DGAP-HV: Girindus Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Girindus Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 20.07.2012 in Hannover mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
12.06.2012 / 15:15
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Girindus Aktiengesellschaft
Hannover
Wertpapier-Kenn-Nr. 588040
ISIN DE0005880405
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der
ordentlichen Hauptversammlung
am
Freitag, den 20. Juli 2012, um 10.00 Uhr (MESZ)
im
Messegelände der Deutsche Messe AG
Tagungsbereich der Halle 2
Eingang: Nord 2, Saal Brüssel/Rom
Nordallee
30521 Hannover.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des
für die Girindus AG und den Konzern zusammengefassten
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des
Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 11. Mai 2012
gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit
entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung.
Jahresabschluss und Konzernabschluss, der zusammengefasste
Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern, der Bericht
des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher
Angaben und der Bericht des Aufsichtsrats sind der
Hauptversammlung, ohne dass es nach Aktiengesetz einer
Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen.
Sämtliche vorstehenden Unterlagen liegen vom Tag der
Einberufung an in den Geschäftsräumen der Girindus
Aktiengesellschaft, Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover,
Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die
Internetseite der Gesellschaft unter www.girindus.com unter
der Rubrik 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung'
zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur
Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem Aktionär
auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und
zugesandt.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu
erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu
erteilen.
4. Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie für
eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für
die Geschäftsjahre 2012 und 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 und zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im
Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. Desweiteren schlägt der
Aufsichtsrat vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2013
bis zur nächsten Hauptversammlung zu bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
Teilnahme, Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft von 10.400.000 EUR ist im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 10.400.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus
eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein Stimmrecht zu. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Stückaktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung somit 10.400.000.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz
3 AktG sowie Erklärung von dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
bei der
Girindus Aktiengesellschaft
c/o DZ Bank AG
Deutsche WertpapierService Bank AG
WASHO
Einsteinring 9
85609 Aschheim-Dornach
Telefax: +49 (0)69 5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zur
Teilnahme angemeldet und als Aktionär legitimiert haben. Die Anmeldung
muss bis zum Ablauf des Freitag, den 13. Juli 2012 (24:00 Uhr, MESZ)
unter der vorstehend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse zugehen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist des Weiteren der Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich,
der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h.
auf Freitag, den 29. Juni 2012 (0:00 Uhr, MESZ) beziehen muss. Der
Nachweis hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache zu erfolgen und muss bei der vorstehend genannten Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum Freitag, den 13. Juli 2012
(24:00 Uhr, MESZ) eingehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung -
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch
kein Aktionär sind, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien
erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie
lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft unter der oben genannten Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die zugeschickten
bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich
organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung
des Stimmrechts durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl vertreten
lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte
Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§
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June 12, 2012 09:15 ET (13:15 GMT)
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