DGAP-HV: Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 10.07.2012 in Stadthalle Bonn-Bad Godesberg
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
24.05.2012 / 15:09
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Eifelhöhen-Klinik AG
Bonn
Wertpapier-Kenn-Nummer 565 360
ISIN DE0005653604
Unsere Aktionäre werden hiermit zu der
am Dienstag, dem 10. Juli 2012, um 11.00 Uhr in der
Stadthalle Bonn-Bad Godesberg, Koblenzer Str. 80, 53177 Bonn
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 289a HGB) für das
Geschäftsjahr 2011 und des gebilligten Konzernabschlusses, des
Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2011 und
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.
Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung
zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011
und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 in seiner
Sitzung am 24.04.2012 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des
Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses
durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher
nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
erfolgt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2011 in Höhe von 832.268,82 EUR wie folgt zu
verwenden:
'Es wird eine Dividende in Höhe von 0,15 EUR je
dividendenberechtigte Stückaktie ab dem 11. Juli 2012
ausgeschüttet. Der Restbetrag in Höhe von 370.809,42 EUR wird
in andere Gewinnrücklagen eingestellt.'
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG
nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der
eigenen Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der
Gewinnverwendungsvorschlag entsprechend angepasst.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für den im
Geschäftsjahr 2011 amtierenden Vorstand, Herrn Dr. med.
Markus-Michael Küthmann Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für die im
Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats
a) Herr Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue
b) Frau Birgit Wöstemeyer
c) Herr Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch
Entlastung zu erteilen. Es ist Einzelentlastung vorgesehen.
5. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und eines
Ersatzmitglieds
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 10. Juli 2012 endet die
Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Jörg Karsten Leue und
Sigurd Roch.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Bestimmungen der §§ 96,
101 AktG und § 4 DrittelbG sowie § 12 Abs. 1 und 2 der Satzung
der Eifelhöhen-Klinik AG aus zwei Vertretern der Anteilseigner
und einem Vertreter der Arbeitnehmer zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2014 entscheidet,
a) Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue, Geschäftsführer der
AKG Reha-Zentrum GmbH & Co. KG, Rostock
b) Sigurd Roch, Freier Berater im Gesundheitswesen,
Berlin
als Vertreter der Anteilseigner zu Aufsichtsratsmitgliedern
der Gesellschaft zu bestellen.
Herr Leue ist Mitglied des Aufsichtsrats der Diakonie Klinikum
Dietrich Bonhoeffer GmbH, Neubrandenburg. Herr Roch gehört
keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw.
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen an.
Gleichzeitig schlägt der Aufsichtsrat vor, für beide
vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder ein Ersatzmitglied zu
wählen:
c) Dipl.-Volkswirt Henning von Borstell, Pressechef
der Stadt Köln a. D., Köln
Herr von Borstell gehört keinen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an.
Die Wahl soll als Einzelwahl durchgeführt werden.
6. Festlegung der Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 21 Abs. 2 der Satzung
Gemäß § 21 der Satzung der Eifelhöhen-Klinik AG ist die
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder durch die
Hauptversammlung festzulegen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die jährliche
Vergütung ab dem Geschäftsjahr 2012 wie folgt festzulegen:
'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für die Dauer ihrer
Tätigkeit neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste
Vergütung, die für den Vorsitzenden 48.000 EUR und für die
übrigen Mitglieder je 23.000 EUR beträgt. Die von einem
Aufsichtsratsmitglied in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird
in jeweiliger gesetzlicher Höhe zusätzlich gezahlt. Die
Vergütung ist innerhalb von vier Wochen nach der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Verwendung des Bilanzgewinns
des betreffenden Geschäftsjahres beschließt, zahlbar.'
7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Kölner Wirtschaftsprüfung
und Steuerberatung Kurt Heller GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft,
Köln zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
II. Unterlagen
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die nachfolgenden
Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung der Eifelhöhen-Klinik AG
ausliegen werden, über die Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.eifelhoehen-klinik.ag/cms/ag/hv zugänglich.
* Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung
- Festgestellter Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2011
- Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011
- Gebilligter Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2011
- Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2011
- Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, 289a sowie 315 Abs. 4 HGB für
das Geschäftsjahr 2011
* Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns zu Punkt 2 der Tagesordnung
III. Teilnahmebedingungen und weitere Angaben
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 19. Juni
2012, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind
und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss
zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten
Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 03. Juli
2012 bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher
oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die
Textform. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Zur Hauptversammlung
angemeldete Aktien werden dadurch nicht blockiert. Aktionäre können
deshalb auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien
verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
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May 24, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)
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