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DGAP-HV: Girindus Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.07.2012 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Girindus Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Girindus Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 20.07.2012 in Hannover mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
12.06.2012 / 15:15 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Girindus Aktiengesellschaft 
 
   Hannover 
 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 588040 
   ISIN DE0005880405 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am 
 
   Freitag, den 20. Juli 2012, um 10.00 Uhr (MESZ) 
 
   im 
 
   Messegelände der Deutsche Messe AG 
   Tagungsbereich der Halle 2 
   Eingang: Nord 2, Saal Brüssel/Rom 
   Nordallee 
   30521 Hannover. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
           für die Girindus AG und den Konzern zusammengefassten 
           Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des 
           Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu 
           den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 11. Mai 2012 
           gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit 
           entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss, der zusammengefasste 
           Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern, der Bericht 
           des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher 
           Angaben und der Bericht des Aufsichtsrats sind der 
           Hauptversammlung, ohne dass es nach Aktiengesetz einer 
           Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. 
 
 
           Sämtliche vorstehenden Unterlagen liegen vom Tag der 
           Einberufung an in den Geschäftsräumen der Girindus 
           Aktiengesellschaft, Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover, 
           Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die 
           Internetseite der Gesellschaft unter www.girindus.com unter 
           der Rubrik 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' 
           zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur 
           Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem Aktionär 
           auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und 
           zugesandt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Bestellung des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie für 
           eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für 
           die Geschäftsjahre 2012 und 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 und zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für eine etwaige 
           prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im 
           Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. Desweiteren schlägt der 
           Aufsichtsrat vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für eine etwaige prüferische 
           Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2013 
           bis zur nächsten Hauptversammlung zu bestellen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
   Teilnahme, Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft von 10.400.000 EUR ist im Zeitpunkt 
   der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 10.400.000 auf den 
   Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus 
   eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein Stimmrecht zu. Die 
   Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   keine eigenen Stückaktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
   stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung somit 10.400.000. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 
   3 AktG sowie Erklärung von dessen Bedeutung) 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   bei der 
 
   Girindus Aktiengesellschaft 
   c/o DZ Bank AG 
   Deutsche WertpapierService Bank AG 
   WASHO 
   Einsteinring 9 
   85609 Aschheim-Dornach 
   Telefax: +49 (0)69 5099 1110 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
   in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zur 
   Teilnahme angemeldet und als Aktionär legitimiert haben. Die Anmeldung 
   muss bis zum Ablauf des Freitag, den 13. Juli 2012 (24:00 Uhr, MESZ) 
   unter der vorstehend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse zugehen. 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   ist des Weiteren der Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich, 
   der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. 
   auf Freitag, den 29. Juni 2012 (0:00 Uhr, MESZ) beziehen muss. Der 
   Nachweis hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
   Sprache zu erfolgen und muss bei der vorstehend genannten Adresse, 
   Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum Freitag, den 13. Juli 2012 
   (24:00 Uhr, MESZ) eingehen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - 
   nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
   teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
   ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich 
   der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
   kein Aktionär sind, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien 
   erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie 
   lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der 
   Gesellschaft unter der oben genannten Adresse, Telefax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die zugeschickten 
   bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich 
   organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme 
   an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung 
 
   Die Aktionäre können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung 
   des Stimmrechts durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, 
   eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl vertreten 
   lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte 
   Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär 
   mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
   diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 

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June 12, 2012 09:15 ET (13:15 GMT)

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