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DGAP-HV: MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2012 in Bad Oeynhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 24.08.2012 in Bad Oeynhausen mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
06.07.2012 / 15:17 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft 
 
   Berlin 
 
   Wertpapierkennnummer 604400 
   ISIN DE 0006044001 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft 
 
   am Freitag, den 24. August 2012, um 11:00 Uhr, in der 
   Maternus-Klinik für Rehabilitation Bad Oeynhausen, 
   Am Brinkkamp 16, 32545 Bad Oeynhausen 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft und des gebilligten 
           Konzern-Abschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2011, des 
           Lageberichtes für die Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft und 
           des Konzern-Lageberichtes, sowie des Berichtes des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 und der erläuternden 
           Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB 
           und § 289 Absatz 5 HGB 
 
 
           Die genannten Unterlagen können ab sofort im Internet unter 
           www.maternus.de im Bereich Investor Relations eingesehen 
           werden. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. Der Aufsichtsrat 
           hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
           Konzern-Abschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist 
           damit festgestellt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
          * Den Mitgliedern des Vorstandes wird für das 
          Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
       *     Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das 
             Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt. 
 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2012 endet die 
           Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner. 
           Daher ist eine Neuwahl erforderlich. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung 
           i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 7 Satz 1 
           Nr. 1 MitbestG aus 12 Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs 
           Anteilseignervertretern, die von der Hauptversammlung gewählt 
           werden, und sechs Arbeitnehmervertretern, deren Wahl sich nach 
           dem Mitbestimmungsgesetz 1976 richtet. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
           Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder des Aufsichtsrats 
           jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
           die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 
           beschließt, zu wählen 
 
 
       a)    Bernd Günther, Hamburg, Kaufmann, Vorstand der 
             Hamburger Getreide-Lagerhaus AG 
 
 
       b)    Karl Ehlerding, Hamburg, Geschäftsführer der 
             Kommanditgesellschaft Erste 'Hohe Brücke 1' Verwaltungs-GmbH 
             & Co. 
 
 
       c)    Mario Ruano-Wohlers, Potsdam, Jurist der CURA 
             Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH 
 
 
       d)    Axel Hölzer, Berlin, Kaufmann, Vorsitzender der 
             Geschäftsführung der CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und 
             Pflegeheime GmbH 
 
 
       e)    Roland Sing, Leinfelden-Echterdingen, Berater im 
             Gesundheitswesen 
 
 
       f)    Sylvia Wohlers de Meie, Guatemala-Stadt 
             (Guatemala), Diplomatin im Außenministerium Guatemala 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor, 
           gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden 
           Aufsichtsratsmitgliedern folgendes Ersatzmitglied zu wählen 
           mit der Maßgabe, dass es Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn 
           eines der sechs gleichzeitig mit ihm in dieser 
           Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder der 
           Anteilseigner vor Ablauf seiner Amtszeit das Amt niederlegt, 
           abberufen wird oder aus einem sonstigen Grund ausscheidet, und 
           dass es seine Stellung als Ersatzmitglied zurückerlangt, 
           sobald die Hauptversammlung für das ausgeschiedene, durch das 
           Ersatzmitglied ersetzte Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl 
           vornimmt: 
 
 
             Andreas Keil, Ahrensburg, Diplom-Kaufmann, 
             Mitglied im Beirat der HSH Nordbank AG 
 
 
 
           Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner und 
           als Ersatzmitglied vorgeschlagenen Personen sind bei den 
           nachfolgend aufgeführten anderen Gesellschaften Mitglied eines 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines 
           vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums. 
 
 
             Bernd Günther 
             Maschinenfabrik HEID AG, Stockerau/Österreich (Vorsitz) 
             New York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Hamburg 
             (Vorsitz) 
             H & R WASAG AG, Salzbergen (Ehrenvorsitzender) 
             REAL AG, Kelkheim 
             Patrio Plus AG, Hamburg 
             WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, Frankfurt am Main 
 
 
             Karl Ehlerding 
             Lloyd Werft Bremerhaven GmbH, Bremerhaven 
             KHS GmbH, Dortmund 
             WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, Frankfurt am Main 
             Salzgitter AG, Salzgitter 
             Deutsche Bank AG - Nord, Hamburg (Beirat) 
 
 
             Mario Ruano-Wohlers 
             YMOS AG, Obertshausen (Vorsitz)* 
 
 
             Axel Hölzer 
             YMOS AG, Obertshausen* 
 
 
             Roland Sing 
             EMDS AG, Stuttgart 
             Hegau-Jugendwerk GmbH, Gailingen (Vorsitz) 
 
 
             Sylvia Wohlers de Meie 
             Keine 
 
 
             Andreas Keil 
             Keine 
 
 
 
           Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die 
           Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
           Einzelwahl durchführen zu lassen. 
 
 
 
           * Zur Eintragung beim Amtsgericht Offenbach a.M. seit Mai 2012 
           vorliegend. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzern-Abschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FIDES Treuhand GmbH & Co. KG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 sowie zum Prüfer für die prüferische 
           Durchsicht von Zwischenfinanzberichten zu bestellen, die vor 
           der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2013 aufgestellt 
           werden. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter 
   Nachweis ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der 
   nachfolgend genannten Adresse anmelden: 
 
   Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft 
   c / o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0)89 21027298 
   E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
   Der Anteilsbesitz muss durch eine Bescheinigung des depotführenden 
   Institutes nachgewiesen werden. Der Nachweis bedarf der Textform und 
   muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Dieser 
   Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages 
   vor der Hauptversammlung, das heißt auf Freitag, den 3. August 2012, 
   0:00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft spätestens bis Freitag, den 
   17. August 2012, 24:00 Uhr, zugehen. Nach Eingang des Nachweises über 
   den Anteilsbesitz bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in 
   diesem Fall bedarf es der rechtzeitigen Anmeldung, entweder durch den 
   Aktionär oder durch den Bevollmächtigten. 
 
   In Ermangelung einer abweichenden Satzungsregelung bedarf die 
   Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechtes gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG 
   grundsätzlich der Textform. Auf die gesetzlichen Sonderregelungen des 
   § 135 AktG zu Stimmrechtsvollmachten, die einem Kreditinstitut, einer 

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July 06, 2012 09:17 ET (13:17 GMT)

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