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DGAP-HV: Ultrasonic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.07.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Ultrasonic AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Ultrasonic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
06.07.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
24.05.2012 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Ultrasonic AG 
 
   Köln 
 
   - ISIN DE000A1KREX3 - 
   - WKN A1KREX - 
 
 
   Einladung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 6. Juli 
   2012, um 10.00 Uhr, im Marriott Hotel Frankfurt, Hamburger Allee 2, 
   60486 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Ultrasonic AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2011, der Lageberichte der Ultrasonic AG und des 
           Konzerns für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des 
           Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Der geprüfte Jahresabschluss und der geprüfte Konzernabschluss 
           wurden durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss 
           ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist 
           somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Neubestellung von 
           Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Die Bestellung der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder 
           erfolgte für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
           die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2011 endende 
           Rumpfgeschäftsjahr beschließen wird. Somit endet das Mandat 
           mit Beendigung dieser Hauptversammlung. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, 
 
 
       1.    Herrn Dr. Johannes Mauser, Rechtsanwalt 
             (Einzelanwalt), geboren am 10. November 1960, wohnhaft in 
             Stuttgart, 
 
 
       2.    Herrn YANG Bin, Universitätsprofessor für 
             Wirtschaft, geboren am 4. September 1962, wohnhaft in 
             Xiamen, China, 
 
 
       3.    Herrn WANG Jian Hui, Investmentberater, geboren 
             am 3. Februar 1964, wohnhaft in Xiamen, China, 
 
 
 
           jeweils mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung erneut zu 
           Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft zu bestellen. Die 
           Bestellung erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. 
           Dezember 2016 endende Geschäftsjahr beschließen wird. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 101 AktG in Verbindung 
           mit § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die 
           sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Es ist in Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 DCGK beabsichtigt, 
           die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der 
           Einzelabstimmung durchzuführen. Herr Dr. Mauser soll erneut 
           als Aufsichtsratsvorsitzender vorgeschlagen werden. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Vergütung des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Gemäß § 14 Absatz 1 der Satzung erhält jedes Mitglied des 
           Aufsichtsrats eine Vergütung, deren Höhe von der 
           Hauptversammlung festgelegt wird. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           Die jährliche Vergütung des Aufsichtsrats wird wie folgt 
           festgelegt: 
 
 
             Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine 
             jährliche Nettovergütung in Höhe von EUR 10.000,00, der 
             stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe von 
             EUR 12.000,00 und der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe 
             von EUR 35.000,00. 
 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton 
           AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. Dieser wird auch die 
           prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vornehmen, 
           sofern diese erfolgen sollte. 
 
 
     7.    Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung 
           von Stückaktien im vereinfachten Verfahren nach § 237 Abs. 3 
           Nr. 1 AktG zur Rundung der Aktienstückzahl zur Ermöglichung 
           eines glatten Ausgabeverhältnisses für die Kapitalerhöhung aus 
           Gesellschaftsmitteln gemäß dem nächsten Tagesordnungspunkt und 
           Änderung von § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des 
           Grundkapitals). 
 
 
           Der Gesellschaft sind fünf eigene Aktien unentgeltlich 
           überlassen worden. Dies eröffnet der Gesellschaft die 
           Möglichkeit, für die im Tagesordnungspunkt 8 vorgesehene 
           Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ein glattes und 
           realisierbares Ausgabeverhältnis vorzusehen. Aus diesem Grund 
           soll das Grundkapital im vereinfachten Verfahren durch 
           Einziehung von fünf Stückaktien gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG 
           herabgesetzt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       a.    Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 
             EUR 10.655.000,00 eingeteilt in 10.655.000 Stückaktien wird 
             im Wege des vereinfachten Verfahrens durch Einziehung von 5 
             Stückaktien, die der Gesellschaft vom Aktionär biw Bank für 
             Investments und Wertpapiere AG unentgeltlich zur Verfügung 
             gestellt worden sind, nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG auf EUR 
             10.654.995,00 herabgesetzt. Die Einziehung der Aktien dient 
             ausschließlich dem Zweck, bei der nachfolgend unter dem 
             Tagesordnungspunkt 8 vorgesehenen Kapitalerhöhung aus 
             Gesellschaftsmitteln ein glattes Ausgabeverhältnis zu 
             ermöglichen. 
 
 
       b.    § 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des 
             Grundkapitals) wird in Anpassung an die unter a) 
             beschlossene Einziehung von Aktien und die daraus folgende 
             Änderung des Grundkapitals und der Zahl der Aktien wie folgt 
             neu gefasst: 
 
 
               'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
               10.654.995,00. Es ist eingeteilt in 10.654.995 auf den 
               Inhaber lautende Stückaktien.' 
 
 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           die Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses festzulegen. 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Erhöhung des 
           Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und Änderung von § 4 
           der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals). 
 
 
           Die Gesellschaft beabsichtigt, anstelle einer 
           Dividendenausschüttung an die Aktionäre ein Konzept zu 
           verwirklichen, durch das die Aktionäre wirtschaftlich im 
           Wesentlichen so gestellt werden, als wenn die Gesellschaft 
           eine Dividende ausgeschüttet hätte. Diesem Ziel dienen die 
           Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9. 
 
 
           Es sollen von der Gesellschaft nach Eintragung der im 
           vorangehenden Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen 
           Kapitalherabsetzung auf EUR 10.654.995,00 im Handelsregister 
           im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln neue 
           Stückaktien (nachfolgend 'rückkaufbare Aktien') im Verhältnis 
           13:1 ausgegeben werden. Für diese insgesamt 819.615 
           rückkaufbaren Aktien soll von der Gesellschaft ein 
           öffentliches Angebot an die Aktionäre zum Aktienrückkauf 
           vorgelegt werden. Bei dem Umfang des vorgesehenen öffentlichen 
           Angebots an die Aktionäre ist zu berücksichtigen, dass 
           Aktionäre mit Aktien über einen anteiligen Betrag am 
           Grundkapital von rund EUR 8.200.000,00 gegenüber der 
           Gesellschaft im Voraus rechtsverbindlich auf die Annahme des 
           Angebots verzichtet haben. 
 
 
           Die neuen rückkaufbaren Aktien, die aus Gesellschaftsmitteln 
           nach dem Verfahren gemäß §§ 207 ff. AktG ausgegeben werden, 
           werden Gegenstand eines öffentlichen Angebots der Gesellschaft 
           gemäß der Ermächtigung nach dem nachfolgenden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 24, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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