DGAP-HV: Ehlebracht Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Ehlebracht Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 04.07.2012 in Bielefeld mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
22.05.2012 / 15:18
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Ehlebracht AG
Enger
ISIN-Nr.: DE 000 564 910 7
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 04. Juli 2012, um 11:00
Uhr in der Stadthalle Bielefeld, Willy-Brandt-Platz 1, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des
Konzernlageberichtes einschließlich der erläuternden Berichte
des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315
Abs. 4 HGB und der Erklärung zur Unternehmensführung 2011
gemäß § 289a HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2011
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der
EHLEBRACHT Aktiengesellschaft in 32130 Enger, Werkstraße 7,
zur Einsichtnahme aus und stehen auch im Internet unter
www.ehlebracht-ag.com zum Download bereit.
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn von
3.071.633,55 EUR eine Dividende von 0,10 EUR je
Inhaberstückaktie auszuschütten und den verbleibenden
Bilanzgewinn von 1.781.633,55 EUR vollständig in die
Gewinnrücklagen einzustellen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2011 waren
a) Dr. Walter Hasselkus
b) Jörns Haberstroh
c) Dr. E. Leopold Dieck (bis 06.03.2011)
d) Günter Pless (bis 28.02.2011)
e) Mark Knobloch (seit 30.03.2011)
f) Dirk Haussels (seit 30.03.2011)
g) Achim Wiegmann
h) Tanja Henning
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu
erteilen. Die Entlastung soll in getrennten Beschlussfassungen
erfolgen. Somit ist über folgende Entlastungen zu beschließen:
a) Dr. Walter Hasselkus
b) Jörns Haberstroh
c) Dr. E. Leopold Dieck (bis 06.03.2011)
d) Günter Pless (bis 28.02.2011)
e) Mark Knobloch (seit 30.03.2011)
f) Dirk Haussels (seit 30.03.2011)
g) Achim Wiegmann
h) Tanja Henning
5. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die S & R WP Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Dortmund zum Abschlussprüfer für das zum 31.12.2012 endende
Geschäftsjahr zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß Artikel 19 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren
Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b
BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste
Bescheinigung erfolgen. Er hat sich auf den Beginn des 13. Juni 2012,
0:00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Ehlebracht AG am 27. Juni
2012, 24:00 Uhr, unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:
EHLEBRACHT Aktiengesellschaft
c/o PR Im Turm HV-Service AG
Römerstr. 72-74
68259 Mannheim
Telefax: 0621-7 17 72 13
E-Mail:eintrittskarte@pr-im-turm.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
unter vorstehend genannter Adresse werden den Aktionären
Eintrittskarten sowie ein Vollmachtsformular für die Hauptversammlung
nebst weiteren Erläuterungen zu diesen Formularen übersandt. Die
Vollmachtsformulare nebst weiteren Erläuterungen sind dazu auch über
die Internetseite www.ehlebracht-ag.com zugänglich. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts,
sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach der
Anmeldung weiterhin frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme-
und Stimmrechts keine Bedeutung. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- oder stimmberechtigt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es bestehen
12,9 Mio. Stammaktien und 12,9 Mio. Stimmrechte.
Stimmrechtsvertretung/Bevollmächtigung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.
B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs.
3 S. 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Ausnahmen können für die
Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder andere nach § 135 AktG oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie
deren entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen
nach § 135 AktG oder nach § 135 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll,
enthält die Satzung hierzu keine besonderen Regelungen. Wir weisen
jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden
Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach §
135 AktG oder nach § 135 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Person oder Institution bevollmächtigen wollen, rechtzeitig mit dem zu
Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Die Erteilung von Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
sowie der Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der
Textform (§ 126 b BGB).
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber den Bevollmächtigten
erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten sowie für
die Übersendung der Weisung gegenüber den Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft, deren Widerruf und Änderung stehen folgende Adresse,
Faxnummer, bzw. elektronischer Internetdialog zur Verfügung:
EHLEBRACHT Aktiengesellschaft
c/o PR Im Turm HV-Service AG
Römerstr. 72-74
68259 Mannheim
Telefax: 0621-7 17 72 13
Elektronisch: www.hv-vollmachten.de.
Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs
(www.hv-vollmachten.de) ist ein PIN erforderlich, der auf der
Eintrittskarte abgedruckt ist, die den Aktionären übersandt wird.
Weitere Informationen zur Nutzung des passwortgeschützten
Internetdialogs finden sich unter der vorgenannten Internetadresse.
Aktionärsrechte
Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, können gemäß § 122
Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
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May 22, 2012 09:18 ET (13:18 GMT)
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