DJ DGAP-HV: Joyou AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Joyou AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Joyou AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
28.06.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
21.05.2012 / 15:07
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Joyou AG
Hamburg
- ISIN DE000A0WMLD8 -
- WKN A0WMLD -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 28. Juni 2012 um 10.00
Uhr, in den Räumlichkeiten des MesseTurm, Friedrich-Ebert-Anlage 49,
60308 Frankfurt am Main, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der
Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr
2011, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4,
315 Absatz 4 HGB
Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten Unterlagen können von
der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite
der Gesellschaft unter der Adresse www.joyou.de im Bereich
Investor Relations/Corporate Governance/Hauptversammlung
eingesehen werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung
hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu
fassen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das
Geschäftsjahr 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
347.428,94 auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012, sowie als Prüfer für die prüferische
Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses und -
Zwischenlageberichts für die ersten sechs Monate dieses
Geschäftsjahres zu bestellen.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 23 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden
Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes
übermitteln.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 7. Juni 2012, 0:00 Uhr
(MESZ) ('Nachweisstichtag'), beziehen. Die Anmeldung zur
Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf 21. Juni 2012, 24:00 Uhr
(MESZ), oder unter folgender Adresse zugehen:
DZ BANK AG
c/o dwpbank
WASHO
Einsteinring 9
85609 Aschheim-Dornach
FAX: 069-5099-1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der
Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache
abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst
frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der
Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die
erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen
Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende
Institut vorgenommen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Auch in diesen Fällen ist eine fristgerechte Anmeldung zur
Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der gem. aktienrechtlichen
Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt
werden, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erklärung der Erteilung
der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erfolgen. Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der
Gesellschaft an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail Adresse
übermittelt werden:
Joyou AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
oder per Fax: +49 (0) 40 63785423
oder elektronisch per E-Mail: hv@ubj.de
Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht
kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass dieser
die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle
vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis
über die Erteilung der Vollmacht.
Wir bitten unsere Aktionäre, Vollmachten, Nachweise der
Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten, bis zum
26. Juni 2012, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang),
der Gesellschaft zu übermitteln.
Formulare zur Vollmachtserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit
der Eintrittskarte, die ihnen nach form- und fristgerechter Anmeldung
und Nachweis über den Anteilsbesitz zugesandt wird. Sie stehen auch
unter der Internetadresse www.joyou.de im Bereich Investor
Relations/Corporate Governance/Hauptversammlung zum Download zur
Verfügung.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
oder anderen, diesen gem. § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs.
5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den
Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem
solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder
Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung
abzustimmen.
Aktionäre können sich auch durch einen von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft) vertreten lassen. Ein Formular, das zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte, dieses steht auch unter der Internetadresse
www.joyou.de im Bereich Investor Relations/Corporate
Governance/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Aktionäre, die
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May 21, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor
der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur
organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmacht nebst Weisungen
spätestens bis zum 26. Juni 2012, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang) an die
oben genannte Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail Adresse zu
übermitteln.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in
der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw.
deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung
des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sie können die Stimmrechte
nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Ohne Weisungen werden die
Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung teilnehmen. Ferner nehmen
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Frage- und Rederechts
oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1,
§ 127, § 131 Abs. 1 AktG
Tagesordnungsergänzungsverlangen (§ 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 (dies
entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Das Tagesordnungsergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 30
Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 28. Mai 2012,
24:00 Uhr (MESZ), schriftlich zugehen.
Etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu
übermitteln:
Joyou AG
Vorstand
Westhafentower, Westhafenplatz 1
60327 Frankfurt am Main
Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG)
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers übersenden.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die
nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge
und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Joyou AG
Investor Relations
Westhafentower, Westhafenplatz 1
60327 Frankfurt am Main
oder an folgende E-Mail-Adresse: ir@joyou.net
Innerhalb der gesetzlichen Frist, d.h. bis zum 13. Juni 2012, 24:00
Uhr (MEZ), eingehende, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse www.joyou.de im Bereich Investor
Relations/Corporate Governance/Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der
genannten Internetseite veröffentlicht.
Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der
Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht
besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.joyou.de im
Bereich Investor Relations/Corporate Governance/Hauptversammlung.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.joyou.de im
Bereich Investor Relations/Corporate Governance/Hauptversammlung
zugänglich gemacht.
Anfragen und Anforderung von Unterlagen
Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur
Sicherstellung einer möglichen schnellen Reaktion der Gesellschaft auf
Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen
von Unterlagen ausschließlich zu richten an die
Joyou AG
Westhafentower, Westhafenplatz 1,
60327 Frankfurt am Main
oder an folgende E-Mail-Adresse
ir@joyou.net
Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung (§ 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG)
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 23.967.492,00 und ist
eingeteilt in 23.967.492 Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beträgt 23.967.492. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.
Frankfurt, im Mai 2012
Joyou AG
Der Vorstand
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21.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Joyou AG
Westhafenplatz 1
60327 Frankfurt
Deutschland
E-Mail: ir@joyou.net
Internet: http://www.joyou.de
ISIN: DE000A0WMLD8
WKN: A0WMLD
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime
Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München,
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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170781 21.05.2012
(END) Dow Jones Newswires
May 21, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
© 2012 Dow Jones News
