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DGAP-HV: MyContract24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2012 in Novotel Hamburg Alster, Lübecker Straße 3, 22087 Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MyContract24 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
MyContract24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 03.07.2012 in Novotel Hamburg Alster, Lübecker Straße 3, 22087 
Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
23.05.2012 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   myCONTRACT24 Aktiengesellschaft 
 
   Hamburg 
 
   ISIN: DE000A1EL9G3/WKN: A1EL9G 
 
 
   2. ordentliche Hauptversammlung 
 
   Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft ein. 
   Die ordentliche Hauptversammlung findet am Dienstag, 03. Juli 2012, um 
   10:00 Uhr im Novotel Hamburg Alster, Lübecker Straße 3, 22087 Hamburg 
   statt. 
 
   Tagesordnung 
 
   1. Anzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG, dass ein Verlust in 
   Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht. 
 
   2. Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2011 und dem Bericht des Aufsichtsrats 
 
   Der Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Jahresabschluss 2011 
   festzustellen. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes 
   für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
   Ausübung des Stimmrechts: 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Stamm- und 
   Vorzugsaktionäre, zur Ausübung des Stimmrechts die Stammaktionäre 
   berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehend genannter 
   Adresse der Anmeldestelle anmelden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das 
   ist der 12. Juni 2012, 00.00 Uhr ('Nachweisstichtag'), beziehen und in 
   deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Die Bestätigung muss 
   in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Die Anmeldung und 
   der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis 
   zum Ablauf des 26. Juni 2012, 24:00 Uhr unter folgender Adresse 
   zugehen: 
 
   MyContract24 AG 
   c/o Bankhaus Neelmeyer AG 
   FMS-FWA / Corporate Actions 
   Am Markt 14-16 
   28195 Bremen 
   Fax-Nr. +49-421-3603-153 oder E-Mail: hv@neelmeyer.de 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der 
   (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Aktienbesitzes nach 
   dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
   Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
   Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa 
   zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der 
   Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   2. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung sowie der 
   Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär 
   mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 
   AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
 
   Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   eine der in § 135 AktG genannten gleichgestellten Institutionen oder 
   Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir 
   darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution 
   oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, 
   weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. 
   Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung 
   durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner 
   kann der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bzw. 
   des Widerrufs der Bevollmächtigung an die folgende Adresse, Fax-Nummer 
   oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
   myCONTRACT24 AG 
   - Hauptversammlung - 
   Bahngärten 11 
   D-22041 Hamburg 
   Telefax: + 49 40 69 66 678 - 88 
   E-Mail: hv@mycontract24.de 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu 
   lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Zur 
   Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den 
   Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. Ein 
   Formular steht auch unter http://www.mycontract24.de/investor/share 
   zum Download zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass auch zur 
   Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter eine ordnungsgemäße 
   Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich sind. Die 
   Vollmacht und die Weisungen an die Stimmrechtsvertreter sind bis zum 
   28. Juni 2012, 24.00 Uhr bei der Gesellschaft eingehend ausschließlich 
   an 
 
   myCONTRACT24 AG 
   - Hauptversammlung - 
   Bahngärten 11 
   D-22041 Hamburg 
   Telefax: + 49 40 69 66 678 - 88 
   E-Mail: hv@mycontract24.de 
 
   zu senden. Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
   angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, 
   die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der 
   Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   3. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 
   1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG 
 
   a) Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG) 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals, das entspricht zur Zeit 460.750 Aktien, können 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
   gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den 
   Vorstand zu richten. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der 
   Gesellschaft mindestens 21 Tage vor der Versammlung, also bis zum 12. 
   Juni 2012, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen: 
 
   myCONTRACT24 AG 
   - Hauptversammlung - 
   Bahngärten 11 
   D-22041 Hamburg 
 
   Im Hinblick auf die Mindestbesitzzeit wird auf die Vorschriften des § 
   122 Abs. 1 Satz 3 AktG i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG verwiesen. 
   Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. § 
   142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind. Nach Ansicht 
   der Gesellschaft ist hierbei auf den Tag der Hauptversammlung 
   abzustellen, so dass die Aktionäre mindestens seit dem 03. April 2012, 
   00.00 Uhr Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sein müssen. Nach 
   anderer Auffassung ist für die vorgenannte Frist von drei Monaten der 
   Zugang des Ergänzungsverlangens maßgeblich. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse http://www.mycontract24.de/investor/share bekannt 
   gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   b) Gegenanträge (§ 126 Abs. 1, § 127 AktG) 
 
   Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu 
   den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten zu übersenden. 
   Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Sollen die 
   Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie 
   spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. spätestens bis zum 19. 
   Juni 2012, 24.00 Uhr, an folgende Adresse zu richten: 
 
   myCONTRACT24 AG 
   - Hauptversammlung - 
   Bahngärten 11 
   D-22041 Hamburg 
   Telefax: + 49 40 69 66 678 - 88 
   E-Mail: hv@mycontract24.de 
 

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May 23, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)

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