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DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK -2-

DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2012 in Rheinhausenhalle, Beethovenstr. 20, 47226 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2012 in Rheinhausenhalle, 
Beethovenstr. 20, 47226 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
23.05.2012 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft 
 
   Duisburg 
 
 
   ISIN DE0006131204 
   WKN 613120 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu unserer 
   ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
   am Donnerstag, 05. Juli 2012, 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) 
   in der Rheinhausenhalle, Beethovenstraße 20, 47226 Duisburg, ein. 
 
   Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten 
           Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 sowie des zu 
           einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel 
           & Touristik Aktiengesellschaft und den Konzern, des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
           Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011. 
           Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahresabschluss und 
           Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 
           festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher kein 
           Beschluss zu fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers 
           Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des 
           Risikoprüfungsausschusses - vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar für 
 
 
       a)    das Geschäftsjahr 2012 sowie 
 
 
       b)    die prüferische Durchsicht des verkürzten 
             Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. (5), 
             37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den 
             Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht 
             des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen verkürzten 
             Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet. 
 
 
 
     5.    Beschlussfassung über Satzungsänderungen 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende 
           Satzungsänderungen zu beschließen: 
 
 
       a)    § 14 Abs. (4) der Satzung wird insgesamt wie 
             folgt neu gefasst: 
 
 
             '(4) Der Aufsichtsrat bestellt jeweils den Vorsitzenden 
             eines Ausschusses'. 
 
 
       b)    § 16 Abs. (4) der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             '(4) Ein abwesendes Aufsichtsratsmitglied kann eine 
             schriftliche Stimmabgabe auch durch ein anderes 
             Aufsichtsratsmitglied überreichen lassen oder telefonisch an 
             der Sitzung teilnehmen.' 
 
 
       c)    § 24 der Satzung wird insgesamt wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             'Für die Niederschrift gelten die gesetzlichen Regelungen.' 
 
 
       d)    § 25 Abs. (2) der Satzung wird ersatzlos 
             gestrichen. § 25 Abs. (3) der Satzung wird zu § 25 Abs. (2) 
             der Satzung. 
 
 
 
           Auf schriftliches Verlangen einer Aktionärin, der Creativ 
           Hotel Buenaventura S.A.U., San Bartolomé de Tirajana, Gran 
           Canaria, Spanien, vom 30. März 2012 gemäß § 122 Abs. (2) AktG 
           wird die Tagesordnung ergänzt und folgender weiterer 
           Tagesordnungspunkt und Beschlussvorschlag bekannt gemacht: 
 
 
     6.    Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat: 
           Die in der Hauptversammlung vom 5. Juli 2007 zu TOP 5 
           gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also die Herren Miguel 
           Angel Barber Guerra, Andrés Fermoso Labra, Antonio Rodríguez 
           Pérez und Roberto López Sánchez, scheiden mit Ende ihrer 
           Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung am 05.07.2012 aus dem 
           Aufsichtsrat aus. 
 
 
           Die Aktionärin Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., San 
           Bartolomé de Tirajana, schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, 
           die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 beschließt, die folgenden Personen als 
           Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelwahl zu wählen. 
 
 
 
 
         *     Herr Miguel Angel Barber Guerra wohnt in Las 
               Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria und übt seinen Beruf 
               als Steuerberater und Wirschaftsprüfer als Alleininhaber 
               der Kanzlei Barber Asociados in Las Palmas de Gran 
               Canaria, Gran Canaria aus. 
 
 
         *     Herr Roberto López Sánchez wohnt in San 
               Bartolomé de Tirjana, Gran Canaria und übt seinen Beruf 
               als Geschäftsführer der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. 
               in San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria aus. 
 
 
         *     Herr Antonio Rodríguez Pérez wohnt in Las 
               Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria und übt seinen Beruf 
               als Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., in Las 
               Palmas, Gran Canaria aus. 
 
 
         *     Herr Andrés Fermoso Labra wohnt in San Agustín, 
               San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria und übt seinen 
               Beruf als Geschäftsführer der Hijos de Francisco López 
               Sánchez S.A. in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria 
               aus. 
 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der 
           Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4 
           Drittelbeteiligungsgesetz aus 9 Mitgliedern zusammen, von 
           denen 6 als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch 
           die Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist 
           an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG: Zum Zeitpunkt des 
           Tagesordnungsergänzungsverlangens und der Einberufung der 
           ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juli 2012 
 
 
           Miguel Angel Barber Guerra, keine Mitgliedschaft in 
           gesetzlichen Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren 
           in- und ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
       *     Galarza Atlantico (Galaco), S.A. 
 
 
       *     Servatur, S.A. 
 
 
       *     Expomeloneras, S.A. 
 
 
 
           Roberto López Sánchez, keine Mitgliedschaft in gesetzlichen 
           Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
       *     Altamarena S.A. 
 
 
       *     Casticar, S. A. 
 
 
       *     Dolcan, S.A. 
 
 
       *     Hijos de Francisco López Sánchez, S.A. 
 
 
       *     Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A. 
 
 
       *     Lopesan Touristik, S.A. 
 
 
       *     Maspalomas Resort, S.L. 
 
 
       *     Oasis Beach Maspalomas, S.L. 
 
 
       *     Promociones Faro, S.A. 
 
 
       *     R.M.R. Hotel Consulting, S.L. 
 
 
       *     Expomeloneras, S.A. 
 
 
       *     Megahotel Faro, S.L. 
 
 
       *     Meloneras Golf, S.L. 
 
 
       *     Trabajos y Servicios Canarias, S.L. 
 
 
       *     Varadero Center, S.L. 
 
 
       *     Áridos Canarias, S.A. 
 
 
       *     Bitumex, S.A. 
 
 
       *     Creativ Hotel Buenaventura, S.A.U. 
 
 
       *     Dehesa de Jandía, S.A. 
 
 
       *     Explotaciones Jandía, S.A. 
 
 
       *     Hormigones Maspalomas, S.A. 
 
 
       *     Insular Canaria de Promociones Inmobiliarias, 
             S.A. 
 
 
       *     Invertur Helsan, S.L. 
 
 
       *     Jandía Dunas, S.A. 
 
 
 
           Antonio Rodríguez Pérez, keine Mitgliedschaft in gesetzlichen 
           Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
       *     LORCAR ASESORES S.L. 
 
 
       *     Bahía Meloneras, S.C.P. 
 
 
       *     Casticar, S.A. (Inmobiliaria) 
 
 
       *     Expomeloneras, S.A. 
 
 
       *     Telefaro 2000 Comunicaciones, S.L. 
 
 
       *     Islagas, S.L. 
 
 
 
           Andrés Fermoso Labra, keine Mitgliedschaft in gesetzlichen 
           Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
       *     Expomeloneras, S.A. 
 
 
       *     Gran Casino Costa Meloneras, S.A. 
 
 
 
           Außerdem wird auf schriftliches Verlangen einer Aktionärin, 
           der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., San Bartolomé de 
           Tirajana, Gran Canaria, Spanien, vom 30. März 2012 gemäß § 122 
           Abs. (2) AktG die Tagesordnung ergänzt und werden folgende 
           weitere Tagesordnungspunkte und Beschlussvorschläge bekannt 
           gemacht: 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 23, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

7.    Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG bezogen auf 
           die Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 zu 
           Punkt 4 der Tagesordnung über die Wahl der Herren Klaus 
           Theodor Said und Manuel less Blanco zu Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats 
           Die Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 hat zu Punkt 4 der 
           Tagesordnung die von einer Aktionärin im Wege des Gegenantrags 
           beantragte Wahl der Herren Klaus Theodor Said und Manuel less 
           Blanco zu Mitgliedern des Aufsichtsrats abgelehnt. Dieser 
           Beschluss und die zu seiner Bestätigung gefassten Beschlüsse 
           sind angefochten worden. 
 
 
           Die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. schlägt vor, folgenden 
           Bestätigungsbeschluss zu fassen. 
 
 
           'Der zu Punkt 4 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 10. 
           Juli 2008 gefasste Beschluss, die Wahl der Herren Klaus 
           Theodor Said und Manuel less Blanco zu Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats abzulehnen, wird gemäß § 244 Satz 1 AktG 
           bestätigt.' 
 
 
     8.    Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG bezogen auf 
           die Beschlussfassung zu Punkt 4 der Tagesordnung der 
           Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 über Wahlen zum 
           Aufsichtsrat 
           Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. Juli 2008 hat zu 
           Punkt 4 der Tagesordnung beschlossen, bis zur 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats 
           für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, Herrn Santiago de Armas 
           Fariña sowie Herrn Dr. Hans Vieregge wieder zu Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats zu wählen. Diese Beschlüsse und die zu ihrer 
           Bestätigung gefassten Beschlüsse sind angefochten worden. 
           Der Wahl lag folgender Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats 
           zugrunde: 
 
 
           'Die Amtszeit der Herren Santiago de Armas Fariña und Dr. Hans 
           Vieregge als Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der 
           Hauptversammlung am 10. Juli 2008. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2012 beschließt, die folgenden Herren als Mitglieder des 
           Aufsichtsrats wieder zu wählen: 
 
 
 
 
            * Santiago de Armas Fariña, Rechtsanwalt und 
            Steuerberater, Las Palmas, Gran Canaria 
 
 
            * Dr. Hans Vieregge, ehemaliges Vorstandsmitglied 
            Nord/LB, Norddeutsche Landesbank, Hannover 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Absatz (1) der Satzung 
           der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 
           und 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus 9 Mitgliedern zusammen, 
           von denen 6 als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner 
           durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Im Falle seiner Wiederwahl soll Herr Santiago de Armas Fariña 
           erneut zur Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
           vorgeschlagen werden.' 
 
 
           Herr Santiago de Armas Fariña wohnt in Las Palmas de Gran 
           Canaria, Gran Canaria, und übt seinen Beruf als Partner der 
           Kanzlei S. de Armas y Asociados, S.L., Las Palmas de Gran 
           Canaria, Gran Canaria, aus. 
 
 
           Herr Dr. Hans Vieregge wohnt nach wie vor in Hannover und ist 
           ehemaliges Vorstandsmitglied der Norddeutschen Landesbank Nord 
           LB. 
 
 
           Die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. schlägt vor, folgende 
           Bestätigungsbeschlüsse zu fassen: 
 
 
       a)    'Der zu Punkt 4 der Tagesordnung der 
             Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 gefasste Beschluss, Herrn 
             Santiago de Armas Fariña zum Mitglied des Aufsichtsrats zu 
             wählen, wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' 
 
 
       b)    'Der zu Punkt 4 der Tagesordnung der 
             Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 gefasste Beschluss, Herrn 
             Dr. Hans Vieregge zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen, 
             wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' 
 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG: 
 
 
       a)    Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen 
             Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 
 
 
             Santiago de Armas Fariña, keine Mitgliedschaft in 
             gesetzlichen Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in 
             vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
         *     S. de Armas y Asociados, S.L. 
 
 
         *     Dolcan, S.A. 
 
 
         *     Megahotel Faro, S.L. 
 
 
         *     Bitumex, S.A. 
 
 
         *     Puerto Deportivo Pasito Blanco (Canarias), S.L. 
 
 
         *     SAF Consultores, S.L. 
 
 
         *     Hijos de Francisco López Sánchez, S.A. 
 
 
         *     Maspalomas Golf, S.A. 
 
 
         *     Meloneras Golf, S.A. 
 
 
         *     Altamarena, S.A. 
 
 
         *     Casticar, S.A. 
 
 
         *     Creativ Hotel Buenaventura, S.A.U. 
 
 
         *     Expomeloneras, S.A. 
 
 
         *     Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A. 
 
 
         *     Lopesan Touristik S.A. 
 
 
         *     Lorcar Asesores, S.L. 
 
 
         *     Oasis Beach Maspalomas, S.L. 
 
 
         *     Promociones Faro, S.A. 
 
 
         *     Áridos Canarios, S.L. 
 
 
         *     Hormigones Maspalomas, S.L. 
 
 
 
             Dr. Hans Vieregge, Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten: 
 
 
         *     AWD Holding AG, Hannover 
 
 
         *     Blohm & Voss Shipyards GmbH, Hamburg 
 
 
         *     Emsland Stärke GmbH, Emlichhausen 
 
 
 
             Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien: 
 
 
         *     Oeseder Möbel Industrie, Mathias Wieman GmbH & 
               Co. KG 
 
 
         *     CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. KG 
               'Conti Basel', München 
 
 
         *     CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG 'Conti 
               Equator', München 
 
 
         *     Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein 
 
 
         *     GEBAB Konzeptions- und Emissionsges. mbH, 
               Meerbusch 
 
 
 
       b)    Zum Zeitpunkt des 
             Tagesordnungsergänzungsverlangens und der Einberufung der 
             ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juli 2012 
 
 
             Santiago de Armas Fariña, keine Mitgliedschaft in 
             gesetzlichen Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in 
             vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
         *     S. de Armas y Asociados, S.L. 
 
 
         *     Dolcan, S.A. 
 
 
         *     Megahotel Faro, S.L. 
 
 
         *     Bitumex, S.A. 
 
 
         *     SAF Consultores, S.L. 
 
 
         *     Meloneras Golf, S.A. 
 
 
         *     Altamarena, S.A. 
 
 
         *     Casticar, S.A. 
 
 
         *     Expomeloneras, S.A. 
 
 
         *     Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A. 
 
 
         *     Lopesan Touristik S.A. 
 
 
         *     Lorcar Asesores, S.L. 
 
 
         *     Oasis Beach Maspalomas, S.L. 
 
 
         *     Promociones Faro, S.A. 
 
 
         *     Áridos Canarios, S.L. 
 
 
         *     Hormigones Maspalomas, S.L. 
 
 
         *     Maspalomas Resort S.L. 
 
 
         *     Go People S.L. 
 
 
 
             Dr. Hans Vieregge, Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten: 
 
 
         *     AWD Holding AG, Hannover 
 
 
         *     Blohm & Voss Shipyards GmbH, Hamburg 
 
 
         *     Emsland Stärke GmbH, Emlichheim 
 
 
         *     Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Flensburg 
 
 
         *     GEBAB AG, Meerbusch 
 
 
 
             Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien: 
 
 
         *     CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. KG 
               'Conti Basel', München 
 
 
         *     CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG 'Conti 
               Equator', München 
 
 
         *     CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co.KG, 'Conti 
               Greenland', München 
 
 
         *     Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein 
 
 
 
 
   Unterlagen 
   Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an 
   über die Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der 
   Rubrik 'Unternehmen / Aktienrechtliche Informationen / 
   Hauptversammlung' zugänglich: 
 
     *     die Einberufung mit der Tagesordnung der 
           Hauptversammlung; 
 
 
     *     der Jahresabschluss der IFA Hotel & Touristik 
           Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss für das 
           Geschäftsjahr 2011, 
 
 
     *     der zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht 
           und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011 nebst dem 
           erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
           Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB, 
 
 
     *     der Bericht des Aufsichtsrats über das 
           Geschäftsjahr 2011. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die 
   Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache und der Nachweis der 
   Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der im Anschluss genannten 
   Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum 28. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 23, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.