DGAP-HV: China Specialty Glass AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
China Specialty Glass AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 20.07.2012 in Frankfurt mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
12.06.2012 / 15:08
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China Specialty Glass AG
Grünwald
ISIN: DE000A1EL8Y8
WKN: A1EL8Y
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der
am 20. Juli 2012 um 10.00 Uhr,
in den Räumen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main,
Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember
2011
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr zum 31.
Dezember 2011
Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter
http://www.csg-ag.de/Investor-Relations/Hauptversammlung zur
Verfügung.
Zu diesem Tagungsordnungspunkt ist keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen,
unter denen die Hauptversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu
beschließen hätte, liegen nicht vor.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung erteilt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung erteilt.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember
2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012 sowie zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht des Konzern-Zwischenabschlusses für den
Sechsmonatszeitraum zum 30. Juni 2012 bestellt.
5. Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Mitglieder des Aufsichtsrats Hao Chun Chang und Andreas
Grosjean sind auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft gemäß
§ 104 AktG durch Beschluss des Registergerichts München zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt worden. Die Bestellung
dieser Mitglieder soll durch die Hauptversammlung bestätigt
bzw. erneuert werden.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung in
Verbindung mit den §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 und 101 Absatz 1
AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern.
Der Aufsichtrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Herr Hao Chun Chang, Chief Financial Officer der
Quanzhou Jianjiang Automobile Fitting Co., Ltd.,
Xiamen/China;
b) Herr Andreas Grosjean, Vorstand der VEM
Aktienbank AG, München;
werden zu Mitgliedern des Aufsichtrats der Gesellschaft bis
zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung gewählt, die über
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet
wird, mithin bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtrats für
das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 beschließt. Die
Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Die Wahl wird als Einzelwahl durchgeführt werden.
Herr Hao Chun Chang bekleidet bei folgenden in- und
ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien:
a) Aufsichtsratsmandate:
keine
b) Beiratsmandate:
keine
Herr Andreas Grosjean bekleidet bei folgenden in- und
ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien:
a) Aufsichtsratsmandate:
- Madison Property AG, Berlin (Vorsitzender des
Aufsichtsrats);
- Accelero AG, München;
- Goldrooster AG, Berlin (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
b) Beiratsmandate:
keine
6. Beschlussfassung über die Sitzverlegung der
Gesellschaft und entsprechende Satzungsänderung
Der Sitz der Gesellschaft soll von Grünwald nach München
verlegt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
§ 1 Abs. 2 der Satzung in der gegenwärtigen Fassung wird
aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
'(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München.'
7. Beschlussfassung über eine weitere
Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
§ 3 Abs. 1 der Satzung in der gegenwärtigen Fassung wird
aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
'(1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im
Bundesanzeiger, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes
vorschreibt.'
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre unserer
Gesellschaft berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, mithin bis zum 13. Juli 2012, 24:00 Uhr in Textform
(§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft
oder bei nachfolgend bezeichneter Stelle angemeldet haben:
China Specialty Glass AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Bei der Berechnung der Anmeldefrist sind weder der Tag des Zugangs der
Anmeldung noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen.
Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) und in deutscher oder
englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter
besonderer Nachweis über den Anteilsbesitz mindestens sechs Tage vor
der Hauptversammlung, mithin bis zum 13. Juli 2012, 24:00 Uhr bei der
o.g. Anmeldestelle vorzulegen (Zugang bei der Anmeldestelle). Bei der
Berechnung der Frist für den Zugang des Nachweises sind weder der Tag
des Zugangs des Nachweises noch der Tag der Hauptversammlung
mitzurechnen.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung
(Nachweisstichtag), d.h. den 29. Juni 2012, 0.00 Uhr zu beziehen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.
Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
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