DGAP-HV: Hornbach Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Hornbach Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 06.07.2012 in Landau in der Pfalz mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
24.05.2012 / 15:08
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HORNBACH HOLDING Aktiengesellschaft
67433 Neustadt an der Weinstraße
- ISIN DE0006083405 und ISIN DE0006083XXX -
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 6. Juli 2012, 11.00
Uhr, in der Jugendstil-Festhalle Landau, Mahlastraße 3, 76829 Landau
in der Pfalz, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses und des Lageberichts für die
HORNBACH HOLDING Aktiengesellschaft und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2011/2012, des Berichts des Aufsichtsrats sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011/2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den EUR 13.541.702,08
ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2011/2012 in Höhe von wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,64 pro EUR 5.120.000,00
Stück-Stammaktie auf 8.000.000
Stück-Stammaktien
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,67 pro EUR 5.360.000,00
Stück-Vorzugsaktie auf 8.000.000
Stück-Vorzugsaktien
Einstellung in die Gewinnrücklagen EUR 3.061.702,08
Sofern die HORNBACH HOLDING Aktiengesellschaft im Zeitpunkt
der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien
hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht
dividendenberechtigt. Auf nicht dividendenberechtigte Aktien
entfallende Teilbeträge werden ebenfalls auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011/2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands im Geschäftsjahr 2011/2012 für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011/2012 für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012/2013 zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf eine entsprechende
Empfehlung des Prüfungsausschusses.
6. Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht
des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2012/2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, für die
prüferische Durchsicht des verkürzten
Konzernzwischenabschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß
§§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG für das erste Halbjahr im
Geschäftsjahr 2012/2013 zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf eine entsprechende
Empfehlung des Prüfungsausschusses.
7. Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Herr Wolfger Ketzler hat sein Amt als Mitglied des
Aufsichtsrats der HORNBACH HOLDING Aktiengesellschaft mit
Wirkung zum Ablauf des 29. Februar 2012 niedergelegt.
Weiterhin hat Herr Peter Hogsted Nielsen sein Amt als Mitglied
des Aufsichtsrats der HORNBACH HOLDING Aktiengesellschaft mit
Wirkung zum Schluss der heutigen Hauptversammlung am 6. Juli
2012 niedergelegt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 letzter
Unterabsatz, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der
Satzung ausschließlich aus sechs von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
* Herrn Kevin O'Byrne
Group Finance Director bei Kingfisher plc, London,
Vereinigtes Königreich
wohnhaft London, Vereinigtes Königreich
* Herrn Joerg Walter Sost
geschäftsführender Gesellschafter der J.S. Consulting GmbH,
67435 Neustadt
wohnhaft 67435 Neustadt
in den Aufsichtsrat der HORNBACH HOLDING Aktiengesellschaft zu
wählen, und zwar gemäß § 9 Abs. 3 Satz 2 der Satzung unserer
Gesellschaft für den Rest der Amtsdauer der Ausgeschiedenen,
d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2012/2013 beschließt.
Die Wahlen sollen als Einzelwahl durchgeführt werden.
Kevin O'Byrne gehört keinen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten an, aber bekleidet bei folgender ausländischen
Gesellschaft Ämter in vergleichbaren Kontrollgremien:
* Land Securities plc, London (Vereinigtes
Königreich), Director, Chairman - Audit Committee, Senior
Independent Director.
Joerg Walter Sost bekleidet bei folgenden in- und
ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien:
* HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft, Bornheim
bei Landau/Pfalz, Aufsichtsrat
* Bürger GmbH, Hildesheim, Beirat
* Bürger Glas- und Fasertechnik GmbH, Lauscha,
Beiratsvorsitz
* Atreus GmbH, München, Beirat
* Spirella AG, Embrach (Schweiz), Verwaltungsrat
* Spirella Holding AG, Embrach (Schweiz),
Verwaltungsrat
* Freudenberg Schwab Vibration Control AG, Adliswil
(Schweiz), Beirat.
8. Beschlussfassung über die Veränderung der
Aufsichtsratsvergütung und eine entsprechende Satzungsänderung
§ 16 Absatz 1 Satz 1 der Satzung sieht derzeit neben einer
festen Grundvergütung für die Tätigkeit als
Aufsichtsratsmitglied eine erfolgsorientierte Vergütung in
Abhängigkeit vom Gewinnverwendungsbeschluss der
Hauptversammlung vor. Die Vergütung des Aufsichtsrats soll
zukünftig auf eine reine Festvergütung umgestellt werden. Die
Gesellschaft ist der Auffassung, dass diese Vergütungsform
besser geeignet ist, der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu
erfüllenden Kontrollfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu
tragen. Zudem soll die Vergütung für die Tätigkeit als
Aufsichtsratsmitglied und für die Tätigkeit in den Ausschüssen
mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2012/2013 an den Umfang der
Verantwortung und den tatsächlichen Arbeitsaufwand angepasst
werden. Die derzeit gültige Satzung ist im Internet unter
folgendem Link zugänglich:
http://www.hornbach-gruppe.com/Corporate_Governance/de.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a) § 16 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie
folgt neu gefasst:
'Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält ab dem
Geschäftsjahr 2012/2013 neben dem Ersatz seiner Auslagen
eine feste Vergütung von EUR 20.000, die am Tag nach der
Hauptversammlung, die den Jahresabschluss für das
betreffende Geschäftsjahr entgegennimmt, nachträglich
zahlbar ist. Der Vorsitzende erhält das Zweieinhalbfache,
sein Stellvertreter das Doppelte der festen Vergütung.
Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss des
Aufsichtsrats angehören, erhalten ab dem Geschäftsjahr
2012/2013 zusätzlich eine feste Ausschussvergütung, die für
den Finanz- und Prüfungsausschuss EUR 9.000, für den
Personalausschuss EUR 6.000 und für den
Vermittlungsausschuss, sofern dieser getagt hat, EUR 4.000
beträgt, die zusammen mit der festen Vergütung nach Satz 1
nachträglich zahlbar ist. Aufsichtsratsmitglieder, die in
einem Ausschuss des Aufsichtsrats den Vorsitz inne haben,
erhalten das Zweieinhalbfache der jeweiligen
Ausschussvergütung.'
b) § 16 Abs. 2 wird geändert und wie folgt ergänzt:
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