DGAP-HV: GK Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
GK Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
28.06.2012 in Schöneck/Vogtland mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
21.05.2012 / 15:08
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GK SOFTWARE AG
Unternehmenssitz Schöneck
WKN 757142
ISIN DE 000 7 571 424
Einladung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 28. Juni 2012
um 14:00 Uhr im IFA Hotel, Hohe Reuth 5 (Raum
Aschberg)
in 08261 Schöneck
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der GK SOFTWARE AG ein.
I Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses
(IFRS) und des Konzernlageberichts der GK SOFTWARE AG für das
Geschäftsjahr 2011 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315
Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB).
Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des
Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversammlung, neben seinem
erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und
Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, die nachfolgenden genannten Vorlagen
zugänglich:
* den festgestellten Jahresabschluss der GK
SOFTWARE AG zum 31. Dezember 2011,
* den Lagebericht,
* den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember
2011,
* den Konzernlagebericht,
* den Bericht des Aufsichtsrats sowie
* den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns.
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter
http://investor.gk-software.com unter dem Menüpunkt
Hauptversammlung und in den Geschäftsräumen am Sitz der GK
SOFTWARE AG, Waldstraße 7, 08261 Schöneck, eingesehen werden.
Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner
werden die Unterlagen auf der Hauptversammlung zugänglich
sein.
Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172
Aktiengesetz am 16. April 2012 gebilligt und damit den
Jahresabschluss festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung
des Jahresabschlusses oder eine Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173
Aktiengesetz nicht erforderlich. Jahresabschluss, Lagebericht,
Konzernabschluss, Konzernlagebericht und Bericht des
Aufsichtsrats sind vielmehr, ebenso wie der erläuternde
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und
Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB der Hauptversammlung zugänglich zu
machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer
Beschlussfassung bedarf. Der Vorstand wird die vorgelegten
Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die
Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres
Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. Der
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter
Tagesordnungspunkt 2 gefasst.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
GK SOFTWARE AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2011 in Höhe
von EUR 5.305.398,04 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je = EUR 895.000,00
dividendenberechtigter Stückaktie für das
abgelaufene Geschäftsjahr 2011
Vortrag auf neue Rechnung = EUR 4.410.398,04
Bilanzgewinn = EUR 5.305.398,04
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands
Der Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats
Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie,
für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für
den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das
erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu
wählen.
Für den Fall, dass der verkürzte Abschluss und der
Zwischenlagebericht des Halbjahresfinanzberichts für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahres 2012 einer prüferischen
Durchsicht unterzogen werden sollen, schlägt der Aufsichtsrat
vor, die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Dresden, zum Abschlussprüfer für diese Durchsicht zu wählen.
6. Genehmigtes Kapital
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit
zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende
Satzungsänderung
Die von der Hauptversammlung am 15. Mai 2008 zu Punkt 12 der
damaligen Tagesordnung beschlossene Ermächtigung, das
Grundkapital um bis zu insgesamt EUR 625.000 zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital § 4b der Satzung), wurde im Umfang von
EUR 125.000 ausgenutzt. Das Genehmigte Kapital beträgt damit
derzeit noch EUR 500.000. Die bestehende Ermächtigung wird am
14. Mai 2013 auslaufen. Die Ermächtigung soll, soweit sie noch
nicht ausgenutzt worden ist, aufgehoben und durch ein neues
Genehmigtes Kapital im Umfang von EUR 895.000 ersetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a. Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals
Die von der Hauptversammlung am 15. Mai 2008 zu Punkt 12 der
damaligen Tagesordnung beschlossene Ermächtigung des
Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital
der Gesellschaft bis zum 14. Mai 2013 um bis zu EUR 625.000 zu
erhöhen sowie das bestehende Genehmigte Kapital in § 4b der
Satzung, wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens
des nachfolgend bestimmten neuen Genehmigten Kapitals
aufgehoben, soweit zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser
Aufhebung von der Ermächtigung noch kein Gebrauch gemacht
worden ist.
b. Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital bis zum 27. Juni 2017 durch einmalige oder
mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender
nennwertloser Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um
bis zu insgesamt EUR 895.000 zu erhöhen. Dabei muss sich die
Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das
Grundkapital.
Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht
einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder
mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder
Unternehmen i. S. v. § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug
anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht
der Aktionäre auszuschließen,
(1) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge
auszugleichen;
(2) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage,
insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen,
Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von
sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang
stehenden Vermögensgegenständen oder im Rahmen von
Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt;
(3) wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben
werden und der Ausgabepreis je neue Aktie den Börsenpreis
der im Wesentlichen gleich ausgestatteten bereits
börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen
Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 21, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)
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