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DGAP-HV: W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2012 in Odelzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2012 in Odelzhausen mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
23.05.2012 / 15:33 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   W.E.T. Automotive Systems 
   Aktiengesellschaft 
 
   Odelzhausen 
 
   - ISIN DE0005081608 - 
   (Wertpapierkennnummer 508160) 
 
 
   Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung 
 
   (auf Verlangen der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, 
   Heidelberg) 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG i.V.m. § 124 Abs. 1 AktG zu veröffentlichender 
   weiterer Punkt der Tagesordnung der 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft 
 
   am Donnerstag, den 14. Juni 2012 um 10:00 Uhr, 
   in den Geschäftsräumen der W.E.T. Automotive Systems 
   Aktiengesellschaft, 
   Rudolf-Diesel-Straße 12, 85235 Odelzhausen. 
 
   Aufgrund eines Ergänzungsverlangens, das die Aktionärin Deutsche 
   Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, gestellt hat, wird die 
   Tagesordnung unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 
   bis 9 um den folgenden Tagesordnungspunkt 10 ergänzt: 
 
     10.   Beschlussfassung über die Bestellung von 
           Sonderprüfern 
 
 
     'a)   Die Aktionärin Deutsche Balaton beantragt gemäß § 
           142 Abs. 2 AktG die Bestellung von Sonderprüfern, die im 
           Zusammenhang mit dem von der W.E.T. Automotive Systems AG am 
           20. April 2012 im Bundesanzeiger veröffentlichten Angebot 
           (Bezugsangebot) an die Aktionäre zum Erwerb eigener Aktien die 
           nachfolgenden Gegenstände untersuchen sollen: 
 
 
       1.    Welche Gründe haben den Vorstand dazu bewogen, 
             einen Beschluss (Veräußerungsbeschluss) über die Veräußerung 
             von insgesamt Stück 143.682 von der W.E.T. Automotive 
             Systems AG gehaltenen eigenen Aktien zu einem Verkaufspreis 
             von EUR 44,95 zu fassen? 
 
 
       2.    Welche Erwägungen hat der Vorstand der W.E.T. 
             Automotive Systems AG seiner Beschlussfassung zugrunde 
             gelegt, insgesamt Stück 143.682 von der W.E.T. Automotive 
             Systems AG gehaltene eigene Aktien den Aktionären der W.E.T. 
             Automotive Systems AG zu einem Erwerbspreis von 44,95 EUR je 
             Aktie zum Erwerb anzubieten? 
 
 
       3.    Auf Basis welcher Unterlagen hat der Vorstand der 
             W.E.T. Automotive Systems AG seinen Beschluss über die 
             Veräußerung von insgesamt Stück 143.682 von der W.E.T. 
             Automotive Systems AG gehaltenen eigenen Aktien gefasst? 
 
 
       4.    Hat die Aktionärin Amerigon Europe GmbH im 
             Vorfeld der Fassung des Veräußerungsbeschlusses unmittelbar 
             oder mittelbar Einfluss auf den Vorstand und/oder 
             Aufsichtsrat der W.E.T. Automotive Systems AG ausgeübt in 
             Bezug auf die Art und/oder den Zeitpunkt der Veräußerung der 
             Stück 143.682 eigenen Aktien? 
 
 
       5.    Fanden nach dem 28. Februar 2011 und vor dem 
             Zeitpunkt der Beschlussfassung des Vorstands über die 
             Veräußerung der Stück 143.682 eigenen Aktien Gespräche oder 
             sonstige Korrespondenz (E-Mail, Fax) in Bezug auf die 
             Verwendung der eigenen Aktien zwischen einerseits dem 
             Vorstand bzw. einzelnen Vorstandsmitgliedern der W.E.T. 
             Automotive Systems AG und andererseits der Amerigon Europe 
             GmbH und/oder mit dieser verbundenen Unternehmen und/oder 
             Vertretern und/oder Beratern und/oder Bevollmächtigten der 
             Amerigon Europe GmbH und/oder mit dieser verbundener 
             Unternehmen statt? 
 
 
       6.    Fanden nach dem 28. Februar 2011 und vor dem 
             Zeitpunkt der Beschlussfassung des Vorstands über die 
             Veräußerung der Stück 143.682 eigenen Aktien Gespräche oder 
             sonstige Korrespondenz (E-Mail, Fax) in Bezug auf die 
             Verwendung der eigenen Aktien zwischen einerseits dem 
             Aufsichtsrat bzw. einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern der 
             W.E.T. Automotive Systems AG und andererseits der Amerigon 
             Europe GmbH und/oder mit dieser verbundenen Unternehmen 
             und/oder Vertretern und/oder Beratern und/oder 
             Bevollmächtigten der Amerigon Europe GmbH und/oder mit 
             dieser verbundener Unternehmen statt? 
 
 
       7.    Fanden nach dem 28. Februar 2011 und vor dem 
             Zeitpunkt der Beschlussfassung des Vorstands über die 
             Veräußerung der Stück 143.682 eigenen Aktien Gespräche oder 
             sonstige Korrespondenz (E-Mail, Fax) in Bezug auf die 
             Verwendung der eigenen Aktien zwischen einerseits Beratern 
             und/oder Bevollmächtigten der W.E.T. Automotive Systems AG 
             und andererseits der Amerigon Europe GmbH und/oder mit 
             dieser verbundenen Unternehmen und/oder Vertretern und/oder 
             Beratern und/oder Bevollmächtigten der Amerigon Europe GmbH 
             und/oder mit dieser verbundener Unternehmen statt? 
 
 
       8.    Welche Informationen haben die Amerigon Europe 
             GmbH und/oder mit dieser verbundene Unternehmen und/oder 
             Berater der Amerigon Europe GmbH und mit dieser verbundene 
             Unternehmen und/oder Bevollmächtigte der Amerigon Europe 
             GmbH und/oder mit dieser verbundene Unternehmen nach dem 28. 
             Februar 2011 und vor dem Zeitpunkt der Beschlussfassung des 
             Vorstands über die Veräußerung der Stück 143.682 eigenen 
             Aktien von der W.E.T. Automotive Systems AG und/oder 
             gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bevollmächtigten 
             Vertretern der W.E.T. Automotive Systems AG und/oder 
             Beratern der W.E.T. Automotive Systems AG in Bezug auf die 
             künftige Verwendung eigener Aktien erhalten? 
 
 
       9.    Hat sich der Vorstand und/oder Aufsichtsrat der 
             W.E.T. Automotive Systems AG im Zusammenhang mit der 
             Vorbereitung, Erstellung und/oder Durchführung des 
             Veräußerungsangebots rechtlich beraten lassen und falls ja, 
             von wem und welche Kosten sind dabei entstanden? 
 
 
       10.   Ist der Gesellschaft durch die Festlegung des 
             Veräußerungspreises in Höhe von 44,95 EUR je eigener Aktie 
             ein Schaden entstanden? 
 
 
 
     b)    Zum Sonderprüfer wird bestellt: 
           RA Tino Sekera-Terplan 
           Sophienstr. 3 
           80333 München' 
 
 
   Begründung des Ergänzungsverlangens zur Tagesordnung durch die 
   Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg: 
 
   Die W.E.T. Automotive Systems AG (Gesellschaft) hat am 19. April 2012 
   in einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG mitgeteilt, dass Vorstand 
   und Aufsichtsrat der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft am 
   19. April 2012 beschlossen haben, die von der Gesellschaft gehaltenen 
   Stück 143.683 eigenen Aktien den Aktionären der W.E.T. Automotive 
   Systems AG im Verhältnis ihrer Beteiligung zum Erwerb anzubieten. Die 
   Erwerbsfrist soll nach der Ad-hoc-Mitteilung vom 23. April 2012 bis 
   zum 14. Mai 2012 (jeweils einschließlich) laufen; der Erwerbspreis 
   wird 44,95 EUR je Aktie betragen. 
 
   Ein entsprechendes Angebot hat die Gesellschaft am 20. April 2012 im 
   Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht. Gegenstand des 
   Angebots sind von der Gesellschaft gehaltene Stück 143.682 eigene 
   Aktien, die sie ihren Aktionären im Verhältnis 22:1 zum Erwerb 
   anbietet. Der Erwerbspreis je Aktie beträgt, wie in der 
   Ad-hoc-Mitteilung am 19. April 2012 mitgeteilt, 44,95 EUR. 
 
     (1)   Das Angebot ist rechtswidrig, denn es verstößt 
           gegen die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. Mai 
           2008 erteilte Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb und zur 
           Veräußerung eigener Aktien. 
 
 
           Der Ermächtigungsbeschluss enthält nicht nur Regelungen in 
           Bezug auf den Erwerb eigener Aktien sondern trifft darüber 
           hinaus auch Bestimmungen in Bezug auf die spätere Verwendung 
           der unter dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien: 
 
 
       (d)   Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der 
             Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben 
             werden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu 
             verwenden, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken: 
 
 
         aa)   Die Aktien können mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung 
               oder ihre Durchführung eines weiteren 
               Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. 
 
 
         bb)   Die Aktien können gegen Sachleistung 
               übertragen werden. 
 
 
         cc)   Die Aktien können auch in anderer Weise als 
               über die Börse veräußert werden, wenn die Aktien gegen 
               Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den 
               Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
               Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Sofern die 
               veräußerten Aktien den Aktionären nicht unter Wahrung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 23, 2012 09:33 ET (13:33 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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