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DGAP-HV: Praktiker AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Praktiker AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Praktiker AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
04.07.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
25.05.2012 / 15:19 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Praktiker AG 
 
   Kirkel 
 
   ISIN DE000A0F6MD5 * WKN A0F6MD 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juli 2012 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 4. Juli 
   2012, um 10.00 Uhr, in Hamburg, Curio-Haus, Rothenbaumchaussee 11, 
   20148 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Praktiker AG für 
   das Geschäftsjahr 2011 nebst Lagebericht, des gebilligten 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 nebst 
   Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 
   315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem 
   Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. Der Aufsichtsrat hat den 
   Jahres- und den Konzernabschluss am 27. März 2012 bereits gebilligt, 
   damit ist der Jahresabschluss festgestellt. 
 
   2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012 
   sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für 
   das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2012 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers 
   Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, 
   zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 
   für das Geschäftsjahr 2012 sowie für die prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 
   2012 zu bestellen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom 
   Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
   5. Beschlussfassung über die Änderung von § 1.2 der Satzung 
 
   Der Sitz der Gesellschaft ist nach § 1.2 der Satzung Kirkel. 
 
   Zur Erhöhung ihrer Effizienz in Führung und Organisation und als Teil 
   des Restrukturierungskonzepts ist der Verwaltungssitz in Hamburg 
   konzentriert worden. Zur Herstellung eines Gleichlaufs mit dem 
   Satzungssitz soll jener auch nach Hamburg verlegt werden. Hierdurch 
   wird zugleich die Änderung nachvollzogen, die bereits für den Sitz der 
   deutschen Tochtergesellschaften der Gesellschaft vorgenommen worden 
   ist. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
        § 1.2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt 
        neu gefasst: 
 
 
        '1.2 Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.' 
 
   6. Beschlussfassung über die Aufhebung von § 9 der Satzung 
 
   § 9 der Satzung regelt die Modalitäten der Einberufung von Sitzungen 
   und der Beschlussfassung des Aufsichtsrats. Geregelt werden im 
   Einzelnen die Voraussetzungen der Beschlussfähigkeit, auf welche Weise 
   und mit welcher Frist die Sitzungen des Aufsichtsrats einzuberufen 
   sind und inwieweit Beschlussfassungen des Aufsichtsrats auch außerhalb 
   von Sitzungen zulässig sind. Diese Gegenstände sollen künftig, wie 
   dies auch bei anderen Aktiengesellschaften der Fall ist, nicht mehr in 
   der Satzung, sondern ausschließlich in der Geschäftsordnung des 
   Aufsichtsrats geregelt werden, um die Regelungen vor dem Hintergrund 
   neuer technischer Möglichkeiten oder sich ändernder Anforderungen an 
   die Aufsichtsratstätigkeit flexibler anpassen zu können. 
 
   § 9 der Satzung in seiner geltenden Fassung soll deshalb aufgehoben 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
           § 9 der Satzung der Gesellschaft in seiner 
           geltenden Fassung wird aufgehoben. 
 
 
   7. Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung 
 
   Die Satzung kann die Übermittlung von Mitteilungen, die den Aktionären 
   nach § 125 Abs. 2 Satz 1, § 128 Abs. 1 Satz 1 AktG zu machen sind, 
   gemäß § 125 Abs. 2 Satz 2, § 128 Abs. 1 Satz 2 AktG auf den Weg 
   elektronischer Kommunikation beschränken. Von dieser Möglichkeit soll 
   zur Kostenreduzierung Gebrauch gemacht werden, indem eine 
   entsprechende Bestimmung in § 14 der Satzung aufgenommen wird. 
 
   Die elektronische Übermittlung nach § 128 Abs. 1 Satz 2 AktG betrifft 
   sowohl die Übermittlung von der Gesellschaft an die Kreditinstitute 
   bzw. an die nach § 128 Abs. 4 AktG gleichgestellten Institute als auch 
   die Weiterleitung an die Aktionäre. Die Aktionäre erhalten deshalb von 
   den Instituten die Mitteilungen dann grundsätzlich nicht mehr in 
   Papierform. 
 
   Damit die Mitteilungen nach § 125 Abs. 2 Satz 1 AktG den Aktionären 
   künftig elektronisch, d.h. vor allem per E-Mail, übermittelt werden 
   können, ist aber gemäß § 30b Abs. 3 Nr. 1 WpHG zusätzlich zu der 
   vorgeschlagenen Satzungsänderung noch erforderlich, dass die das 
   Verlangen nach § 125 Abs. 2 Satz 1 AktG stellenden Aktionäre dieser 
   Art der Übermittlung nicht widersprechen und der Gesellschaft 
   entsprechende Daten, insbesondere E-Mail-Adressen, zur Verfügung 
   stellen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
   Nach § 14.2 der Satzung der Gesellschaft wird folgender § 14.3 neu 
   eingefügt: 
 
     '14.3 Die Übermittlung der Mitteilungen nach § 125 Abs. 2 
           Satz 1, § 128 Abs. 1 Satz 1 AktG ist auf den Weg der 
           elektronischen Kommunikation beschränkt, sofern nicht nach 
           zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine andere Form 
           erforderlich ist.' 
 
 
   8. Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, 
   Ausschluss des Bezugsrechts für einen Spitzenbetrag und 
   Satzungsänderung 
 
   Die Anchorage Capital Europe LLP ('Anchorage') hat am 11. Mai 2012 ein 
   Term Sheet für eine finanzielle Sanierung der Gesellschaft auf Basis 
   eines Sanierungskonzepts von Roland Berger Strategy Consultants 
   vorgelegt ('Anchorage-Konzept'). Der Vorstand hat am 11. Mai 2012 
   einstimmig beschlossen, ausschließlich das Anchorage-Konzept zu 
   verfolgen. Tragender Grund für diese Entscheidung war, dass lediglich 
   das Anchorage-Konzept der Gesellschaft die zwingend erforderliche 
   Finanzierungssicherheit geboten hat. Wesentliche Bestandteile des 
   Anchorage-Konzepts sind - neben dem von Anchorage zur Verfügung 
   gestellten vorrangig besicherten Darlehen (sogenanntes Super Senior 
   Loan) in Höhe von EUR 85.000.000 - die der Hauptversammlung unter 
   diesem Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagene Barkapitalerhöhung mit 
   einem Bruttozielemissionserlös in Höhe von EUR 60.000.000 (wobei die 
   Zielerlöshöhe die Resultante der wesentlichen Finanzierungskomponenten 
   des Anchorage-Konzepts ist) sowie die unter Tagesordnungspunkt 9 
   vorgeschlagenen Beschlussfassungen über die Ausgabe von Options- 
   und/oder Wandelschuldverschreibungen etc., die eine Ausgabe einer 
   Optionsanleihe II an Anchorage erlauben. Hinsichtlich der weiteren 
   Einzelheiten wird auf den schriftlichen Bericht des Vorstands vom 25. 
   Mai 2012 über die Restrukturierung der Praktiker AG und zu den 
   vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen sowie über den Grund für den 
   Ausschluss des Bezugsrechts im Zusammenhang mit der vor dem 4. Juli 
   2012 auszugebenden Optionsanleihe I (der 'Freiwillige Bericht zur 
   Restrukturierung'), der Bestandteil der Vorlagen ist, sowie auf den 
   Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 9 
   über den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG 
   verwiesen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
     a)    Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 
           derzeit EUR 58.000.000 wird gegen Bareinlagen um bis zu EUR 
           57.142.858 auf bis zu EUR 115.142.858 durch Ausgabe von bis zu 
           57.142.858 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen 
           Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des 
           Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie erhöht. Die neuen 
           Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je 
           Stückaktie ausgegeben und sind für die Zeit ab 1. Januar 2012 
           gewinnberechtigt. Die endgültige Anzahl der neu auszugebenden 

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May 25, 2012 09:20 ET (13:20 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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