Anzeige
Mehr »
Login
Sonntag, 19.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
GOLD-MINEN vor Jahrhundert-Hausse?! Diese Aktie sofort kaufen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
549 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: SCA Hygiene Products SE: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: SCA Hygiene Products SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: SCA Hygiene Products SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SCA Hygiene Products SE: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.06.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
21.05.2012 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   SCA HYGIENE PRODUCTS SE 
 
   München 
 
 
   Einladung 
   zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Freitag, 29. Juni 2012, 
   um 10:30 Uhr (Einlass: 9:00 Uhr), 
   Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München 
 
   Tagesordnung 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SCA Hygiene 
   Products SE und des zusammengefassten Lageberichts für die 
   Gesellschaft und den Konzern sowie des gebilligten Konzernabschlusses 
   für das Geschäftsjahr 2011 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie 
   des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 
   4 HGB 
 
   Diese Unterlagen können im Internet unter www.scahygieneproductsse.com 
   und in den Geschäftsräumen der SCA Hygiene Products SE, Terminalstraße 
   Mitte 18 (MAC), 85356 München-Flughafen, eingesehen werden. Sie werden 
   den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und Konzernabschluss am 30. April 2012 gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt (§ 172 AktG). Nach § 173 AktG ist deshalb eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses nicht 
   erforderlich. Jahresabschluss, zusammengefasster Lagebericht, 
   Konzernabschluss, Bericht des Aufsichtsrats und der erläuternde 
   Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 sowie § 315 
   Abs. 4 HGB sind in der Hauptversammlung zugänglich und werden dort 
   erläutert. 
 
   2. Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 
   107.444.073 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 15,15 EUR je 
   Aktie zu verwenden. 
 
   3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
   5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, 
   PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer der SCA Hygiene Products SE für das 
   Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. 
 
   6. Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Die Amtszeit der gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem 
   Ablauf der Hauptversammlung am 29. Juni 2012, so dass eine Neuwahl 
   ansteht. Der Aufsichtsrat setzt sich nach Art. 40 Abs. 3 Satz 1 SE-VO, 
   § 17 Abs. 1 und 2 SEAG und § 10 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der SCA 
   Hygiene Products SE aus zwölf Mitgliedern zusammen, die von der 
   Hauptversammlung bestellt werden. Von den zwölf Mitgliedern sind sechs 
   Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen (§ 10 Abs. 1 
   Satz 2 der Satzung). Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge der 
   Arbeitnehmer zur Bestellung der Arbeitnehmervertreter gebunden (§ 10 
   Abs. 1 Satz 3 der Satzung, § 6.4 Satz 3 der Vereinbarung über die 
   Beteiligung der Arbeitnehmer in der SCA Hygiene Products SE vom 2. 
   Juni 2009 (SE-Mitbestimmungsvereinbarung)). 
 
   a) Wahl der Anteilseignervertreter 
 
   Der Vorschlag zur Wahl der sechs Anteilseignervertreter im 
   Aufsichtsrat wird gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO i. V. m. § 
   124 Abs. 3 Satz 1 AktG vom Aufsichtsrat unterbreitet. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen jeweils für einen 
   Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 der SCA Hygiene Products SE 
   beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der SCA 
   Hygiene Products SE zu bestellen: 
 
     aa)   Jan Carlson, Täby/Schweden 
           Unternehmensjustiziar SCA AB 
 
 
     ab)   Mischa Franz, Bobenheim-Roxheim 
           Leiter Finanzen des Geschäftsbereichs SCA Consumer Goods 
           Europe 
 
 
     ac)   Jan Friman, Sollentuna/Schweden 
           Leiter Konzernbereich Steuern SCA AB 
 
 
     ad)   Gordana Landén, Stockholm/Schweden 
           Leiterin Konzernbereich Personal SCA AB 
 
 
     ae)   Eccard Morlock, Ludwigshafen 
           Geschäftsführer, EMC Consultants & Networks 
 
 
     af)   Dr. jur. Gernot Wiedenbrüg, Riedering 
           Vorstandsvorsitzender der SCA Hygiene Products AG i. R. 
 
 
   Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter an 
   Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   b) Wahl der Arbeitnehmervertreter 
 
   Die Arbeitnehmervertreter sind gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 der Satzung 
   der SCA Hygiene Products SE und § 6.4 Satz 2 der 
   SE-Mitbestimmungsvereinbarung auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu 
   bestellen. 
 
   Folgende Personen werden auf Vorschlag der Arbeitnehmer jeweils für 
   einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 der SCA Hygiene Products SE 
   beschließt, als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der SCA 
   Hygiene Products SE bestellt: 
 
     ba)   Frank Gottselig, Lampertheim 
           Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der SCA Hygiene Products 
           SE, München 
 
 
     bb)   Klaus Huth, Kostheim 
           Vorsitzender des Betriebsrats der SCA Hygiene Products GmbH, 
           Wiesbaden 
 
 
     bc)   Clive Bell, Prudhoe/Vereinigtes Königreich 
           Vorsitzender des SCA-Gesamtbetriebsrats Vereinigtes Königreich 
 
 
     bd)   Detlef Stutter, Karlsruhe 
           Bezirksleiter der IG Bergbau, Chemie, Energie, Mannheim 
 
 
     be)   Kurt Mayer, Neusiedl/Österreich 
           Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrats der SCA Hygiene Products 
           GmbH, Ortmann/Österreich 
 
 
     bf)   Nico Evers, Borgercompagnie/Niederlande 
           Leiter Materialwirtschaft am SCA-Standort 
           Hoogezand/Niederlande 
 
 
   Folgende Personen werden auf Vorschlag der Arbeitnehmer jeweils für 
   einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 der SCA Hygiene Products SE 
   beschließt, zu Ersatzmitgliedern für die Arbeitnehmervertreter der SCA 
   Hygiene Products SE bestellt: 
 
     bg)   Horst Gönnheimer, Ludwigshafen 
           Stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats der SCA 
           Hygiene Products GmbH, Mannheim, 
           als Ersatzmitglied für Frank Gottselig 
 
 
     bh)   Andrea Hübenthal, Kolbermoor 
           Vorsitzende des Betriebsrats der SCA Hygiene Products SE, 
           München, 
           als Ersatzmitglied für Klaus Huth 
 
 
     bi)   Patricia Murphy, Dunstable/Vereinigtes Königreich 
           Vertriebskoordinatorin, 
           als Ersatzmitglied für Clive Bell 
 
 
     bj)   Siegfried Birth, Münster 
           Leiter Abteilung Mitbestimmung der IG Bergbau, Chemie, 
           Energie, 
           als Ersatzmitglied für Detlef Stutter 
 
 
     bk)   Herbert Stefanek, Neusiedl/Österreich 
           Vorsitzender des Angestelltenbetriebsrats der SCA Hygiene 
           Products GmbH, Ortmann/Österreich, 
           als Ersatzmitglied für Kurt Mayer 
 
 
     bl)   Wilbert Janssen, Heijen/Niederlande 
           Ingenieur Qualitätssicherung, 
           als Ersatzmitglied für Nico Evers 
 
 
   Die unter bg) bis bl) aufgeführten Personen werden Mitglieder des 
   Aufsichtsrats, wenn das Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer, für 
   das sie als Ersatzmitglied bestellt wurden, vor Ablauf der regulären 
   Amtszeit ausscheidet und die Hauptversammlung nicht vor diesem 
   Ausscheiden einen Nachfolger bestellt. Die Amtszeit der in den 
   Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieder endet zu dem Zeitpunkt, in 
   dem die reguläre Amtszeit des jeweils ersetzten Aufsichtsratsmitglieds 
   abgelaufen wäre. 
 
   Die Hauptversammlung ist nach § 10 Abs. 1 Satz 3 der Satzung der SCA 
   Hygiene Products SE, § 6.4 Satz 3 der SE-Mitbestimmungsvereinbarung 
   bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter an die Wahlvorschläge der 
   Arbeitnehmer gebunden. 
 
   Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
 
   Die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder sind bei den 
   nachfolgend unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder in 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. bei den unter b) 
   aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremiums. 
 
     1.    Siegfried Birth 
 
 
       a)    E.ON edis, Fürstenwalde 
             EVH GmbH, Halle/Saale 
             edialog GmbH, Potsdam 
             Rüttgers Germany GmbH, Castrop-Rauxel 
 
 
       b)    RAG Verkauf GmbH, Herne 
 
 
 
     2.    Jan Carlson 
 
 
       b)    Svenska Rygginstitutet AB, Sundsvall/Schweden 
             Fastighets- och Bostads Aktiebolaget FOBOF, 
             Stockholm/Schweden 
             SCA Kraftfastigheter AB, Stockholm/Schweden 
 
 
 
     3.    Jan Friman 
 
 
       b)    SCA Austria AG, Laakirchen/Österreich 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 21, 2012 09:07 ET (13:07 GMT)

SCA Graphic Laakirchen AG, Laakirchen/Österreich 
             SCA Graphic Holding AB, Stockholm/Schweden 
             SCA Hygiene Holding AB, Stockholm/Schweden 
             SCA Recovered Papers Holding AB, Stockholm/Schweden 
             SCA Hedging AB, Stockholm/Schweden 
             Fastighets- och Bostads Aktiebolaget FOBOF, 
             Stockholm/Schweden (Vorsitz) 
             Henvålens Fjällgård AB, Frösön/Schweden 
 
 
 
     4.    Horst Gönnheimer 
 
 
       a)    SCA Hygiene Products GmbH, Mannheim 
 
 
 
     5.    Frank Gottselig 
 
 
       a)    SCA Hygiene Products GmbH, Mannheim (Stellv. 
             Vorsitz) 
 
 
 
     6.    Klaus Huth 
 
 
       a)    SCA Hygiene Products GmbH, Wiesbaden 
 
 
 
     7.    Kurt Mayer 
 
 
       b)    SCA Hygiene Products GmbH, Wien/Österreich 
 
 
 
     8.    Detlef Stutter 
 
 
       a)    Roche Diagnostics GmbH, Mannheim 
             SCA Hygiene Products GmbH, Mannheim 
 
 
 
   Allgemeine Hinweise 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind die Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung bei der 
   Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse angemeldet und 
   der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung 
   muss spätestens bis zum Ablauf des 22. Juni 2012 (24:00 Uhr) in 
   deutscher oder in englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) 
   erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des 
   Stimmrechts ist durch Vorlage eines von dem depotführenden Institut in 
   Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweises über den Anteilsbesitz zu 
   erbringen. Der in deutscher oder englischer Sprache erstellte Nachweis 
   muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. 
   auf den Beginn des 8. Juni 2012 (0:00 Uhr) beziehen und muss bis 
   spätestens zum Ablauf des 22. Juni 2012 (24:00 Uhr) der Gesellschaft 
   unter folgender Adresse zugehen: 
 
   SCA Hygiene Products SE 
   c/o C-HV AG 
   Gewerbepark 10 
   92289 Ursensollen 
   Fax: +49 (0)9628 9299871 
   E-Mail: hv@anmeldestelle.net 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag (8. Juni 
   2012, 0:00 Uhr) rechtzeitig erbracht hat. Das bedeutet, dass 
   Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben 
   haben, für die von ihnen gehaltenen Aktien an der Hauptversammlung nur 
   teilnahme- und stimmberechtigt sind, wenn der Gesellschaft form- und 
   fristgerecht eine Anmeldung nebst Nachweis des Anteilsbesitzes des 
   bisherigen Aktionärs zugeht und dieser den neuen Aktionär 
   bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung ermächtigt. Aktionäre, die ihre 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger 
   Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur 
   Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein 
   relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. 
 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
   bittet die Gesellschaft die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine 
   Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Das 
   depotführende Institut übernimmt in diesem Fall in der Regel die 
   Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft. Aktionäre, die rechtzeitig eine 
   Eintrittskarte für die Hauptversammlung über ihr depotführendes 
   Institut anfordern, brauchen deshalb in der Regel nichts weiter zu 
   veranlassen. Im Zweifel sollten sich Aktionäre bei ihrem 
   depotführenden Institut erkundigen, ob dieses für sie die Anmeldung 
   und den Nachweis des Anteilsbesitzes vornimmt. 
 
   Entscheidend für die fristgerechte Anmeldung ist in jedem Fall der 
   rechtzeitige Zugang der Anmeldung und des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten, die 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, 
   z. B. durch eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 
   3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). 
 
   Zur Erteilung der Vollmacht kann das Vollmachtsformular verwendet 
   werden, das die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. 
   Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der 
   Gesellschaft kann auch durch die Übermittlung der Bevollmächtigung in 
   Textform an die folgende E-Mail-Adresse erfolgen: info@c-hv.com 
 
   Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen gilt das 
   Textformerfordernis nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG nicht. Allerdings 
   sind in diesen Fällen die Regelung in § 135 AktG sowie möglicherweise 
   weitere Besonderheiten zu beachten, die von den jeweils 
   Bevollmächtigten vorgegeben werden und bei diesen zu erfragen sind. 
 
   Als besonderen Service bietet die Gesellschaft den Aktionären an, den 
   von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu 
   bevollmächtigen. Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine 
   Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Anmeldung nebst 
   Anteilsbesitznachweis möglichst frühzeitig erfolgen. Mit der 
   Eintrittskarte sind Vollmachts- und Weisungsformulare verbunden. 
   Soweit ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisung ist die 
   Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem 
   Ermessen ausüben. Soweit zu einem Abstimmungsgegenstand keine 
   ausdrücklichen und eindeutigen Weisungen erteilt wurden, wird sich der 
   Stimmrechtsvertreter im Falle der Abstimmung der Stimme enthalten. 
 
   Eine Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters ist nur möglich, wenn 
   das Vollmachtsformular mit der Eintrittskarte bis zum 27. Juni 2012 
   (Posteingang) an die Gesellschaft unter der folgenden Adresse der SCA 
   Hygiene Products SE übermittelt wird: 
 
   SCA Hygiene Products SE 
   HV 2012 
   Terminalstraße Mitte 18 (MAC) 
   85356 München-Flughafen 
   Fax: + 49 (0)89 97006-204 
   E-Mail: info.hygienese@sca.com 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 
   SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteil zusammen den anteiligen Betrag von 500.000 EUR 
   am Grundkapital der Gesellschaft erreicht (dies entspricht 19.559 
   Stückaktien) können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen 
   sind an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und müssen der 
   Gesellschaft schriftlich bis spätestens am 29. Mai 2012 (24:00 Uhr) 
   zugegangen sein. 
   Ergänzungsverlangen können an die nachfolgende Adresse gerichtet 
   werden: 
 
   SCA Hygiene Products SE 
   HV 2012 
   Terminalstraße Mitte 18 (MAC) 
   85356 München-Flughafen 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden - 
   soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   folgenden Internetadresse zugänglich gemacht: 
   www.sca.com/de/scahygieneproductsse/hauptversammlung 
   und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 
   AktG 
 
   Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand 
   und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie 
   Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden. 
 
   Wahlvorschläge von Aktionären sowie Gegenanträge, die bis spätestens 
   am 14. Juni 2012 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter der 
   nachfolgend genannten Adresse eingegangen sind, werden unverzüglich 
   nach ihrem Eingang unter der folgenden Internetadresse zugänglich 
   gemacht: 
   www.sca.com/de/scahygieneproductsse/hauptversammlung 
 
   SCA Hygiene Products SE 
   HV 2012 
   Terminalstraße Mitte 18 (MAC) 
   85356 München-Flughafen 
   Fax: + 49 (0)89 97006-204 
   E-Mail: info.hygienese@sca.com 
 
   Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu etwaigen Gegenanträgen und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 21, 2012 09:07 ET (13:07 GMT)

KI-Champions: 3 Top-Werte, die Ihr Portfolio revolutionieren
Fordern Sie jetzt den brandneuen kostenfreien Sonderreport an und erfahren Sie, wie Sie von den enormen Wachstumschancen im Bereich Künstliche Intelligenz profitieren können - 100 % kostenlos.
Hier klicken
© 2012 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.