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DGAP-HV: Deufol Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2012 in Stadthalle Hofheim, Chinonplatz 4, 65719 Hofheim am Taunus mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Deufol Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Deufol Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 04.07.2012 in Stadthalle Hofheim, Chinonplatz 4, 
65719 Hofheim am Taunus mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
23.05.2012 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Deufol Aktiengesellschaft 
 
   Hofheim am Taunus 
 
   - ISIN: DE 0005101505 - 
   - WKN: 510150 - 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der 
 
   am Mittwoch, dem 4. Juli 2012, um 10:00 Uhr 
 
 
   in der Stadthalle Hofheim, Chinonplatz 4, 65719 Hofheim am Taunus, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Deufol AG und den Konzern, des Berichts 
           des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 
           HGB für das Geschäftsjahr 2011 
           Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.deufol.com im Bereich 'Investor & Public Relations' unter 
           dem Punkt 'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung 
           durch die Hauptversammlung entfällt daher. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2011 in Höhe von 9.410.859,78 EUR wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,03 EUR je      = 
   dividendenberechtigter Aktie                      1.313.209,65 
                                                     EUR 
 
   und Vortrag des Restbetrages auf neue Rechnung    = 
                                                     8.097.650,13 
                                                     EUR 
 
 
 
           Die vorstehende Dividendensumme und der vorstehende auf neue 
           Rechnung vorzutragende Restbetrag basieren auf der im 
           Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der 
           Hauptversammlung im Bundesanzeiger dividendenberechtigten 
           Aktien in Höhe von 43.773.655. 
 
 
           Die Zahl der im Zeitpunkt der Einberufung 
           dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der 
           Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. 
           In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,03 
           EUR je dividendenberechtigter Aktie der Hauptversammlung ein 
           entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur 
           Gewinnverwendung unterbreitet. Die Anpassung erfolgt dabei wie 
           folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
           Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich 
           der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. 
           Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und 
           damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue 
           Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
       3.1   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             Mitglied des Vorstands, Herrn Andreas Bargende, für das 
             Geschäftsjahr 2011 keine Entlastung zu erteilen. 
 
 
       3.2   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             Mitglied des Vorstands, Herrn Tammo Fey, für das 
             Geschäftsjahr 2011 keine Entlastung zu erteilen. 
 
 
       3.3   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             Mitglied des Vorstands, Herrn Detlef Hübner, für das 
             Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       3.4   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             Mitglied des Vorstands, Dr. Tillmann Blaschke, für den 
             Zeitraum ab dem 1. Juli 2011 für das Geschäftsjahr 2011 
             Entlastung zu erteilen. 
 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
       4.1   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Georg Melzer, für das 
             Geschäftsjahr 2011 keine Entlastung zu erteilen. 
 
 
       4.2   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Helmut Olivier, für das 
             Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       4.3   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Prof. Dr. Wolfgang König, 
             für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       4.4   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Wulf Matthias, für den 
             Zeitraum ab dem 24. November 2011 für das Geschäftsjahr 2011 
             Entlastung zu erteilen. 
 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton 
           AG, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Umwandlung der Deufol AG 
           in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, wobei 
           gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG nur der Aufsichtsrat den 
           Vorschlag zur Bestellung des Abschlussprüfers für das erste 
           Geschäftsjahr der Deufol SE (§ 7 des Umwandlungsplans) und den 
           Vorschlag zur Bestellung der Mitglieder des ersten 
           Verwaltungsrates der Deufol SE (§ 9 Abs. 3 der Satzung der 
           Deufol SE, die den zur Beschlussfassung vorgelegten 
           Umwandlungsplan als Anlage beigefügt ist) unterbreitet: 
 
 
           Dem Umwandlungsplan vom 16. Mai 2012 (UR-Nr. 82/2012-J der 
           Notarin Nicole Junghänel, mit dem Amtssitz in Hofheim/Taunus) 
           über die Umwandlung der Deufol Aktiengesellschaft in eine 
           Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) wird 
           zugestimmt. Die dem Umwandlungsplan als Anlage beigefügte 
           Satzung der Deufol SE wird genehmigt. Der Umwandlungsplan und 
           die Satzung der Deufol SE haben den folgenden Wortlaut: 
 
 
       Umwandlungsplan über die formwechselnde Umwandlung der Deufol 
   Aktiengesellschaft, Hofheim am Taunus, in die Rechtsform der Societas 
                               Europaea (SE) 
 
                                 Präambel 
 
 
           Die Deufol Aktiengesellschaft ('Deufol AG' oder 'Gesellschaft') 
           ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in 
           Hofheim am Taunus (Wallau), Deutschland. Sie ist im 
           Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 
           46331 eingetragen. Die Geschäftsadresse der Deufol AG lautet: 
           Johannes-Gutenberg-Straße 5, 65719 Hofheim am Taunus, 
           Deutschland. Die Deufol AG ist die Obergesellschaft des Deufol 
           Konzerns ('Deufol Konzern') und hält direkt bzw. indirekt die 
           Anteile an den zum Deufol Konzern gehörenden Gesellschaften. 
           Das Grundkapital der Deufol AG beträgt zum heutigen Datum 
           43.773.655,00 EUR und ist eingeteilt in 43.773.655 Stückaktien 
           ohne Nennbetrag. Der anteilige Betrag je Aktie am Grundkapital 
           der Deufol AG beträgt 1 EUR je Aktie. Gemäß § 6 Absatz 1 der 
           Satzung der Deufol AG handelt es sich bei den Aktien um 
           Inhaberaktien. 
           Die Deufol AG soll gemäß Artikel 2 Abs. 4 in Verbindung mit 
           Artikel 37 der Verordnung (EG) Nummer 2157 aus 2001 des Rates 
           vom 08.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft 
           (SE) ('SE-VO') in eine Europäische Gesellschaft (Societas 
           Europaea, SE) mit der Firma Deufol SE' formwechselnd 
           umgewandelt werden. Darüber hinaus kommt das Gesetz zur 
           Ausführung der Verordnung (EG) Nummer 2157/2001 des Rates vom 
           08.10.2001 über das Statut der europäischen Gesellschaft (SE) 
           vom 22.12.2004 ('SEAG') in der Fassung vom 30.06.2009 zur 
           Anwendung. Die Rechtsform der SE ist eine auf europäischem 
           Recht gründende supernationale Rechtsform für 
           Aktiengesellschaften. 
           Der Deufol Konzern ist ein internationales Unternehmen mit 
           einem klaren europäischen Fokus. Die der Hauptversammlung der 
           Deufol AG vorgeschlagene Umwandlung in die Rechtsform der 
           europäischen Gesellschaft ist Ausdruck der zunehmenden 
           Internationalität des Deufol Konzerns. Durch die Umwandlung 
           der Rechtsform und die Einführung des 'one-board-System' soll 
           die Gesellschaft internationale Gepflogenheiten im nahezu 
           gesamten europäischen und angelsächsisch geprägten Ausland, in 
           dem das System des deutschen Aktienrechts fremd ist, angepasst 
           werden. Zudem soll die Wahrnehmung des Deufol Konzerns als 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 23, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

© 2012 Dow Jones News
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