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DGAP-HV: Hornbach Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.07.2012 in Landau in der Pfalz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Hornbach Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Hornbach Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 06.07.2012 in Landau in der Pfalz mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
24.05.2012 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   HORNBACH HOLDING Aktiengesellschaft 
 
   67433 Neustadt an der Weinstraße 
 
   - ISIN DE0006083405 und ISIN DE0006083XXX - 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 6. Juli 2012, 11.00 
   Uhr, in der Jugendstil-Festhalle Landau, Mahlastraße 3, 76829 Landau 
   in der Pfalz, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses und des Lageberichts für die 
           HORNBACH HOLDING Aktiengesellschaft und den Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2011/2012, des Berichts des Aufsichtsrats sowie 
           des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
           289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den       EUR    13.541.702,08 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2011/2012 in Höhe von wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,64 pro     EUR     5.120.000,00 
   Stück-Stammaktie auf 8.000.000 
   Stück-Stammaktien 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,67 pro     EUR     5.360.000,00 
   Stück-Vorzugsaktie auf 8.000.000 
   Stück-Vorzugsaktien 
 
   Einstellung in die Gewinnrücklagen                EUR     3.061.702,08 
 
 
           Sofern die HORNBACH HOLDING Aktiengesellschaft im Zeitpunkt 
           der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien 
           hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht 
           dividendenberechtigt. Auf nicht dividendenberechtigte Aktien 
           entfallende Teilbeträge werden ebenfalls auf neue Rechnung 
           vorgetragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2011/2012 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011/2012 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
           Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012/2013 zu wählen. 
 
 
           Der Wahlvorschlag stützt sich auf eine entsprechende 
           Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
 
 
     6.    Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht 
           des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2012/2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, für die 
           prüferische Durchsicht des verkürzten 
           Konzernzwischenabschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß 
           §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG für das erste Halbjahr im 
           Geschäftsjahr 2012/2013 zu wählen. 
 
 
           Der Wahlvorschlag stützt sich auf eine entsprechende 
           Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
 
 
     7.    Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Herr Wolfger Ketzler hat sein Amt als Mitglied des 
           Aufsichtsrats der HORNBACH HOLDING Aktiengesellschaft mit 
           Wirkung zum Ablauf des 29. Februar 2012 niedergelegt. 
           Weiterhin hat Herr Peter Hogsted Nielsen sein Amt als Mitglied 
           des Aufsichtsrats der HORNBACH HOLDING Aktiengesellschaft mit 
           Wirkung zum Schluss der heutigen Hauptversammlung am 6. Juli 
           2012 niedergelegt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 letzter 
           Unterabsatz, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der 
           Satzung ausschließlich aus sechs von der Hauptversammlung zu 
           wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
       *     Herrn Kevin O'Byrne 
             Group Finance Director bei Kingfisher plc, London, 
             Vereinigtes Königreich 
             wohnhaft London, Vereinigtes Königreich 
 
 
       *     Herrn Joerg Walter Sost 
             geschäftsführender Gesellschafter der J.S. Consulting GmbH, 
             67435 Neustadt 
             wohnhaft 67435 Neustadt 
 
 
 
           in den Aufsichtsrat der HORNBACH HOLDING Aktiengesellschaft zu 
           wählen, und zwar gemäß § 9 Abs. 3 Satz 2 der Satzung unserer 
           Gesellschaft für den Rest der Amtsdauer der Ausgeschiedenen, 
           d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2012/2013 beschließt. 
 
 
           Die Wahlen sollen als Einzelwahl durchgeführt werden. 
 
 
           Kevin O'Byrne gehört keinen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten an, aber bekleidet bei folgender ausländischen 
           Gesellschaft Ämter in vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
 
       *     Land Securities plc, London (Vereinigtes 
             Königreich), Director, Chairman - Audit Committee, Senior 
             Independent Director. 
 
 
 
           Joerg Walter Sost bekleidet bei folgenden in- und 
           ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
 
       *     HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft, Bornheim 
             bei Landau/Pfalz, Aufsichtsrat 
 
 
       *     Bürger GmbH, Hildesheim, Beirat 
 
 
       *     Bürger Glas- und Fasertechnik GmbH, Lauscha, 
             Beiratsvorsitz 
 
 
       *     Atreus GmbH, München, Beirat 
 
 
       *     Spirella AG, Embrach (Schweiz), Verwaltungsrat 
 
 
       *     Spirella Holding AG, Embrach (Schweiz), 
             Verwaltungsrat 
 
 
       *     Freudenberg Schwab Vibration Control AG, Adliswil 
             (Schweiz), Beirat. 
 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Veränderung der 
           Aufsichtsratsvergütung und eine entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           § 16 Absatz 1 Satz 1 der Satzung sieht derzeit neben einer 
           festen Grundvergütung für die Tätigkeit als 
           Aufsichtsratsmitglied eine erfolgsorientierte Vergütung in 
           Abhängigkeit vom Gewinnverwendungsbeschluss der 
           Hauptversammlung vor. Die Vergütung des Aufsichtsrats soll 
           zukünftig auf eine reine Festvergütung umgestellt werden. Die 
           Gesellschaft ist der Auffassung, dass diese Vergütungsform 
           besser geeignet ist, der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu 
           erfüllenden Kontrollfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu 
           tragen. Zudem soll die Vergütung für die Tätigkeit als 
           Aufsichtsratsmitglied und für die Tätigkeit in den Ausschüssen 
           mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2012/2013 an den Umfang der 
           Verantwortung und den tatsächlichen Arbeitsaufwand angepasst 
           werden. Die derzeit gültige Satzung ist im Internet unter 
           folgendem Link zugänglich: 
           http://www.hornbach-gruppe.com/Corporate_Governance/de. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
       a)    § 16 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie 
             folgt neu gefasst: 
 
 
             'Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält ab dem 
             Geschäftsjahr 2012/2013 neben dem Ersatz seiner Auslagen 
             eine feste Vergütung von EUR 20.000, die am Tag nach der 
             Hauptversammlung, die den Jahresabschluss für das 
             betreffende Geschäftsjahr entgegennimmt, nachträglich 
             zahlbar ist. Der Vorsitzende erhält das Zweieinhalbfache, 
             sein Stellvertreter das Doppelte der festen Vergütung. 
 
 
             Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss des 
             Aufsichtsrats angehören, erhalten ab dem Geschäftsjahr 
             2012/2013 zusätzlich eine feste Ausschussvergütung, die für 
             den Finanz- und Prüfungsausschuss EUR 9.000, für den 
             Personalausschuss EUR 6.000 und für den 
             Vermittlungsausschuss, sofern dieser getagt hat, EUR 4.000 
             beträgt, die zusammen mit der festen Vergütung nach Satz 1 
             nachträglich zahlbar ist. Aufsichtsratsmitglieder, die in 
             einem Ausschuss des Aufsichtsrats den Vorsitz inne haben, 
             erhalten das Zweieinhalbfache der jeweiligen 
             Ausschussvergütung.' 
 
 
       b)    § 16 Abs. 2 wird geändert und wie folgt ergänzt: 
 
 

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May 24, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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