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DGAP-HV: Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.07.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Nucletron Electronic Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 06.07.2012 in München mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
25.05.2012 / 15:20 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   NUCLETRON ELECTRONIC 
   AKTIENGESELLSCHAFT 
 
   München 
 
   - ISIN-Nr. DE0006789605 und ISIN-Nr. DE0005532931 - 
 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur diesjährigen 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. Sie findet am 
 
   Freitag, den 6. Juli 2012, um 10:00 Uhr 
 
   im Hotel Marriott, Berliner Straße 93, 80805 München, statt (Einlass 
   ab 09:30 Uhr). 
 
   I. Tagesordnung und Beschlussvorlage 
 
   TOP 1 
   Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des 
   Aktiengesetzes. 
 
   Der Vorstand legt gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) 
   der Hauptversammlung die folgenden Unterlagen vor: 
 
     *     den festgestellten Jahresabschluss der Nucletron 
           Electronic AG zum 31. Dezember 2011, 
 
 
     *     den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 
           2011, 
 
 
     *     den Bericht über die Lage der Nucletron Electronic 
           AG und des Konzerns für 2011, 
 
 
     *     den Bericht des Aufsichtsrats für 2011, 
 
 
     *     den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns sowie 
 
 
     *     den erläuternden Bericht des Vorstands zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuches (HGB). 
 
 
   Der Bericht über die Lage der Nucletron Electronic AG und des Konzerns 
   ist nach § 315 Abs. 3 in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB 
   zusammengefasst. 
 
   Die genannten Unterlagen sind auf unserer Internetseite unter 
   http://www.nucletron.de/nucag/hv.htm zugänglich und können in den 
   Geschäftsräumen am Sitz der Nucletron Electronic AG, Gärtnerstraße 60, 
   80992 München eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage 
   auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung 
   zugänglich sein und näher erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
   gemäß § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung nach § 173 AktG 
   durch die Hauptversammlung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht 
   erforderlich. 
 
   TOP 2 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem 
   Geschäftsjahr 2011. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn der Nucletron Electronic AG von EUR 
   9.406.057,02 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,20 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR 560.868,40, und 
   Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe von EUR 8.845.188,62 
   auf neue Rechnung. 
 
   Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende, 
   verbleibende Bilanzgewinn basieren auf dem am 13. April 2012, dem Tag 
   der Aufstellung des Jahresabschlusses, dividendenberechtigten 
   Grundkapital in Höhe von EUR 2.804.342,00, eingeteilt in 2.804.342 
   Stückaktien. 
 
   Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum 
   Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
   ändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 
   0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung 
   unterbreitet. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die 
   Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme 
   vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende 
   Bilanzgewinn entsprechend. Sofern sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, 
   vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Bilanzgewinn 
   entsprechend. 
 
   Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der 
   Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 9. Juli 2012. 
 
   TOP 3 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2011. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands 
   im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum zu entlasten. 
 
   TOP 4 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2011. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des 
   Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum zu entlasten. 
 
   TOP 5 
   Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rölfs RP AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. 
 
   II. Angaben zur Einberufung 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Die Gesamtanzahl der ausgegebenen Stückaktien, die sämtlich 
           mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind, beträgt zum 
           Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.804.342 
           (Angabe gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 des 
           Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)). Unterschiedliche 
           Aktiengattungen bestehen nicht. Die Gesellschaft ist im 
           Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder im Besitz 
           eigener Aktien gemäß §§ 71 ff. AktG noch sind der Gesellschaft 
           andere Umstände des Ruhens von Stimmrechten bekannt. 
 
 
     2.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Anmeldung 
 
 
           Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung sind 
           nach § 14 der Satzung der Nucletron Electronic AG die 
           Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft 
           rechtzeitig, das heißt spätestens bis zum Ablauf des 29. Juni 
           2012 (24:00 Uhr MESZ), angemeldet und einen von einem 
           depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres 
           Aktienbesitzes an folgende Adresse übermittelt haben: 
 
 
   per      Donner & Reuschel AG, c/o dwpBank AG, WASHO, Einsteinring 9, 
   Post:    85609 Dornach 
 
 
           Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 
           15. Juni 2012 (00:00 Uhr MESZ) (Nachweisstichtag) zu beziehen. 
           Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen 
           der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder 
           englischer Sprache abgefasst sein. Die Gesellschaft ist 
           berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder der Echtheit 
           des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
           verlangen. Wird dieser nicht oder nicht in gehöriger Form 
           erbracht, so kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
 
           Freie Verfügbarkeit der Aktien 
 
 
           Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung 
           nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien 
           auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
 
     3.    Stimmrechtsvertretung 
 
 
           Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
           oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von 
           Stimmrechten bevollmächtigen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr 
           als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
           diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
           und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
           Gesellschaft bedürfen der Textform. Kreditinstitute und ihnen 
           nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG iVm § 125 
           Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institute, wie etwa 
           Aktionärsvereinigungen, können, soweit sie selbst 
           bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen. 
 
 
           Die Eintrittskarte enthält ein Formular, das für die 
           Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Dieses Formular 
           steht den Aktionären außerdem auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter http://www.nucletron.de/nucag/hv.htm zur 
           Verfügung und kann unter folgenden Kontaktdaten angefordert 
           werden: 
 
 
   per         Nucletron Electronic AG, Hauptversammlung, Postfach 50 01 
   Post:       80, 80971 München 
 
   per Fax:    +49 (0)89 1490 0211 
 
   per         aktie@nucletron.de 
   E-Mail: 
 
 
           Die Bevollmächtigung kann durch Vorweisen der Vollmacht bei 
           der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch 
           Übermittlung des Nachweises zum 5. Juli 2012, 24:00 Uhr MESZ 
           an die vorgenannten Kontaktdaten nachgewiesen werden. 
 
 
     4.    Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge und 
           Auskunftsverlangen 
 
 
           Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 25, 2012 09:20 ET (13:20 GMT)

erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
           Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
           Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
           beiliegen. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber 
           einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der 
           gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von 3 Monaten vor 
           dem Tag der Hauptversammlung, d.h. mindestens seit 5. April 
           2012, sind und diese bis zur Entscheidung über den Antrag 
           halten. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
           Nucletron Electronic AG zu richten und muss der Gesellschaft 
           spätestens bis zum 5. Juni 2012, 24:00 Uhr MESZ zugehen. Bitte 
           richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an folgende 
           Adresse: 
 
 
           Vorstand der Nucletron Electronic AG 
           Postfach 50 01 80 
           80971 M ünchen 
 
 
           Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit 
           sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - 
           unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen 
           Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur 
           Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
           werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
           Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
           Internetadresse http://www.nucletron.de/nucag/hv.htm 
           bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 
           Abs. 1, 127 AktG 
 
 
           Aktionäre können der Gesellschaft begründete Gegenanträge 
           gegen Vorschläge von Aufsichtsrat und/oder Vorstand zu 
           bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge 
           übersenden. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen 
           von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an 
           eine der folgenden Adressen zu richten: 
 
 
   per         Nucletron Electronic AG, Hauptversammlung, Postfach 50 01 
   Post:       80, 80971 München 
 
   per Fax:    +49 89 1490 0211 
 
   per         aktie@nucletron.de. 
   E-Mail: 
 
 
           Anderweitig adressierte Anträge und/oder Wahlvorschläge werden 
           nicht berücksichtigt. Wir werden zugänglich zu machende 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens 
           bis zum 21. Juni 2012 (24.00 Uhr MESZ) bei der oben genannten 
           Adresse eingehen, einschließlich des Namens des Aktionärs 
           sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang 
           unter der Internetadresse http://www.nucletron.de/nucag/hv.htm 
           veröffentlichen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
           werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
           veröffentlicht. 
 
 
           Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
 
           In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
           Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
           der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen 
           Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie 
           die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
           einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur 
           sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Von 
           einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den 
           in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. 
 
 
           Weitergehende Erläuterungen 
 
 
           Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
           § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz 
           finden sich unter der Internetadresse 
           http://www.nucletron.de/nucag/hv.htm. 
 
 
     5.    Veröffentlichung auf der Internetseite der 
           Gesellschaft 
 
 
           Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich 
           geforderten Angaben und Erläuterungen ist auch über die 
           Internetadresse der Gesellschaft unter 
           http://www.nucletron.de/nucag/hv.htm zugänglich, auf der sich 
           auch die Informationen gemäß § 124a AktG finden. 
 
 
           Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung 
           unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben. 
 
 
           Die Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur 
           Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
           werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
           Europäischen Union verbreiten. 
 
 
   München, im Mai 2012 
 
   Nucletron Electronic AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
25.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Nucletron Electronic Aktiengesellschaft 
                Gärtnerstraße 60 
                80992 München 
                Deutschland 
Telefon:        +49 89 14900220 
Fax:            +49 89 14900211 
E-Mail:         aktie@nucletron.de 
Internet:       http://www.nucletron.ag/ 
ISIN:           DE0006789605 
WKN:            678960 
Börsen:         Auslandsbörse(n) München, Frankfurt, Stuttgart, 
                Berlin-Bremen 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
171597 25.05.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 25, 2012 09:20 ET (13:20 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.