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DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2012 in Rheinhausenhalle, Beethovenstr. 20, 47226 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2012 in Rheinhausenhalle, 
Beethovenstr. 20, 47226 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
23.05.2012 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft 
 
   Duisburg 
 
 
   ISIN DE0006131204 
   WKN 613120 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu unserer 
   ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
   am Donnerstag, 05. Juli 2012, 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) 
   in der Rheinhausenhalle, Beethovenstraße 20, 47226 Duisburg, ein. 
 
   Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten 
           Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 sowie des zu 
           einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel 
           & Touristik Aktiengesellschaft und den Konzern, des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
           Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011. 
           Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahresabschluss und 
           Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 
           festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher kein 
           Beschluss zu fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers 
           Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des 
           Risikoprüfungsausschusses - vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar für 
 
 
       a)    das Geschäftsjahr 2012 sowie 
 
 
       b)    die prüferische Durchsicht des verkürzten 
             Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. (5), 
             37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den 
             Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht 
             des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen verkürzten 
             Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet. 
 
 
 
     5.    Beschlussfassung über Satzungsänderungen 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende 
           Satzungsänderungen zu beschließen: 
 
 
       a)    § 14 Abs. (4) der Satzung wird insgesamt wie 
             folgt neu gefasst: 
 
 
             '(4) Der Aufsichtsrat bestellt jeweils den Vorsitzenden 
             eines Ausschusses'. 
 
 
       b)    § 16 Abs. (4) der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             '(4) Ein abwesendes Aufsichtsratsmitglied kann eine 
             schriftliche Stimmabgabe auch durch ein anderes 
             Aufsichtsratsmitglied überreichen lassen oder telefonisch an 
             der Sitzung teilnehmen.' 
 
 
       c)    § 24 der Satzung wird insgesamt wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             'Für die Niederschrift gelten die gesetzlichen Regelungen.' 
 
 
       d)    § 25 Abs. (2) der Satzung wird ersatzlos 
             gestrichen. § 25 Abs. (3) der Satzung wird zu § 25 Abs. (2) 
             der Satzung. 
 
 
 
           Auf schriftliches Verlangen einer Aktionärin, der Creativ 
           Hotel Buenaventura S.A.U., San Bartolomé de Tirajana, Gran 
           Canaria, Spanien, vom 30. März 2012 gemäß § 122 Abs. (2) AktG 
           wird die Tagesordnung ergänzt und folgender weiterer 
           Tagesordnungspunkt und Beschlussvorschlag bekannt gemacht: 
 
 
     6.    Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat: 
           Die in der Hauptversammlung vom 5. Juli 2007 zu TOP 5 
           gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also die Herren Miguel 
           Angel Barber Guerra, Andrés Fermoso Labra, Antonio Rodríguez 
           Pérez und Roberto López Sánchez, scheiden mit Ende ihrer 
           Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung am 05.07.2012 aus dem 
           Aufsichtsrat aus. 
 
 
           Die Aktionärin Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., San 
           Bartolomé de Tirajana, schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, 
           die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 beschließt, die folgenden Personen als 
           Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelwahl zu wählen. 
 
 
 
 
         *     Herr Miguel Angel Barber Guerra wohnt in Las 
               Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria und übt seinen Beruf 
               als Steuerberater und Wirschaftsprüfer als Alleininhaber 
               der Kanzlei Barber Asociados in Las Palmas de Gran 
               Canaria, Gran Canaria aus. 
 
 
         *     Herr Roberto López Sánchez wohnt in San 
               Bartolomé de Tirjana, Gran Canaria und übt seinen Beruf 
               als Geschäftsführer der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. 
               in San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria aus. 
 
 
         *     Herr Antonio Rodríguez Pérez wohnt in Las 
               Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria und übt seinen Beruf 
               als Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., in Las 
               Palmas, Gran Canaria aus. 
 
 
         *     Herr Andrés Fermoso Labra wohnt in San Agustín, 
               San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria und übt seinen 
               Beruf als Geschäftsführer der Hijos de Francisco López 
               Sánchez S.A. in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria 
               aus. 
 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der 
           Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4 
           Drittelbeteiligungsgesetz aus 9 Mitgliedern zusammen, von 
           denen 6 als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch 
           die Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist 
           an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG: Zum Zeitpunkt des 
           Tagesordnungsergänzungsverlangens und der Einberufung der 
           ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juli 2012 
 
 
           Miguel Angel Barber Guerra, keine Mitgliedschaft in 
           gesetzlichen Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren 
           in- und ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
       *     Galarza Atlantico (Galaco), S.A. 
 
 
       *     Servatur, S.A. 
 
 
       *     Expomeloneras, S.A. 
 
 
 
           Roberto López Sánchez, keine Mitgliedschaft in gesetzlichen 
           Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
       *     Altamarena S.A. 
 
 
       *     Casticar, S. A. 
 
 
       *     Dolcan, S.A. 
 
 
       *     Hijos de Francisco López Sánchez, S.A. 
 
 
       *     Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A. 
 
 
       *     Lopesan Touristik, S.A. 
 
 
       *     Maspalomas Resort, S.L. 
 
 
       *     Oasis Beach Maspalomas, S.L. 
 
 
       *     Promociones Faro, S.A. 
 
 
       *     R.M.R. Hotel Consulting, S.L. 
 
 
       *     Expomeloneras, S.A. 
 
 
       *     Megahotel Faro, S.L. 
 
 
       *     Meloneras Golf, S.L. 
 
 
       *     Trabajos y Servicios Canarias, S.L. 
 
 
       *     Varadero Center, S.L. 
 
 
       *     Áridos Canarias, S.A. 
 
 
       *     Bitumex, S.A. 
 
 
       *     Creativ Hotel Buenaventura, S.A.U. 
 
 
       *     Dehesa de Jandía, S.A. 
 
 
       *     Explotaciones Jandía, S.A. 
 
 
       *     Hormigones Maspalomas, S.A. 
 
 
       *     Insular Canaria de Promociones Inmobiliarias, 
             S.A. 
 
 
       *     Invertur Helsan, S.L. 
 
 
       *     Jandía Dunas, S.A. 
 
 
 
           Antonio Rodríguez Pérez, keine Mitgliedschaft in gesetzlichen 
           Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
       *     LORCAR ASESORES S.L. 
 
 
       *     Bahía Meloneras, S.C.P. 
 
 
       *     Casticar, S.A. (Inmobiliaria) 
 
 
       *     Expomeloneras, S.A. 
 
 
       *     Telefaro 2000 Comunicaciones, S.L. 
 
 
       *     Islagas, S.L. 
 
 
 
           Andrés Fermoso Labra, keine Mitgliedschaft in gesetzlichen 
           Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
       *     Expomeloneras, S.A. 
 
 
       *     Gran Casino Costa Meloneras, S.A. 
 
 
 
           Außerdem wird auf schriftliches Verlangen einer Aktionärin, 
           der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., San Bartolomé de 
           Tirajana, Gran Canaria, Spanien, vom 30. März 2012 gemäß § 122 
           Abs. (2) AktG die Tagesordnung ergänzt und werden folgende 
           weitere Tagesordnungspunkte und Beschlussvorschläge bekannt 
           gemacht: 
 
 

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May 23, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

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Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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