DJ DGAP-HV: EUWAX Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: EUWAX Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
EUWAX Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 03.07.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
24.05.2012 / 15:07
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EUWAX Aktiengesellschaft
Stuttgart
Wertpapier-Kenn-Nummer: 566 010
ISIN: DE 000 566 0104
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre zur ordentlichen
HAUPTVERSAMMLUNG 2012
unserer Gesellschaft
am Dienstag, dem 03.07.2012,
um 10.00 Uhr,
im Hegel-Saal des Kultur- & Kongresszentrums Liederhalle
in 70174 Stuttgart, Berliner Platz 1-3, ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts der EUWAX Aktiengesellschaft für das
Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem
erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss am 17. April 2012 gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Daher ist zu diesem
Tagesordnungspunkt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung
nicht erforderlich. Der festgestellte Jahresabschluss, der
Lagebericht, der erläuternde Bericht zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 HGB und der Bericht des Aufsichtsrats sind der
Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige prüferische
Durchsicht gemäß § 37w Abs. 5 WpHG für das Geschäftsjahr 2012
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt
der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer sowie zum Abschlussprüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht gemäß § 37w Abs. 5 WpHG für das
Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus
sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt
werden.
a)
Bei Herrn Thomas Munz endet das Mandat als Mitglied des
Aufsichtsrats der EUWAX Aktiengesellschaft mit der Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016 beschließt,
Herrn Thomas Munz, Mitglied des Vorstands der Vereinigung
Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V., wohnhaft in
Rudersberg-Steinenberg, erneut als Mitglied des Aufsichtsrats
zu wählen.
Mitgliedschaften von Herrn Thomas Munz in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH
(Mitglied des Beirats)
* Boerse Stuttgart AG (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
* Boerse Stuttgart Holding GmbH (Vorsitzender des
Aufsichtsrats).
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird mitgeteilt, dass Herr Thomas Munz im Falle seiner
Wiederwahl erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgesehen ist.
b)
Bei Herrn Dr. Michael Völter endet das Mandat als Mitglied des
Aufsichtsrats der EUWAX Aktiengesellschaft mit der Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016 beschließt,
Herrn Dr. Michael Völter, Mitglied des Vorstands der SV
Sparkassen-Versicherung Holding AG, Ressort Finanzen, Mitglied
des Vorstands der SV Sparkassen-Versicherung
Gebäudeversicherung AG, Mitglied des Vorstands der SV
Sparkassen-Versicherung Lebensversicherung AG, wohnhaft in
Esslingen, erneut als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Mitgliedschaften von Herrn Dr. Michael Völter in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* S.V. Holding AG (Mitglied des Aufsichtsrats)
* Sparkassen-Versicherung Sachsen
Lebensversicherung AG (Mitglied des Aufsichtsrats)
* Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine
Versicherung AG (Mitglied des Aufsichtsrats)
* FidesSecur Versicherungs- und Wirtschaftsdienst
Versicherungsmakler GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats)
* Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
Thüringen mbH (Mitglied des Aufsichtsrats)
* Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH
(Mitglied des Aufsichtsrats)
* Boerse Stuttgart AG (Stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats)
* Boerse Stuttgart Holding GmbH (Stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats).
c)
Bei Herrn Dr. Christian Holzherr endet das Mandat als Mitglied
des Aufsichtsrats der EUWAX Aktiengesellschaft mit der
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016 beschließt,
Herrn Dr. Christian Holzherr, ehem. Mitglied des Vorstands der
Celesio AG, Ressort Finanzen, wohnhaft in Stuttgart, erneut
als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Mitgliedschaften von Herrn Dr. Christian Holzherr in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* Boerse Stuttgart AG (Mitglied des Aufsichtsrats)
* Boerse Stuttgart Holding GmbH (Mitglied des
Aufsichtsrats).
d)
Bei Herrn Horst Marschall endet das Mandat als Mitglied des
Aufsichtsrats der EUWAX Aktiengesellschaft mit der Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016 beschließt,
Herrn Horst Marschall, Mitglied des Vorstands der
Baden-Württembergischen Bank i.R., Karlsruhe, erneut als
Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Mitgliedschaften von Herrn Horst Marschall in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* Boerse Stuttgart AG (Mitglied des Aufsichtsrats)
* Boerse Stuttgart Holding GmbH (Mitglied des
Aufsichtsrats).
e)
Bei Herrn Dr. Manfred Pumbo endet das Mandat als Mitglied des
Aufsichtsrats der EUWAX Aktiengesellschaft mit der Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016 beschließt,
Herrn Dr. Manfred Pumbo, Leiter Controlling/Risikomanagement
der Württembergische Versicherung AG und Mitglied des
Vorstands der Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse AG,
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May 24, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
DJ DGAP-HV: EUWAX Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-
wohnhaft in Reutlingen, erneut als Mitglied des Aufsichtsrats
zu wählen.
Mitgliedschaften von Herrn Dr. Manfred Pumbo in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* Boerse Stuttgart AG (Mitglied des Aufsichtsrats)
* Boerse Stuttgart Holding GmbH (Mitglied des
Aufsichtsrats)
* Auto-Staiger Verwaltungs-GmbH (Mitglied des
Beirats)
* Bau- und WohnungsVerein Stuttgart (Mitglied im
Verwaltungsausschuss)
f)
Bei Herrn Hans-Joachim Strüder endet das Mandat als Mitglied
des Aufsichtsrats der EUWAX Aktiengesellschaft mit der
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016 beschließt,
Herrn Hans-Joachim Strüder, Mitglied des Vorstands der
Landesbank Baden-Württemberg, Dezernat Financial Markets,
wohnhaft in Stuttgart, erneut als Mitglied des Aufsichtsrats
zu wählen.
Mitgliedschaften von Herrn Hans-Joachim Strüder in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH,
Stuttgart (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
* LBBW Luxemburg S.A., Luxemburg (Stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats)
* AdCapital AG, Leinfelden-Echterdingen (Mitglied
des Aufsichtsrats)
* Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt
(Mitglied des Aufsichtsrats)
* Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank, Ludwigsburg
(Mitglied des Aufsichtsrats)
* Boerse Stuttgart AG (Mitglied des Aufsichtsrats)
* Boerse Stuttgart Holding GmbH (Mitglied des
Aufsichtsrats)
* Baden-Württembergische Wertpapierbörse
(Vorsitzender des Börsenrats)
* Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH
(Vorsitzender des Beirats).
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
6. Satzungsänderung
Das Grundkapital ist derzeit um bis zu EUR 515.000,- bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung diente der
Bedienung von Bezugsrechten, zu deren Ausgabe der Vorstand von der
Hauptversammlung am 14. Juli 2006 ermächtigt wurde. Der Vorstand hat
von der inzwischen erloschenen Ermächtigung nicht Gebrauch gemacht, so
dass die entsprechende Regelung in § 4 Abs. 8 der Satzung
gegenstandslos geworden ist. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher
vor zu beschließen:
§ 4 Abs. 8 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.
Weitere Angaben zur Einberufung
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Alle der insgesamt ausgegebenen 5.150.000 Stückaktien der Gesellschaft
sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung teilnahme-
und stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung keine eigenen Aktien. Unterschiedliche Aktiengattungen
bestehen nicht, jede Aktie gewährt eine Stimme in der
Hauptversammlung. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit
5.150.000.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum
Ablauf des 26.06.2012 in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache angemeldet haben.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen.
Dies muss bis spätestens zum Ablauf des 26.06.2012 durch Vorlage einer
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
erstellten Bescheinigung des depotführenden Instituts über ihren
Anteilsbesitz am 12.06.2012, 0.00 Uhr MESZ ('Nachweisstichtag')
erfolgen.
Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, nicht an der Hauptversammlung
teilnehmen können. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem
Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und
Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur
Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkung auf die Veräußerbarkeit der Aktien.
Die Anmeldungen der Aktionäre sowie die jeweilige Bescheinigung des
depotführenden Instituts müssen der Gesellschaft unter folgender
Adresse spätestens bis zum Ablauf des 26.06.2012 zugehen:
EUWAX Aktiengesellschaft
c/o Bankhaus Ellwanger & Geiger KG,
Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart
Telefax: 0711 / 2148325
E-Mail: anmeldung-euwax-HV2012@boerse-stuttgart.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden die
Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die
Bestellung möglichst frühzeitig bei dem depotführenden Institut
eingehen.
3. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.
Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der
rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes nach den unter 2. genannten
Bestimmungen erforderlich.
Für die Vollmacht ist grundsätzlich Textform ausreichend.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer
der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt
werden soll, bedarf - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - die
Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft
einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen
Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen
gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen,
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
nach § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger
bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein
mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Wir bieten unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen
möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung,
mit der ein entsprechendes Formular sowie Hinweise zum Verfahren
verbunden sind.
Vollmachten (inklusive Eintrittskarten) an den weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail bis zum
02.07.2012 an
EUWAX Aktiengesellschaft, Investor Relations,
Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart,
Telefax: 0711 / 222 985 222
E-Mail: anmeldung-euwax-HV2012@boerse-stuttgart.de
zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen.
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen, können dort
ebenfalls die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen, das Stimmrecht aus ihren Aktien gemäß ihren Weisungen
auszuüben. Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung
erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der
Aktionär die Vollmacht an der Ausgangskontrolle abgibt.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
4. Rechte der Aktionäre
a) Erweiterung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000
EUR erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Diese Schwelle wird also mit 257.500 Aktien an der EUWAX
Aktiengesellschaft erreicht. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 24, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die
Antragsteller haben gemäß den §§ 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, 142 Abs. 2
Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten
Inhaber der Aktien sind. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Erreichen
dieser Mindestdauer ist der Zugang des Verlangens auf Erweiterung der
Tagesordnung bei der Gesellschaft.
Das Verlangen zur Erweiterung der Tagesordnung muss der Gesellschaft
spätestens am 02.06.2012 (24:00 Uhr MESZ) schriftlich unter folgender
Adresse zugehen:
EUWAX Aktiengesellschaft, Investor Relations,
Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart.
b) Anträge und Wahlvorschläge
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag
von Vorstand und Aufsichtsrat zu Gegenständen der Tagesordnung mit
Begründung übersenden. Entsprechendes gilt für den Vorschlag eines
Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern,
der nicht begründet werden muss. Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß §
126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind
ausschließlich an eine der folgenden Adressen der Gesellschaft zu
richten:
EUWAX Aktiengesellschaft, Investor Relations,
Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart,
Telefax: +49 711 - 222 985 222
E-Mail: euwax-hauptversammlung@boerse-stuttgart.de
Bis spätestens zum Ablauf des 18.06.2012 (24:00 Uhr MESZ) unter einer
der vorgenannten Adressen bei der Gesellschaft eingegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet
unter http://www.euwax-ag.de zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an eine der vorgenannten
Adressen der Gesellschaft adressiert sind oder zu denen kein Nachweis
der Aktionärseigenschaft des Antragstellers bzw. Vorschlagenden
erbracht wird sowie Gegenanträge ohne Begründung werden von der
Gesellschaft nicht im Internet veröffentlicht. In den in § 126 Abs. 2
AktG genannten Fällen müssen ein Gegenantrag und dessen Begründung
bzw. ein Wahlvorschlag von der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht
werden. Danach muss ein Gegenantrag unter anderem dann nicht
zugänglich gemacht werden, wenn sich der Vorstand durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde oder wenn der Gegenantrag zu
einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags
braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr
als 5.000 Zeichen beträgt.
c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist in der Hauptversammlung auf Verlangen vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen, wenn auch diesbezüglich die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich
im Rahmen der Generaldebatte zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in §
131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen und die Auskunft ablehnen.
Die Auskunft kann unter anderem etwa verweigert werden, soweit die
Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder soweit der Vorstand
sich durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde oder wenn
die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens
sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung jeweils durchgängig
zugänglich ist.
5. Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die nach § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
zu machenden Informationen und Dokumente, darunter diese Einberufung
der Hauptversammlung, die in Tagesordnungspunkt 1 erwähnten
Unterlagen, ein Vollmachtsformular, ggf. Anträge und Wahlvorschläge
von Aktionären sowie ergänzende Informationen zu den Rechten der
Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1
AktG finden sich unter der Internetadresse http://www.euwax-ag.de.
Stuttgart, im Mai 2012
EUWAX Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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24.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: EUWAX Aktiengesellschaft
Börsenstraße 4
70174 Stuttgart
Deutschland
E-Mail: post@euwax-ag.de
Internet: http://www.euwax-ag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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171415 24.05.2012
(END) Dow Jones Newswires
May 24, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
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