DJ DGAP-HV: Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.07.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Nucletron Electronic Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 06.07.2012 in München mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
25.05.2012 / 15:20
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NUCLETRON ELECTRONIC
AKTIENGESELLSCHAFT
München
- ISIN-Nr. DE0006789605 und ISIN-Nr. DE0005532931 -
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur diesjährigen
ordentlichen Hauptversammlung
ein. Sie findet am
Freitag, den 6. Juli 2012, um 10:00 Uhr
im Hotel Marriott, Berliner Straße 93, 80805 München, statt (Einlass
ab 09:30 Uhr).
I. Tagesordnung und Beschlussvorlage
TOP 1
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des
Aktiengesetzes.
Der Vorstand legt gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG)
der Hauptversammlung die folgenden Unterlagen vor:
* den festgestellten Jahresabschluss der Nucletron
Electronic AG zum 31. Dezember 2011,
* den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember
2011,
* den Bericht über die Lage der Nucletron Electronic
AG und des Konzerns für 2011,
* den Bericht des Aufsichtsrats für 2011,
* den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns sowie
* den erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuches (HGB).
Der Bericht über die Lage der Nucletron Electronic AG und des Konzerns
ist nach § 315 Abs. 3 in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB
zusammengefasst.
Die genannten Unterlagen sind auf unserer Internetseite unter
http://www.nucletron.de/nucag/hv.htm zugänglich und können in den
Geschäftsräumen am Sitz der Nucletron Electronic AG, Gärtnerstraße 60,
80992 München eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage
auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein und näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
gemäß § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung nach § 173 AktG
durch die Hauptversammlung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht
erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem
Geschäftsjahr 2011.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011
ausgewiesenen Bilanzgewinn der Nucletron Electronic AG von EUR
9.406.057,02 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,20 je
dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR 560.868,40, und
Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe von EUR 8.845.188,62
auf neue Rechnung.
Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende,
verbleibende Bilanzgewinn basieren auf dem am 13. April 2012, dem Tag
der Aufstellung des Jahresabschlusses, dividendenberechtigten
Grundkapital in Höhe von EUR 2.804.342,00, eingeteilt in 2.804.342
Stückaktien.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
ändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR
0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung
unterbreitet. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die
Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme
vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende
Bilanzgewinn entsprechend. Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht,
vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Bilanzgewinn
entsprechend.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der
Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 9. Juli 2012.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2011.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands
im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum zu entlasten.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2011.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum zu entlasten.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rölfs RP AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen.
II. Angaben zur Einberufung
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtanzahl der ausgegebenen Stückaktien, die sämtlich
mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind, beträgt zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.804.342
(Angabe gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 des
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)). Unterschiedliche
Aktiengattungen bestehen nicht. Die Gesellschaft ist im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder im Besitz
eigener Aktien gemäß §§ 71 ff. AktG noch sind der Gesellschaft
andere Umstände des Ruhens von Stimmrechten bekannt.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Anmeldung
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung sind
nach § 14 der Satzung der Nucletron Electronic AG die
Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
rechtzeitig, das heißt spätestens bis zum Ablauf des 29. Juni
2012 (24:00 Uhr MESZ), angemeldet und einen von einem
depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres
Aktienbesitzes an folgende Adresse übermittelt haben:
per Donner & Reuschel AG, c/o dwpBank AG, WASHO, Einsteinring 9,
Post: 85609 Dornach
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des
15. Juni 2012 (00:00 Uhr MESZ) (Nachweisstichtag) zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen
der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein. Die Gesellschaft ist
berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder der Echtheit
des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, so kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Freie Verfügbarkeit der Aktien
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien
auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
3. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von
Stimmrechten bevollmächtigen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr
als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Kreditinstitute und ihnen
nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG iVm § 125
Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institute, wie etwa
Aktionärsvereinigungen, können, soweit sie selbst
bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen.
Die Eintrittskarte enthält ein Formular, das für die
Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Dieses Formular
steht den Aktionären außerdem auf der Internetseite der
Gesellschaft unter http://www.nucletron.de/nucag/hv.htm zur
Verfügung und kann unter folgenden Kontaktdaten angefordert
werden:
per Nucletron Electronic AG, Hauptversammlung, Postfach 50 01
Post: 80, 80971 München
per Fax: +49 (0)89 1490 0211
per aktie@nucletron.de
E-Mail:
Die Bevollmächtigung kann durch Vorweisen der Vollmacht bei
der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch
Übermittlung des Nachweises zum 5. Juli 2012, 24:00 Uhr MESZ
an die vorgenannten Kontaktdaten nachgewiesen werden.
4. Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge und
Auskunftsverlangen
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 25, 2012 09:20 ET (13:20 GMT)
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber
einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der
gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von 3 Monaten vor
dem Tag der Hauptversammlung, d.h. mindestens seit 5. April
2012, sind und diese bis zur Entscheidung über den Antrag
halten. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Nucletron Electronic AG zu richten und muss der Gesellschaft
spätestens bis zum 5. Juni 2012, 24:00 Uhr MESZ zugehen. Bitte
richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an folgende
Adresse:
Vorstand der Nucletron Electronic AG
Postfach 50 01 80
80971 M ünchen
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit
sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen
Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse http://www.nucletron.de/nucag/hv.htm
bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126
Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft begründete Gegenanträge
gegen Vorschläge von Aufsichtsrat und/oder Vorstand zu
bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge
übersenden. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen
von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an
eine der folgenden Adressen zu richten:
per Nucletron Electronic AG, Hauptversammlung, Postfach 50 01
Post: 80, 80971 München
per Fax: +49 89 1490 0211
per aktie@nucletron.de.
E-Mail:
Anderweitig adressierte Anträge und/oder Wahlvorschläge werden
nicht berücksichtigt. Wir werden zugänglich zu machende
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens
bis zum 21. Juni 2012 (24.00 Uhr MESZ) bei der oben genannten
Adresse eingehen, einschließlich des Namens des Aktionärs
sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang
unter der Internetadresse http://www.nucletron.de/nucag/hv.htm
veröffentlichen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Von
einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den
in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach
§ 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
finden sich unter der Internetadresse
http://www.nucletron.de/nucag/hv.htm.
5. Veröffentlichung auf der Internetseite der
Gesellschaft
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich
geforderten Angaben und Erläuterungen ist auch über die
Internetadresse der Gesellschaft unter
http://www.nucletron.de/nucag/hv.htm zugänglich, auf der sich
auch die Informationen gemäß § 124a AktG finden.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung
unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
Die Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten.
München, im Mai 2012
Nucletron Electronic AG
Der Vorstand
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25.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Nucletron Electronic Aktiengesellschaft
Gärtnerstraße 60
80992 München
Deutschland
Telefon: +49 89 14900220
Fax: +49 89 14900211
E-Mail: aktie@nucletron.de
Internet: http://www.nucletron.ag/
ISIN: DE0006789605
WKN: 678960
Börsen: Auslandsbörse(n) München, Frankfurt, Stuttgart,
Berlin-Bremen
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171597 25.05.2012
(END) Dow Jones Newswires
May 25, 2012 09:20 ET (13:20 GMT)
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