DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2012 in Rheinhausenhalle, Beethovenstr. 20, 47226 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2012 in Rheinhausenhalle,
Beethovenstr. 20, 47226 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
23.05.2012 / 15:13
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IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Duisburg
ISIN DE0006131204
WKN 613120
Wir laden unsere Aktionäre zu unserer
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
am Donnerstag, 05. Juli 2012, 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr)
in der Rheinhausenhalle, Beethovenstraße 20, 47226 Duisburg, ein.
Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 sowie des zu
einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel
& Touristik Aktiengesellschaft und den Konzern, des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011.
Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss
festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher kein
Beschluss zu fassen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des
Risikoprüfungsausschusses - vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar für
a) das Geschäftsjahr 2012 sowie
b) die prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. (5),
37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den
Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht
des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet.
5. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende
Satzungsänderungen zu beschließen:
a) § 14 Abs. (4) der Satzung wird insgesamt wie
folgt neu gefasst:
'(4) Der Aufsichtsrat bestellt jeweils den Vorsitzenden
eines Ausschusses'.
b) § 16 Abs. (4) der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'(4) Ein abwesendes Aufsichtsratsmitglied kann eine
schriftliche Stimmabgabe auch durch ein anderes
Aufsichtsratsmitglied überreichen lassen oder telefonisch an
der Sitzung teilnehmen.'
c) § 24 der Satzung wird insgesamt wie folgt neu
gefasst:
'Für die Niederschrift gelten die gesetzlichen Regelungen.'
d) § 25 Abs. (2) der Satzung wird ersatzlos
gestrichen. § 25 Abs. (3) der Satzung wird zu § 25 Abs. (2)
der Satzung.
Auf schriftliches Verlangen einer Aktionärin, der Creativ
Hotel Buenaventura S.A.U., San Bartolomé de Tirajana, Gran
Canaria, Spanien, vom 30. März 2012 gemäß § 122 Abs. (2) AktG
wird die Tagesordnung ergänzt und folgender weiterer
Tagesordnungspunkt und Beschlussvorschlag bekannt gemacht:
6. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat:
Die in der Hauptversammlung vom 5. Juli 2007 zu TOP 5
gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also die Herren Miguel
Angel Barber Guerra, Andrés Fermoso Labra, Antonio Rodríguez
Pérez und Roberto López Sánchez, scheiden mit Ende ihrer
Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung am 05.07.2012 aus dem
Aufsichtsrat aus.
Die Aktionärin Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., San
Bartolomé de Tirajana, schlägt vor, bis zur Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012 beschließt, die folgenden Personen als
Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelwahl zu wählen.
* Herr Miguel Angel Barber Guerra wohnt in Las
Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria und übt seinen Beruf
als Steuerberater und Wirschaftsprüfer als Alleininhaber
der Kanzlei Barber Asociados in Las Palmas de Gran
Canaria, Gran Canaria aus.
* Herr Roberto López Sánchez wohnt in San
Bartolomé de Tirjana, Gran Canaria und übt seinen Beruf
als Geschäftsführer der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U.
in San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria aus.
* Herr Antonio Rodríguez Pérez wohnt in Las
Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria und übt seinen Beruf
als Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., in Las
Palmas, Gran Canaria aus.
* Herr Andrés Fermoso Labra wohnt in San Agustín,
San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria und übt seinen
Beruf als Geschäftsführer der Hijos de Francisco López
Sánchez S.A. in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria
aus.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4
Drittelbeteiligungsgesetz aus 9 Mitgliedern zusammen, von
denen 6 als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch
die Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist
an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Angaben gemäß § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG: Zum Zeitpunkt des
Tagesordnungsergänzungsverlangens und der Einberufung der
ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juli 2012
Miguel Angel Barber Guerra, keine Mitgliedschaft in
gesetzlichen Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien:
* Galarza Atlantico (Galaco), S.A.
* Servatur, S.A.
* Expomeloneras, S.A.
Roberto López Sánchez, keine Mitgliedschaft in gesetzlichen
Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
* Altamarena S.A.
* Casticar, S. A.
* Dolcan, S.A.
* Hijos de Francisco López Sánchez, S.A.
* Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.
* Lopesan Touristik, S.A.
* Maspalomas Resort, S.L.
* Oasis Beach Maspalomas, S.L.
* Promociones Faro, S.A.
* R.M.R. Hotel Consulting, S.L.
* Expomeloneras, S.A.
* Megahotel Faro, S.L.
* Meloneras Golf, S.L.
* Trabajos y Servicios Canarias, S.L.
* Varadero Center, S.L.
* Áridos Canarias, S.A.
* Bitumex, S.A.
* Creativ Hotel Buenaventura, S.A.U.
* Dehesa de Jandía, S.A.
* Explotaciones Jandía, S.A.
* Hormigones Maspalomas, S.A.
* Insular Canaria de Promociones Inmobiliarias,
S.A.
* Invertur Helsan, S.L.
* Jandía Dunas, S.A.
Antonio Rodríguez Pérez, keine Mitgliedschaft in gesetzlichen
Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
* LORCAR ASESORES S.L.
* Bahía Meloneras, S.C.P.
* Casticar, S.A. (Inmobiliaria)
* Expomeloneras, S.A.
* Telefaro 2000 Comunicaciones, S.L.
* Islagas, S.L.
Andrés Fermoso Labra, keine Mitgliedschaft in gesetzlichen
Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
* Expomeloneras, S.A.
* Gran Casino Costa Meloneras, S.A.
Außerdem wird auf schriftliches Verlangen einer Aktionärin,
der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., San Bartolomé de
Tirajana, Gran Canaria, Spanien, vom 30. März 2012 gemäß § 122
Abs. (2) AktG die Tagesordnung ergänzt und werden folgende
weitere Tagesordnungspunkte und Beschlussvorschläge bekannt
gemacht:
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 23, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)
7. Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG bezogen auf
die Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 zu
Punkt 4 der Tagesordnung über die Wahl der Herren Klaus
Theodor Said und Manuel less Blanco zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats
Die Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 hat zu Punkt 4 der
Tagesordnung die von einer Aktionärin im Wege des Gegenantrags
beantragte Wahl der Herren Klaus Theodor Said und Manuel less
Blanco zu Mitgliedern des Aufsichtsrats abgelehnt. Dieser
Beschluss und die zu seiner Bestätigung gefassten Beschlüsse
sind angefochten worden.
Die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. schlägt vor, folgenden
Bestätigungsbeschluss zu fassen.
'Der zu Punkt 4 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 10.
Juli 2008 gefasste Beschluss, die Wahl der Herren Klaus
Theodor Said und Manuel less Blanco zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats abzulehnen, wird gemäß § 244 Satz 1 AktG
bestätigt.'
8. Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG bezogen auf
die Beschlussfassung zu Punkt 4 der Tagesordnung der
Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 über Wahlen zum
Aufsichtsrat
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. Juli 2008 hat zu
Punkt 4 der Tagesordnung beschlossen, bis zur
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, Herrn Santiago de Armas
Fariña sowie Herrn Dr. Hans Vieregge wieder zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats zu wählen. Diese Beschlüsse und die zu ihrer
Bestätigung gefassten Beschlüsse sind angefochten worden.
Der Wahl lag folgender Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats
zugrunde:
'Die Amtszeit der Herren Santiago de Armas Fariña und Dr. Hans
Vieregge als Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der
Hauptversammlung am 10. Juli 2008.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2012 beschließt, die folgenden Herren als Mitglieder des
Aufsichtsrats wieder zu wählen:
* Santiago de Armas Fariña, Rechtsanwalt und
Steuerberater, Las Palmas, Gran Canaria
* Dr. Hans Vieregge, ehemaliges Vorstandsmitglied
Nord/LB, Norddeutsche Landesbank, Hannover
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Absatz (1) der Satzung
der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1
und 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus 9 Mitgliedern zusammen,
von denen 6 als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Im Falle seiner Wiederwahl soll Herr Santiago de Armas Fariña
erneut zur Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats
vorgeschlagen werden.'
Herr Santiago de Armas Fariña wohnt in Las Palmas de Gran
Canaria, Gran Canaria, und übt seinen Beruf als Partner der
Kanzlei S. de Armas y Asociados, S.L., Las Palmas de Gran
Canaria, Gran Canaria, aus.
Herr Dr. Hans Vieregge wohnt nach wie vor in Hannover und ist
ehemaliges Vorstandsmitglied der Norddeutschen Landesbank Nord
LB.
Die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. schlägt vor, folgende
Bestätigungsbeschlüsse zu fassen:
a) 'Der zu Punkt 4 der Tagesordnung der
Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 gefasste Beschluss, Herrn
Santiago de Armas Fariña zum Mitglied des Aufsichtsrats zu
wählen, wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.'
b) 'Der zu Punkt 4 der Tagesordnung der
Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 gefasste Beschluss, Herrn
Dr. Hans Vieregge zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen,
wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.'
Angaben gemäß § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG:
a) Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen
Hauptversammlung vom 10. Juli 2008
Santiago de Armas Fariña, keine Mitgliedschaft in
gesetzlichen Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
* S. de Armas y Asociados, S.L.
* Dolcan, S.A.
* Megahotel Faro, S.L.
* Bitumex, S.A.
* Puerto Deportivo Pasito Blanco (Canarias), S.L.
* SAF Consultores, S.L.
* Hijos de Francisco López Sánchez, S.A.
* Maspalomas Golf, S.A.
* Meloneras Golf, S.A.
* Altamarena, S.A.
* Casticar, S.A.
* Creativ Hotel Buenaventura, S.A.U.
* Expomeloneras, S.A.
* Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.
* Lopesan Touristik S.A.
* Lorcar Asesores, S.L.
* Oasis Beach Maspalomas, S.L.
* Promociones Faro, S.A.
* Áridos Canarios, S.L.
* Hormigones Maspalomas, S.L.
Dr. Hans Vieregge, Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
* AWD Holding AG, Hannover
* Blohm & Voss Shipyards GmbH, Hamburg
* Emsland Stärke GmbH, Emlichhausen
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
* Oeseder Möbel Industrie, Mathias Wieman GmbH &
Co. KG
* CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. KG
'Conti Basel', München
* CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG 'Conti
Equator', München
* Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein
* GEBAB Konzeptions- und Emissionsges. mbH,
Meerbusch
b) Zum Zeitpunkt des
Tagesordnungsergänzungsverlangens und der Einberufung der
ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juli 2012
Santiago de Armas Fariña, keine Mitgliedschaft in
gesetzlichen Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
* S. de Armas y Asociados, S.L.
* Dolcan, S.A.
* Megahotel Faro, S.L.
* Bitumex, S.A.
* SAF Consultores, S.L.
* Meloneras Golf, S.A.
* Altamarena, S.A.
* Casticar, S.A.
* Expomeloneras, S.A.
* Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.
* Lopesan Touristik S.A.
* Lorcar Asesores, S.L.
* Oasis Beach Maspalomas, S.L.
* Promociones Faro, S.A.
* Áridos Canarios, S.L.
* Hormigones Maspalomas, S.L.
* Maspalomas Resort S.L.
* Go People S.L.
Dr. Hans Vieregge, Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
* AWD Holding AG, Hannover
* Blohm & Voss Shipyards GmbH, Hamburg
* Emsland Stärke GmbH, Emlichheim
* Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Flensburg
* GEBAB AG, Meerbusch
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
* CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. KG
'Conti Basel', München
* CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG 'Conti
Equator', München
* CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co.KG, 'Conti
Greenland', München
* Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an
über die Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der
Rubrik 'Unternehmen / Aktienrechtliche Informationen /
Hauptversammlung' zugänglich:
* die Einberufung mit der Tagesordnung der
Hauptversammlung;
* der Jahresabschluss der IFA Hotel & Touristik
Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2011,
* der zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht
und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011 nebst dem
erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB,
* der Bericht des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2011.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die
Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache und der Nachweis der
Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der im Anschluss genannten
Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum 28.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 23, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)
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