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DGAP-HV: INDUS Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: INDUS Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
INDUS Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 03.07.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
24.05.2012 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   INDUS Holding AG 
 
   Bergisch Gladbach 
 
   ISIN DE0006200108 
   WKN 620010 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre ein zu der 
 
   21. ordentlichen Hauptversammlung 
   am Dienstag, den 3. Juli 2012, um 10:30 Uhr 
 
   im Rheinsaal des Congress-Centrums Nord Kölnmesse, 2. OG, 
   Deutz-Mülheimer Straße 111, D-50679 Köln. 
 
   I. 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 
           2011, sowie des zusammengefassten Lageberichtes für die INDUS 
           Holding AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das 
           Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 
 
 
           Der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte 
           Konzernabschluss, jeweils zum 31. Dezember 2011 der 
           zusammengefasste Lagebericht für die INDUS Holding AG und den 
           Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats, der erläuternde 
           Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
           Abs. 4 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2011, sind im 
           Internet unter www.indus.de/hv2012 vom Zeitpunkt der 
           Einberufung an den Aktionären zugänglich gemacht. 
 
 
           Als zusätzlichen Service bietet die INDUS Holding AG ihren 
           Aktionären auch weiterhin an, dass auf Verlangen eine 
           Abschrift der vorgenannten Unterlagen kostenfrei versandt 
           wird. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das 
           Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 47.630.896,51 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   Zahlung einer Dividende von EUR 1,00 je           EUR    22.227.737,00 
   dividendenberechtigte Stückaktie (22.227.737): 
 
   Einstellung in andere Gewinnrücklagen:            EUR    23.500.000,00 
 
   Gewinnvortrag:                                    EUR     1.903.159,51 
 
   Bilanzgewinn:                                     EUR    47.630.896,51 
 
 
           Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, 
           dass die Gesellschaft keine eigenen Aktien hält. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit 
           im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre 
           Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen 
           und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II und 
           entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Das derzeit in § 4.4 der Satzung enthaltene Genehmigte Kapital 
           II ist durch Kapitalerhöhung teilweise ausgenutzt worden. 
 
 
           Es soll nunmehr unter Aufhebung des derzeit in § 4.4 der 
           Satzung enthaltenen Genehmigten Kapitals II ein neues 
           Genehmigtes Kapital II mit der Möglichkeit des 
           Bezugsrechtsausschlusses geschaffen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital 
             der Gesellschaft bis zum 2. Juli 2017 (einschließlich) mit 
             Zustimmung des Aufsichtsrats zusätzlich um bis zu EUR 
             11.558.423 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, 
             auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen 
             und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
             und hierbei auch den Beginn des Gewinnbezugsrechts der neuen 
             Aktien festzulegen und das Bezugsrecht der Aktionäre 
             auszuschließen: 
 
 
         *     wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den 
               Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher 
               Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags 
               nicht wesentlich im Sinne von § 203 Abs. 1 und 2, § 186 
               Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Die unter Ausschluss 
               des Bezugsrechts gemäß § 203 Abs. 1, § 186 Abs. 3 Satz 4 
               AktG aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien 
               dürfen insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft 
               im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert 
               geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden 
               Ermächtigung nicht überschreiten. Auf diesen Höchstbetrag 
               für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag 
               am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der 
               Laufzeit dieser Ermächtigung in unmittelbarer oder 
               entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
               unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert 
               werden; ebenfalls anzurechnen sind die während der 
               Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegebenen 
               Schuldverschreibungen mit Wandlungsrechten, soweit dies in 
               unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 
               3 Satz 4 AktG geschieht. 
 
 
         *     bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen 
               zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder 
               Beteiligungen an Unternehmen. Die unter Ausschluss des 
               Bezugsrechts aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebenen 
               Aktien dürfen insgesamt 10 % des Grundkapitals der 
               Gesellschaft im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls 
               dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der 
               vorliegenden Ermächtigung nicht überschreiten. 
 
 
         *     um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. 
 
 
 
       b)    § 4.4 der Satzung wird unter Aufhebung des 
             bisherigen § 4.4 wie folgt neu gefasst: 
 
 
         '4.4  Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital 
               der Gesellschaft bis zum 2. Juli 2017 (einschließlich) mit 
               Zustimmung des Aufsichtsrats zusätzlich um bis zu EUR 
               11.558.423 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, 
               auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen 
               und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). 
 
 
               Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der 
               Kapitalerhöhung und hierbei auch den Beginn des 
               Gewinnbezugsrechts der neuen Aktien festzulegen und das 
               Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: 
 
 
           *     wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den 
                 Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher 
                 Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des 
                 Ausgabebetrags nicht wesentlich im Sinne von § 203 Abs. 
                 1 und 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Die 
                 unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 203 Abs. 1, § 
                 186 Abs. 3 Satz 4 AktG aufgrund dieser Ermächtigung 
                 ausgegebenen Aktien dürfen insgesamt 10 % des 
                 Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt des 
                 Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - 
                 im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung 
                 nicht überschreiten. Auf diesen Höchstbetrag für einen 
                 Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am 
                 Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der 
                 Laufzeit dieser Ermächtigung in unmittelbarer oder 
                 entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
                 unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert 
                 werden; ebenfalls anzurechnen sind die während der 
                 Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegebenen 
                 Schuldverschreibungen mit Wandlungsrechten, soweit dies 
                 in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 
                 Abs. 3 Satz 4 AktG geschieht. 
 
 
           *     bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen 
                 zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder 
                 Beteiligungen an Unternehmen. Die unter Ausschuss des 

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May 24, 2012 09:07 ET (13:07 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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