DGAP-HV: MyContract24 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
MyContract24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 03.07.2012 in Novotel Hamburg Alster, Lübecker Straße 3, 22087
Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
23.05.2012 / 15:14
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myCONTRACT24 Aktiengesellschaft
Hamburg
ISIN: DE000A1EL9G3/WKN: A1EL9G
2. ordentliche Hauptversammlung
Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft ein.
Die ordentliche Hauptversammlung findet am Dienstag, 03. Juli 2012, um
10:00 Uhr im Novotel Hamburg Alster, Lübecker Straße 3, 22087 Hamburg
statt.
Tagesordnung
1. Anzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG, dass ein Verlust in
Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht.
2. Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2011 und dem Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Jahresabschluss 2011
festzustellen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
Teilnahmebedingungen
1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
Ausübung des Stimmrechts:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Stamm- und
Vorzugsaktionäre, zur Ausübung des Stimmrechts die Stammaktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehend genannter
Adresse der Anmeldestelle anmelden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das
ist der 12. Juni 2012, 00.00 Uhr ('Nachweisstichtag'), beziehen und in
deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Die Bestätigung muss
in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Die Anmeldung und
der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis
zum Ablauf des 26. Juni 2012, 24:00 Uhr unter folgender Adresse
zugehen:
MyContract24 AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS-FWA / Corporate Actions
Am Markt 14-16
28195 Bremen
Fax-Nr. +49-421-3603-153 oder E-Mail: hv@neelmeyer.de
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der
(vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Aktienbesitzes nach
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa
zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der
Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
2. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung sowie der
Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär
mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2
AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine der in § 135 AktG genannten gleichgestellten Institutionen oder
Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution
oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt,
weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss.
Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung
durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner
kann der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bzw.
des Widerrufs der Bevollmächtigung an die folgende Adresse, Fax-Nummer
oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
myCONTRACT24 AG
- Hauptversammlung -
Bahngärten 11
D-22041 Hamburg
Telefax: + 49 40 69 66 678 - 88
E-Mail: hv@mycontract24.de
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu
lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Zur
Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den
Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. Ein
Formular steht auch unter http://www.mycontract24.de/investor/share
zum Download zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass auch zur
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter eine ordnungsgemäße
Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich sind. Die
Vollmacht und die Weisungen an die Stimmrechtsvertreter sind bis zum
28. Juni 2012, 24.00 Uhr bei der Gesellschaft eingehend ausschließlich
an
myCONTRACT24 AG
- Hauptversammlung -
Bahngärten 11
D-22041 Hamburg
Telefax: + 49 40 69 66 678 - 88
E-Mail: hv@mycontract24.de
zu senden. Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an,
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
3. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs.
1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
a) Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals, das entspricht zur Zeit 460.750 Aktien, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den
Vorstand zu richten. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der
Gesellschaft mindestens 21 Tage vor der Versammlung, also bis zum 12.
Juni 2012, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
myCONTRACT24 AG
- Hauptversammlung -
Bahngärten 11
D-22041 Hamburg
Im Hinblick auf die Mindestbesitzzeit wird auf die Vorschriften des §
122 Abs. 1 Satz 3 AktG i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG verwiesen.
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. §
142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind. Nach Ansicht
der Gesellschaft ist hierbei auf den Tag der Hauptversammlung
abzustellen, so dass die Aktionäre mindestens seit dem 03. April 2012,
00.00 Uhr Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sein müssen. Nach
anderer Auffassung ist für die vorgenannte Frist von drei Monaten der
Zugang des Ergänzungsverlangens maßgeblich.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse http://www.mycontract24.de/investor/share bekannt
gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
b) Gegenanträge (§ 126 Abs. 1, § 127 AktG)
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu
den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten zu übersenden.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Sollen die
Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie
spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. spätestens bis zum 19.
Juni 2012, 24.00 Uhr, an folgende Adresse zu richten:
myCONTRACT24 AG
- Hauptversammlung -
Bahngärten 11
D-22041 Hamburg
Telefax: + 49 40 69 66 678 - 88
E-Mail: hv@mycontract24.de
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May 23, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)
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