DGAP-HV: MyContract24 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
MyContract24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 23.11.2012 in Mercure Hotel Hamburg City, Amsinckstr. 53, 20097
Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
12.10.2012 / 15:13
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myCONTRACT24 Aktiengesellschaft
Hamburg
ISIN: DE000A1EL9G3 / WKN: A1EL9G
Außerordentliche Hauptversammlung
Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft ein.
Die außerordentliche
Hauptversammlung findet am Freitag, 23. November 2012, um 10:00 Uhr
im Mercure Hotel Hamburg City, Amsinckstr. 53, 20097 Hamburg statt.
I. Tagesordnung
1. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in
vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten durch
Zusammenlegung von Aktien und über die Anpassung von § 3 Abs. 1 der
Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft von 9.215.000,00 EUR, eingeteilt
in 9.215.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR pro Aktie, wird um
8.754.250,00 EUR auf 460.750,00 EUR, eingeteilt in 460.750 auf den
Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von 1,00 EUR pro Aktie herabgesetzt. Die Herabsetzung
erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte
Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 20:1, um in
Gesamthöhe von 8.754.250,00 EUR Wertminderungen auszugleichen und
sonstige Verluste zu decken. Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise
durchgeführt, dass jeweils zwanzig auf den Inhaber lautende
Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie
zusammengelegt werden. Etwaige Aktienspitzen, die dadurch entstehen,
dass ein Aktionär eine nicht durch 20 teilbare Anzahl von Aktien hält,
werden von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von
ihr für Rechnung der Beteiligten freihändig verwertet.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates
Einzelheiten der Durchführung dieses Beschlusses zu regeln.
c) In Anpassung an den vorstehenden Beschluss erhält § 3 (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals) Abs. 1 der Satzung folgenden Wortlaut:
'Das Grundkapital beträgt 460.750,00 EUR. Es ist eingeteilt in 460.750
Stückaktien.'
2. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen
Bezugsrechts der Aktionäre und Beschlussfassung über die Änderung von
§ 3 Abs. 1 der Satzung zur Anpassung an die Kapitalerhöhung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Sacheinlagen von
460.750,00 EUR um bis zu 64.539.250,00 EUR auf bis zu 65.000.000 EUR
durch die Ausgabe von bis zu 64.539.250 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in
Höhe von 1,00 EUR pro Aktie erhöht. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen
Sacheinlagen.
b) § 3 Abs. 1 der Satzung wird in Anpassung der Kapitalerhöhung wie
folgt geändert:
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die
Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung
anzupassen und zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
c) Die neuen Aktien sind dividendenberechtigt ab dem 1. Januar 2012
d) Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die
neuen Aktien werden ausschließlich an Rob Randhawa ausgegeben. Rob
Randhawa überträgt hierfür mit Eintragung der Kapitalerhöhung in das
Handelsregister der MyContract24 AG (zukünftig: Planar Semiconductor
AG) sämtliche Gesellschaftsanteile an der Planar Semiconductor, Inc.
und damit 100% der Geschäftsanteile an der Planar Semiconductor, Inc.
als Sacheinlage auf die Gesellschaft.
e) Der Vorstand wird ermächtigt, die erforderlichen Maßnahmen zur
Durchführung der Kapitalerhöhung zu treffen.
3. Beschlussfassungen über die Schaffung eines genehmigten Kapitals in
Höhe von EUR 10.000.000,00 (Genehmigtes Kapital 2012) sowie Änderung
des § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 4 der Satzung
Durch die unter TOP 1 vorgeschlagene Kapitalherabsetzung und im
Hinblick auf die unter TOP 2 vorgeschlagene Kapitalerhöhung gegen
Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der
Aktionäre soll das genehmigte Kapital den neuen Gegebenheiten
angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende
Beschlüsse zu fassen:
a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis
zum 22. November 2017 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder
mehrmals um insgesamt bis zu EUR 10.000.000,00 durch einmalige oder
mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien
gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital
2012). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis
erhöhen wie das Grundkapital. Den Aktionären ist dabei grundsätzlich
ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem
oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen
werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird
jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
- soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge
auszugleichen;
- wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des
Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen
oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von
Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden;
- wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 %
des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der
neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet
(§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen von dieser
Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3
Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund
anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu
berücksichtigen.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung
festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung
entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012
anzupassen.
c) In Anpassung an den vorstehenden Beschluss wird § 3 (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals) Abs. 4 wie folgt neu gefasst:
'Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum
22. November 2017 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder
mehrmals um insgesamt bis zu EUR 10.000.000,00 durch einmalige oder
mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien
gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital
2012). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis
erhöhen wie das Grundkapital. Den Aktionären ist grundsätzlich ein
Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder
mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie
den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
- soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge
auszugleichen;
- wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des
Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen
oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von
Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden;
- wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 %
des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der
neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet
(§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen von dieser
Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3
Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund
anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu
berücksichtigen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung
festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung
entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012
anzupassen.'
d) Vorstand und Aufsichtsrat werden angewiesen, die zu lit. a), lit.
b) und lit. c) vorgeschlagenen Beschlüsse erst zur Eintragung in das
Handelsregister anzumelden, wenn die Durchführung der Beschlüsse der
Hauptversammlung zum Tagesordnungspunkt 1 über die Herabsetzung des
Grundkapitals sowie zum Tagesordnungspunkt 2 über die Erhöhung des
Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlage unter Ausschluss des
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October 12, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)
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