06.2012, 00:00 Uhr
(Nachweisstichtag),
beziehen und muss unserer Gesellschaft
bis spätestens Donnerstag, 05.07.2012, 24:00
Uhr,
unter der nachfolgenden Anschrift, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse zugehen:
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe
Aktiengesellschaft
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10, 80637 München
Fax: +49.89.210 27-298
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Anderweitig adressierte Nachweise werden nicht
berücksichtigt.
2. Alternativ kann die Berechtigung zur Teilnahme
und zur Stimmrechtsausübung auch dadurch nachgewiesen
werden, dass die Aktienurkunden
spätestens am Mittwoch, 20.06.2012,
für die Zeit bis mindestens Donnerstag, 21.06.2012, 24:00
Uhr (Hinterlegungszeitraum), bei unserer Gesellschaft
hinterlegt werden.
Die Hinterlegung muss während der üblichen Geschäftszeiten
bei unserem Stabsbereich Rechts- und
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 18, 2012 09:46 ET (13:46 GMT)
DJ DGAP-HV: üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe -2-
Grundsatzangelegenheiten, Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover,
erfolgen.
Hinterlegte Aktien können ab Freitag, 22.06.2012, während
der üblichen Geschäftszeiten dort wieder abgeholt werden.
Die üblichen Geschäftszeiten sind:
* Montag - Donnerstag: 08:30-15:00 Uhr
* Freitag: 08:30-13:00 Uhr
Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts gilt als Aktionär nur derjenige, der den
Aktienbesitz nach einer der beiden vorstehenden Varianten
nachweist. Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich
ausschließlich nach dem ordnungsgemäß nachgewiesenen
Aktienbesitz. Mit dem Nachweisstichtag bzw. dem
Hinterlegungszeitraum ist keine Sperre für die Veräußerung
von Aktien verbunden. Auch bei vollständiger oder teilweiser
Veräußerung von Aktien nach dem Nachweisstichtag oder nach
dem Hinterlegungszeitraum ist für die Teilnahme und den
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der ordnungsgemäß
nachgewiesene Aktienbesitz maßgebend. Personen, die zum
Nachweisstichtag bzw. während des Hinterlegungszeitraums
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind
an der Versammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt.
IV. Eintrittskarte
Jedem Aktionär, der seine Berechtigung zur Teilnahme und zur
Stimmrechtsausübung ordnungsgemäß nachgewiesen hat, wird eine
Eintrittskarte für die Hauptversammlung übersandt. Die Vorlage
der Eintrittskarte dient der organisatorischen Erleichterung
der Hauptversammlung und stellt keine Teilnahmevoraussetzung
nach vorstehendem Abschnitt III. dar.
V. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen
Bevollmächtigten, z. B. auch durch eine Vereinigung von
Aktionären, erfolgen.
Wenn ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen
oder Personen bevollmächtigt wird, verlangen die zu
bevollmächtigenden Institutionen bzw. Personen möglicherweise
eine besondere Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen (§ 135 Abs. 1 Satz 2; Abs. 8;
Abs. 10 AktG). Daher sollten sich Aktionäre, die ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der
in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen
bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen bzw. Personen
über die Form der Vollmacht abstimmen.
In allen übrigen Fällen bedürfen die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB). Die
Eintrittskarten zur Hauptversammlung werden Formulare zur
Vollmachtserteilung enthalten. Auf Verlangen stellen wir auch
vorher Vollmachtsformulare zur Verfügung. Die Formulare können
auch unter http://www.uestra.de/hauptversammlung2012.html
heruntergeladen werden. Die Aktionäre, die Vollmacht erteilen
wollen, werden zur Beschleunigung der Einlasskontrolle
gebeten, diese Formulare zur Vollmachtserteilung zu verwenden.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten bei der
Einlasskontrolle erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der
Bevollmächtigung auch durch vorherige Übermittlung des
Nachweises an die nachfolgende Anschrift, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse erbracht werden:
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe
Aktiengesellschaft
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10, 80637 München
Fax: +49.89.210 27-298
E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
VI. Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld und während der
Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu
(weitere Erläuterungen hierzu finden sich unter
http://www.uestra.de/hauptversammlung2012.html):
1. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000
erreichen, können verlangen, dass weitere Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 122
Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und
muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung, also bis spätestens Montag, 11.06.2012,
24:00 Uhr, zugehen. Die Antragsteller haben nachzuweisen,
dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der
Hauptversammlung, d. h. mindestens seit Donnerstag,
12.04.2012, 00:00 Uhr, Inhaber der Aktien sind. Etwaige
Ergänzungsverlangen sind ausschließlich an die nachfolgende
Anschrift zu übermitteln:
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe
Aktiengesellschaft
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10, 80637 München
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden,
sofern sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht
wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht sowie solchen
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Außerdem werden sie
unter http://www.uestra.de/hauptversammlung2012.html bekannt
gemacht und dadurch allen Aktionären mitgeteilt.
2. Gegenanträge und Wahlvorschläge
Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die
Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung zu stellen (§ 126 Abs. 1 AktG) sowie
Wahlvorschläge hierzu zu machen (§ 127 AktG). Die
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die
nachfolgende Anschrift, Fax-Nummer oder eMail-Adresse zu
richten:
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe
Aktiengesellschaft
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10, 80637 München
Fax: +49.89.210 27-298
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die der Gesellschaft unter
der genannten Adresse mindestens 14 Tage vor der
Hauptversammlung, also bis spätestens Mittwoch, 27.06.2012,
24:00 Uhr, zugegangen sind, werden einschließlich einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.uestra.de/hauptversammlung2012.html zugänglich
gemacht, es sei denn, der Gegenantrag oder Wahlvorschlag
muss auf Grund von § 126 Abs. 2 AktG nicht zugänglich
gemacht werden oder enthält nicht den Namen, den ausgeübten
Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Kandidaten, bei
juristischen Personen die Firma und den Sitz. Die Begründung
eines Gegenantrags muss nicht zugänglich gemacht werden,
wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung vom
Vorstand über Angelegenheiten der Gesellschaft auf Verlangen
Auskunft zu erhalten, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung des jeweiligen Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht
des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der
Vorstand darf zu einzelnen Fragen unter bestimmten
Umständen, die in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführt sind,
die Auskunft verweigern, z. B. soweit die Erteilung der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 18, 2012 09:46 ET (13:46 GMT)
Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Nach § 14 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ist außerdem
der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und
Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
VII. Fahrausweis für den Nahverkehr
Als besonderer Service unserer Gesellschaft wird jedem
Aktionär, der seine Berechtigung zur Teilnahme und zur
Stimmrechtsausübung ordnungsgemäß nachgewiesen hat, ein
Fahrausweis des Verkehrsverbunds Großraum-Verkehr Hannover
(GVH) an die im Aktionärsnachweis angegebene Anschrift
zugesandt (TagesEinzelTicket, gültig am Entwertungstag ab dem
Zeitpunkt der Entwertung bis zum Betriebsschluss). Eine
Haftung für den Zugang des Fahrausweises wird nicht
übernommen. Wir bitten zu beachten, dass es sich hierbei um
eine freiwillige Leistung handelt, auf die - auch zukünftig -
kein Rechtsanspruch besteht.
VIII. Informationen und Unterlagen auf der Internetseite
der Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen einschließlich der unter
Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die nach § 124 a
AktG erforderlichen Informationen und weitere Erläuterungen zu
den Aktionärsrechten vor und während der Hauptversammlung sind
ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
http://www.uestra.de/hauptversammlung2012.html abrufbar. Die
Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 werden außerdem während der
Hauptversammlung am Versammlungsort zugänglich gemacht.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung
unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
Hannover, im Mai 2012
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Der Vorstand
=--------------------------------------------------------------------
18.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Am Hohen Ufer 6
30159 Hannover
Deutschland
Telefon: +49 511 1668-2270
Fax: +49 511 1668-2261
E-Mail: beate-renee.gutgesell@uestra.de
Internet: http://www.uestra.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
=--------------------------------------------------------------------
170580 18.05.2012
(END) Dow Jones Newswires
May 18, 2012 09:46 ET (13:46 GMT)
© 2012 Dow Jones News
