DGAP-HV: MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 24.08.2012 in Bad Oeynhausen mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
06.07.2012 / 15:17
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Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft
Berlin
Wertpapierkennnummer 604400
ISIN DE 0006044001
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft
am Freitag, den 24. August 2012, um 11:00 Uhr, in der
Maternus-Klinik für Rehabilitation Bad Oeynhausen,
Am Brinkkamp 16, 32545 Bad Oeynhausen
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft und des gebilligten
Konzern-Abschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2011, des
Lageberichtes für die Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft und
des Konzern-Lageberichtes, sowie des Berichtes des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 und der erläuternden
Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB
und § 289 Absatz 5 HGB
Die genannten Unterlagen können ab sofort im Internet unter
www.maternus.de im Bereich Investor Relations eingesehen
werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. Der Aufsichtsrat
hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und
Konzern-Abschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist
damit festgestellt.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
* Den Mitgliedern des Vorstandes wird für das
Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
* Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das
Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt.
4. Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2012 endet die
Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner.
Daher ist eine Neuwahl erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung
i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 7 Satz 1
Nr. 1 MitbestG aus 12 Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs
Anteilseignervertretern, die von der Hauptversammlung gewählt
werden, und sechs Arbeitnehmervertretern, deren Wahl sich nach
dem Mitbestimmungsgesetz 1976 richtet.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder des Aufsichtsrats
jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2016
beschließt, zu wählen
a) Bernd Günther, Hamburg, Kaufmann, Vorstand der
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG
b) Karl Ehlerding, Hamburg, Geschäftsführer der
Kommanditgesellschaft Erste 'Hohe Brücke 1' Verwaltungs-GmbH
& Co.
c) Mario Ruano-Wohlers, Potsdam, Jurist der CURA
Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH
d) Axel Hölzer, Berlin, Kaufmann, Vorsitzender der
Geschäftsführung der CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und
Pflegeheime GmbH
e) Roland Sing, Leinfelden-Echterdingen, Berater im
Gesundheitswesen
f) Sylvia Wohlers de Meie, Guatemala-Stadt
(Guatemala), Diplomatin im Außenministerium Guatemala
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor,
gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden
Aufsichtsratsmitgliedern folgendes Ersatzmitglied zu wählen
mit der Maßgabe, dass es Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn
eines der sechs gleichzeitig mit ihm in dieser
Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder der
Anteilseigner vor Ablauf seiner Amtszeit das Amt niederlegt,
abberufen wird oder aus einem sonstigen Grund ausscheidet, und
dass es seine Stellung als Ersatzmitglied zurückerlangt,
sobald die Hauptversammlung für das ausgeschiedene, durch das
Ersatzmitglied ersetzte Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl
vornimmt:
Andreas Keil, Ahrensburg, Diplom-Kaufmann,
Mitglied im Beirat der HSH Nordbank AG
Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner und
als Ersatzmitglied vorgeschlagenen Personen sind bei den
nachfolgend aufgeführten anderen Gesellschaften Mitglied eines
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.
Bernd Günther
Maschinenfabrik HEID AG, Stockerau/Österreich (Vorsitz)
New York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Hamburg
(Vorsitz)
H & R WASAG AG, Salzbergen (Ehrenvorsitzender)
REAL AG, Kelkheim
Patrio Plus AG, Hamburg
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, Frankfurt am Main
Karl Ehlerding
Lloyd Werft Bremerhaven GmbH, Bremerhaven
KHS GmbH, Dortmund
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, Frankfurt am Main
Salzgitter AG, Salzgitter
Deutsche Bank AG - Nord, Hamburg (Beirat)
Mario Ruano-Wohlers
YMOS AG, Obertshausen (Vorsitz)*
Axel Hölzer
YMOS AG, Obertshausen*
Roland Sing
EMDS AG, Stuttgart
Hegau-Jugendwerk GmbH, Gailingen (Vorsitz)
Sylvia Wohlers de Meie
Keine
Andreas Keil
Keine
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die
Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine
Einzelwahl durchführen zu lassen.
* Zur Eintragung beim Amtsgericht Offenbach a.M. seit Mai 2012
vorliegend.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzern-Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FIDES Treuhand GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 sowie zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten zu bestellen, die vor
der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2013 aufgestellt
werden.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter
Nachweis ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der
nachfolgend genannten Adresse anmelden:
Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft
c / o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 21027298
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Der Anteilsbesitz muss durch eine Bescheinigung des depotführenden
Institutes nachgewiesen werden. Der Nachweis bedarf der Textform und
muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Dieser
Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung, das heißt auf Freitag, den 3. August 2012,
0:00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft spätestens bis Freitag, den
17. August 2012, 24:00 Uhr, zugehen. Nach Eingang des Nachweises über
den Anteilsbesitz bei der Gesellschaft werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in
diesem Fall bedarf es der rechtzeitigen Anmeldung, entweder durch den
Aktionär oder durch den Bevollmächtigten.
In Ermangelung einer abweichenden Satzungsregelung bedarf die
Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechtes gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG
grundsätzlich der Textform. Auf die gesetzlichen Sonderregelungen des
§ 135 AktG zu Stimmrechtsvollmachten, die einem Kreditinstitut, einer
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