DGAP-HV: Deufol Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Deufol Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 04.07.2012 in Stadthalle Hofheim, Chinonplatz 4,
65719 Hofheim am Taunus mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
23.05.2012 / 15:09
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Deufol Aktiengesellschaft
Hofheim am Taunus
- ISIN: DE 0005101505 -
- WKN: 510150 -
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
am Mittwoch, dem 4. Juli 2012, um 10:00 Uhr
in der Stadthalle Hofheim, Chinonplatz 4, 65719 Hofheim am Taunus,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts für die Deufol AG und den Konzern, des Berichts
des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4
HGB für das Geschäftsjahr 2011
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter
www.deufol.com im Bereich 'Investor & Public Relations' unter
dem Punkt 'Hauptversammlung' eingesehen werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung
durch die Hauptversammlung entfällt daher.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2011 in Höhe von 9.410.859,78 EUR wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,03 EUR je =
dividendenberechtigter Aktie 1.313.209,65
EUR
und Vortrag des Restbetrages auf neue Rechnung =
8.097.650,13
EUR
Die vorstehende Dividendensumme und der vorstehende auf neue
Rechnung vorzutragende Restbetrag basieren auf der im
Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung im Bundesanzeiger dividendenberechtigten
Aktien in Höhe von 43.773.655.
Die Zahl der im Zeitpunkt der Einberufung
dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern.
In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,03
EUR je dividendenberechtigter Aktie der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur
Gewinnverwendung unterbreitet. Die Anpassung erfolgt dabei wie
folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich
der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.
Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und
damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue
Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
3.1 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Mitglied des Vorstands, Herrn Andreas Bargende, für das
Geschäftsjahr 2011 keine Entlastung zu erteilen.
3.2 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Mitglied des Vorstands, Herrn Tammo Fey, für das
Geschäftsjahr 2011 keine Entlastung zu erteilen.
3.3 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Mitglied des Vorstands, Herrn Detlef Hübner, für das
Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
3.4 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Mitglied des Vorstands, Dr. Tillmann Blaschke, für den
Zeitraum ab dem 1. Juli 2011 für das Geschäftsjahr 2011
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
4.1 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Georg Melzer, für das
Geschäftsjahr 2011 keine Entlastung zu erteilen.
4.2 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Helmut Olivier, für das
Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4.3 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Prof. Dr. Wolfgang König,
für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4.4 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Wulf Matthias, für den
Zeitraum ab dem 24. November 2011 für das Geschäftsjahr 2011
Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton
AG, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Umwandlung der Deufol AG
in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, wobei
gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG nur der Aufsichtsrat den
Vorschlag zur Bestellung des Abschlussprüfers für das erste
Geschäftsjahr der Deufol SE (§ 7 des Umwandlungsplans) und den
Vorschlag zur Bestellung der Mitglieder des ersten
Verwaltungsrates der Deufol SE (§ 9 Abs. 3 der Satzung der
Deufol SE, die den zur Beschlussfassung vorgelegten
Umwandlungsplan als Anlage beigefügt ist) unterbreitet:
Dem Umwandlungsplan vom 16. Mai 2012 (UR-Nr. 82/2012-J der
Notarin Nicole Junghänel, mit dem Amtssitz in Hofheim/Taunus)
über die Umwandlung der Deufol Aktiengesellschaft in eine
Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) wird
zugestimmt. Die dem Umwandlungsplan als Anlage beigefügte
Satzung der Deufol SE wird genehmigt. Der Umwandlungsplan und
die Satzung der Deufol SE haben den folgenden Wortlaut:
Umwandlungsplan über die formwechselnde Umwandlung der Deufol
Aktiengesellschaft, Hofheim am Taunus, in die Rechtsform der Societas
Europaea (SE)
Präambel
Die Deufol Aktiengesellschaft ('Deufol AG' oder 'Gesellschaft')
ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in
Hofheim am Taunus (Wallau), Deutschland. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
46331 eingetragen. Die Geschäftsadresse der Deufol AG lautet:
Johannes-Gutenberg-Straße 5, 65719 Hofheim am Taunus,
Deutschland. Die Deufol AG ist die Obergesellschaft des Deufol
Konzerns ('Deufol Konzern') und hält direkt bzw. indirekt die
Anteile an den zum Deufol Konzern gehörenden Gesellschaften.
Das Grundkapital der Deufol AG beträgt zum heutigen Datum
43.773.655,00 EUR und ist eingeteilt in 43.773.655 Stückaktien
ohne Nennbetrag. Der anteilige Betrag je Aktie am Grundkapital
der Deufol AG beträgt 1 EUR je Aktie. Gemäß § 6 Absatz 1 der
Satzung der Deufol AG handelt es sich bei den Aktien um
Inhaberaktien.
Die Deufol AG soll gemäß Artikel 2 Abs. 4 in Verbindung mit
Artikel 37 der Verordnung (EG) Nummer 2157 aus 2001 des Rates
vom 08.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft
(SE) ('SE-VO') in eine Europäische Gesellschaft (Societas
Europaea, SE) mit der Firma Deufol SE' formwechselnd
umgewandelt werden. Darüber hinaus kommt das Gesetz zur
Ausführung der Verordnung (EG) Nummer 2157/2001 des Rates vom
08.10.2001 über das Statut der europäischen Gesellschaft (SE)
vom 22.12.2004 ('SEAG') in der Fassung vom 30.06.2009 zur
Anwendung. Die Rechtsform der SE ist eine auf europäischem
Recht gründende supernationale Rechtsform für
Aktiengesellschaften.
Der Deufol Konzern ist ein internationales Unternehmen mit
einem klaren europäischen Fokus. Die der Hauptversammlung der
Deufol AG vorgeschlagene Umwandlung in die Rechtsform der
europäischen Gesellschaft ist Ausdruck der zunehmenden
Internationalität des Deufol Konzerns. Durch die Umwandlung
der Rechtsform und die Einführung des 'one-board-System' soll
die Gesellschaft internationale Gepflogenheiten im nahezu
gesamten europäischen und angelsächsisch geprägten Ausland, in
dem das System des deutschen Aktienrechts fremd ist, angepasst
werden. Zudem soll die Wahrnehmung des Deufol Konzerns als
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 23, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)
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