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DGAP-HV: Mannheimer Aktiengesellschaft Holding: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2012 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Mannheimer Aktiengesellschaft Holding / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 03.07.2012 in Mannheim mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
22.05.2012 / 15:25 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Mannheimer Aktiengesellschaft Holding 
 
   Mannheim 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 842800 
   ISIN DE 0008428004 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zur 
 
   121. ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Dienstag, dem 3. Juli 2012, 10.00 Uhr, im Congress Center 
   Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim. 
 
   T A G E S O R D N U N G 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011, des gebilligten 
           Konzernabschlusses (IFRS) und des Konzernlageberichts für das 
           Geschäftsjahr 2011, des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des 
           Berichts des Aufsichtsrats. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der 
           Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor. 
 
 
     4.    Nachwahl eines Mitglieds zum Aufsichtsrat. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           AktG, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG und § 9 Nr. 1 der 
           Satzung zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Herr Dr. Theo Spettmann, Ludwigshafen am Rhein, wurde in der 
           ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 8. Juni 2011 
           als Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat gewählt für den 
           Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
           beschließt. Herr Dr. Spettmann hat sein Mandat mit Wirkung zum 
           Ablauf des 29. Februar 2012 niedergelegt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, an Stelle von Herrn Dr. 
           Spettmann für die restliche Amtszeit der Aktionärsvertreter, 
           also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
           beschließt, 
 
 
             Herrn Lutz Duvernell, Dortmund 
             Rechtsanwalt und Notar in der Spieker & Jaeger Rechtsanwälte 
             Partnerschaftsgesellschaft mit Kanzleisitz in Dortmund 
 
 
 
           zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
           Herr Duvernell ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
       -     Continentale Krankenversicherung a.G., Dortmund 
 
 
       -     Continentale Lebensversicherung AG, München 
 
 
       -     Continentale Sachversicherung AG, Dortmund 
 
 
       -     Continentale Holding AG, Dortmund 
 
 
       -     EUROPA Lebensversicherung AG, Köln 
 
 
       -     EUROPA Versicherung AG, Köln 
 
 
 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen bestehen nicht. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital 
   der Gesellschaft in 63.080.000 Stückaktien eingeteilt, die jeweils 
   eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung 2.436 eigene Aktien. Hieraus stehen 
   ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
   stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung somit 63.077.564. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   An der Hauptversammlung kann jeder im Aktienregister der Gesellschaft 
   eingetragene Aktionär teilnehmen und das Stimmrecht ausüben, der sich 
   bis spätestens zum Ablauf des 26. Juni 2012 (24.00 Uhr) bei der 
   Gesellschaft unter einer der nachfolgenden Adressen 
 
        Post:        Mannheimer AG Holding 
                     Aktienverwaltung 
                     Augustaanlage 66 
                     D-68165 Mannheim 
 
        Telefax:     +49 (0) 621.457-4395 
 
        Internet:    www.mannheimer.de/hv 
 
   angemeldet hat. 
 
   Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren erhalten die Aktionäre auf dem 
   Anmeldeformular oder auf der genannten Internetseite. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als 
   Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für 
   das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem 
   Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte 
   ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tage der 
   Hauptversammlung maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen werden 
   allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 26. Juni 2012 bis zum Schluss 
   der Hauptversammlung keine Umschreibungen vorgenommen (sogenannter 
   Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des 
   Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten 
   Umschreibung am 26. Juni 2012. Erwerber von Aktien, deren 
   Umschreibungsanträge nach dem 26. Juni 2012 bei der Gesellschaft 
   eingehen, können Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien 
   nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen 
   oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben 
   Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im 
   Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
 
   Vertretung bei Stimmrechtsausübung oder Teilnahme 
 
   Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   i.S.d. § 135 AktG, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter oder andere 
   Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. 
 
   Auch im Fall der Stimmrechtsvertretung sind eine fristgemäße Anmeldung 
   und die Eintragung des Aktionärs im Aktienregister erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei 
   Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder 
   diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten Instituten, 
   Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, 
   die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten 
   daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder ein anderes der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten 
   Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung 
   bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die 
   Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft an die Anschrift: 
 
           Mannheimer AG Holding 
           Aktienverwaltung 
           Augustaanlage 66 
           D-68165 Mannheim 
           Telefax: +49 (0) 621.457-4395 
 
 
   oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten 
   Verfahren unter 
 
           www.mannheimer.de/hv 
 
 
   übermittelt werden. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Gesellschaft bietet den Aktionären die Möglichkeit, ihre 
   Stimmrechte durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   in der Hauptversammlung nach ihren Weisungen ausüben zu lassen. Diese 
   können in Textform oder per Internet unter www.mannheimer.de/hv 
   bevollmächtigt werden. Sollen die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär 
   diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt 
   werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht 
   unwirksam. Sollten zu einem Tagesordnungspunkt Einzelabstimmungen 
   stattfinden, gilt die hierzu erteilte Weisung entsprechend für jede 
   Einzelabstimmung. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den 
   Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden. 
 
   Über die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann 
   nicht an Abstimmungen über Anträge zum Verfahren in der 
   Hauptversammlung, in der Hauptversammlung gestellte Gegenanträge oder 
   nicht ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung von Aktionären 
   mitgeteilte Anträge i.S.v. § 126 AktG oder Wahlvorschläge i. S. v. § 
   127 AktG teilgenommen werden. Die Stimmrechtsvertreter nehmen auch 
   keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen 
   entgegen. 
 
   Von der Gesellschaft angebotene Formulare für Anmeldung und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2012 09:25 ET (13:25 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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