DJ DGAP-HV: SCA Hygiene Products SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: SCA Hygiene Products SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung SCA Hygiene Products SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 21.05.2012 / 15:07 =-------------------------------------------------------------------- SCA HYGIENE PRODUCTS SE München Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Freitag, 29. Juni 2012, um 10:30 Uhr (Einlass: 9:00 Uhr), Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SCA Hygiene Products SE und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Diese Unterlagen können im Internet unter www.scahygieneproductsse.com und in den Geschäftsräumen der SCA Hygiene Products SE, Terminalstraße Mitte 18 (MAC), 85356 München-Flughafen, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss am 30. April 2012 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt (§ 172 AktG). Nach § 173 AktG ist deshalb eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses nicht erforderlich. Jahresabschluss, zusammengefasster Lagebericht, Konzernabschluss, Bericht des Aufsichtsrats und der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 sowie § 315 Abs. 4 HGB sind in der Hauptversammlung zugänglich und werden dort erläutert. 2. Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 107.444.073 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 15,15 EUR je Aktie zu verwenden. 3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der SCA Hygiene Products SE für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. 6. Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 29. Juni 2012, so dass eine Neuwahl ansteht. Der Aufsichtsrat setzt sich nach Art. 40 Abs. 3 Satz 1 SE-VO, § 17 Abs. 1 und 2 SEAG und § 10 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der SCA Hygiene Products SE aus zwölf Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung bestellt werden. Von den zwölf Mitgliedern sind sechs Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen (§ 10 Abs. 1 Satz 2 der Satzung). Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge der Arbeitnehmer zur Bestellung der Arbeitnehmervertreter gebunden (§ 10 Abs. 1 Satz 3 der Satzung, § 6.4 Satz 3 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SCA Hygiene Products SE vom 2. Juni 2009 (SE-Mitbestimmungsvereinbarung)). a) Wahl der Anteilseignervertreter Der Vorschlag zur Wahl der sechs Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat wird gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO i. V. m. § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG vom Aufsichtsrat unterbreitet. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen jeweils für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 der SCA Hygiene Products SE beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der SCA Hygiene Products SE zu bestellen: aa) Jan Carlson, Täby/Schweden Unternehmensjustiziar SCA AB ab) Mischa Franz, Bobenheim-Roxheim Leiter Finanzen des Geschäftsbereichs SCA Consumer Goods Europe ac) Jan Friman, Sollentuna/Schweden Leiter Konzernbereich Steuern SCA AB ad) Gordana Landén, Stockholm/Schweden Leiterin Konzernbereich Personal SCA AB ae) Eccard Morlock, Ludwigshafen Geschäftsführer, EMC Consultants & Networks af) Dr. jur. Gernot Wiedenbrüg, Riedering Vorstandsvorsitzender der SCA Hygiene Products AG i. R. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden. b) Wahl der Arbeitnehmervertreter Die Arbeitnehmervertreter sind gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der SCA Hygiene Products SE und § 6.4 Satz 2 der SE-Mitbestimmungsvereinbarung auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen. Folgende Personen werden auf Vorschlag der Arbeitnehmer jeweils für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 der SCA Hygiene Products SE beschließt, als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der SCA Hygiene Products SE bestellt: ba) Frank Gottselig, Lampertheim Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der SCA Hygiene Products SE, München bb) Klaus Huth, Kostheim Vorsitzender des Betriebsrats der SCA Hygiene Products GmbH, Wiesbaden bc) Clive Bell, Prudhoe/Vereinigtes Königreich Vorsitzender des SCA-Gesamtbetriebsrats Vereinigtes Königreich bd) Detlef Stutter, Karlsruhe Bezirksleiter der IG Bergbau, Chemie, Energie, Mannheim be) Kurt Mayer, Neusiedl/Österreich Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrats der SCA Hygiene Products GmbH, Ortmann/Österreich bf) Nico Evers, Borgercompagnie/Niederlande Leiter Materialwirtschaft am SCA-Standort Hoogezand/Niederlande Folgende Personen werden auf Vorschlag der Arbeitnehmer jeweils für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 der SCA Hygiene Products SE beschließt, zu Ersatzmitgliedern für die Arbeitnehmervertreter der SCA Hygiene Products SE bestellt: bg) Horst Gönnheimer, Ludwigshafen Stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats der SCA Hygiene Products GmbH, Mannheim, als Ersatzmitglied für Frank Gottselig bh) Andrea Hübenthal, Kolbermoor Vorsitzende des Betriebsrats der SCA Hygiene Products SE, München, als Ersatzmitglied für Klaus Huth bi) Patricia Murphy, Dunstable/Vereinigtes Königreich Vertriebskoordinatorin, als Ersatzmitglied für Clive Bell bj) Siegfried Birth, Münster Leiter Abteilung Mitbestimmung der IG Bergbau, Chemie, Energie, als Ersatzmitglied für Detlef Stutter bk) Herbert Stefanek, Neusiedl/Österreich Vorsitzender des Angestelltenbetriebsrats der SCA Hygiene Products GmbH, Ortmann/Österreich, als Ersatzmitglied für Kurt Mayer bl) Wilbert Janssen, Heijen/Niederlande Ingenieur Qualitätssicherung, als Ersatzmitglied für Nico Evers Die unter bg) bis bl) aufgeführten Personen werden Mitglieder des Aufsichtsrats, wenn das Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer, für das sie als Ersatzmitglied bestellt wurden, vor Ablauf der regulären Amtszeit ausscheidet und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger bestellt. Die Amtszeit der in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieder endet zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des jeweils ersetzten Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre. Die Hauptversammlung ist nach § 10 Abs. 1 Satz 3 der Satzung der SCA Hygiene Products SE, § 6.4 Satz 3 der SE-Mitbestimmungsvereinbarung bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter an die Wahlvorschläge der Arbeitnehmer gebunden. Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG Die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder sind bei den nachfolgend unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. bei den unter b) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums. 1. Siegfried Birth a) E.ON edis, Fürstenwalde EVH GmbH, Halle/Saale edialog GmbH, Potsdam Rüttgers Germany GmbH, Castrop-Rauxel b) RAG Verkauf GmbH, Herne 2. Jan Carlson b) Svenska Rygginstitutet AB, Sundsvall/Schweden Fastighets- och Bostads Aktiebolaget FOBOF, Stockholm/Schweden SCA Kraftfastigheter AB, Stockholm/Schweden 3. Jan Friman b) SCA Austria AG, Laakirchen/Österreich
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May 21, 2012 09:07 ET (13:07 GMT)
SCA Graphic Laakirchen AG, Laakirchen/Österreich SCA Graphic Holding AB, Stockholm/Schweden SCA Hygiene Holding AB, Stockholm/Schweden SCA Recovered Papers Holding AB, Stockholm/Schweden SCA Hedging AB, Stockholm/Schweden Fastighets- och Bostads Aktiebolaget FOBOF, Stockholm/Schweden (Vorsitz) Henvålens Fjällgård AB, Frösön/Schweden 4. Horst Gönnheimer a) SCA Hygiene Products GmbH, Mannheim 5. Frank Gottselig a) SCA Hygiene Products GmbH, Mannheim (Stellv. Vorsitz) 6. Klaus Huth a) SCA Hygiene Products GmbH, Wiesbaden 7. Kurt Mayer b) SCA Hygiene Products GmbH, Wien/Österreich 8. Detlef Stutter a) Roche Diagnostics GmbH, Mannheim SCA Hygiene Products GmbH, Mannheim Allgemeine Hinweise Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss spätestens bis zum Ablauf des 22. Juni 2012 (24:00 Uhr) in deutscher oder in englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch Vorlage eines von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweises über den Anteilsbesitz zu erbringen. Der in deutscher oder englischer Sprache erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den Beginn des 8. Juni 2012 (0:00 Uhr) beziehen und muss bis spätestens zum Ablauf des 22. Juni 2012 (24:00 Uhr) der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen: SCA Hygiene Products SE c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen Fax: +49 (0)9628 9299871 E-Mail: hv@anmeldestelle.net Bedeutung des Nachweisstichtags Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag (8. Juni 2012, 0:00 Uhr) rechtzeitig erbracht hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, für die von ihnen gehaltenen Aktien an der Hauptversammlung nur teilnahme- und stimmberechtigt sind, wenn der Gesellschaft form- und fristgerecht eine Anmeldung nebst Nachweis des Anteilsbesitzes des bisherigen Aktionärs zugeht und dieser den neuen Aktionär bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung ermächtigt. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bittet die Gesellschaft die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Das depotführende Institut übernimmt in diesem Fall in der Regel die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut anfordern, brauchen deshalb in der Regel nichts weiter zu veranlassen. Im Zweifel sollten sich Aktionäre bei ihrem depotführenden Institut erkundigen, ob dieses für sie die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes vornimmt. Entscheidend für die fristgerechte Anmeldung ist in jedem Fall der rechtzeitige Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten, die Stimmrechtsvertretung Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, z. B. durch eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Zur Erteilung der Vollmacht kann das Vollmachtsformular verwendet werden, das die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft kann auch durch die Übermittlung der Bevollmächtigung in Textform an die folgende E-Mail-Adresse erfolgen: info@c-hv.com Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen gilt das Textformerfordernis nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG nicht. Allerdings sind in diesen Fällen die Regelung in § 135 AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die von den jeweils Bevollmächtigten vorgegeben werden und bei diesen zu erfragen sind. Als besonderen Service bietet die Gesellschaft den Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Anmeldung nebst Anteilsbesitznachweis möglichst frühzeitig erfolgen. Mit der Eintrittskarte sind Vollmachts- und Weisungsformulare verbunden. Soweit ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisung ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit zu einem Abstimmungsgegenstand keine ausdrücklichen und eindeutigen Weisungen erteilt wurden, wird sich der Stimmrechtsvertreter im Falle der Abstimmung der Stimme enthalten. Eine Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters ist nur möglich, wenn das Vollmachtsformular mit der Eintrittskarte bis zum 27. Juni 2012 (Posteingang) an die Gesellschaft unter der folgenden Adresse der SCA Hygiene Products SE übermittelt wird: SCA Hygiene Products SE HV 2012 Terminalstraße Mitte 18 (MAC) 85356 München-Flughafen Fax: + 49 (0)89 97006-204 E-Mail: info.hygienese@sca.com Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteil zusammen den anteiligen Betrag von 500.000 EUR am Grundkapital der Gesellschaft erreicht (dies entspricht 19.559 Stückaktien) können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen sind an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft schriftlich bis spätestens am 29. Mai 2012 (24:00 Uhr) zugegangen sein. Ergänzungsverlangen können an die nachfolgende Adresse gerichtet werden: SCA Hygiene Products SE HV 2012 Terminalstraße Mitte 18 (MAC) 85356 München-Flughafen Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der folgenden Internetadresse zugänglich gemacht: www.sca.com/de/scahygieneproductsse/hauptversammlung und den Aktionären mitgeteilt. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden. Wahlvorschläge von Aktionären sowie Gegenanträge, die bis spätestens am 14. Juni 2012 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sind, werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der folgenden Internetadresse zugänglich gemacht: www.sca.com/de/scahygieneproductsse/hauptversammlung SCA Hygiene Products SE HV 2012 Terminalstraße Mitte 18 (MAC) 85356 München-Flughafen Fax: + 49 (0)89 97006-204 E-Mail: info.hygienese@sca.com Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu etwaigen Gegenanträgen und
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