Berlin (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -
Wer in den Sommerferien arbeiten will, überlegt es sich oft zwei Mal, ob sich so ein Ferienjob bei hohen Sozialabgaben überhaupt lohnt. Viele wissen z.B. gar nicht, ob man sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund weiß mehr:
O-Ton: 21 Sekunden
Wer nur eine "kurzfristige" Beschäftigung ausübt, beispielsweise ein Job in den Sommerferien, der muss keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, egal wie hoch der Verdienst auch ist. Kurzfristig heißt in diesem Fall, dass nicht länger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahrgearbeitet wird. Dass es nicht mehr wird, muss allerdings von vornherein festgelegt werden.
Dauert die Tätigkeit aber länger an, gibt es nur wenige Ausnahmen von der Versicherungspflicht:
O-Ton: 16 Sekunden
Versicherungsfrei sind dann nur Minijobs. Wer also außerhalb der Ferien regelmäßig arbeiten will, darf das ganze Jahr über monatlich bis zu 400 Euro verdienen und muss keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Es wird dann nur eine Pauschale für die Renten- und Krankenversicherung gezahlt, die der Arbeitgeber übernimmt.
Wer mehr über das Thema wissen will, kann sich an die gesetzliche Rentenversicherung wenden:
O-Ton: 17 Sekunden
Unsere Mitarbeiter geben am kostenlosen Servicetelefon gerne Auskunft zum Thema Ferienjobs und Sozialversicherung. Die Telefonnummer lautet: 0800 1000 48 00. Informationen findet man auch im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen beantworten ebenfalls alle wichtigen Fragen.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte an ots.audio@newsaktuell.de.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Pressekontakt: Deutsche Rentenversicherung Bund, Dr. Dirk von der Heide, Telefon: 030 865-89178, Fax: 030 865-27379, E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de
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Wer in den Sommerferien arbeiten will, überlegt es sich oft zwei Mal, ob sich so ein Ferienjob bei hohen Sozialabgaben überhaupt lohnt. Viele wissen z.B. gar nicht, ob man sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund weiß mehr:
O-Ton: 21 Sekunden
Wer nur eine "kurzfristige" Beschäftigung ausübt, beispielsweise ein Job in den Sommerferien, der muss keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, egal wie hoch der Verdienst auch ist. Kurzfristig heißt in diesem Fall, dass nicht länger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahrgearbeitet wird. Dass es nicht mehr wird, muss allerdings von vornherein festgelegt werden.
Dauert die Tätigkeit aber länger an, gibt es nur wenige Ausnahmen von der Versicherungspflicht:
O-Ton: 16 Sekunden
Versicherungsfrei sind dann nur Minijobs. Wer also außerhalb der Ferien regelmäßig arbeiten will, darf das ganze Jahr über monatlich bis zu 400 Euro verdienen und muss keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Es wird dann nur eine Pauschale für die Renten- und Krankenversicherung gezahlt, die der Arbeitgeber übernimmt.
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