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DGAP-HV: Hornbach-Baumarkt-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2012 in Landau in der Pfalz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Hornbach-Baumarkt-Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Hornbach-Baumarkt-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 05.07.2012 in Landau in der Pfalz mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
24.05.2012 / 15:10 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft 
 
   76878 Bornheim bei Landau/Pfalz 
 
   - ISIN DE0006084403 - 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 5. Juli 2012, 
   11.00 Uhr, in der Jugendstil-Festhalle Landau, Mahlastraße 3, 76829 
   Landau in der Pfalz, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses und des Lageberichts für die 
           HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft und den Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2011/2012, des Berichts des Aufsichtsrats sowie 
           des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
           289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den                    EUR 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres       15.903.500,00 
   2011/2012 in Höhe von wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 pro                  EUR 
   Stück-Stammaktie auf 31.807.000 Stück-Stammaktien    15.903.500,00 
 
 
           Sofern die HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft im Zeitpunkt 
           der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien 
           hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht 
           dividendenberechtigt. Auf nicht dividendenberechtigte 
           Stück-Stammaktien entfallende Teilbeträge werden ebenfalls auf 
           neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2011/2012 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011/2012 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
           Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2012/2013 zu wählen. 
 
 
           Der Wahlvorschlag stützt sich auf eine entsprechende 
           Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
 
 
     6.    Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht 
           des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2012/2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
           Main, für die prüferische Durchsicht des verkürzten 
           Konzernzwischenabschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß 
           §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG für das erste Halbjahr im 
           Geschäftsjahr 2012/2013 zu wählen. 
 
 
           Der Wahlvorschlag stützt sich auf eine entsprechende 
           Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
 
 
     7.    Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
 
 
           Herr Wolfger Ketzler hat sein Amt als Mitglied des 
           Aufsichtsrats der HORNBACH-Baumarkt Aktiengesellschaft mit 
           Wirkung zum Ablauf des 29. Februar 2012 niedergelegt. Als 
           Nachfolger wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Landau in 
           der Pfalz vom 16. Februar 2012 Herr Joerg Walter Sost 
           gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. 
           Entsprechend der in Ziffer 5.4.3 Satz 2 niedergelegten 
           Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodexes war der 
           Antrag auf gerichtliche Bestellung des Herrn Joerg Walter Sost 
           zum Mitglied des Aufsichtsrats der 
           HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft bis zur Beendigung der 
           heutigen Hauptversammlung befristet. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
           in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über 
           die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 (MitbestG) 
           aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und 
           der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 
           Abs. 1 MitbestG sind die Aufsichtsratsmitglieder der 
           Anteilseigner durch die Hauptversammlung zu bestimmen. Die 
           Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner 
 
 
       *     Herrn Joerg Walter Sost 
             geschäftsführender Gesellschafter der J.S. Consulting GmbH, 
             67435 Neustadt 
             wohnhaft 67435 Neustadt 
 
 
 
           in den Aufsichtsrat der HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft 
           zu wählen, und zwar gemäß § 11 Abs. 5 Satz 2 der Satzung für 
           den Rest der Amtsdauer des Ausgeschiedenen, d.h. bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           das Geschäftsjahr 2012/2013 beschließt. 
 
 
           Der Vorgeschlagene gehört keinen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten, aber folgenden vergleichbaren Kontrollgremien 
           von in- und ausländischen Gesellschaften an: 
 
 
       *     Bürger GmbH, Hildesheim, Beirat 
 
 
       *     Bürger Glas- und Fasertechnik GmbH, Lauscha, 
             Beiratsvorsitz 
 
 
       *     Atreus GmbH, München, Beirat 
 
 
       *     Spirella AG, Embrach (Schweiz), Verwaltungsrat 
 
 
       *     Spirella Holding AG, Embrach (Schweiz), 
             Verwaltungsrat 
 
 
       *     Freudenberg Schwab Vibration Control AG, Adliswil 
             (Schweiz), Beirat. 
 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Veränderung der 
           Aufsichtsratsvergütung und eine entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           § 15 Absatz 1 Satz 1 der Satzung sieht derzeit neben einer 
           festen Grundvergütung für die Tätigkeit als 
           Aufsichtsratsmitglied eine erfolgsorientierte Vergütung in 
           Abhängigkeit vom Gewinnverwendungsbeschluss der 
           Hauptversammlung vor. Die Vergütung des Aufsichtsrats soll 
           zukünftig auf eine reine Festvergütung umgestellt werden. Die 
           Gesellschaft ist der Auffassung, dass diese Vergütungsform 
           besser geeignet ist, der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu 
           erfüllenden Kontrollfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu 
           tragen. Zudem soll die Vergütung für die Tätigkeit als 
           Aufsichtsratsmitglied und für die Tätigkeit in den Ausschüssen 
           mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2012/2013 an den Umfang der 
           Verantwortung und den tatsächlichen Arbeitsaufwand angepasst 
           werden. Die derzeit gültige Satzung ist im Internet unter 
           folgendem Link zugänglich: 
           http://www.hornbach-gruppe.com/Corporate_Governance/de. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
       a)    § 15 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie 
             folgt neu gefasst: 
 
 
             'Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält ab dem 
             Geschäftsjahr 2012/2013 neben dem Ersatz seiner Auslagen 
             eine feste Vergütung von EUR 20.000, die am Tag nach der 
             Hauptversammlung, die den Jahresabschluß für das betreffende 
             Geschäftsjahr entgegennimmt, nachträglich zahlbar ist. Der 
             Vorsitzende erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter 
             das Doppelte der festen Vergütung. 
 
 
             Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss des 
             Aufsichtsrats angehören, erhalten ab dem Geschäftsjahr 
             2012/2013 zusätzlich eine feste Ausschussvergütung, die für 
             den Finanz- und Prüfungsausschuss EUR 9.000, für den 
             Personalausschuss EUR 6.000 und für den 
             Vermittlungsausschuss, sofern dieser getagt hat, EUR 4.000 
             beträgt, die zusammen mit der festen Vergütung nach Satz 1 
             nachträglich zahlbar ist. Aufsichtsratsmitglieder, die in 
             einem Ausschuss des Aufsichtsrats den Vorsitz inne haben, 
             erhalten das Zweieinhalbfache der jeweiligen 
             Ausschussvergütung.' 
 
 
       b)    § 15 Abs. 2 wird geändert und wie folgt ergänzt: 
 
 
             'Entsprechendes gilt für eine Vergütung nach Abs. 1 Satz 2 
             und feste Ausschussvergütungen nach Abs. 1 Sätzen 3 und 4 
             bei Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat bzw. aus einer 
             entsprechenden Funktion unter Verbleib im Aufsichtsrat.' 
 
 
 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts 
 

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May 24, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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