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DGAP-HV: EUWAX Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: EUWAX Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: EUWAX Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
EUWAX Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 03.07.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
24.05.2012 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   EUWAX Aktiengesellschaft 
 
   Stuttgart 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: 566 010 
   ISIN: DE 000 566 0104 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden die Aktionäre zur ordentlichen 
   HAUPTVERSAMMLUNG 2012 
   unserer Gesellschaft 
   am Dienstag, dem 03.07.2012, 
   um 10.00 Uhr, 
   im Hegel-Saal des Kultur- & Kongresszentrums Liederhalle 
   in 70174 Stuttgart, Berliner Platz 1-3, ein. 
 
   Tagesordnung: 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts der EUWAX Aktiengesellschaft für das 
           Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem 
           erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss am 17. April 2012 gebilligt. Damit ist der 
           Jahresabschluss festgestellt. Daher ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
           nicht erforderlich. Der festgestellte Jahresabschluss, der 
           Lagebericht, der erläuternde Bericht zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4 HGB und der Bericht des Aufsichtsrats sind der 
           Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige prüferische 
           Durchsicht gemäß § 37w Abs. 5 WpHG für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt 
           der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer sowie zum Abschlussprüfer für eine etwaige 
           prüferische Durchsicht gemäß § 37w Abs. 5 WpHG für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
           in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus 
           sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt 
           werden. 
 
 
           a) 
 
 
           Bei Herrn Thomas Munz endet das Mandat als Mitglied des 
           Aufsichtsrats der EUWAX Aktiengesellschaft mit der Beendigung 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
           Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011 beschließt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
           Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, 
           Herrn Thomas Munz, Mitglied des Vorstands der Vereinigung 
           Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V., wohnhaft in 
           Rudersberg-Steinenberg, erneut als Mitglied des Aufsichtsrats 
           zu wählen. 
 
 
           Mitgliedschaften von Herrn Thomas Munz in anderen gesetzlich 
           zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       *     Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH 
             (Mitglied des Beirats) 
 
 
       *     Boerse Stuttgart AG (Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats) 
 
 
       *     Boerse Stuttgart Holding GmbH (Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats). 
 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird mitgeteilt, dass Herr Thomas Munz im Falle seiner 
           Wiederwahl erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
           vorgesehen ist. 
 
 
           b) 
 
 
           Bei Herrn Dr. Michael Völter endet das Mandat als Mitglied des 
           Aufsichtsrats der EUWAX Aktiengesellschaft mit der Beendigung 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
           Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011 beschließt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
           Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, 
           Herrn Dr. Michael Völter, Mitglied des Vorstands der SV 
           Sparkassen-Versicherung Holding AG, Ressort Finanzen, Mitglied 
           des Vorstands der SV Sparkassen-Versicherung 
           Gebäudeversicherung AG, Mitglied des Vorstands der SV 
           Sparkassen-Versicherung Lebensversicherung AG, wohnhaft in 
           Esslingen, erneut als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
           Mitgliedschaften von Herrn Dr. Michael Völter in anderen 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
           und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       *     S.V. Holding AG (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
       *     Sparkassen-Versicherung Sachsen 
             Lebensversicherung AG (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
       *     Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine 
             Versicherung AG (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
       *     FidesSecur Versicherungs- und Wirtschaftsdienst 
             Versicherungsmakler GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
       *     Mittelständische Beteiligungsgesellschaft 
             Thüringen mbH (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
       *     Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH 
             (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
       *     Boerse Stuttgart AG (Stellvertretender 
             Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
 
       *     Boerse Stuttgart Holding GmbH (Stellvertretender 
             Vorsitzender des Aufsichtsrats). 
 
 
 
           c) 
 
 
           Bei Herrn Dr. Christian Holzherr endet das Mandat als Mitglied 
           des Aufsichtsrats der EUWAX Aktiengesellschaft mit der 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
           Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011 beschließt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
           Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, 
           Herrn Dr. Christian Holzherr, ehem. Mitglied des Vorstands der 
           Celesio AG, Ressort Finanzen, wohnhaft in Stuttgart, erneut 
           als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
           Mitgliedschaften von Herrn Dr. Christian Holzherr in anderen 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
           und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       *     Boerse Stuttgart AG (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
       *     Boerse Stuttgart Holding GmbH (Mitglied des 
             Aufsichtsrats). 
 
 
 
           d) 
 
 
           Bei Herrn Horst Marschall endet das Mandat als Mitglied des 
           Aufsichtsrats der EUWAX Aktiengesellschaft mit der Beendigung 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
           Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011 beschließt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
           Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, 
           Herrn Horst Marschall, Mitglied des Vorstands der 
           Baden-Württembergischen Bank i.R., Karlsruhe, erneut als 
           Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
           Mitgliedschaften von Herrn Horst Marschall in anderen 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
           und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       *     Boerse Stuttgart AG (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
       *     Boerse Stuttgart Holding GmbH (Mitglied des 
             Aufsichtsrats). 
 
 
 
           e) 
 
 
           Bei Herrn Dr. Manfred Pumbo endet das Mandat als Mitglied des 
           Aufsichtsrats der EUWAX Aktiengesellschaft mit der Beendigung 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
           Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011 beschließt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
           Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, 
           Herrn Dr. Manfred Pumbo, Leiter Controlling/Risikomanagement 
           der Württembergische Versicherung AG und Mitglied des 
           Vorstands der Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse AG, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 24, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

DJ DGAP-HV: EUWAX Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

wohnhaft in Reutlingen, erneut als Mitglied des Aufsichtsrats 
           zu wählen. 
 
 
           Mitgliedschaften von Herrn Dr. Manfred Pumbo in anderen 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
           und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       *     Boerse Stuttgart AG (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
       *     Boerse Stuttgart Holding GmbH (Mitglied des 
             Aufsichtsrats) 
 
 
       *     Auto-Staiger Verwaltungs-GmbH (Mitglied des 
             Beirats) 
 
 
       *     Bau- und WohnungsVerein Stuttgart (Mitglied im 
             Verwaltungsausschuss) 
 
 
 
           f) 
 
 
           Bei Herrn Hans-Joachim Strüder endet das Mandat als Mitglied 
           des Aufsichtsrats der EUWAX Aktiengesellschaft mit der 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
           Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011 beschließt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
           Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, 
           Herrn Hans-Joachim Strüder, Mitglied des Vorstands der 
           Landesbank Baden-Württemberg, Dezernat Financial Markets, 
           wohnhaft in Stuttgart, erneut als Mitglied des Aufsichtsrats 
           zu wählen. 
 
 
           Mitgliedschaften von Herrn Hans-Joachim Strüder in anderen 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
           und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       *     LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, 
             Stuttgart (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
 
       *     LBBW Luxemburg S.A., Luxemburg (Stellvertretender 
             Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
 
       *     AdCapital AG, Leinfelden-Echterdingen (Mitglied 
             des Aufsichtsrats) 
 
 
       *     Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt 
             (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
       *     Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank, Ludwigsburg 
             (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
       *     Boerse Stuttgart AG (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
       *     Boerse Stuttgart Holding GmbH (Mitglied des 
             Aufsichtsrats) 
 
 
       *     Baden-Württembergische Wertpapierbörse 
             (Vorsitzender des Börsenrats) 
 
 
       *     Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH 
             (Vorsitzender des Beirats). 
 
 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
     6.    Satzungsänderung 
 
 
   Das Grundkapital ist derzeit um bis zu EUR 515.000,- bedingt erhöht 
   (Bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung diente der 
   Bedienung von Bezugsrechten, zu deren Ausgabe der Vorstand von der 
   Hauptversammlung am 14. Juli 2006 ermächtigt wurde. Der Vorstand hat 
   von der inzwischen erloschenen Ermächtigung nicht Gebrauch gemacht, so 
   dass die entsprechende Regelung in § 4 Abs. 8 der Satzung 
   gegenstandslos geworden ist. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher 
   vor zu beschließen: 
 
           § 4 Abs. 8 der Satzung wird ersatzlos gestrichen. 
 
 
   Weitere Angaben zur Einberufung 
 
   1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
 
   Alle der insgesamt ausgegebenen 5.150.000 Stückaktien der Gesellschaft 
   sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung teilnahme- 
   und stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung keine eigenen Aktien. Unterschiedliche Aktiengattungen 
   bestehen nicht, jede Aktie gewährt eine Stimme in der 
   Hauptversammlung. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 
   5.150.000. 
 
   2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 
   Ablauf des 26.06.2012 in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
   englischer Sprache angemeldet haben. 
 
   Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. 
   Dies muss bis spätestens zum Ablauf des 26.06.2012 durch Vorlage einer 
   in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache 
   erstellten Bescheinigung des depotführenden Instituts über ihren 
   Anteilsbesitz am 12.06.2012, 0.00 Uhr MESZ ('Nachweisstichtag') 
   erfolgen. 
 
   Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
   Nachweisstichtag erworben haben, nicht an der Hauptversammlung 
   teilnehmen können. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und 
   Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur 
   Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Auswirkung auf die Veräußerbarkeit der Aktien. 
 
   Die Anmeldungen der Aktionäre sowie die jeweilige Bescheinigung des 
   depotführenden Instituts müssen der Gesellschaft unter folgender 
   Adresse spätestens bis zum Ablauf des 26.06.2012 zugehen: 
 
           EUWAX Aktiengesellschaft 
           c/o Bankhaus Ellwanger & Geiger KG, 
           Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart 
           Telefax: 0711 / 2148325 
           E-Mail: anmeldung-euwax-HV2012@boerse-stuttgart.de 
 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden die 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die 
   Bestellung möglichst frühzeitig bei dem depotführenden Institut 
   eingehen. 
 
   3. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen 
   Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. 
 
   Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der 
   rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes nach den unter 2. genannten 
   Bestimmungen erforderlich. 
 
   Für die Vollmacht ist grundsätzlich Textform ausreichend. 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer 
   der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt 
   werden soll, bedarf - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - die 
   Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft 
   einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen 
   Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen 
   gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie 
   nach § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
   Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger 
   bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein 
   mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen 
   möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, 
   mit der ein entsprechendes Formular sowie Hinweise zum Verfahren 
   verbunden sind. 
 
   Vollmachten (inklusive Eintrittskarten) an den weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail bis zum 
   02.07.2012 an 
 
           EUWAX Aktiengesellschaft, Investor Relations, 
           Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart, 
           Telefax: 0711 / 222 985 222 
           E-Mail: anmeldung-euwax-HV2012@boerse-stuttgart.de 
 
 
   zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die 
   Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. 
 
   Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen, können dort 
   ebenfalls die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigen, das Stimmrecht aus ihren Aktien gemäß ihren Weisungen 
   auszuüben. Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung 
   erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der 
   Aktionär die Vollmacht an der Ausgangskontrolle abgibt. 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   4. Rechte der Aktionäre 
 
   a) Erweiterung der Tagesordnung 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 
   EUR erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
   Diese Schwelle wird also mit 257.500 Aktien an der EUWAX 
   Aktiengesellschaft erreicht. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 24, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die 
   Antragsteller haben gemäß den §§ 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, 142 Abs. 2 
   Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten 
   Inhaber der Aktien sind. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Erreichen 
   dieser Mindestdauer ist der Zugang des Verlangens auf Erweiterung der 
   Tagesordnung bei der Gesellschaft. 
 
   Das Verlangen zur Erweiterung der Tagesordnung muss der Gesellschaft 
   spätestens am 02.06.2012 (24:00 Uhr MESZ) schriftlich unter folgender 
   Adresse zugehen: 
 
           EUWAX Aktiengesellschaft, Investor Relations, 
           Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart. 
 
 
   b) Anträge und Wahlvorschläge 
 
   Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag 
   von Vorstand und Aufsichtsrat zu Gegenständen der Tagesordnung mit 
   Begründung übersenden. Entsprechendes gilt für den Vorschlag eines 
   Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern, 
   der nicht begründet werden muss. Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 
   126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind 
   ausschließlich an eine der folgenden Adressen der Gesellschaft zu 
   richten: 
 
           EUWAX Aktiengesellschaft, Investor Relations, 
           Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart, 
           Telefax: +49 711 - 222 985 222 
           E-Mail: euwax-hauptversammlung@boerse-stuttgart.de 
 
 
   Bis spätestens zum Ablauf des 18.06.2012 (24:00 Uhr MESZ) unter einer 
   der vorgenannten Adressen bei der Gesellschaft eingegangene 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie eventuelle Stellungnahmen der 
   Verwaltung werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet 
   unter http://www.euwax-ag.de zugänglich gemacht. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an eine der vorgenannten 
   Adressen der Gesellschaft adressiert sind oder zu denen kein Nachweis 
   der Aktionärseigenschaft des Antragstellers bzw. Vorschlagenden 
   erbracht wird sowie Gegenanträge ohne Begründung werden von der 
   Gesellschaft nicht im Internet veröffentlicht. In den in § 126 Abs. 2 
   AktG genannten Fällen müssen ein Gegenantrag und dessen Begründung 
   bzw. ein Wahlvorschlag von der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht 
   werden. Danach muss ein Gegenantrag unter anderem dann nicht 
   zugänglich gemacht werden, wenn sich der Vorstand durch das 
   Zugänglichmachen strafbar machen würde oder wenn der Gegenantrag zu 
   einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung 
   führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags 
   braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr 
   als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist in der Hauptversammlung auf Verlangen vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
   zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
   verbundenen Unternehmen, wenn auch diesbezüglich die Auskunft zur 
   sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. 
   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich 
   im Rahmen der Generaldebatte zu stellen. 
 
   Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 
   131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen und die Auskunft ablehnen. 
   Die Auskunft kann unter anderem etwa verweigert werden, soweit die 
   Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
   geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen 
   einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder soweit der Vorstand 
   sich durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde oder wenn 
   die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens 
   sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung jeweils durchgängig 
   zugänglich ist. 
 
   5. Veröffentlichungen auf der Internetseite 
 
   Die nach § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich 
   zu machenden Informationen und Dokumente, darunter diese Einberufung 
   der Hauptversammlung, die in Tagesordnungspunkt 1 erwähnten 
   Unterlagen, ein Vollmachtsformular, ggf. Anträge und Wahlvorschläge 
   von Aktionären sowie ergänzende Informationen zu den Rechten der 
   Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 
   AktG finden sich unter der Internetadresse http://www.euwax-ag.de. 
 
   Stuttgart, im Mai 2012 
 
   EUWAX Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
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24.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    EUWAX Aktiengesellschaft 
                Börsenstraße 4 
                70174 Stuttgart 
                Deutschland 
E-Mail:         post@euwax-ag.de 
Internet:       http://www.euwax-ag.de 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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171415 24.05.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 24, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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