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press1.de/Pleite der Swiss Life, Vienna Life oder Fortuna


Pleite der Swiss Life, Vienna Life oder Fortuna

(press1) - 19. Juli 2012 - In den letzten Jahren investierten zahlreiche
Anleger ihre Ersparnisse in Liechtenstein in fondsgebundene
Lebensversicherung bei der Swiss Life, Vienna Life oder Fortuna. Die
Kunden wurden dabei mit dem Versprechen angelockt, dass es sich bei den
fondsgebundenen Lebensversicherungen um eine sichere Investition mit hohen
Renditen handelt. Angepriesen wurde ein Konzept, dass aufgrund seiner
Sicherheit zur Altersvorsorge geeignet sei. Realisiert hat sich bei den
Kunden jedoch ein Schaden im dreistelligen Millionenbereich.

Das Konzept:

Im Rahmen der fondsgebundenen Lebensversicherungen war vorgesehen, dass
der Versicherungsnehmer eine im Vertrag festgelegte Versicherungsprämie
einbezahlt und die Versicherung den Betrag entsprechend der vertraglichen
Vereinbarung zur Veranlagung in einer vom Versicherungsnehmer gewünschten
Anlageform, Anlagestrategie oder konkreten Anlage verwendet. Den Anlegern
wurde eine Kapitalgarantie in Höhe von 105% des eingezahlten Betrages
zugesichert. Zur Verbesserung des Hebeleffekts wurde ein Großteil der
Anleger zur Aufnahme von Fremdkapital überredet. Die Kredite wurden bei
der Volksbank Liechtenstein, LLB und der Raiffeisenbank Liechtenstein
aufgenommen.

Die zugesagten Garantien und hohen Renditen erwiesen sich schnell als
leere Versprechungen. Denn bereits aufgrund der erheblichen Gebühren und
Provisionen bestanden von vorneherein nur minimale Erfolgsaussichten im
Hinblick auf eine Vermögensmehrung: Um überhaupt auf ein eingesetztes
Eigenkapital eine Rendite erwarten zu können, beispielsweise in Höhe von
ca. 5% p.a., hätte die Bruttorendite für einen Zeitraum von ca. 10 Jahren
jährlich zwischen 30-35% betragen müssen.
>Dass das Eigenkapital der Versicherungsnehmer verlustig gehen wird, war

von Beginn an wahrscheinlicher als die ausgelobte Rendite.

Der Vertrieb:

Der Vertrieb dieser fondsgebundenen Lebensversicherungen erfolgte zumeist
über diverse Versicherungsvermittler, insbesondere über die Swiss Select
Asset Management AG sowie über die von der Swiss Select eingesetzten
Untervermittler wie z.B. die Mass & Partner GmbH. Dabei standen die
Vermittler wohl in einer permanenten Vertriebsvereinbarung mit den
jeweiligen Versicherungen in Liechtenstein. Bis nach Vertragsschluss
wurden sämtliche (vor-)vertraglichen Pflichten von den jeweiligen
Versicherungsvermittlern übernommen. Den Versicherungskunden wurden die
fondsgebundenen Lebensversicherungen zur Altersvorsorge angeboten,
beispielsweise als Alternative zur deutschen Rentenversicherung. Die unter
anderem von der Swiss Select übernommene Vermögensverwaltung erfolgte
jedoch nicht unter dem Aspekt einer sicheren Anlage des Vermögens.
Vielmehr wurde wohl in hochspekulative Fonds investiert.
>Das Ergebnis: Nach kurzer Zeit war mehr als die Hälfte des einbezahlten
Policenvermögens verloren.
>Insgesamt haben zahlreiche Anleger ihr (häufig zur Altersvorsorge
zurückgelegte) Eigenkapital verloren und sitzen zudem auf einem
Schuldenberg bei der Bank.

Ausblick:

Nach einem mehrere Jahre dauernden Prozess hat der Fürstliche Oberste
Gerichtshof zu Gunsten der Anleger entschieden, dass die Versicherung für
den Schaden der Anleger verantwortlich ist, da:

- die Versicherung ihren Aufklärungspflichten nicht nachgekommen ist,
>- bei den Versicherungskunden eine Fehlvorstellung hinsichtlich der
fondsgebundenen Lebensversicherung hervorgerufen wurde
>- bereits allein aufgrund der extrem hohen Gewinnschwelle das Unterfangen
von Beginn an zum Scheitern verurteilt war.

Nach hiesiger Einschätzung haben die Versicherungsnehmer einen
Schadensersatzanspruch dahingehend, dass sie so zu stellen sind, als
hätten sie den streitbefangenen Versicherungsvertrag nicht abgeschlossen,
d.h. den Anlegern steht insbesondere ihr einbezahlter Policenwert nebst
entgangener Gewinne bei korrekter, konservativer Veranlagung zu.

Der Klageort richtet sich nach dem Sitz des Beklagten. Klagen gegen die
Lebensversicherungen sind in Liechtenstein zu führen. Aufgrund der uns und
unseren Kooperationspartnern vorliegenden Insiderinformationen über die
Vertriebsstruktur ist davon auszugehen, dass das Verhalten der
Versicherungsvermittler den Banken zuzurechnen ist. Dabei können sich -
einzelfallabhängig - weitere Klageorte, bspw. in Deutschland, Österreich
oder der Schweiz, ergeben.

Für Rückfragen und weitergehenden Information zögern Sie nicht sich mit
uns in Verbindung zu setzen. Auch für Erfahrungs- und
Informationsaustausch stehen wir gerne zur Verfügung.

>G Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
>Prinzregentenufer 3
>90489 Nürnberg
>Tel.: 0911-588885-0
>Fax: 0911-588885-10
>http://www.gplaw.dewww.gplaw.de mailto:bernd.fuhrmann@gplaw.de
>Ansprechpartner: RA Bernd J. Fuhrmann, MBL - (HSG) RAin Ines Flesch

Als mittelständische Rechtsanwaltskanzlei beraten wir in unseren
Standorten in Nürnberg und Wien deutsche und ausländische Unternehmer,
Unternehmen, Kapitalanleger und Banken in allen Fragen des
Wirtschaftsrechts.


Dies ist eine Mitteilung von press1.de. Für den Inhalt ist ausschließlich press1.de verantwortlich. Rückfragen zu dieser Originaltext-Meldung richten Sie bitte ausschließlich an das jeweils herausgebende Unternehmen.


(END) Dow Jones Newswires

July 19, 2012 10:50 ET (14:50 GMT)

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