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DGAP-HV: China Specialty Glass AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.07.2012 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: China Specialty Glass AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
China Specialty Glass AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 20.07.2012 in Frankfurt mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
12.06.2012 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   China Specialty Glass AG 
 
   Grünwald 
 
   ISIN: DE000A1EL8Y8 
   WKN: A1EL8Y 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
   für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der 
   am 20. Juli 2012 um 10.00 Uhr, 
   in den Räumen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, 
   Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main, 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 
   2011 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des 
           Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des 
           Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr zum 31. 
           Dezember 2011 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter 
           http://www.csg-ag.de/Investor-Relations/Hauptversammlung zur 
           Verfügung. 
 
 
           Zu diesem Tagungsordnungspunkt ist keine Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen, 
           unter denen die Hauptversammlung über die Feststellung des 
           Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu 
           beschließen hätte, liegen nicht vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011 amtierenden 
           Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung erteilt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011 amtierenden 
           Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung erteilt. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           Die Warth & Klein Grant Thornton AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012 sowie zum Prüfer für die 
           prüferische Durchsicht des Konzern-Zwischenabschlusses für den 
           Sechsmonatszeitraum zum 30. Juni 2012 bestellt. 
 
 
     5.    Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Die Mitglieder des Aufsichtsrats Hao Chun Chang und Andreas 
           Grosjean sind auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft gemäß 
           § 104 AktG durch Beschluss des Registergerichts München zu 
           Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt worden. Die Bestellung 
           dieser Mitglieder soll durch die Hauptversammlung bestätigt 
           bzw. erneuert werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung in 
           Verbindung mit den §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 und 101 Absatz 1 
           AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden 
           Mitgliedern. 
 
 
           Der Aufsichtrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
       a)    Herr Hao Chun Chang, Chief Financial Officer der 
             Quanzhou Jianjiang Automobile Fitting Co., Ltd., 
             Xiamen/China; 
 
 
       b)    Herr Andreas Grosjean, Vorstand der VEM 
             Aktienbank AG, München; 
 
 
 
           werden zu Mitgliedern des Aufsichtrats der Gesellschaft bis 
           zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung gewählt, die über 
           die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte 
           Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das 
           Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet 
           wird, mithin bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, 
           die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtrats für 
           das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 beschließt. Die 
           Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Die Wahl wird als Einzelwahl durchgeführt werden. 
 
 
           Herr Hao Chun Chang bekleidet bei folgenden in- und 
           ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
 
       a)    Aufsichtsratsmandate: 
 
 
             keine 
 
 
       b)    Beiratsmandate: 
 
 
             keine 
 
 
 
           Herr Andreas Grosjean bekleidet bei folgenden in- und 
           ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
 
       a)    Aufsichtsratsmandate: 
 
 
         -     Madison Property AG, Berlin (Vorsitzender des 
               Aufsichtsrats); 
 
 
         -     Accelero AG, München; 
 
 
         -     Goldrooster AG, Berlin (Vorsitzender des 
               Aufsichtsrats) 
 
 
 
       b)    Beiratsmandate: 
 
 
             keine 
 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Sitzverlegung der 
           Gesellschaft und entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Der Sitz der Gesellschaft soll von Grünwald nach München 
           verlegt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
           folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           § 1 Abs. 2 der Satzung in der gegenwärtigen Fassung wird 
           aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 
 
 
           '(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München.' 
 
 
     7.    Beschlussfassung über eine weitere 
           Satzungsänderung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           § 3 Abs. 1 der Satzung in der gegenwärtigen Fassung wird 
           aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 
 
 
           '(1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im 
           Bundesanzeiger, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes 
           vorschreibt.' 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre unserer 
   Gesellschaft berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung, mithin bis zum 13. Juli 2012, 24:00 Uhr in Textform 
   (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft 
   oder bei nachfolgend bezeichneter Stelle angemeldet haben: 
 
   China Specialty Glass AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0) 89 889 690 633 
   E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
   Bei der Berechnung der Anmeldefrist sind weder der Tag des Zugangs der 
   Anmeldung noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen. 
 
   Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. 
   Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) und in deutscher oder 
   englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter 
   besonderer Nachweis über den Anteilsbesitz mindestens sechs Tage vor 
   der Hauptversammlung, mithin bis zum 13. Juli 2012, 24:00 Uhr bei der 
   o.g. Anmeldestelle vorzulegen (Zugang bei der Anmeldestelle). Bei der 
   Berechnung der Frist für den Zugang des Nachweises sind weder der Tag 
   des Zugangs des Nachweises noch der Tag der Hauptversammlung 
   mitzurechnen. 
 
   Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung 
   (Nachweisstichtag), d.h. den 29. Juni 2012, 0.00 Uhr zu beziehen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record 
   Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 12, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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