Praktiker AG: Back-Stop-Vereinbarung mit Investoren
Praktiker AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
04.10.2012 21:58
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Praktiker AG: Back-Stop-Vereinbarung mit Investoren
04.10.2012: Die Praktiker AG hat mit den Investoren Whitesmith Private Equity Investors L.P und Donau Invest Ges.m.b.H. (gemeinsam die 'Investoren') eine sogenannte Back-Stop-Regelung vereinbart. Danach haben sich die Investoren gegenüber der Gesellschaft und der Emissionsbank verpflichtet, im Rahmen der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 4. Juli 2012 beschlossenen Bezugsrechtskapitalerhöhung nicht gezeichnete neuen Aktien zu einem Bezugspreis von 1,08 Euro in einem Umfang von 40 Millionen Euro zu übernehmen. Die Back-Stop-Verpflichtung der Investoren ist zeitlich befristet und endet, sollte die Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Dezember 2012 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen sein. Sie unterliegt zudem den bei Sanierungskapitalerhöhungen üblichen Bedingungen und Kündigungsrechten.
Die Back-Stop-Vereinbarung fördert die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Platzierung der Bezugsrechtsemission und leistet insoweit einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung des Restrukturierungskonzeptes.
04.10.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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