Anzeige
Mehr »
Donnerstag, 11.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Vier Bohrlöcher, vier Treffer - bestätigt sich hier ein neues Uran-System?
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
45 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: GK Software AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: GK Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2012 in Schöneck/Vogtland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: GK Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
GK Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.06.2012 in Schöneck/Vogtland mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
21.05.2012 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   GK SOFTWARE AG 
 
   Unternehmenssitz Schöneck 
 
   WKN 757142 
   ISIN DE 000 7 571 424 
 
 
   Einladung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
           Donnerstag, den 28. Juni 2012 
 
 
           um 14:00 Uhr im IFA Hotel, Hohe Reuth 5 (Raum 
           Aschberg) 
 
 
           in 08261 Schöneck 
 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der GK SOFTWARE AG ein. 
 
     I     Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses 
           (IFRS) und des Konzernlageberichts der GK SOFTWARE AG für das 
           Geschäftsjahr 2011 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über 
           das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 
           Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB). 
 
 
           Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des 
           Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversammlung, neben seinem 
           erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 
           Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, die nachfolgenden genannten Vorlagen 
           zugänglich: 
 
 
       *     den festgestellten Jahresabschluss der GK 
             SOFTWARE AG zum 31. Dezember 2011, 
 
 
       *     den Lagebericht, 
 
 
       *     den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 
             2011, 
 
 
       *     den Konzernlagebericht, 
 
 
       *     den Bericht des Aufsichtsrats sowie 
 
 
       *     den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung 
             des Bilanzgewinns. 
 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter 
           http://investor.gk-software.com unter dem Menüpunkt 
           Hauptversammlung und in den Geschäftsräumen am Sitz der GK 
           SOFTWARE AG, Waldstraße 7, 08261 Schöneck, eingesehen werden. 
           Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner 
           werden die Unterlagen auf der Hauptversammlung zugänglich 
           sein. 
 
 
           Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der 
           Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 
           Aktiengesetz am 16. April 2012 gebilligt und damit den 
           Jahresabschluss festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung 
           des Jahresabschlusses oder eine Billigung des 
           Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 
           Aktiengesetz nicht erforderlich. Jahresabschluss, Lagebericht, 
           Konzernabschluss, Konzernlagebericht und Bericht des 
           Aufsichtsrats sind vielmehr, ebenso wie der erläuternde 
           Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 
           Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB der Hauptversammlung zugänglich zu 
           machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer 
           Beschlussfassung bedarf. Der Vorstand wird die vorgelegten 
           Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die 
           Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres 
           Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. Der 
           Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter 
           Tagesordnungspunkt 2 gefasst. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           GK SOFTWARE AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2011 in Höhe 
           von EUR 5.305.398,04 wie folgt zu verwenden: 
 
 
  Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je  =  EUR    895.000,00 
  dividendenberechtigter Stückaktie für das 
  abgelaufene Geschäftsjahr 2011 
 
  Vortrag auf neue Rechnung                     =  EUR  4.410.398,04 
 
  Bilanzgewinn                                  =  EUR  5.305.398,04 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
           des Vorstands 
 
 
           Der Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
           Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für 
           diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
           des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
           Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
           für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
           und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie, 
           für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für 
           den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das 
           erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungs- und 
           Steuerberatungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           wählen. 
 
 
           Für den Fall, dass der verkürzte Abschluss und der 
           Zwischenlagebericht des Halbjahresfinanzberichts für das erste 
           Halbjahr des Geschäftsjahres 2012 einer prüferischen 
           Durchsicht unterzogen werden sollen, schlägt der Aufsichtsrat 
           vor, die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 
           Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Dresden, zum Abschlussprüfer für diese Durchsicht zu wählen. 
 
 
     6.    Genehmigtes Kapital 
 
 
           Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die 
           Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit 
           zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende 
           Satzungsänderung 
 
 
           Die von der Hauptversammlung am 15. Mai 2008 zu Punkt 12 der 
           damaligen Tagesordnung beschlossene Ermächtigung, das 
           Grundkapital um bis zu insgesamt EUR 625.000 zu erhöhen 
           (Genehmigtes Kapital § 4b der Satzung), wurde im Umfang von 
           EUR 125.000 ausgenutzt. Das Genehmigte Kapital beträgt damit 
           derzeit noch EUR 500.000. Die bestehende Ermächtigung wird am 
           14. Mai 2013 auslaufen. Die Ermächtigung soll, soweit sie noch 
           nicht ausgenutzt worden ist, aufgehoben und durch ein neues 
           Genehmigtes Kapital im Umfang von EUR 895.000 ersetzt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
     a.    Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 
 
 
           Die von der Hauptversammlung am 15. Mai 2008 zu Punkt 12 der 
           damaligen Tagesordnung beschlossene Ermächtigung des 
           Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital 
           der Gesellschaft bis zum 14. Mai 2013 um bis zu EUR 625.000 zu 
           erhöhen sowie das bestehende Genehmigte Kapital in § 4b der 
           Satzung, wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens 
           des nachfolgend bestimmten neuen Genehmigten Kapitals 
           aufgehoben, soweit zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser 
           Aufhebung von der Ermächtigung noch kein Gebrauch gemacht 
           worden ist. 
 
 
     b.    Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           das Grundkapital bis zum 27. Juni 2017 durch einmalige oder 
           mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender 
           nennwertloser Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um 
           bis zu insgesamt EUR 895.000 zu erhöhen. Dabei muss sich die 
           Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das 
           Grundkapital. 
 
 
           Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht 
           einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder 
           mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder 
           Unternehmen i. S. v. § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der 
           Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug 
           anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch 
           ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht 
           der Aktionäre auszuschließen, 
 
 
       (1)   soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge 
             auszugleichen; 
 
 
       (2)   wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, 
             insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, 
             Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von 
             sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang 
             stehenden Vermögensgegenständen oder im Rahmen von 
             Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt; 
 
 
       (3)   wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben 
             werden und der Ausgabepreis je neue Aktie den Börsenpreis 
             der im Wesentlichen gleich ausgestatteten bereits 
             börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen 
             Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 21, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

DJ DGAP-HV: GK Software AG: Bekanntmachung der -2-

unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise unter 
             Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien darf 10 % 
             des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im 
             Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung 
             dieser Ermächtigung. Auf diese Höchstgrenze sind andere 
             Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser 
             Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in direkter oder 
             entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
             ausgegeben oder veräußert werden. Ebenfalls anzurechnen sind 
             Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder 
             Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten aus Options- 
             und/oder Wandelschuldverschreibungen, oder Aktienoptionen 
             auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder 
             Aktienoptionen während der Laufzeit dieser Ermächtigung 
             unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender 
             Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. 
 
 
 
           Der Vorstand wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, 
           den Inhalt der Aktienrechte, die Einzelheiten der 
           Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, 
           insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung 
           entsprechend der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals oder nach 
           Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. 
 
 
     c.    Satzungsänderung in Anpassung an die Schaffung 
           eines neuen Genehmigten Kapitals 
 
 
           § 4b der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 
 
 
           »Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. 
           Juni 2012 ermächtigt worden, bis zum 27. Juni 2017 das 
           Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige 
           oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 895.000 neuer, auf den 
           Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bar- 
           und/oder Sacheinlage um bis zu insgesamt EUR 895.000 zu 
           erhöhen. Dabei steht den Aktionären ein Bezugsrecht auf die 
           neuen Aktien zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder 
           mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen 
           werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand 
           ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
           Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, 
 
 
       (1)   soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge 
             auszugleichen; 
 
 
       (2)   wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, 
             insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, 
             Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von 
             sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang 
             stehenden Vermögensgegenständen oder im Rahmen von 
             Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt; 
 
 
       (3)   wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage 
             ausgegeben werden und der Ausgabepreis je neue Aktie den 
             Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten 
             bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen 
             Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich 
             unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise unter 
             Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien darf 10 % 
             des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im 
             Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung 
             dieser Ermächtigung. Auf diese Höchstgrenze sind andere 
             Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser 
             Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in direkter oder 
             entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
             ausgegeben oder veräußert werden. Ebenfalls anzurechnen sind 
             Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder 
             Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten aus Options- 
             und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Aktienoptionen 
             auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder 
             Aktienoptionen während der Laufzeit dieser Ermächtigung 
             unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender 
             Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. 
 
 
 
           Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, 
           den Inhalt der Aktienrechte, die Einzelheiten der 
           Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, 
           insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung 
           entsprechend der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals oder nach 
           Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.« 
 
 
           Der schriftliche Bericht des Vorstands gem. §§ 203 Abs. 2 Satz 
           2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung 
           des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der 
           Ausnutzung des Genehmigten Kapitals auszuschließen, ist im 
           Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt abgedruckt. Der Bericht 
           wird von der Einberufung an auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter http://investor.gk-software.com unter dem 
           Menüpunkt Hauptversammlung und in der ordentlichen 
           Hauptversammlung der Gesellschaft zugänglich gemacht. 
 
 
             SCHRIFTLICHER BERICHT DES VORSTANDS ZU PUNKT 6. 
             DER TAGESORDNUNG GEM. §§ 203 ABS. 2 S. 2, 186 ABS. 4 SATZ 2 
             AKTG ÜBER DIE GRÜNDE FÜR DIE ERMÄCHTIGUNG DES VORSTANDS, DAS 
             BEZUGSRECHT DER AKTIONÄRE BEI DER AUSNUTZUNG DES GENEHMIGTEN 
             KAPITALS AUSZUSCHLIEßEN. 
 
 
             Aufgrund der Tatsache, dass die bestehende Ermächtigung, das 
             Grundkapital zu erhöhen, teilweise ausgenutzt ist und am 14. 
             Mai 2013 ausläuft, soll bereits jetzt ein neues Genehmigtes 
             Kapital geschaffen werden, um dem Vorstand auch langfristig 
             die Möglichkeit zu geben, flexibel auf die 
             Kapitalbedürfnisse der Gesellschaft zu reagieren. Vorstand 
             und Aufsichtsrat schlagen daher der Hauptversammlung zu 
             Punkt 6. der Tagesordnung vor, den Vorstand zu ermächtigen, 
             mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der 
             Gesellschaft durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von 
             neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien 
             gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu EUR 895.000 zu 
             erhöhen. Die Ermächtigung ist bis zum 27. Juni 2017 
             befristet. Die Bestimmung der weiteren Einzelheiten obliegt 
             dem Vorstand. 
 
 
             Das Genehmigte Kapital soll es der Gesellschaft ermöglichen, 
             sich bei Bedarf zügig und flexibel Eigenkapital zu günstigen 
             Konditionen zu beschaffen. 
 
 
             Im Fall der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals ist den 
             Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. Das 
             Bezugsrecht kann jedoch vom Vorstand mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals in 
             bestimmten Fällen ausgeschlossen werden: 
 
 
             Tagesordnungspunkt 6. b) (1) erlaubt den Ausschluss des 
             Bezugsrechts zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, soweit dies 
             erforderlich ist. Dies ist eine Maßnahme, die aus 
             technischen Gründen zur Durchführung einer Kapitalerhöhung, 
             insbesondere zur Herstellung eines praktikablen 
             Bezugsverhältnisses, erforderlich und angemessen ist. Der 
             Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge erleichtert 
             die Abwicklung der Zuteilung von Bezugsrechten und deren 
             Ausübung. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der 
             Aktionäre ausgeschlossenen neuen Aktien werden entweder 
             durch den Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise 
             bestmöglich durch die Gesellschaft verwertet. Der mögliche 
             Verwässerungseffekt ist wegen der Beschränkung auf 
             Spitzenbeträge gering. 
 
 
             Tagesordnungspunkt 6. b) (2) ermächtigt den Vorstand, das 
             Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, 
             sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere 
             zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, 
             Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen mit einem 
             Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden 
             Vermögensgegenständen oder im Rahmen von 
             Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt. Hierdurch wird der 
             Gesellschaft der notwendige Handlungsspielraum eingeräumt, 
             um sich bietende Erwerbsgelegenheiten schnell, flexibel und 
             liquiditätsschonend zur Verbesserung ihrer 
             Wettbewerbsposition und der Stärkung ihrer Ertragskraft 
             ausnutzen zu können. Häufig verlangen die Verkäufer 
             attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung Aktien des 
             Käufers. Damit die Gesellschaft auch solche Erwerbschancen 
             nutzen kann, muss es ihr möglich sein, Aktien als 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 21, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

DJ DGAP-HV: GK Software AG: Bekanntmachung der -3-

Gegenleistung anzubieten. Da ein solcher Erwerb zumeist 
             kurzfristig erfolgt, kann er im Regelfall nicht von der 
             grundsätzlich nur einmal jährlich stattfindenden 
             Hauptversammlung beschlossen werden. Dies erfordert die 
             Schaffung eines Genehmigten Kapitals, auf das der Vorstand - 
             mit Zustimmung des Aufsichtsrats - schnell zugreifen kann. 
             Der Vorstand wird jeweils im Einzelfall sorgfältig prüfen, 
             ob er von der Ermächtigung zur Ausnutzung des Genehmigten 
             Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
             Gebrauch machen soll, sobald sich die Möglichkeiten zur 
             Akquisition konkretisieren. Er wird das Bezugsrecht der 
             Aktionäre nur dann ausschließen, wenn der Erwerb gegen 
             Ausgabe von Aktien der Gesellschaft im wohlverstandenen 
             Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre liegt. Der 
             Ausgabebetrag für die neuen Aktien würde dabei vom Vorstand 
             mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der 
             Interessen der Gesellschaft festgelegt werden. Konkrete 
             Erwerbsvorhaben, zu deren Durchführung das Grundkapital 
             unter Bezugsrechtsausschluss erhöht werden soll, bestehen 
             zurzeit nicht. 
 
 
             Tagesordnungspunkt 6. b) (3) ermächtigt den Vorstand, mit 
             Zustimmung des Aufsichtsrats bei Ausgabe der neuen Aktien 
             gegen Bareinlage einen Bezugsrechtsausschluss nach § 186 
             Abs. 3 Satz 4 AktG vorzunehmen. Diese Ermächtigung bezieht 
             sich nicht auf den gesamten Betrag des Genehmigten Kapitals, 
             sondern auf maximal 10 % des Grundkapitals. Die 10 %-Grenze 
             des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG darf insgesamt nur einmal 
             ausgenutzt werden. Das heißt, wenn und soweit die 
             Gesellschaft während der Laufzeit dieser Ermächtigung von 
             gleichzeitig bestehenden Ermächtigungen zum 
             Bezugsrechtsauschluss in direkter oder entsprechender 
             Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG beispielsweise im 
             Zusammenhang mit der Wiederveräußerung eigener Aktien - 
             wobei derzeit keine eigenen Aktien von der GK SOFTWARE AG 
             gehalten werden - oder der Ausgabe von Options- und/oder 
             Wandelschuldverschreibungen - wobei derzeit keine 
             entsprechende Ermächtigung beschlossen wurde - Gebrauch 
             macht, reduziert sich die Anzahl der Aktien, die bei einer 
             Kapitalerhöhung aus dem Genehmigtem Kapital unter 
             Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
             ausgegeben werden können, entsprechend. Das Gesetz erlaubt 
             zudem einen Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 
             AktG nur dann, wenn der Ausgabepreis den Börsenpreis der 
             bereits börsennotierten Aktien mit im Wesentlichen gleicher 
             Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet. Der Abschlag 
             soll in jedem Fall so gering wie möglich gehalten werden und 
             wird 5 % nicht überschreiten. Vorstand und Aufsichtsrat 
             halten die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach § 
             186 Abs. 3 Satz 4 AktG für notwendig, um die sich in der 
             Zukunft bietenden Möglichkeiten des Kapitalmarktes schnell 
             und flexibel ausnutzen zu können, ohne die für eine 
             Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht erforderlichen formalen 
             Schritte und gesetzlichen Fristen einhalten zu müssen. Durch 
             die Ausgabe der Aktien in enger Anlehnung an den Börsenpreis 
             werden auch die Belange der Aktionäre gewahrt. Denn diese 
             müssen keine nennenswerten Kursverluste befürchten und 
             können ggf. zur Erhaltung ihrer Beteiligungsquote 
             erforderliche Aktienzukäufe zu vergleichbaren Preisen über 
             die Börse vornehmen. Durch die Möglichkeit des 
             Bezugsrechtsausschlusses nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG wird 
             die Verwaltung in die Lage versetzt, kurzfristig günstige 
             Börsensituationen wahrzunehmen. Zusätzlich können durch 
             Vermeidung eines Bezugsrechtsabschlags die Eigenmittel in 
             einem größeren Umfang gestärkt werden als bei einer 
             Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht. 
 
 
             Über die Einzelheiten der Ausnutzung der Ermächtigung wird 
             der Vorstand in der ordentlichen Hauptversammlung berichten, 
             die auf eine etwaige Ausgabe von Aktien der Gesellschaft aus 
             Genehmigtem Kapital unter Bezugsrechtsausschluss folgt. 
 
 
 
     7.    Bedingtes Kapital 
 
 
           Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 
           und über die Ermächtigung zur Auflage eines 
           Aktienoptionsprogramms 2012 unter Ausgabe von Aktienoptionen 
           mit Bezugsrechten auf Aktien der GK SOFTWARE AG an Mitglieder 
           des Vorstands der GK SOFTWARE AG, an Mitglieder der 
           Geschäftsführungen von Konzerngesellschaften der GK SOFTWARE 
           AG sowie an ausgewählte Führungskräfte und an sonstige 
           Leistungsträger der GK SOFTWARE AG und ihrer 
           Konzerngesellschaften sowie über die Änderung der Satzung. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
     a.    Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 
 
 
           Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 50.000,- durch 
           Ausgabe von bis zu Stück 50.000 auf den Inhaber lautende 
           nennwertlose Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Das 
           Bedingte Kapital II dient der Sicherung von Bezugsrechten aus 
           Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der 
           Hauptversammlung der GK SOFTWARE AG vom 28. Juni 2012 von der 
           GK SOFTWARE AG im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2012 in 
           der Zeit vom 28. Juni 2012 bis zum 27. Juni 2017 an Mitglieder 
           des Vorstands der GK SOFTWARE AG, an Mitglieder der 
           Geschäftsführungen von Konzerngesellschaften sowie an 
           ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der GK 
           SOFTWARE AG und ihrer Konzerngesellschaften ausgegeben werden. 
           Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, 
           wie Aktienoptionen ausgegeben werden und die Inhaber dieser 
           Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der 
           Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in 
           Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die Ausgabe 
           der Aktien aus dem Bedingten Kapital II erfolgt zu dem gemäß 
           lit. b) Ziff. (5) zu Punkt 7 der Tagesordnung der 
           Hauptversammlung vom 28. Juni 2012 festgelegten 
           Ausübungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des 
           Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des 
           Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die 
           Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn 
           teil. 
 
 
     b.    Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen mit 
           Bezugsrecht auf Aktien der GK SOFTWARE AG 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           bis zum 27. Juni 2017 nach näherer Maßgabe der nachfolgenden 
           Bestimmungen des Aktienoptionsprogramms 2012 ('AOP 2012') bis 
           zu Stück 50.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien 
           der GK SOFTWARE AG mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren 
           mit der Maßgabe, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug 
           von einer Aktie der GK SOFTWARE AG gewährt, auszugeben. Die 
           Aktienoptionen sind ausschließlich zum Bezug durch Mitglieder 
           des Vorstands der GK SOFTWARE AG, ausgewählte Führungskräfte 
           und sonstige Leistungsträger der GK SOFTWARE AG sowie zum 
           Bezug durch Geschäftsführungsmitglieder und ausgewählte 
           Führungskräfte sowie sonstige Leistungsträger von 
           Gesellschaften bestimmt, die im Verhältnis zur GK SOFTWARE AG 
           abhängig verbundene Unternehmen im Sinn von §§ 15, 17 AktG 
           sind (nachfolgend: 'Konzerngesellschaften'). Zur Ausgabe von 
           Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der GK SOFTWARE AG 
           gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Die 
           Aktienoptionen können auch von einem Kreditinstitut übernommen 
           werden mit der Verpflichtung, sie nach Weisung der GK SOFTWARE 
           AG an Bezugsberechtigte gemäß Ziff. (1) zu übertragen, die 
           allein zur Ausübung der Bezugsrechte berechtigt sind. 
 
 
             Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht. 
 
 
             Für die Ausgabe von Aktienoptionen im Rahmen des AOP 2012 
             gilt: 
 
 
 
       (1)   Kreis der Bezugsberechtigten 
 
 
             Im Zuge des AOP 2012 dürfen Aktienoptionen ausschließlich an 
             Mitglieder des Vorstands der GK SOFTWARE AG, an Mitglieder 
             der Geschäftsführungen von Konzerngesellschaften sowie an 
             ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 21, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

GK SOFTWARE AG und ihrer Konzerngesellschaften ausgegeben 
             werden. Der genaue Kreis der Berechtigten und der Umfang der 
             ihnen jeweils zum Bezug anzubietenden Aktienoptionen werden 
             durch den Vorstand der GK SOFTWARE AG festgelegt. Soweit 
             Mitglieder des Vorstands der GK SOFTWARE AG Aktienoptionen 
             erhalten sollen, obliegt diese Festlegung und die Ausgabe 
             der Aktienoptionen ausschließlich dem Aufsichtsrat der GK 
             SOFTWARE AG. 
 
 
             Es dürfen ausgegeben werden 
 
 
         *     an Mitglieder des Vorstands der GK SOFTWARE AG 
               und der Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften 
               insgesamt bis zu Stück 25.000 Aktienoptionen und, 
 
 
         *     an ausgewählte Führungskräfte und sonstige 
               Leistungsträger der GK SOFTWARE AG und der 
               Konzerngesellschaften bis zu Stück 25.000 Aktienoptionen. 
 
 
 
             Sollten Bezugsberechtigte mehreren Gruppen angehören, 
             erhalten sie Bezugsrechte ausschließlich aufgrund ihrer 
             Zugehörigkeit zu einer Gruppe. 
 
 
       (2)   Bezugsrecht 
 
 
             Die Aktienoptionen gewähren dem Inhaber das Recht zum Bezug 
             von auf den Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktien 
             der GK SOFTWARE AG. Dabei gewährt jede Aktienoption das 
             Recht auf den Bezug von je einer Aktie der GK SOFTWARE AG 
             gegen Zahlung des Ausübungspreises nach Ziff. (5). Die neuen 
             Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an am Gewinn 
             teil, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts 
             noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung 
             des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Die Optionsbedingungen 
             können vorsehen, dass die Gesellschaft dem 
             Bezugsberechtigten in Erfüllung des Bezugsrechts wahlweise 
             anstelle von neuen Aktien unter Inanspruchnahme des 
             Bedingten Kapitals II auch eigene Aktien gewähren kann; 
             soweit über die Gewährung eigener Aktien an 
             Bezugsberechtigte entschieden werden soll, die Mitglied des 
             Vorstands der GK SOFTWARE AG sind, obliegt die Entscheidung 
             hierüber allein dem Aufsichtsrat. 
 
 
       (3)   Erwerbszeiträume 
 
 
             Die Ausgabe soll in nicht weniger als drei Jahrestranchen 
             erfolgen mit der Maßgabe, dass keine Tranche mehr als 50 % 
             des Gesamtvolumens umfasst. Die Ausgabe von Aktienoptionen 
             ist ausgeschlossen jeweils in der Zeit zwischen dem Zehnten 
             des letzten Monats eines jeden Quartals und dem Tag der 
             nachfolgenden Bekanntgabe der jeweiligen vorläufigen 
             Quartalsergebnisse (je einschließlich) sowie in der Zeit 
             zwischen dem 10. März eines jeden Jahres und dem Tag der 
             ordentlichen Hauptversammlung der GK SOFTWARE AG (je 
             einschließlich). Tag der Ausgabe ist der Tag der Annahme der 
             Zeichnungserklärung des Berechtigten durch die GK SOFTWARE 
             AG oder das von ihr für die Abwicklung eingeschaltete 
             Kreditinstitut. 
 
 
       (4)   Wartezeit, Ausübungszeiträume und Optionslaufzeit 
 
 
             Die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen können erstmals nach 
             Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit 
             beträgt mindestens vier Jahre. Sie beginnt am Tag nach 
             Ausgabe der jeweiligen Aktienoptionen. Als Ausgabetag gilt 
             der Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft den 
             Bezugsberechtigten das Angebot über die Bezugsrechte macht, 
             ungeachtet des Zeitpunkts des Zugangs oder der Annahme des 
             Angebots. Im Angebot kann ein anderer Zeitpunkt innerhalb 
             des Erwerbszeitraums als Ausgabetag bestimmt werden. Die 
             Ausübung der Bezugsrechte ist ausgeschlossen jeweils in der 
             Zeit zwischen dem Zehnten des letzten Monats eines jeden 
             Quartals und dem Tag der nachfolgenden Bekanntgabe der 
             jeweiligen vorläufigen Quartalsergebnisse (je 
             einschließlich) sowie in der Zeit zwischen dem 10. März 
             eines jeden Jahres und dem Tag der ordentlichen 
             Hauptversammlung der GK SOFTWARE AG (je einschließlich). Die 
             Ausübung der Bezugsrechte ist innerhalb von fünf Jahren, 
             beginnend mit dem Tag der Ausgabe der Aktienoption, möglich. 
 
 
       (5)   Ausübungspreis 
 
 
             Der Ausübungspreis für eine Aktie der GK SOFTWARE AG 
             entspricht 100 % des Basispreises. Basispreis ist das 
             arithmetische Mittel der Schlussauktionspreise der GK 
             SOFTWARE AG-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren 
             Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den 
             letzten fünf Börsentagen vor dem Ausgabetag (i. S. d. Ziff. 
             4) der jeweiligen Aktienoption, ermittelt auf der Basis des 
             arithmetischen Mittels der Schlussauktionspreise der GK 
             SOFTWARE AG-Aktie im Xetra-Handel (oder eines vergleichbaren 
             Nachfolgesystems). 
 
 
             Die Optionsbedingungen können für den Fall, dass während der 
             Laufzeit der Aktienoptionen unter Einräumung eines 
             Bezugsrechts an die Aktionäre das Grundkapital der GK 
             SOFTWARE AG durch Ausgabe neuer Aktien erhöht wird oder 
             eigene Aktien abgegeben werden oder Schuldverschreibungen 
             mit Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien der GK 
             SOFTWARE AG begeben werden, eine Ermäßigung des 
             Ausübungspreises in dem Verhältnis vorsehen, in dem der 
             Durchschnittskurs des den Aktionären zustehenden 
             Bezugsrechts an allen Handelstagen an der Frankfurter 
             Wertpapierbörse zu dem Schlussauktionspreis der GK SOFTWARE 
             AG-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren 
             Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am 
             letzten Börsentag vor Bezugsrechtsabschlag steht. Die 
             Anpassung entfällt, wenn den Inhabern der Aktienoptionen ein 
             Bezugsrecht eingeräumt wird, welches dem Bezugsrecht der 
             Aktionäre entspricht. 
 
 
             Die Optionsbedingungen können ferner eine Anpassung für den 
             Fall von Kapitalmaßnahmen (Aktienzusammenlegung oder -split, 
             Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, 
             Kapitalherabsetzung) während der Laufzeit der Bezugsrechte 
             vorsehen. 
 
 
             Mindestausübungspreis ist jedoch in jedem Fall der geringste 
             Ausgabebetrag im Sinn von § 9 Abs. 1 AktG. 
 
 
       (6)   Erfolgsziel 
 
 
             Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt 
             werden, wenn der Kurs der GK SOFTWARE AG-Aktie an der 
             Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Handelstagen 
             vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts aus der 
             Aktienoption den Basispreis nach Ziff. (5) um mindestens 25 
             % übersteigt. 
 
 
       (7)   Nichtübertragbarkeit 
 
 
             Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Das Bezugsrecht 
             aus ihnen darf nur ausgeübt werden, solange der Inhaber der 
             Aktienoptionen in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis 
             mit der GK SOFTWARE AG oder einer Konzerngesellschaft steht. 
             Abweichend hiervon können Bezugsrechte, für die im Zeitpunkt 
             des Zugangs der Kündigungserklärung oder - in Fällen der 
             nicht kündigungsbedingten Beendigung des 
             Anstellungsverhältnisses - im Zeitpunkt der Beendigung des 
             Anstellungsverhältnisses die Wartezeit nach Ziff. (4) 
             bereits abgelaufen ist, von dem Inhaber unter 
             Berücksichtigung der für eine Ausübung nach Ziff. (4) 
             gesperrten Zeiträume noch binnen einer Nachlauffrist von 
             drei Monaten nach dem Tag des Zugangs der 
             Kündigungserklärung oder der Beendigung des 
             Anstellungsvertrages ausgeübt werden. Diese Bezugsrechte 
             erlöschen mit Ablauf der Nachlauffrist, sofern sie nicht bis 
             zu diesem Zeitpunkt ausgeübt worden sind. Bezugsrechte, für 
             die im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung oder - 
             in Fällen der nicht kündigungsbedingten Beendigung des 
             Anstellungsverhältnisses - im Zeitpunkt der Beendigung des 
             Anstellungsverhältnisses die Wartezeit nach Ziff. 4 noch 
             nicht abgelaufen ist, erlöschen zu diesem Zeitpunkt. Für den 
             Todesfall, den Ruhestand oder das einvernehmliche 
             Ausscheiden sowie für Härtefälle können Sonderregelungen 
             vorgesehen werden. Dasselbe gilt für den Fall, dass die GK 
             SOFTWARE AG Beteiligungen an Konzerngesellschaften an Dritte 
             abgibt. 
 
 
       (8)   Weitere Regelungen 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der 
             Optionsbedingungen sowie der Ausgabe und Ausgestaltung der 
             Aktienoptionen festzulegen. Soweit die Mitglieder des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 21, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.