DGAP-HV: MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2012 in Bad Oeynhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 06.07.2012 / 15:17 =-------------------------------------------------------------------- Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft Berlin Wertpapierkennnummer 604400 ISIN DE 0006044001 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft am Freitag, den 24. August 2012, um 11:00 Uhr, in der Maternus-Klinik für Rehabilitation Bad Oeynhausen, Am Brinkkamp 16, 32545 Bad Oeynhausen Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzern-Abschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2011, des Lageberichtes für die Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft und des Konzern-Lageberichtes, sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 und der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB und § 289 Absatz 5 HGB Die genannten Unterlagen können ab sofort im Internet unter www.maternus.de im Bereich Investor Relations eingesehen werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzern-Abschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: * Den Mitgliedern des Vorstandes wird für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: * Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt. 4. Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2012 endet die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner. Daher ist eine Neuwahl erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus 12 Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs Anteilseignervertretern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, und sechs Arbeitnehmervertretern, deren Wahl sich nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 richtet. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, zu wählen a) Bernd Günther, Hamburg, Kaufmann, Vorstand der Hamburger Getreide-Lagerhaus AG b) Karl Ehlerding, Hamburg, Geschäftsführer der Kommanditgesellschaft Erste 'Hohe Brücke 1' Verwaltungs-GmbH & Co. c) Mario Ruano-Wohlers, Potsdam, Jurist der CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH d) Axel Hölzer, Berlin, Kaufmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH e) Roland Sing, Leinfelden-Echterdingen, Berater im Gesundheitswesen f) Sylvia Wohlers de Meie, Guatemala-Stadt (Guatemala), Diplomatin im Außenministerium Guatemala Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor, gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern folgendes Ersatzmitglied zu wählen mit der Maßgabe, dass es Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn eines der sechs gleichzeitig mit ihm in dieser Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner vor Ablauf seiner Amtszeit das Amt niederlegt, abberufen wird oder aus einem sonstigen Grund ausscheidet, und dass es seine Stellung als Ersatzmitglied zurückerlangt, sobald die Hauptversammlung für das ausgeschiedene, durch das Ersatzmitglied ersetzte Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt: Andreas Keil, Ahrensburg, Diplom-Kaufmann, Mitglied im Beirat der HSH Nordbank AG Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner und als Ersatzmitglied vorgeschlagenen Personen sind bei den nachfolgend aufgeführten anderen Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums. Bernd Günther Maschinenfabrik HEID AG, Stockerau/Österreich (Vorsitz) New York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Hamburg (Vorsitz) H & R WASAG AG, Salzbergen (Ehrenvorsitzender) REAL AG, Kelkheim Patrio Plus AG, Hamburg WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, Frankfurt am Main Karl Ehlerding Lloyd Werft Bremerhaven GmbH, Bremerhaven KHS GmbH, Dortmund WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, Frankfurt am Main Salzgitter AG, Salzgitter Deutsche Bank AG - Nord, Hamburg (Beirat) Mario Ruano-Wohlers YMOS AG, Obertshausen (Vorsitz)* Axel Hölzer YMOS AG, Obertshausen* Roland Sing EMDS AG, Stuttgart Hegau-Jugendwerk GmbH, Gailingen (Vorsitz) Sylvia Wohlers de Meie Keine Andreas Keil Keine Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine Einzelwahl durchführen zu lassen. * Zur Eintragung beim Amtsgericht Offenbach a.M. seit Mai 2012 vorliegend. 5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten zu bestellen, die vor der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2013 aufgestellt werden. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden: Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft c / o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 21027298 E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de Der Anteilsbesitz muss durch eine Bescheinigung des depotführenden Institutes nachgewiesen werden. Der Nachweis bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Dieser Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt auf Freitag, den 3. August 2012, 0:00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft spätestens bis Freitag, den 17. August 2012, 24:00 Uhr, zugehen. Nach Eingang des Nachweises über den Anteilsbesitz bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der rechtzeitigen Anmeldung, entweder durch den Aktionär oder durch den Bevollmächtigten. In Ermangelung einer abweichenden Satzungsregelung bedarf die Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechtes gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform. Auf die gesetzlichen Sonderregelungen des § 135 AktG zu Stimmrechtsvollmachten, die einem Kreditinstitut, einer
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July 06, 2012 09:17 ET (13:17 GMT)