Der US-Computerriese Apple
Danach setzte die Richterin das Verfahren aus, um eine Entscheidung des Europäischen Markenamts im spanischen Alicante abzuwarten. Dort hat Samsung beantragt, die Apple-Geschmacksmuster zu löschen. Sollte das Markenamt dem nachkommen, wäre die Klage in Düsseldorf ohnehin hinfällig. Während es in den für Apple zum Teil erfolgreichen Eilverfahren noch um ein Geschmacksmuster aus dem Jahr 2004 ging, beruft sich das Unternehmen im Hauptsacheverfahren nun auf neuere Geschmacksmuster aus den Jahren 2010 und 2011.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte erst Ende Juli Samsungs Mini-Tablet Galaxy Tab 7.7 vom europäischen Markt verbannt. Die bislang von Apple in den Eilverfahren erwirkten Einstweiligen Verfügungen haben bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterhin Bestand, sagte ein Gerichtssprecher.
Die Prozess-Stafette in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung. Apple sieht in den Samsung-Geräten "unlautere Rufausbeutung". Apple hatte zunächst in Düsseldorf Erfolg und Samsungs Galaxy Tab 10.1 vom deutschen Markt verbannt. Die Südkoreaner hatten daraufhin das abgewandelte Modell 10.1N für den deutschen Markt entwickelt./fc/DP/zb
ISIN US0378331005 KR7005930003
AXC0148 2012-09-25/13:31