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DGAP-HV: Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2012 in Stadthalle Bonn-Bad Godesberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 10.07.2012 in Stadthalle Bonn-Bad Godesberg 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
24.05.2012 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Eifelhöhen-Klinik AG 
 
   Bonn 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 565 360 
   ISIN DE0005653604 
 
 
   Unsere Aktionäre werden hiermit zu der 
 
   am Dienstag, dem 10. Juli 2012, um 11.00 Uhr in der 
   Stadthalle Bonn-Bad Godesberg, Koblenzer Str. 80, 53177 Bonn 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 
 
     I.    TAGESORDNUNG 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 289a HGB) für das 
           Geschäftsjahr 2011 und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
           Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den 
           Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2011 und 
           des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011. 
           Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung 
           zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom 
           Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 
           und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 in seiner 
           Sitzung am 24.04.2012 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
           gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des 
           Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses 
           durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher 
           nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
           erfolgt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2011 in Höhe von 832.268,82 EUR wie folgt zu 
           verwenden: 
           'Es wird eine Dividende in Höhe von 0,15 EUR je 
           dividendenberechtigte Stückaktie ab dem 11. Juli 2012 
           ausgeschüttet. Der Restbetrag in Höhe von 370.809,42 EUR wird 
           in andere Gewinnrücklagen eingestellt.' 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
           Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG 
           nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der 
           eigenen Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der 
           Gewinnverwendungsvorschlag entsprechend angepasst. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für den im 
           Geschäftsjahr 2011 amtierenden Vorstand, Herrn Dr. med. 
           Markus-Michael Küthmann Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für die im 
           Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
       a)    Herr Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue 
 
 
       b)    Frau Birgit Wöstemeyer 
 
 
       c)    Herr Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch 
 
 
 
           Entlastung zu erteilen. Es ist Einzelentlastung vorgesehen. 
 
 
     5.    Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und eines 
           Ersatzmitglieds 
 
 
           Mit Ablauf der Hauptversammlung am 10. Juli 2012 endet die 
           Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Jörg Karsten Leue und 
           Sigurd Roch. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Bestimmungen der §§ 96, 
           101 AktG und § 4 DrittelbG sowie § 12 Abs. 1 und 2 der Satzung 
           der Eifelhöhen-Klinik AG aus zwei Vertretern der Anteilseigner 
           und einem Vertreter der Arbeitnehmer zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2014 entscheidet, 
 
 
       a)    Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue, Geschäftsführer der 
             AKG Reha-Zentrum GmbH & Co. KG, Rostock 
 
 
       b)    Sigurd Roch, Freier Berater im Gesundheitswesen, 
             Berlin 
 
 
 
           als Vertreter der Anteilseigner zu Aufsichtsratsmitgliedern 
           der Gesellschaft zu bestellen. 
 
 
           Herr Leue ist Mitglied des Aufsichtsrats der Diakonie Klinikum 
           Dietrich Bonhoeffer GmbH, Neubrandenburg. Herr Roch gehört 
           keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen an. 
 
 
           Gleichzeitig schlägt der Aufsichtsrat vor, für beide 
           vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder ein Ersatzmitglied zu 
           wählen: 
 
 
       c)    Dipl.-Volkswirt Henning von Borstell, Pressechef 
             der Stadt Köln a. D., Köln 
 
 
 
           Herr von Borstell gehört keinen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an. 
 
 
           Die Wahl soll als Einzelwahl durchgeführt werden. 
 
 
     6.    Festlegung der Vergütung der 
           Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 21 Abs. 2 der Satzung 
 
 
           Gemäß § 21 der Satzung der Eifelhöhen-Klinik AG ist die 
           Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder durch die 
           Hauptversammlung festzulegen. 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die jährliche 
           Vergütung ab dem Geschäftsjahr 2012 wie folgt festzulegen: 
           'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für die Dauer ihrer 
           Tätigkeit neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste 
           Vergütung, die für den Vorsitzenden 48.000 EUR und für die 
           übrigen Mitglieder je 23.000 EUR beträgt. Die von einem 
           Aufsichtsratsmitglied in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird 
           in jeweiliger gesetzlicher Höhe zusätzlich gezahlt. Die 
           Vergütung ist innerhalb von vier Wochen nach der ordentlichen 
           Hauptversammlung, die über die Verwendung des Bilanzgewinns 
           des betreffenden Geschäftsjahres beschließt, zahlbar.' 
 
 
     7.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Kölner Wirtschaftsprüfung 
           und Steuerberatung Kurt Heller GmbH, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, 
           Köln zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     II.   Unterlagen 
 
 
   Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die nachfolgenden 
   Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung der Eifelhöhen-Klinik AG 
   ausliegen werden, über die Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.eifelhoehen-klinik.ag/cms/ag/hv zugänglich. 
 
     *     Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung 
 
 
       -     Festgestellter Jahresabschluss für das 
             Geschäftsjahr 2011 
 
 
       -     Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
       -     Gebilligter Konzernabschluss für das 
             Geschäftsjahr 2011 
 
 
       -     Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
       -     Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
             2011 
 
 
       -     Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben 
             nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, 289a sowie 315 Abs. 4 HGB für 
             das Geschäftsjahr 2011 
 
 
 
     *     Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns zu Punkt 2 der Tagesordnung 
 
 
     III.  Teilnahmebedingungen und weitere Angaben 
 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 19. Juni 
   2012, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind 
   und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss 
   zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder 
   Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten 
   Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 03. Juli 
   2012 bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher 
   oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die 
   Textform. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Zur Hauptversammlung 
   angemeldete Aktien werden dadurch nicht blockiert. Aktionäre können 
   deshalb auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien 
   verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung 
   des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 24, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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