DJ DGAP-HV: 1st RED AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.10.2012 in Hotel Holiday Inn Hamburg, Raum Seeve, Billwerder Neuer Deich 14, 20539 Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: 1st RED AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
1st RED AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
31.10.2012 in Hotel Holiday Inn Hamburg, Raum Seeve, Billwerder Neuer
Deich 14, 20539 Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
21.09.2012 / 15:07
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1st RED AG
Hamburg
- ISIN: DE0006055007 (WKN 605 500) -
- ISIN: DE000A0LD3W5 (WKN A0LD3W) -
Hiermit laden wir die Aktionäre der 1st RED AG zu der am Mittwoch, dem
31. Oktober 2012, 11.00 Uhr, im Hotel Holiday Inn Hamburg, Raum Seeve,
Billwerder Neuer Deich 14, 20539 Hamburg, stattfindenden 98.
ordentlichen Hauptversammlung mit folgender Tagesordnung ein.
I. TAGESORDNUNG
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 sowie des
gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das
Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats, dem erläuternden
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315
Abs. 4 HGB sowie Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust zum
31.12.2011 in Höhe von Euro 15.656.023,14 auf neue Rechnung
vorzutragen.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2011
amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
TOP 5:
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012:
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MDS Möhrle GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Ein Prüfungsausschuss besteht nicht.
TOP 6:
Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat:
Herr Dipl.-Kfm. Jörn Steiff hat mit Schreiben an die Gesellschaft vom
14.11.2011 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum
31.12.2011 niedergelegt. Für ihn wurde Herr Heiko Hecht, Hamburg,
Rechtsanwalt, durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 13.01.2012
als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.
Herr Heiko Hecht hat erklärt, zur Wahl zum Aufsichtsrat durch die
Hauptversammlung zu kandidieren und die Wahl für den Fall seiner Wahl
anzunehmen.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Wahl in den
Aufsichtsrat von Herrn Heiko Hecht für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung vor, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2015 beschließt.
Herr Heiko Hecht übt darüber hinaus keine Mitgliedschaft in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.
Angabe zu Tagesordnungspunkt 6
Der Aufsichtsrat der 1st RED AG setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101
Abs. 1 AktG iVm § 10 Abs. 1 der Satzung aus 3 Mitgliedern zusammen,
die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist
an Wahlvorschläge nicht gebunden.
TOP 7:
Erläuterung des Entwurfs des Kauf- und Übertragungsvertrages bezüglich
des Immobilienportfolios der Gesellschaft zwischen der Gesellschaft
als Verkäuferin und einer künftigen Tochtergesellschaft der Alliance
Holdings LLC, Chicago, als Käuferin durch den Vorstand.
TOP 8:
Beschlussfassung über die Zustimmung gemäß § 179a AktG zum Abschluss
eines Kauf- und Übertragungsvertrages über das Immobilienportfolio der
Gesellschaft zwischen der Gesellschaft als Verkäuferin und einer
künftigen Tochtergesellschaft der Alliance Holdings LLC, Chicago, als
Käuferin.
Die Gesellschaft beabsichtigt, als Verkäuferin mit einer künftigen
Tochtergesellschaft der Alliance Holdings LLC, Chicago, einen Kauf-
und Übertragungsvertrag über das Immobilienportfolio der Gesellschaft
zu schließen.
a) Wesentlicher Inhalt des Entwurfs des Kauf- und
Übertragungsvertrages
Der zur Beschlussfassung der Hauptversammlung anstehende Kauf- und
Übertragungsvertrag hat den folgenden wesentlichen Inhalt:
aa) Struktur des Verkaufs
Die sechs noch im Portfolio befindlichen Immobilien des Konzerns
stehen jeweils im Eigentum einer Objektgesellschaft in der Rechtsform
einer GmbH & Co. KG:
Objekt HGB-Buchwert 31.12.2011 (EUR)
Schützenwall; Norderstedt 10.612.148,00
Auguste-Viktoria-Allee, Berlin 3.144.426,00
Hans-Bredow-Straße, Bremen 5.678.119,00
Walter-Geerdes-Straße, Bremen 5.198.688,00
Wernerstraße, Stuttgart 15.657.164,47
Brauckstraße, Witten 8.580.939,92
1st RED Vermögensverwaltung 71.570,00
(Krananlagen Wernerstraße)
Summe 48.943.055,39
Die sechs Objektgesellschaften und die 1st RED
Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH & Co. KG werden von zwei
Zwischenholding-Gesellschaften, der 1st RED Industrial Properties GmbH
und der 1st RED Retail Properties GmbH, gehalten, deren
Geschäftsanteile zu 100 % im Eigentum der Gesellschaft stehen. Der
Kaufvertrag sieht vor, dass zunächst 94 % der Anteile an den
Zwischenholding-Gesellschaften an den Erwerber veräußert werden.
Mitveräußert werden außerdem sämtliche Geschäftsanteile an der 1st RED
Management GmbH, die ihrerseits - ohne feste Kapitaleinlage -
persönlich haftende Gesellschafterin der Objektgesellschaften ist.
Über die verbleibenden 6 % an den Zwischenholding-Gesellschaften wird
der Käuferin bzw. einer von der Käuferin zu benennenden Gesellschaft
eine Kaufoption eingeräumt, die diese spätestens bis zum 31. Januar
2018 ausüben kann.
bb) Käuferin
Als Käuferin fungiert die eigens zu diesem Zweck zu erwerbende,
künftige Tochtergesellschaft, deren Anteile direkt oder indirekt
mehrheitlich von der Alliance Holdings LLC, Chicago, gehalten werden.
Die grundsätzliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von
Gesellschaftern der Alliance Holdings LLC ist der Gesellschaft durch
die UBS Financial Services Inc., Chicago, bescheinigt worden. Die
Objektfinanzierer des Immobilienportfolios, Valovis Bank AG, Hamburger
Sparkasse AG und Landesbank Berlin AG, haben die Alliance Holdings LLC
ihrerseits überprüft und die Weiterfinanzierung der
Objektgesellschaften in Aussicht gestellt.
Die Käufergesellschaft verpflichtet sich, innerhalb von sieben
Bankarbeitstagen nach der Beurkundung eine Anzahlung auf den Kaufpreis
in Höhe von EUR 1,0 Mio. auf ein Rechtsanwalts-Anderkonto einzuzahlen.
cc) Kaufpreis
Der Kaufpreis wird auf der Basis eines auf den Übergabe- und
Verrechnungstag (geplant: 31. Oktober 2012) zu erstellenden
Zwischenabschlusses ermittelt. Er setzt sich zusammen aus einem fest
vereinbarten Wert für die Immobilien von EUR 46 Mio. zzgl. des
Buchwerts zum Stichtag der sonstigen Aktiven, soweit diese nicht bei
der Bewertung der Immobilien berücksichtigt wurden, der
Zwischenholding-Gesellschaften und der Objektgesellschaften
(konsolidiert) abzgl. der im Zwischenabschluss ausgewiesenen
Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Auf der Aktivseite
(kaufpreiserhöhend) unberücksichtigt bleibt eine Forderung auf
Ausgleichszahlung gegen den Mieter Rogers GmbH von TEUR 720 für die
vorzeitige Beendigung des Mietvertrages (Walter-Geerdes-Str., Bremen),
um für den Erwerber das Neuvermietungsrisiko zu kompensieren. Aus
Vereinfachungsgründen werden die zwischen der Gesellschaft und den
verkauften Gesellschaften bestehenden Konzern-Forderungen und
Verbindlichkeiten zum Stichtag saldiert. Ein positiver Forderungssaldo
der Gesellschaft wird an die Käuferin abgetreten. Der
Forderungskaufpreis entspricht dem Nennwert der abgetretenen
Forderungen.
Der Kaufpreis für die Anteile entspricht 94% des sich aus der
Zwischenbilanz zum Stichtag ergebenden Wertes der
Zwischenholding-Gesellschaften bzw. 100% des Wertes der 1st RED
Management GmbH. Der Forderungskaufpreis wird vom Kaufpreis für die
Geschäftsanteile abgezogen (Verkauf auf schuldenfreier Basis - 'cash
debt free'). Auf Basis einer Hochrechnung zum 31. Oktober 2012 wird
der Gesamtkaufpreis für die verkauften Geschäftsanteile und den
Forderungssaldo voraussichtlich rund EUR 7,8 Mio. betragen. Der
Optionspreis in Bezug auf die restlichen Anteile soll in ähnlicher
Weise berechnet werden wie zur Kaufpreisermittlung bezüglich der 94%
der Anteile an den Zwischenholding-Gesellschaften, wobei die
Immobilien mit dem aktuellen Marktwert im Zeitpunkt der Ausübung der
Option zu bewerten sind.
dd) Vollzugsbedingungen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
September 21, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
DJ DGAP-HV: 1st RED AG: Bekanntmachung der -2-
Der Vollzug des Kaufvertrages (Closing) steht unter anderem unter der
aufschiebenden Bedingung, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft
dem Verkauf zustimmt, der Leistung der Anzahlung auf das Anderkonto
sowie der Bestätigung der Objektfinanzierer, die bestehende
Immobilienfinanzierung, ggf. unter Anpassung der Bedingungen in
Abstimmung mit der Käuferin (z.B. veränderte Festzinsperioden)
aufrechtzuerhalten. Die Objektfinanzierer haben die Bereitschaft
hierzu bereits signalisiert.
Eine Freigabe durch Kartellbehörden ist nicht erforderlich. Alle
übrigen bzw. weiteren Vollzugsbedingungen werden von der 1st RED AG
kontrolliert.
ee) Rücktrittsrechte.
Der Gesellschaft steht ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu, wenn
die Anzahlung nicht geleistet oder am Closing der Gesamtkaufpreis
nicht gezahlt wird.
Die Käuferin hat ein Rücktrittsrecht, falls die Zustimmung der
Hauptversammlung versagt wird oder im Fall einer wesentlichen
Verschlechterung der finanziellen oder wirtschaftlichen Verhältnisse
der Objektgesellschaften im Zeitraum von der Beurkundung des Vertrages
bis zum Closing (z.B. Verringerung des Jahres-Nettomietaufkommens um
mehr als EUR 1 Mio.). Des Weiteren kann die Käuferin vom Vertrag
zurücktreten, wenn die Gesellschaft weitere Geschäftsanteile an einer
Zwischenholding-Gesellschaft veräußert oder mehr als 94% der
Geschäftsanteile an der Gesellschaft bzw. der Garbe Holding GmbH & Co.
KG veräußert werden. Im Falle des Rücktritts steht der Käuferin eine
Entschädigung in Höhe von EUR 250.000,00 zur teilweisen Deckung ihrer
Kosten zu.
ff) Verkäufergarantien.
Die 1st RED AG übernimmt für eine Transaktion dieser Art und
Größenordnung übliche Garantien bis zu einem grundsätzlichen
Höchstbetrag, welcher 50% des endgültigen Gesamtkaufpreises
entspricht; von dieser Haftungsbeschränkung sind nur ausgenommen
Ansprüche aus Rechtsgewährleistungen (d.h. insbesondere, dass der
Verkäufer unbeschränktes Eigentum an den verkauften Geschäftsanteilen
hat) sowie der verkäuferseitig übernommenen Steuergarantie- und
-freistellung. In Bezug auf Steuern übernimmt die Verkäuferin eine
Freistellung für Veranlagungszeiträume bis zum Stichtag, da laufende
Betriebsprüfungen der Zwischenholding-Gesellschaften und der
Objektgesellschaften bisher nicht abgeschlossen sind. Der Vorstand
erwartet allerdings aus diesen Prüfungen keine wesentlichen
nachteiligen Ergebnisse für die betreffenden Gesellschaften. Ansprüche
aus Steuernachforderungen verjähren grundsätzlich sechs Monate nach
Bestandskraft der betreffenden Steuerbescheide, alle übrigen
Garantieansprüche verjähren 24 Monate nach Closing.
Zur Absicherung der verkäuferseitigen Garantien wird ein Betrag von
EUR 1,5 Mio. auf einem Treuhandkonto verwahrt. Dieser Betrag wird an
die Verkäuferin teilweise nach 2 Jahren, der Rest spätestens 5 Jahre
nach dem Closing freigegeben, sofern kein Garantiefall eingetreten
ist.
b) Zurverfügungstellung
Die vollständigen Vertragsentwürfe (in englischer Sprache sowie in
einer deutschen Übersetzung) können in den Geschäftsräumen der 1st RED
AG, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg, und während der Hauptversammlung
eingesehen werden. Auf ausdrückliches schriftliches Verlangen wird
Aktionären eine Abschrift der Vertragsentwürfe unentgeltlich zur
Verfügung gestellt.
c) Zustimmung der Hauptversammlung
Der Abschluss des Vertrages bedarf gemäß § 8 Absatz 3 der Satzung iVm
Ziffer 5 der Geschäftsordnung für den Vorstand der 1st RED AG der
Zustimmung des Aufsichtsrats und gemäß § 179a AktG der Zustimmung der
Hauptversammlung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
'Die Hauptversammlung erteilt ihre Zustimmung zum Abschluss des im
Entwurf vorliegenden Kauf- und Übertragungsvertrages zwischen der
Gesellschaft als Verkäuferin und einer künftigen Tochtergesellschaft
der Alliance Holdings LLC, Chicago, als Käuferin.'
II. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT
DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einladung zur
Hauptversammlung eingeteilt in 20.000.000 Stückaktien mit ebenso
vielen Stimmrechten. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht.
Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
III. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachweisen.
Der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts muss sich auf den
10. Oktober 2012, 00.00 Uhr (MESZ) (der 'Nachweisstichtag'), beziehen.
Als Nachweis reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus.
Die Anmeldung muss zusammen mit dem Nachweis spätestens bis 24.
Oktober 2012, 24.00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten
Anmeldestelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache
eingehen.
Anmeldestelle:
1st RED AG, c/o UniCredit Bank AG, Abteilung CBS40GM
80311 München
Fax: 089 / 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut
anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des
Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen
durch das depotführende Institut vorgenommen.
2. Bedeutung des Nachweisstichtages
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür
keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag
erworben haben, sind somit - unbeschadet der Möglichkeit von
Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber
- weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag
veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine
evtl. Dividendenberechtigung.
3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis über die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts gemäß Nr. 1 erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§
126b BGB), soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einem
diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, §
125 Abs. 5 AktG), einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach §
135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird.
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen
gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs.
5 AktG) sowie Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 Abs. 8
AktG gleichgestellte Personen erteilt, ist die Vollmachtserklärung vom
Bevollmächtigten lediglich nachprüfbar festzuhalten; eine solche
Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. In einem
derartigen Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem
zu Bevollmächtigenden wegen einer möglicherweise von ihm geforderten
Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur
Erteilung der Vollmacht das Formular benutzen, welches die
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September 21, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
DJ DGAP-HV: 1st RED AG: Bekanntmachung der -3-
Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es wird den ordnungsgemäß
angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft
und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die
Bestellung eines Bevollmächtigten stehen die nachfolgend aufgeführten
Kommunikationswege, insbesondere auch für die elektronische
Übermittlung zur Verfügung:
1st RED AG, Hauptversammlung,
Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg
Telefax: 040/35 61 3 2410
E-Mail: hauptversammlung@1st-red.com
Der Nachweis der Vollmacht kann auch am Tag der Hauptversammlung bei
der Einlasskontrolle durch den Bevollmächtigten durch Vorlage einer
Vollmacht erfolgen.
Die 1st RED AG bietet den Aktionären, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen, an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer
Weisungen auch durch einen von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können.
Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen werden
die Stimmen durch den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter nicht vertreten. Der Stimmrechtsvertreter ist
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Für die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters und die Erteilung von Weisungen kann ebenfalls
das den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandte
Vollmachtsformular verwendet werden. Die Vollmachten mit Weisungen
bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten mit Weisungen müssen
bis zum 30. Oktober 2012, 12.00 Uhr (MESZ), auf einem der vorgenannten
Kommunikationswege eingehen.
Erhält der Stimmrechtsvertreter auf mehreren Kommunikationswegen
Vollmacht und Weisungen, wird die zeitlich zuletzt zugegangene
ordnungsgemäß erteilte Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als
verbindlich erachtet. Bei nicht ordnungsgemäß erteilten Vollmachten
wird der Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Hauptversammlung
nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht
eindeutig erteilt werden, wird in Abhängigkeit vom
Abstimmungsverfahren der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter sich
der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Der
Stimmrechtsvertreter darf das Stimmrecht bei im Vorfeld der
Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z.B. bei
Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In Abhängigkeit vom
Abstimmungsverfahren wird der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
sich in diesen Fällen der Stimme enthalten bzw. nicht an der
Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über
einen im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten Gegenantrag. Die
Beauftragung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft zur
Widerspruchserklärung sowie zur Antrag- und Fragenstellung ist
ausgeschlossen.
IV. RECHTE DER AKTIONÄRE
1. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen
einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand zu richten.
Die Schriftform für das Verlangen wird auch durch die elektronische
Form (§ 126a BGB) gewahrt (§ 126 Abs. 3 BGB). Der Aktionär hat hierzu
dem Verlangen seinen Namen hinzuzufügen und das elektronische Dokument
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem
Signaturgesetz zu versehen.
Ergänzungsanträge müssen der Gesellschaft bis zum 30. September 2012,
24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie ein entsprechendes
Verlangen schriftlich an folgende Adresse:
1st RED AG, Hauptversammlung,
Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg
oder in elektronischer Form an folgende E-Mail-Adresse:
E-Mail: hauptversammlung@1st-red.com
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 31. Juli 2012,
0.00 Uhr (MESZ), Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis
zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse www.1st-red.com bekannt gemacht und
den Aktionären mitgeteilt.
2. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §
126 Abs. 1 und 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der
Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung an die
folgende Adresse zu richten.
1st RED AG, Hauptversammlung,
Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg
Telefax: 040/35 61 3 2410
E-Mail: hauptversammlung@1st-red.com
Über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machende
Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung, wenn diese bis 16. Oktober
2012, 24.00 Uhr (MESZ), rechtzeitig eingegangen sind, werden von der
Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der
Internetadresse www.1st-red.com zugänglich gemacht.
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrages und seiner Begründung
kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände
des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, z. B. weil der Gegenantrag zu einem
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen
würde. Eine Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden,
wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die
vorstehenden Regelungen entsprechend, jedoch braucht der Wahlvorschlag
nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch
dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen,
ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratsmitglieds bzw. Prüfers und beim Vorschlag zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu deren
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
enthält.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der
Übersendung des Gegenantrages bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Gegenanträge, auch solche, die der Gesellschaft vor der
Hauptversammlung übersandt werden, können nur wirksam in der
Hauptversammlung selbst gestellt werden. Entsprechendes gilt für
Wahlvorschläge. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige
und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu
unterbreiten, bleibt unberührt.
3. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
4. Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.1st-red.com.
V. VERÖFFENTLICHUNGEN AUF DER INTERNETSEITE
Die Informationen gemäß § 124a AktG sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.1st-red.com zugänglich.
VI. HINWEISE
Die auszulegenden Unterlagen liegen am Tag der Hauptversammlung in
ausreichender Zahl aus. Auf ausdrückliches schriftliches Verlangen
wird Aktionären eine Abschrift der gewünschten ausgelegten Unterlage
unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Hamburg, im September 2012
Der Vorstand
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21.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
September 21, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: 1st RED AG
Am Kaiserkai 62
20457 Hamburg
Deutschland
E-Mail: c.schulz@garbe.de
Internet: https://www.1st-red.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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186060 21.09.2012
(END) Dow Jones Newswires
September 21, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
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